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Mobile Freiheit Das Reisemobilforum für Spaß und gute Laune 2013-03-29T22:20:53+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/app.php/feed/topic/17402 2013-03-29T22:20:53+02:00 2013-03-29T22:20:53+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299659#p299659 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]>
Kurz, habe meine Kurzschlußhandlung am PC über Ebay nie bereut, obwohl es die einzige Erfahrung mit Ebay war und geblieben ist!

Daher bin ich froh, dass nichts passiert ist bei der Übergabe. Aber manchmal haben wir blonden ja auch mal ein wenig Glück!!

Gruß, Angela

Statistik: Verfasst von Ahoernchen — Fr 29. Mär 2013, 21:20


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2013-03-28T18:07:20+02:00 2013-03-28T18:07:20+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299416#p299416 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]>
dachte auch, jeder Händler handelt auf eigene Rechnung?
Also bei meinem Händler kaufte ich ein Gebrauchtwomo, der handelt auf eigene Rechnung, denn er kauft ja auch die Womos in "bar" an von Kunden und ist vollkommen Typenoffen. Er handelt auf eigenes Risiko.

Die Definition eines Erfüllungsgehilfen macht mich nun unsicher. Quelle [clicklink=]http://www.allesgelingt.de/blog/verrich ... hiede.html[/clicklink]
Erfüllungsgehilfe nach § 278 BGB ist jede Person, die mit Wissen und Wollen des Schuldners in dessen Pflichtkreis tätig ist.
Die Wichtigen Unterscheidungsmerkmale des Erfüllungsgehilfen:
- der Erfüllungsgehilfe muss nicht gegenüber dem Schuldner Weisungsgebunden sein. Das heißt, dass ein Maler, Monteur etc. und auch eine selbständige Person als Erfüllungsgehilfe handeln kann.
- Zwischen dem Schuldner und dem Gehilfen muss eine Sonderverbindung bestehen – ein Vertrag also – eben damit der Gehilfe „in Erfüllung einer Verbindlichkeit aus dem Schuldverhältnis für den Schuldner“ handelt.
- In § 278 BGB ist auch keine Rede von Exkulpation, der Schuldner also kann sich nicht entlasten, wenn der Maler (Gehilfe) beim anstreichen der Wohnung aus Unachtsamkeit die Teppiche beschmiert. Für solches Verschulden haftet der Schuldner als ob er selbst gehandelt hätte.
- Wichtig ist auch, dass der § 278 keine eigenständige Anspruchsgrundlage ist, sondern nur eine Zurechnungsnorm. Dieser Paragraf wird also nur in Verbindung mit Anspruchsgrundlagen überprüft – also z.B. §§ 280 I, 241 II, 278 BGB
Angesichts der großen Werte die da bei einigen Händlern auf dem Hof stehen, könnte man wirklich glauben, es ist so wie @Hobby600 schreibt?
die sind dann Erfüllungsgehilfen über einen Vertrag für den Hersteller? Meist NEUWAGENHÄNDLER einer Marke?

ist das so richtig, wie ich es verstanden habe?

Das kehrt natürlich jede Situation um und ist im Falle eines Falles wirklich einzeln zu betrachten.

Statistik: Verfasst von Gast — Do 28. Mär 2013, 17:07


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2013-03-28T17:41:08+02:00 2013-03-28T17:41:08+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299412#p299412 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]>
Läßt er sich nicht drauf ein, kann er sein Teil behalten.

