Statistik: Verfasst von Ahoernchen — Fr 29. Mär 2013, 21:20
Angesichts der großen Werte die da bei einigen Händlern auf dem Hof stehen, könnte man wirklich glauben, es ist so wie @Hobby600 schreibt?Erfüllungsgehilfe nach § 278 BGB ist jede Person, die mit Wissen und Wollen des Schuldners in dessen Pflichtkreis tätig ist.
Die Wichtigen Unterscheidungsmerkmale des Erfüllungsgehilfen:
- der Erfüllungsgehilfe muss nicht gegenüber dem Schuldner Weisungsgebunden sein. Das heißt, dass ein Maler, Monteur etc. und auch eine selbständige Person als Erfüllungsgehilfe handeln kann.
- Zwischen dem Schuldner und dem Gehilfen muss eine Sonderverbindung bestehen – ein Vertrag also – eben damit der Gehilfe „in Erfüllung einer Verbindlichkeit aus dem Schuldverhältnis für den Schuldner“ handelt.
- In § 278 BGB ist auch keine Rede von Exkulpation, der Schuldner also kann sich nicht entlasten, wenn der Maler (Gehilfe) beim anstreichen der Wohnung aus Unachtsamkeit die Teppiche beschmiert. Für solches Verschulden haftet der Schuldner als ob er selbst gehandelt hätte.
- Wichtig ist auch, dass der § 278 keine eigenständige Anspruchsgrundlage ist, sondern nur eine Zurechnungsnorm. Dieser Paragraf wird also nur in Verbindung mit Anspruchsgrundlagen überprüft – also z.B. §§ 280 I, 241 II, 278 BGB
Statistik: Verfasst von Gast — Do 28. Mär 2013, 17:07
Statistik: Verfasst von Christian — Do 28. Mär 2013, 16:41
Dann ist es ja noch positiver für die Kunden, nicht negativer.Im genannten Fall sollen die Eigentumsrechte noch nicht mal beim Händler, sondern noch beim Hersteller gelegen haben. Der Händler hatte in einigen Fällen weder Brief noch Fahrzeug. Der hat einfach Verträge geschrieben und Anzahlungen kassiert. Da war wohl kriminelle Energie im Spiel. Nur kann der unbedarfte Anzahler dies nicht (Halb) wissen![]()
Statistik: Verfasst von garibaldi — Do 28. Mär 2013, 15:34
Statistik: Verfasst von Hobby600 — Do 28. Mär 2013, 12:42
Statistik: Verfasst von thomasd — Do 28. Mär 2013, 12:21
Aber bleiben wir mal beim Fahrzeugkauf, ich hätte mir das einfacher vorgestellt.also da soll einer durchsehen, ???
wenn ich einen KFZ Brief irgendwo klaue inkl. das passende Fahrzeug dazu. Gehe ich danach hier zur Polizei und melde das auf meinen Namen um.
Ich zahle die Gebühr und die Steuer und das Auto gehört mir, denn auf dem Amt fragt niemand nach einem Vertragsabschluß.
So nun können mich alle verklagen, ich bin Besitzer und Eigentümer.
Die ehemaligen Beklauten müssen mir erst mal nachweisen, dass das Fahrzeug geklaut wurde samt Brief, und ich behaupte wir hätten einen mündlichen Kaufvertrag gemacht.
Wer bekommt recht? am Ende eines langwirigen Prozesses, wohl der der die meisten Beweise hat?
Inzwischen verkaufe ich das Auto nach Polen als Besitzerin und Briefeigentümerin und bekomme dafür Geld, dann mache ich eine Anzeige bei der Polizei
das dieses Auto gestohlen wurde.
Das wäre doch ein Fall für den Anwalt oder?
Und darum sagen Versicherungen immer: lass nie deinen KFZ Brief im Auto liegen!!!
so habe ich es mal gelernt, denn Betrugsarten wie dort oben gibt es jeden TAG.
Statistik: Verfasst von Gast — Do 28. Mär 2013, 11:59
Statistik: Verfasst von Hobby600 — Do 28. Mär 2013, 11:58
Statistik: Verfasst von Heiko — Do 28. Mär 2013, 11:54
Statistik: Verfasst von Hobby600 — Do 28. Mär 2013, 11:51
Statistik: Verfasst von thomasd — Do 28. Mär 2013, 11:48
Statistik: Verfasst von Hobby600 — Do 28. Mär 2013, 11:44
Statistik: Verfasst von Hobby600 — Do 28. Mär 2013, 11:39
Statistik: Verfasst von Gast — Do 28. Mär 2013, 11:32
Statistik: Verfasst von rittersmann — Do 28. Mär 2013, 11:28
Im genannten Fall sollen die Eigentumsrechte noch nicht mal beim Händler, sondern noch beim Hersteller gelegen haben. Der Händler hatte in einigen Fällen weder Brief noch Fahrzeug. Der hat einfach Verträge geschrieben und Anzahlungen kassiert. Da war wohl kriminelle Energie im Spiel. Nur kann der unbedarfte Anzahler dies nicht (Halb) wissenLese immer wieder von diesem Halbwissen....
Das stimmt so nicht! Es kommt darauf an wie sich die Eigentumsverhältnisse darstellen. Besonders wenn eine Sache (Fahrzeug) schon komplett bezahlt ist, ist das Eigentum nicht mehr beim Händler. Der hat es maximal noch im Besitz.
Statistik: Verfasst von Gast — Do 28. Mär 2013, 11:23
Statistik: Verfasst von rittersmann — Do 28. Mär 2013, 10:46
Statistik: Verfasst von thomasd — Do 28. Mär 2013, 09:14
Statistik: Verfasst von Hobby600 — Do 28. Mär 2013, 08:48
Statistik: Verfasst von Gast — Mi 27. Mär 2013, 20:08
Statistik: Verfasst von rgk — Mi 27. Mär 2013, 20:05
Statistik: Verfasst von Wolfgang — Mi 27. Mär 2013, 19:50
Statistik: Verfasst von thomasd — Mi 27. Mär 2013, 19:17
Statistik: Verfasst von Gast — Mi 27. Mär 2013, 19:10
Statistik: Verfasst von rgk — Mi 27. Mär 2013, 19:07
Statistik: Verfasst von rittersmann — Mi 27. Mär 2013, 18:56
Statistik: Verfasst von Urban — Mi 27. Mär 2013, 18:05
Statistik: Verfasst von Moni — Mi 27. Mär 2013, 18:04
Statistik: Verfasst von Mobi-Driver — Mi 27. Mär 2013, 17:54
Statistik: Verfasst von Gast — Mi 27. Mär 2013, 17:48
Statistik: Verfasst von rittersmann — Mi 27. Mär 2013, 17:47
Statistik: Verfasst von Heiko — Mi 27. Mär 2013, 17:32
Statistik: Verfasst von rittersmann — Mi 27. Mär 2013, 15:34