Statistik: Verfasst von Gast — Mi 5. Jan 2011, 18:43
(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
Statistik: Verfasst von Gimli — Mi 5. Jan 2011, 16:28
Die folgenden Achspositionen müssen mit M+S-Reifen gemäß StVO ausgerüstet sein:...
Das Wohnmobil ist rechtlich keine LKW, daher unterliegen Sie damit der "normalen" situativen Winterreifenpflicht.
Sie haben grundsätzlich bei Fällen rund um Auto, Straßenverkehr und Reise die Möglichkeit einen unserer frei praktizierenden ADAC-Vertragsanwälte in Ihrer Nähe aufzusuchen. Für diese erste Beratung entstehen keine Kosten. Details entnehmen Sie bitte dem mitgesandten Merkblatt. Die Kanzleiadressen können Sie unserer Internetseite http://www.adac.de unter der Rubrik "Info, Test und Rat / Recht&Rat / Rechtsberatung / Vertragsanwalts-Suche" entnehmen oder unter der allg. ADAC-Servicenummer 01805 10 11 12 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz; max. 42 Cent/Min. aus Mobilfunknetzen”) erfragen.
Statistik: Verfasst von dethleffsfahrer — Mi 5. Jan 2011, 16:23
Statistik: Verfasst von Gimli — Mi 5. Jan 2011, 16:05
Statistik: Verfasst von Hebra — Mi 5. Jan 2011, 15:58
Statistik: Verfasst von Gimli — Mi 5. Jan 2011, 15:51
Statistik: Verfasst von Schorschi — Mi 5. Jan 2011, 15:22