Statistik: Verfasst von Christian — Do 28. Mär 2013, 16:41


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2013-03-28T16:34:50+02:00 2013-03-28T16:34:50+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299409#p299409 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]>
Im genannten Fall sollen die Eigentumsrechte noch nicht mal beim Händler, sondern noch beim Hersteller gelegen haben. Der Händler hatte in einigen Fällen weder Brief noch Fahrzeug. Der hat einfach Verträge geschrieben und Anzahlungen kassiert. Da war wohl kriminelle Energie im Spiel. Nur kann der unbedarfte Anzahler dies nicht (Halb) wissen :!: :!:
Dann ist es ja noch positiver für die Kunden, nicht negativer.
Der Händler ist in dem Falle nicht Eigentümer, die Ware, bzw. die Zahlungen der Kunden kommen nicht in die Insolvenzmasse. Da der Händler in einem solchem Falle als Erfüllungsgehilfe des Herstellers auftritt hat der Hersteller das Nachsehen. Die Zahlungen muss er (der Hersteller) sich hier anrechnen lassen, ob er Geld vom erfüllungsgehilfen bekommt ist sein Problem.
Wieso ist der Händler Erfüllungsgehilfe des Herstellers? Normalerweise ist ein Händler ein selbstständiger Unternehmer, der Ware vom Hersteller (oder Großhändler) kauft und wieder an Endkunden verkauft. Das ist auch dann so, wenn der Kauf des Händlers beim Hersteller erst nach Auftrag des Endkunden erfolgt. Auch Anzahlungen werden vom Händler ja nicht an den Hersteller weiter gegeben. Genau aus dem Grund haben auch bei diversen Möbelhaus-Pleiten viele Leute ihre Anzahlungen verloren. Wenn der Hersteller den Händler nicht mehr beliefert, weil er von ihm keine Zahlung mehr kriegt, ist der Kunde der Dumme. Der Händler arbeitet ja nicht für Rechnung des Herstellers, sondern für eigene Rechnung.

Statistik: Verfasst von garibaldi — Do 28. Mär 2013, 15:34


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2013-03-28T13:42:15+02:00 2013-03-28T13:42:15+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299400#p299400 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]>
Problematisch wird es, wenn man dir einen Geklauten andreht, dann sind nämlich Auto und Geld weg. Weil, Eigentum an Rechten Dritter kann man nicht erwerben.
Korrekt, nennt sich "Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen"

Statistik: Verfasst von Hobby600 — Do 28. Mär 2013, 12:42


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2013-03-28T13:21:59+02:00 2013-03-28T13:21:59+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299398#p299398 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]>
Wer bekommt recht?
Der, der die besseren Zeugen hat! Leider.

Wenn das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist, bekommst du es nicht mehr zugelassen!

Problematisch wird es, wenn man dir einen Geklauten andreht, dann sind nämlich Auto und Geld weg. Weil, Eigentum an Rechten Dritter kann man nicht erwerben.

Statistik: Verfasst von thomasd — Do 28. Mär 2013, 12:21


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2013-03-28T12:59:26+02:00 2013-03-28T12:59:26+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299397#p299397 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]>
erst mal Danke, ja gut Immobilien sind ja auch "unbewegliche Sachen" und Autos halt "bewegliche Sachen" das fiel mir eben spontan ein, da muß also noch ein Unterschied sein im Recht. klaro :-)

Danke erst mal für eure Erklärungen .... ABER
also da soll einer durchsehen, ???
wenn ich einen KFZ Brief irgendwo klaue inkl. das passende Fahrzeug dazu. Gehe ich danach hier zur Polizei und melde das auf meinen Namen um.
Ich zahle die Gebühr und die Steuer und das Auto gehört mir, denn auf dem Amt fragt niemand nach einem Vertragsabschluß.

So nun können mich alle verklagen, ich bin Besitzer und Eigentümer.

Die ehemaligen Beklauten müssen mir erst mal nachweisen, dass das Fahrzeug geklaut wurde samt Brief, und ich behaupte wir hätten einen mündlichen Kaufvertrag gemacht.

Wer bekommt recht? am Ende eines langwirigen Prozesses, wohl der der die meisten Beweise hat?

Inzwischen verkaufe ich das Auto nach Polen als Besitzerin und Briefeigentümerin und bekomme dafür Geld, dann mache ich eine Anzeige bei der Polizei
das dieses Auto gestohlen wurde.

Das wäre doch ein Fall für den Anwalt oder?

Und darum sagen Versicherungen immer: lass nie deinen KFZ Brief im Auto liegen!!!
so habe ich es mal gelernt, denn Betrugsarten wie dort oben gibt es jeden TAG.
Aber bleiben wir mal beim Fahrzeugkauf, ich hätte mir das einfacher vorgestellt.

