[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/ext/sniper/mobiledevice/core/functions.php on line 846: Undefined variable $status
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/ext/sniper/mobiledevice/core/functions.php on line 846: Undefined variable $status
Mobile Freiheit Das Reisemobilforum für Spaß und gute Laune 2009-02-03T17:16:36+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/app.php/feed/topic/1865 2009-02-03T17:16:36+01:00 2009-02-03T17:16:36+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=29752#p29752 <![CDATA[Re: Umweltplakette]]>
mmmh , ich meine der Chefjurist vom ACE ist doch wahrscheinlich kein Depp wenn er rät sich so zu verhalten.
Das kann ich leider nicht beurteilen, ich kenne ihn ja gar nicht :cool1 .

Aber wie gesagt, ich kann Dir auch raten Dich so oder so zu verhalten ----- ob´s dann so ausgeht, wie Du´s Dir erhoffst, steht jedoch auf einem andern Blatt :mrgreen: :mrgreen:

Ich denke, da kann man sich wund-plaudern .... ;) ;)

Statistik: Verfasst von Gimli — Di 3. Feb 2009, 17:16


]]>
2009-02-03T17:11:18+01:00 2009-02-03T17:11:18+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=29750#p29750 <![CDATA[Re: Umweltplakette]]>
Ich unterwerfe mich keinem Gesetzt das ich kategorisch wegen Mängeln und falscher Grundlage ablehne.....so ist es doch legal wenn ich Möglichkeiten suche und auch finde es zu umgehen oder auszuhebeln.
Nicht umsonst lehnen die Wissentschaftler die nicht beim Staat beschäftigt sind dieses Gesetz meist ab.
An erster Stelle das Frauenhofer Institut genannt.

ich finde mein Link weiter oben ist doch wohl eindeutig zweideutig :lach1

Statistik: Verfasst von Urban — Di 3. Feb 2009, 17:11


]]>
2009-02-03T16:25:29+01:00 2009-02-03T16:25:29+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=29739#p29739 <![CDATA[Re: Umweltplakette]]>
Als Beschuldigter habe ich in Deutschland das Recht, Meine aussage zu verweigern, wenn ich entweder mich oder einen meiner Angehörigen belaste!
So, dann dürfte (ich bin mir aber nicht sicher) die Behörde das Nachsehen haben.
Stimmt, Du hast das Recht, die Aussage zu verweigern, wenn Du Dich selbst oder einen Angehörigen dadurch der Gefahr aussetzt, verfolgt zu werden.

Das impliziert jedoch noch lange nicht, dass damit der Fall erledigt ist .... das wäre ja sonst ´ne ganz dolle Nummer :lach1 :lach1

Statistik: Verfasst von Gimli — Di 3. Feb 2009, 16:25


]]>
2009-02-03T16:11:51+01:00 2009-02-03T16:11:51+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=29738#p29738 <![CDATA[Re: Umweltplakette]]> So, dann dürfte (ich bin mir aber nicht sicher) die Behörde das Nachsehen haben.

Statistik: Verfasst von Bogner — Di 3. Feb 2009, 16:11


]]>
2009-01-30T07:42:00+01:00 2009-01-30T07:42:00+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=28581#p28581 <![CDATA[Re: Umweltplakette]]>
"Ist nach einem Verkehrsverstoß, der mit mindestens einem Punkt zu bewerten ist, der Verwaltungsbehörde ohne zumutbaren Aufwand die Ermittlung des Fahrzeugführers zum Tatzeitpunkt nicht innerhalb der Verjährungsfrist möglich, so kann nach einer entsprechenden Ermessensentscheidung dem Fahrzeughalter auferlegt werden, für längere Zeit ein Fahrtenbuch zu führen.

Dies ist keine Strafmaßnahme, sondern soll lediglich sicher stellen, dass die Ahndung künftiger Verkehrsverstöße nicht erneut an der mangelnden Mitwirkung des Halters an der Fahrerfeststellung scheitert.

Um die Probleme der Verhältnismäßigkeit und der Kausalität einer verspäteten Anhörung im Bußgeldverfahren ranken sich zahlreiche Verwaltungsgerichtsurteile mit einer durchgängig für den Halter kaum durchbrechbaren Strenge der Anforderungen an seine Mitwirkungspflichten."

