ich verstehe Kerlis Reaktion und mein natürlicher Reflex gibt ihm zunächst recht, aber nicht mehr nach dem zweitem Nachdenken:
Fussballer haben nicht die Aufgabe, das "Hausrecht" des Stadionbetreibers auszuführen. Der Fussballer wurde zwar durch den Flitzer gestört, ohne Zweifel, aber NICHT angegriffen oder körperlich direkt angegangen. Im Gegenteil, der Fussballer hat - aus der Sicht des Flitzers - aktiv durch ein stehendes Bein in das Geschehen eingegriffen. Das riecht doch ein wenig nach "Selbstjustiz". Die Stadionwächter als Angestellte des Stadionsverantwortlichen sollten den Flitzer stoppen (und einfangen), nicht der Fussballer (solange er nicht zuerst direkt angegriffen wird, ist ja klar), der auf dem Platz eine gewisse Vorbildfunktion hat.
Deshalb würde ich die angesprochene Regel nicht ändern.Statistik: Verfasst von womonauten — Mi 3. Dez 2008, 20:44
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