Statistik: Verfasst von Gast — Do 28. Mär 2013, 11:59


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2013-03-28T13:00:16+02:00 2013-03-28T12:58:37+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299396#p299396 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]>
Früher wurde das mal so gehandhabt wie Mary schrieb - wer den Brief hat ist Besitzer.
Besitzer ist nicht gleich Eigentümer :mrgreen:

Vielleicht sollten wir einfach mal versuchen die korrekten Begrifflichkeiten zu nutzen, dann entstehen weniger Verwirrungen.

Denn auch früher war der Inhaber des KFZ-Briefes (Zulassungsbescheinigung Teil II ) nicht automatisch Eigentümer ;)

Statistik: Verfasst von Hobby600 — Do 28. Mär 2013, 11:58


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2013-03-28T12:54:50+02:00 2013-03-28T12:54:50+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299395#p299395 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]>
Heute recht das bei weiten nicht mehr aus. Man muss nachweisen können, dass man den Wagen rechtmäßig erworben oder geschenkt bekommen hat.

Deshalb muss man bei eine Fahrzeugfinanzierung auch immer eine Copy des Kaufvertrages bei der Bank abgeben.

Statistik: Verfasst von Heiko — Do 28. Mär 2013, 11:54


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2013-03-28T12:51:53+02:00 2013-03-28T12:51:53+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299394#p299394 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]>

Ich kenne das nur im Immobilienbereich, da ist auch jegliche Anzahlung weg, wenn man noch nicht selber im Grundbuch steht.

Kann mir nicht vorstellen, das es bei Fahrzeugen anders ist.
1. Immobilien sind ein Sonderfall. Damit die Anzahlung nicht verloren geht gibt es die Auflassung beim Grundbuchamt, denn bis zur Eintragung in dieses vergehen schon mal Monate.

2. Im Prinzip nicht, aber ... Wie gesagt, es kommt darauf an auf welcher Basis (Gesetz / AGB / vertragliche Vereinbarungen) der Vertrag geschlossen wird. Danach richtet sich der Eigentumsübergang.

Statistik: Verfasst von Hobby600 — Do 28. Mär 2013, 11:51


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2013-03-28T12:48:27+02:00 2013-03-28T12:48:27+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299392#p299392 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]>
Also ich dachte immer, erst denn wenn man im Brief steht, der ist der Eigentümer, wer den nur hat ist der Besitzer, wer nur bezahlt und nix hat, ist weder Besitzer noch Eigentümer.
Moin,
wer im Brief steht, muss nicht Eigentümer oder Besitzer sein. Er kann z.B. nur Halter sein, damit die Versicherungsprozente greifen.
Also das Fahrzeug kann wegen Prozenten auf meinen Opa zugelassen sein, meine Tochter ist Besitzerin und fährt den Wagen und ich bin Eigentümer, weil meine Tochter ihn an mich noch nicht bezahlt hat. :cool1
-Also immer alles im schriftlichen Vertrag fest halten-.

Statistik: Verfasst von thomasd — Do 28. Mär 2013, 11:48


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2013-03-28T12:44:17+02:00 2013-03-28T12:44:17+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299389#p299389 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]>
Wenn ich mir dir einen Vertrag mache und eine Anzahlung kassiere, obwohl ich kein Auto habe und auch nicht den Brief davon, dann ist das Betrug und Du erwirbst kein Eigentum.
Nee, so einfach ist das nicht. Wird der Vertrag nach BGB, ohne AGBs, geschlossen, geht das Eigentum sofort mit Zahlung/ Vertragsschluss über, Zug um Zug Geschäft. Ob du den KFZ-Brief behälst oder nicht, der Brief ist KEIN Eigentumsnachweis.

