So, habe nun den freundlichen Nachbarn gefragt, welcher bei der Truppe ist.Har-Pi hat geschrieben:Da nun mal die Polizei eine zuständige Behörde ist, kann sie die Vorlage verlangen.
Das kann bei Nichtmitführen zu einer "Mängelkarte" führen und somit einen unnötigen Besuch der nächsten Wache erfordern, auch wenn das recht unwahrscheinlich ist.
Besser mitführen, dann kann Dich ein missgelaunter Uniformträger nicht ärgern.
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Klare Aussage: Nein, keine Mängelkarte, da das Nichtmitführen des HU Berichtes kein
Mangel darstellt.
Ausnahme wäre z.B. berechtigte Zweifel an der Echtheit von Plakette oder Eintrag im Schein.
Das Ganze könnte man jetzt noch auf 100%ige Rechtssicherheit prüfen, ist mir aber eigentlich egal.
Und im Ausland hat Alan ja geschrieben, ist dies manchem Polzisten auch schei.. schnuppe.
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