Quelle
-----------------------------

Zitat:

"Schon die erstmalige Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit, die nach Anlage 13 zur Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) vom 18. 8. 1998 mit einem Punkt zu bewerten ist, rechtfertigt die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage gem. § 31a StVZO, ohne dass es auf besondere Umstände des Einzelfalles, namentlich die Gefährlichkeit des Verkehrsverstoßes, ankommt (Änderung der Senatsrechtsprechung)."
OVG Münster, Urteil vom 29. 4. 1999 - 8 A 699/97


--------------------------------

Zitat:

"Die Straßenverkehrsbehörde kann nach einem Verkehrsverstoß den Halter des Pkw zur Führung eines Fahrtenbuchs verpflichten, wenn dieser falsche Angaben zur Person des Fahrers macht. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts in einem Eilverfahren hervor.
Bei der Anhörung gab der Halter Namen und Adresse einer Person an, die das Auto gefahren haben sollte. Die Angaben erwiesen sich jedoch als falsch.
Die Behörde verpflichtete daraufhin den Halter des Pkw, ab sofort für die Dauer eines Jahres ein Fahrtenbuch zu führen. Hiergegen erhob dieser Widerspruch und wandte sich zugleich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht.

Die Richter haben die Maßnahme der Behörde als rechtmäßig bestätigt."

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 3 L 677/06.NW -

-------------------------------

Allein schon, damit die hier geschilderten Verfahrenweisen nicht Schule machen ( Nennung eines anderen Fahrers, der dann wieder einen anderen nennt usw. usw. ) ist die Auferlegung eines Fahrtenbuches nicht nur opportun sondern auch angeraten - so wird es die Verfolgungsbehörde sicherlich sehen ;)

Statistik: Verfasst von Gimli — Fr 30. Jan 2009, 07:42


]]>
2009-01-29T11:49:00+01:00 2009-01-29T11:49:00+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=28340#p28340 <![CDATA[Re: Umweltplakette]]> wenn ich behaupte der Fahrer ließe sich nicht mehr feststellen dann bekomme ich eventuell ein Fahrtenbuch aufgezwungen.
In dem geschidertem Fall hat die Behörde von sich aus den Fall eingestellt.


@ uh
was die Behörde glaubt kann mir erstmal Wurst sein, wenn ich behaupte ich habe mein Fahrzeug ohne Motorlauf eingeschleppt, so müssen die mir erstmal nachweisen das das nicht so war. zB meine Batterien waren leer und ich wolte die bei mir zu Hause aufladen, oder was an meiner Inneneinrichtung verändern.
Außerdem ist ja ein Gerichtsverfahren anhängig über solch einen Fall.
Habe mir die Auflagen der Stadt Köln zur Umweltzone genau angesehen dort steht nix über das befahren (schleppen) ohne Motor. Der Grobstauberzeuger war ja ausgeschaltet.

Hier kann man zur Halterhaftung auch noch was nachlesen (eigentlich wird hier bestätigt was ich gesagt habe sorry)

http://www.autosieger.de/article14445.html


Wie gesagt mich betrifft das persönlich überhaupt nicht, ich darf mit meinem H-Womo rein in die Zonen und unsere beiden PKW haben grüne Plaketten und selbst mein Roller hat Kat, wenn die demnächst mit den 2Rädern anfangen

Statistik: Verfasst von Urban — Do 29. Jan 2009, 11:49


]]>
2009-01-29T11:38:09+01:00 2009-01-29T11:38:09+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=28336#p28336 <![CDATA[Re: Umweltplakette]]>
....Fahrtenbuch wird dem Halter absolut sicher sein. Das läßt sich keine Behörde bieten alleine wegen der Unglaubwürdigkeit.
Gruß
UH115
http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c014.gif

Statistik: Verfasst von Gimli — Do 29. Jan 2009, 11:38


]]>
2009-01-29T11:33:38+01:00 2009-01-29T11:33:38+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=28331#p28331 <![CDATA[Re: Umweltplakette]]> Und bei der Verschleppungstaktik dürfte eins klar wie wie frische Kloßbrühe sein: Fahrtenbuch wird dem Halter absolut sicher sein. Das läßt sich keine Behörde bieten alleine wegen der Unglaubwürdigkeit.
Gruß
UH115