In AGBs kann z.B. geregelt sein dass das Eigentum erst nach VOLLSTÄNDIGER Zahlung des vereinbarten Betrages übergeht, dann bleibt es in deinem Eigentum bis der Käufer den Preis komplett gezahlt hat. AGBS müssen aber VOR dem Vertrag vereinbart werden und in schriftform vorliegen. Ansonsten gilt auch schon die Anzahlung als Übergangszeitpunkt und die eigentumsverhältnisse haben sich geändert ;)

Statistik: Verfasst von Hobby600 — Do 28. Mär 2013, 11:44


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2013-03-28T12:39:04+02:00 2013-03-28T12:39:04+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299388#p299388 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]>
Im genannten Fall sollen die Eigentumsrechte noch nicht mal beim Händler, sondern noch beim Hersteller gelegen haben. Der Händler hatte in einigen Fällen weder Brief noch Fahrzeug. Der hat einfach Verträge geschrieben und Anzahlungen kassiert. Da war wohl kriminelle Energie im Spiel. Nur kann der unbedarfte Anzahler dies nicht (Halb) wissen :!: :!:
Dann ist es ja noch positiver für die Kunden, nicht negativer.
Der Händler ist in dem Falle nicht Eigentümer, die Ware, bzw. die Zahlungen der Kunden kommen nicht in die Insolvenzmasse. Da der Händler in einem solchem Falle als Erfüllungsgehilfe des Herstellers auftritt hat der Hersteller das Nachsehen. Die Zahlungen muss er (der Hersteller) sich hier anrechnen lassen, ob er Geld vom erfüllungsgehilfen bekommt ist sein Problem.

Statistik: Verfasst von Hobby600 — Do 28. Mär 2013, 11:39


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2013-03-28T12:32:38+02:00 2013-03-28T12:32:38+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299387#p299387 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]>

davon will ich jetzt aber nicht schreiben,
sondern einfach mal klar und deutlich die Eigentums u. Besitzverhältnisse definiert bekommen.

Da klaffen ja offensichtlich Meinungen auseinander, obwohl es klar im Gesetzt festgelegt ist.

Ich kenne das nur im Immobilienbereich, da ist auch jegliche Anzahlung weg, wenn man noch nicht selber im Grundbuch steht.

Kann mir nicht vorstellen, das es bei Fahrzeugen anders ist.

Statistik: Verfasst von Gast — Do 28. Mär 2013, 11:32


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2013-03-28T12:28:37+02:00 2013-03-28T12:28:37+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299386#p299386 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]>
Alles andere kann uns bestimmt jemand besser erklären.

Statistik: Verfasst von rittersmann — Do 28. Mär 2013, 11:28


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2013-03-28T12:23:46+02:00 2013-03-28T12:23:46+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299385#p299385 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]>
Lese immer wieder von diesem Halbwissen....

Das stimmt so nicht! Es kommt darauf an wie sich die Eigentumsverhältnisse darstellen. Besonders wenn eine Sache (Fahrzeug) schon komplett bezahlt ist, ist das Eigentum nicht mehr beim Händler. Der hat es maximal noch im Besitz.
Im genannten Fall sollen die Eigentumsrechte noch nicht mal beim Händler, sondern noch beim Hersteller gelegen haben. Der Händler hatte in einigen Fällen weder Brief noch Fahrzeug. Der hat einfach Verträge geschrieben und Anzahlungen kassiert. Da war wohl kriminelle Energie im Spiel. Nur kann der unbedarfte Anzahler dies nicht (Halb) wissen :!: :!:
Hallo,
darf ich mal fragen, wann ist denn nun genau das Eigentum begründet? beim Womokauf, doch nicht mit der Bezahlung oder doch?

Also ich dachte immer, erst denn wenn man im Brief steht, der ist der Eigentümer, wer den nur hat ist der Besitzer, wer nur bezahlt und nix hat, ist weder Besitzer noch Eigentümer.

Wie ist das genau? beim Womokauf?

Könnte bitte mal jemand der es genau weiß definieren?

Statistik: Verfasst von Gast — Do 28. Mär 2013, 11:23


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2013-03-28T11:46:58+02:00 2013-03-28T11:46:58+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299380#p299380 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]>
Lese immer wieder von diesem Halbwissen....

