Nach deutschem Recht würde die Beute, da die Versicherung eine Entschädigung geleistet hat, in das Eigentum der Versicherung übergehen. So ist es zum Beispiel, wenn Diebesgut sichergestellt wird, die Versicherung aber inzwischen den Geschädigten, also bei dem z.B. eingebrochen wurde, entschädigt hat. Das Diebesgut geht dann in das Eigentum der Versicherung über. Der ursprünglich Geschädigte könnte, wenn es sich z.B. bei dem Diebesgut um persönliche Dinge (Schmuck pp.) handelt, diesen von der Versicherung zurückkaufen.
Gruß Klausimaus
PS: In Österreich scheint sich demnach Bankraub tatsächlich zu "lohnen".Statistik: Verfasst von klausimaus — Sa 27. Okt 2012, 11:47
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