schimi hat geschrieben:frieda hat geschrieben:
Schimi,
warum sollte das denn nicht möglich sein?
Verbote können doch nur für bestimmte Fahrzeugarten gelten
z.B. < 3,5 t also Pkw oder > 3,5 t Lkw.
Es gibt doch keine Verkehrszeichen die nur für Wohnmobile gelten.
Meines Wissens sind die Zusatzschilder die Womos von der Benutzung
eines Parkplatzes ausnehmen ungültig.
Tja, mit der StVO und den Verkehrszeichen ist das so eine Sache. Vor allem dann, wenn sie ein Verbot beinhalten. Da gibt es Plätze, die mit Zusatzzeichen ausschließlich für Wohnmobile erlaubt sind. Dieses Recht wird gerne angenommen und über dort verbotener Weise stehende PKW gemeckert. Wenn mit dem gleichen Zusatzschild ein Verbot ausgesprochen wird, wird die Rechtmäßigkeit des Zeichens angezweifelt. Aber vielleicht kann Schimi uns ja noch die Quelle seines Kenntnisstandes mitteilen.
Auch ist die Kurzformel ">3,5to = LKW" unabhängig von der Häufigkeit ihrer Wiederholung falsch. Es bleibt dabei das die "umgangssprachlich" als "LKW-Verbote" bezeichneten Schilder für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse gelten. Also auch für Wohnmobile in der entsprechenden Gewichtsklasse.
Dies kann für uns, die Fahrer von WoMo >3,5 to durchaus vorteilhaft sein. Auf manchem BAB-Parkplatz werden ausschließlich Parkflächen für PKW bzw. Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t ... ausgeschildert. Während wir dort rechtmäßig parken dürfen, müssten WoMo <=3,5 to normalerweise weiterfahren.
Werde mir demnächst mal die Beschilderung an der Platte anschauen. Vielleicht gibt es dort ja eine Ausschilderung wie auf den eben beschriebenen BAB-Parkplätzen.