Statistik: Verfasst von KlausD — So 31. Jul 2011, 22:57
Statistik: Verfasst von Cruiser — So 31. Jul 2011, 14:20
Statistik: Verfasst von Ludwig_53 — So 31. Jul 2011, 12:36
Statistik: Verfasst von Cruiser — So 31. Jul 2011, 12:33
Liebe Leute, glaubt Ihr eigentlich jeden Scheiß? Merkt Ihr denn nicht, dass diese Geschichte sich durch Plausibilitätsmängel eindeutig als Fake outet?
1. Auch das Finanzamt kann nicht so mal eben Geld vom Konto abbuchen. Es wäre mir jedenfalls völlig neu, dass staatliche Stellen so mal eben auf Konten zugreifen können. Auch die müssen sich an die üblichen Regeln im Zahlungsverkehr halten. Dazu gehört, dass Lastschriften nur mit Einzugsermächtigung möglich sind. Ein Rentner hat normalerweise keine Veranlassung, dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung zu geben. Steuernachforderungen sind mit einer Zahlungsaufforderung verbunden, da wird nix einfach abgebucht.
2. Dass ein Geldautomat eine ec-Karte einbehält, bloß weil der Verfügungsrahmen des Kontos überschritten ist, ist völlig ausgeschlossen.
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Statistik: Verfasst von Ludwig_53 — So 31. Jul 2011, 11:40
Statistik: Verfasst von Gast — Sa 30. Jul 2011, 20:41
Statistik: Verfasst von KlausD — Sa 30. Jul 2011, 20:27
Statistik: Verfasst von esskaa — Sa 30. Jul 2011, 08:40
Also wenn die Geschichte nicht stimmt, ist sie doch gut erfunden ...
Statistik: Verfasst von Gast — Fr 29. Jul 2011, 21:41
Statistik: Verfasst von Dieter44 — Fr 29. Jul 2011, 21:33
Liebe Leute, glaubt Ihr eigentlich jeden Scheiß? Merkt Ihr denn nicht, dass diese Geschichte sich durch Plausibilitätsmängel eindeutig als Fake outet?
1. Auch das Finanzamt kann nicht so mal eben Geld vom Konto abbuchen. Es wäre mir jedenfalls völlig neu, dass staatliche Stellen so mal eben auf Konten zugreifen können. Auch die müssen sich an die üblichen Regeln im Zahlungsverkehr halten. Dazu gehört, dass Lastschriften nur mit Einzugsermächtigung möglich sind. Ein Rentner hat normalerweise keine Veranlassung, dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung zu geben. Steuernachforderungen sind mit einer Zahlungsaufforderung verbunden, da wird nix einfach abgebucht.
2. Dass ein Geldautomat eine ec-Karte einbehält, bloß weil der Verfügungsrahmen des Kontos überschritten ist, ist völlig ausgeschlossen.
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Statistik: Verfasst von mpetrus — Fr 29. Jul 2011, 21:15
Statistik: Verfasst von Ludwig_53 — Fr 29. Jul 2011, 19:04
Statistik: Verfasst von Gast — Fr 29. Jul 2011, 16:11
Liebe Leute, glaubt Ihr eigentlich jeden Scheiß? Merkt Ihr denn nicht, dass diese Geschichte sich durch Plausibilitätsmängel eindeutig als Fake outet?
1. Auch das Finanzamt kann nicht so mal eben Geld vom Konto abbuchen. Es wäre mir jedenfalls völlig neu, dass staatliche Stellen so mal eben auf Konten zugreifen können. Auch die müssen sich an die üblichen Regeln im Zahlungsverkehr halten. Dazu gehört, dass Lastschriften nur mit Einzugsermächtigung möglich sind. Ein Rentner hat normalerweise keine Veranlassung, dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung zu geben. Steuernachforderungen sind mit einer Zahlungsaufforderung verbunden, da wird nix einfach abgebucht.
2. Dass ein Geldautomat eine ec-Karte einbehält, bloß weil der Verfügungsrahmen des Kontos überschritten ist, ist völlig ausgeschlossen.
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Statistik: Verfasst von Gast — Fr 29. Jul 2011, 16:09
Statistik: Verfasst von garibaldi — Fr 29. Jul 2011, 16:05
Statistik: Verfasst von mpetrus — Fr 29. Jul 2011, 15:45
Statistik: Verfasst von frieda — Fr 29. Jul 2011, 13:01
Statistik: Verfasst von Gast — Fr 29. Jul 2011, 12:31
Statistik: Verfasst von Rumtreiber — Fr 29. Jul 2011, 10:40
Statistik: Verfasst von Wollrud — Fr 29. Jul 2011, 10:28
Statistik: Verfasst von Gast — Fr 29. Jul 2011, 10:13
Statistik: Verfasst von Heiko — Fr 29. Jul 2011, 08:10
Statistik: Verfasst von jion — Fr 29. Jul 2011, 07:46