Das stimmt so nicht! Es kommt darauf an wie sich die Eigentumsverhältnisse darstellen. Besonders wenn eine Sache (Fahrzeug) schon komplett bezahlt ist, ist das Eigentum nicht mehr beim Händler. Der hat es maximal noch im Besitz.
Im genannten Fall sollen die Eigentumsrechte noch nicht mal beim Händler, sondern noch beim Hersteller gelegen haben. Der Händler hatte in einigen Fällen weder Brief noch Fahrzeug. Der hat einfach Verträge geschrieben und Anzahlungen kassiert. Da war wohl kriminelle Energie im Spiel. Nur kann der unbedarfte Anzahler dies nicht (Halb) wissen :!: :!:

Statistik: Verfasst von rittersmann — Do 28. Mär 2013, 10:46


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2013-03-28T10:14:56+02:00 2013-03-28T10:14:56+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299376#p299376 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]> Also richtete der Verkäufer in meiner Bank ein eigenes Konto ein, nahm von mir das Bargeld, zahlte es ein und überwies es an sein Heimatkonto. Dann wurde das Kurzkonto wieder gelöscht.
-Ob sich da heute was geändert hat, weiß ich nicht.-

Statistik: Verfasst von thomasd — Do 28. Mär 2013, 09:14


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2013-03-28T09:48:01+02:00 2013-03-28T09:48:01+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299371#p299371 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]>
[Um Gottes Willen keine großen Vorauszahlungen. Hier bei uns in der Gegend ist ein großer VW / Audi Betrieb Pleite gegangen. Lt. Presse sollen Käufer in ca. 30 Fällen Vorauszahlungen für Neuwagen bis hin zum vollen Kaufpreis geleistet haben. Das ist natürlich alles weg. :evil:
Lese immer wieder von diesem Halbwissen....

Das stimmt so nicht! Es kommt darauf an wie sich die Eigentumsverhältnisse darstellen. Besonders wenn eine Sache (Fahrzeug) schon komplett bezahlt ist, ist das Eigentum nicht mehr beim Händler. Der hat es maximal noch im Besitz. Auch bei teilgezahlten Sachen kann das Eigentum schon übergegangen sein! Und in die Insolvensmasse fliest nur was dem Eigentum des Schuldners zugerechnet werden kann! Also glaubt nicht alles was euch erzählt wird.....

In Deutschland zumindest gilt das Insolvenzrecht und das kennt Aussonderung und Absonderung ;)

Statistik: Verfasst von Hobby600 — Do 28. Mär 2013, 08:48


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2013-03-27T21:08:45+02:00 2013-03-27T21:08:45+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299327#p299327 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]> Auf dem Konto war nämlich noch nichts angekommen. Nun gut, alle waren anwesend und er guckte noch mal nach mit den Käufern zusammen und siehe da, eine Stunde später war das Geld eingetroffen.
Ich habe es mitbekommen wie beide etwas ins schwitzen gerieten, also bis zu einen halben Tag muß man da wohl auch rechnen.


Einen Bankscheck hatte mein Händler total abgelehnt auch wenn er beglaubigt wäre, zumal das ginge noch nicht mal, weil ich unterwegs war und Spontankäufer bin, wenn alles passt. Da hätte ich ja in meine Heimat zurückfahren müssen, Fremdfilialen sind da etwas zurückhaltend.

viel zu umständlich. ca. 900km nur wegen einem Bankscheck. nee
Mein Händler wollte entweder Überweisung auf sein Konto oder Barzahlung. Also war es mein Ding das Bargeld ranzuschaffen.

ja das sind so Situationen, die ich eigentlich gar nicht so mag. Aber wenn man etwas haben möchte, sich einig ist, dann sucht man nach "seiner" einfachsten Lösung.

Statistik: Verfasst von Gast — Mi 27. Mär 2013, 20:08


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2013-03-27T21:05:20+02:00 2013-03-27T21:05:20+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299326#p299326 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]>
Erfahrungsgemäß wird nicht jeder Händler oder Privatmann einen Scheck akzeptieren. Auch dann nicht wenn er bankbestätigt ist.
Sehe hier keinen Grund, vielleicht habe ich aber auch nicht deutlich erläutert.
Der Scheck ist exakt mit dem Betrag und Empfänger ausgestellt. Der Aussteller bin aber nicht
ich, sondern die Bank, in dem Falle Sparkasse. Die Bank löst den Scheck ein, da sie keinen negativen
Grund hat, dies nicht zu tun, da sie ja das Geld bereits vorher von mir bekommen hat. Die Nichteinlösung
wäre ja ein Tatbestand des Scheckbetruges.
Wir haben dies schon mehrmals so gehandhabt, es gab noch nie ein Problem und den Scheck gibt's natürlich
nur gegen die Übergabe der Ware, also eine verhältnismässig sichere Sache für beide Parteien.

