Balkonkraftwerke dürfen an normaler 16 A Steckdose einpeisen

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Balkonkraftwerke dürfen an normaler 16 A Steckdose einpeisen

Beitrag von ereus »

Aus aktuellem Anlass möchte ich noch einmal mitteilen, dass Balkonkraftwerke über eine konventionelle 16 A Schukosteckdose in das Hausnetz einspeisen dürfen. Das ist insofern auch logisch als dass über diese Steckdose bis zu 3.400 Watt Dauerlast entnommen werden können und dürfen. Wenn Versicherungen nun meinen dies ausklammern zu dürfen.... Schlechte Karten für die Versicherung! Balkonkraftwerke


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Speedy
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Re: Balkonkraftwerke dürfen an normaler 16 A Steckdose einpeisen

Beitrag von Speedy »

Die hier zu Grunde liegende VDE ist bisher nur ein Entwurf und noch nicht in Kraft!
Insofern ist Stand heute die normale Schuko Steckdose noch nicht erlaubt.


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ereus
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Re: Balkonkraftwerke dürfen an normaler 16 A Steckdose einpeisen

Beitrag von ereus »

Speedy hat geschrieben: So 12. Mai 2024, 16:32 Insofern ist Stand heute die normale Schuko Steckdose noch nicht erlaubt.

Wo steht das?


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Re: Balkonkraftwerke dürfen an normaler 16 A Steckdose einpeisen

Beitrag von Kaki-Uwe »

Da fühle ich mich doch gleich mal angesprochen als ‚aktueller Anlass‘.

die diskutierte Problematik war :

in meiner Anmeldung eines BKW beim Netzbetreiber stand explizit drin, daß die Einspeisung über eine spezielle Energie-Einspeise-Steckdose zu erfolgen hat.

dieses Formular musste ich unterschreiben- sonst halt keine Anmeldung.
( und ja, ich weiß daß es jetzt reicht die Anlage nur im Marktstammdatenregister zu melden, Meldung bei Netz-Betreiber ist nicht mehr notwendig. Ich musste das aber noch machen.)

technisch mag es richtig sein, daß das nicht notwendig ist, bin nicht der Fachmann.

mein Punkt ist : ich musste das unterschreiben, sonst eben keine BKW Anmeldung.

Wenn dann mal irgendwas ist, wäre es mir zu unsicher bzgl. Hausrat / Wohngebäude Versicherung wenn die Ursache irgendwie beim BKW gelegen hat und ich eben doch die billige Schuko-Dose aus dem Baumarkt verwendet habe und in die 25 Jahre Hartplastik Steckdose gesteckt habe. Im Schadensfall befürchte ich, wird die Versicherung im Zweifel die Schadensregulierung mindern.

ich habe mich daher dafür entschieden die 25€ in eine Wieland-Steckdose zu investieren ehe ich letztendlich die Unwahrheit unterschreibe ( aus oben genannten Gründen )


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Re: Balkonkraftwerke dürfen an normaler 16 A Steckdose einpeisen

Beitrag von camperfan »

Kaki-Uwe hat geschrieben: So 12. Mai 2024, 19:19 Da fühle ich mich doch gleich mal angesprochen als ‚aktueller Anlass‘.

die diskutierte Problematik war :

in meiner Anmeldung eines BKW beim Netzbetreiber stand explizit drin, daß die Einspeisung über eine spezielle Energie-Einspeise-Steckdose zu erfolgen hat.

dieses Formular musste ich unterschreiben- sonst halt keine Anmeldung.
( und ja, ich weiß daß es jetzt reicht die Anlage nur im Marktstammdatenregister zu melden, Meldung bei Netz-Betreiber ist nicht mehr notwendig. Ich musste das aber noch machen.)

technisch mag es richtig sein, daß das nicht notwendig ist, bin nicht der Fachmann.

mein Punkt ist : ich musste das unterschreiben, sonst eben keine BKW Anmeldung.

Wenn dann mal irgendwas ist, wäre es mir zu unsicher bzgl. Hausrat / Wohngebäude Versicherung wenn die Ursache irgendwie beim BKW gelegen hat und ich eben doch die billige Schuko-Dose aus dem Baumarkt verwendet habe und in die 25 Jahre Hartplastik Steckdose gesteckt habe. Im Schadensfall befürchte ich, wird die Versicherung im Zweifel die Schadensregulierung mindern.

ich habe mich daher dafür entschieden die 25€ in eine Wieland-Steckdose zu investieren ehe ich letztendlich die Unwahrheit unterschreibe ( aus oben genannten Gründen )


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Moin,

bei meiner Anmeldung vor ca. 4 Wochen war das nicht mehr gefragt  ;)

Ich habe 4 x 430 W bifazialE Paneele und speichere den Überschuss in 2 x 2000 W Akkus ein.

Zur Zeit bin ich sehr zufrieden, überlege sogar, 2 weitere 2000er Akkus dazu zu stellen, da jetzt im Frühjahr schon, bei genug Sonne, die Akkus gegen Mittag auf 100 % voll sind.

Die VDEler tuen sich sehr schwer, ich hoffe das das Thema kurzfristig durch ist.


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Re: Balkonkraftwerke dürfen an normaler 16 A Steckdose einpeisen

Beitrag von ereus »

Kaki-Uwe hat geschrieben: So 12. Mai 2024, 19:19 Da fühle ich mich doch gleich mal angesprochen als ‚aktueller Anlass‘.

Nein, das warst Du nicht; Diese Diskussion, wird auf breiter Fläche recht unterschiedlich diskutiert und selbst die Netzbetreiber handhaben die Anmeldeprozedur trotz BDEW-Vorgaben (BDEW = Bund der Elektrizitätswerke) unterschiedlich.  Aktueller Anlass war der Artikel, der mir zufälliger Weise über den Weg gelaufen ist, der jetzt als Gelbdruck beim VDE vorliegt (Gelbdruck heist er wird kurzfristig in die Nomenklatur mit aufgenommen). Dieser war mir bisher auch nicht bekannt aber es war für mich logisch, dass künftig ganz normale 16 A- Steckdosen verwendet werden dürfen. Die VDE- Vorschriften sind im übrigen keine Vorschriften sondern Normen und eine Elektrofachkraft kann und darf von den Anforderungen der DIN-VDE-Bestimmungen jederzeit abweichen, sofern er für gleichwertige Sicherheit sorgt. Allerdings erfolgt im Schadensfall eine Umkehr der Beweislast. Das heißt bei Einhaltung der VDE- Normen geht ein Gericht immer vom  pflichtgemäßen und verantwortungsbewussten handeln der Elektrofachkraft aus, während bei Nichteinhaltung die Beweislast bei der Elektrofachkraft liegt.


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