Statistik: Verfasst von rgk — Mi 27. Mär 2013, 20:05


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2013-03-27T20:50:33+02:00 2013-03-27T20:50:33+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299321#p299321 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]> Ein gute Möglichkeit ist eine Blitzüberweisung.
Erst Fahrzeug anschauen, dann gemeinsam zur Bank fahren und von jemanden von zu Hause aus eine Blitzüberweisung in Auftrag geben lassen.
Kostet zwar je nach Betrag zwischen 20 und 25 Euro, sollte einem aber die Sicherheit bei dieser Größenordnung wert sein ;)

Statistik: Verfasst von Wolfgang — Mi 27. Mär 2013, 19:50


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2013-03-27T20:17:28+02:00 2013-03-27T20:17:28+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299313#p299313 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]>
Aber wie wickelt man so ein Geschäft wirklich sicher ab :?:
In der Bank, da wird gleich das Bargeld oder der bankbestätigte Scheck geprüft.

Statistik: Verfasst von thomasd — Mi 27. Mär 2013, 19:17


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2013-03-27T20:10:50+02:00 2013-03-27T20:10:50+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299311#p299311 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]> Aber wie wickelt man so ein Geschäft wirklich sicher ab :?:
Also ich würde als Gebrauchtwagenverkäufer keinen Scheck annehmen.

Statistik: Verfasst von Gast — Mi 27. Mär 2013, 19:10


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2013-03-27T20:07:34+02:00 2013-03-27T20:07:34+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299310#p299310 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]>
Gibt es den guten alten Bankscheck noch?
Wir haben dies mehrmals mit der örtlichen Sparkasse so gemacht, dass exakt der Betrag und
mit der Empfängeradresse versehen, dies auf einen Scheck der Bank ausgestellt wurde.
Der einzige Nachteil besteht darin, daß dieser Betrag natürlich an dem Tag, wo der Scheck
abgeholt wird, auch dem eigenen Konto schon belastet ist, und nicht erst, wann er vom Empfänger
eingelöst wird.
Der Empfänger hat dann nur das Risiko, daß er der ausstellenden Bank mit dem entsprechenden
Betrag vertraut. (was ja heutzutage bei Banken nicht unbedingt noch etwas bedeutet) :lol:

Statistik: Verfasst von rgk — Mi 27. Mär 2013, 19:07


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2013-03-27T19:56:16+02:00 2013-03-27T19:56:16+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299307#p299307 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]>
Wenn man vorher das Geld an den Händler überweist und bekommt das Womo erst fünf Tage später ausgeliefert, ist ein ebenso großes Risiko, weil es schon vorkam, dass ein Händler inzwischen Konkurs anmeldete.
Um Gottes Willen keine großen Vorauszahlungen. Hier bei uns in der Gegend ist ein großer VW / Audi Betrieb Pleite gegangen. Lt. Presse sollen Käufer in ca. 30 Fällen Vorauszahlungen für Neuwagen bis hin zum vollen Kaufpreis geleistet haben. Das ist natürlich alles weg. :evil:

Statistik: Verfasst von rittersmann — Mi 27. Mär 2013, 18:56


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2013-03-27T19:54:16+02:00 2013-03-27T19:54:16+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299304#p299304 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]> Statistik: Verfasst von skipper — Mi 27. Mär 2013, 18:54


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2013-03-27T19:05:26+02:00 2013-03-27T19:05:26+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299292#p299292 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]> In solch eine dunkle Ecke oder Halle wär ich nicht gegangen , da hätte ich das rausfahren des Womos verlangt,
Außerdem übernimmt man kein Fahrzeug ohne Tageslicht,

Statistik: Verfasst von Urban — Mi 27. Mär 2013, 18:05


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2013-03-27T19:04:59+02:00 2013-03-27T19:04:59+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299291#p299291 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]>
früher gab es von den Banken einen beglaubigten Bankcheck.

Keine Ahnung, weil schon lange nicht mehr benötigt.....
Frage : Gibt es heute nicht so etwas Ähnliches, um nicht mit so viel Bargeld rumzulaufen.

Wie machen es die Geschäftsleute ?

Statistik: Verfasst von Moni — Mi 27. Mär 2013, 18:04


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2013-03-27T18:54:32+02:00 2013-03-27T18:54:32+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299290#p299290 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]>
sorry, aber das war purer Leichtsinn und seeeehr blauäugig . :mega_shok:

Statistik: Verfasst von Mobi-Driver — Mi 27. Mär 2013, 17:54


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2013-03-27T18:48:10+02:00 2013-03-27T18:48:10+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299289#p299289 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]>
Habe auch beim Händler bar bezahlt, weil er schon vorher sagte, dass ec-Abbuchungen meist geblockt werden von den Banken ab einer bestimmten Höhe.
Alles wegen der Sicherheit für die Bank und den Kunden? Und deshalb fährt man dann mit dem Bargeld herum. Bei unserer Bank mußten wir beim abheben einer
größeren Summe, direkt in der Filiale erscheinen, dann die Summe anmelden, dann erst bekam man das Geld.
Ganz schön umständlich, wenn man mal so eben spontan sein Traumwomo unterwegs gefunden hat. Die Bank geht auf nummer sicher, ob man hinterher überfallen
wird ist nirgends ausgeschlossen. Dann aber auf 100% eigenes Risiko.

Wenn man vorher das Geld an den Händler überweist und bekommt das Womo erst fünf Tage später ausgeliefert, ist ein ebenso großes Risiko, weil es schon vorkam, dass ein Händler inzwischen Konkurs anmeldete.

Geld weg Womo weg. :|

Statistik: Verfasst von Gast — Mi 27. Mär 2013, 17:48


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2013-03-27T18:47:41+02:00 2013-03-27T18:47:41+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299288#p299288 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]>
also lieber keine Barzahlung bei Privatkauf?
Bargeld wird weiterhin notwendig sein. Aber hier war der Treffpunkt am Rheinufer!! Also wohl irgendwo in der Pampa. Wenn man zu einer Adresse fährt und die grob checkt, sich in einem Wohngebiet befindet, dann sollte das kein Problem sein. Aber ein Restrisiko bleibt halt.

Es gab mal einen ähnlichen Fall, der allerdings mit einem Mord geendet hat. Da war der Treffpunkt auf einem Waldparkplatz.

Statistik: Verfasst von rittersmann — Mi 27. Mär 2013, 17:47


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2013-03-27T18:32:28+02:00 2013-03-27T18:32:28+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299285#p299285 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]>
Bei der Zugfahrt musste ich mich zwingen nicht immer die Hand an der Kohle zu halten.

Aeer der Überfall ist echt Mist - also lieber keine Barzahlung bei Privatkauf? Aber wie dann? Gibt es den guten alten Bankscheck noch?

Statistik: Verfasst von Heiko — Mi 27. Mär 2013, 17:32


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2013-03-27T18:11:48+02:00 2013-03-27T18:11:48+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299283#p299283 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]> Statistik: Verfasst von Gast — Mi 27. Mär 2013, 17:11


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2013-03-27T17:38:51+02:00 2013-03-27T17:38:51+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299276#p299276 <![CDATA[Re: Überfall beim Womokauf]]> Statistik: Verfasst von garibaldi — Mi 27. Mär 2013, 16:38


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2013-03-27T16:34:28+02:00 2013-03-27T16:34:28+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=299265#p299265 <![CDATA[Überfall beim Womokauf]]>
http://www.allgemeine-zeitung.de/nachri ... =rc_ticker

Statistik: Verfasst von rittersmann — Mi 27. Mär 2013, 15:34


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