Statistik: Verfasst von Gast — Do 29. Jan 2009, 11:33


]]>
2009-01-29T11:29:16+01:00 2009-01-29T11:29:16+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=28330#p28330 <![CDATA[Re: Umweltplakette]]>
....
Den Anhörungsbogen erst am vorletzten Tage abgeschickt, geschrieben das man den Wagen an die Ehefrau verliehen hatte.
Die bekommt dann selber einen Anhörungsbogen und schickt diesen auch erst am vorletzten Tage der Frist zurück und gibt an sie hätte den Wagen an Ihre Tochter (oder Mutter, Vater) weitergegeben. Wenn die Tochter dann den Anhörungsbogen bekommt ist die Sache meist verjährt.
Sorry, aber genau diese Vorgehensweise unterbricht die Verjährung !

Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nach § 24 Abs. 3 StVG drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

Diese Verjährungsfrist wird jedoch durch etliche Handlungen unterbrochen (§ 33 OWiG), so z.B. durch die erste Vernehmung des Betroffenen, die Versendung des Anhörungsbogens oder dem Erlass des Bußgeldbescheides etc. etc.

Nach einer Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem (§ 33 Abs. 3 OWiG).

Die Verfolgung ist jedoch spätestens verjährt, wenn seit dem Verjährungsbeginn das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist, mindestens jedoch zwei Jahre verstrichen sind.

In Deinem Fall ist die Verjährung daher bereits durch die Übersendung des Anhörungsbogens unterbrochen worden.

Wenn das bei Dir so geklappt hat, hat die Bußgeldbehörde einfach gepennt - und dann gilt : http://www.cosgan.de/images/more/bigs/a143.gif

Statistik: Verfasst von Gimli — Do 29. Jan 2009, 11:29


]]>
2009-01-29T11:07:51+01:00 2009-01-29T11:07:51+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=28318#p28318 <![CDATA[Re: Umweltplakette]]>
Zu der Verjährung...die haben das so gemacht
Den Anhörungsbogen erst am vorletzten Tage abgeschickt, geschrieben das man den Wagen an die Ehefrau verliehen hatte.
Die bekommt dann selber einen Anhörungsbogen und schickt diesen auch erst am vorletzten Tage der Frist zurück und gibt an sie hätte den Wagen an Ihre Tochter (oder Mutter, Vater) weitergegeben. Wenn die Tochter dann den Anhörungsbogen bekommt ist die Sache meist verjährt.

Statistik: Verfasst von Urban — Do 29. Jan 2009, 11:07


]]>
2009-01-29T10:50:41+01:00 2009-01-29T10:50:41+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=28313#p28313 <![CDATA[Re: Umweltplakette]]> Gerade im Winter sehe ich des öfteren Fahrzeuge mit Abdeckplanen am Straßenrand stehen. Dadurch ist es ja schlecht möglich eine von innen an der Windschutzscheibe angebrachte (oder nicht) zu sehen.

Dürfen die Leute vom Ordnungsamt, Polizei oder wer auch immer die Abdeckplanen vom Fahrzeug entfernen :?: Oder fällt das jetzt unters Vermummungsverbot ...... ;)


Statistik: Verfasst von Gast — Do 29. Jan 2009, 10:50


]]>
2009-01-29T08:54:58+01:00 2009-01-29T08:54:58+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=28299#p28299 <![CDATA[Re: Umweltplakette]]> Statistik: Verfasst von Cruiserline — Do 29. Jan 2009, 08:54


]]>
2009-01-29T06:19:02+01:00 2009-01-29T06:19:02+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=28287#p28287 <![CDATA[Re: Umweltplakette]]>
Der bekommt aber keinen Punkt, außerdem wenn man die Fristen des Fragebogens einfach verstreichen läßt, reicht es oft schon zur Verjährung.
Wie kommst Du denn da drauf ????? http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c041.gif . Die im Gesetz verankerten Fristen auf den Anhörungsbögen kannst Du ja gern verstreichen lassen, das heißt doch aber nicht, dass die Tat (OWi) automatisch nur durch das Ignorieren der Fristen verjähren kann.

Nur am Rande:

Ganz im Gegenteil ! Die Verfolgungsbehörde kann u.U. die Verjährung sogar verlängern - und tut dies insbesonders dann, wenn ein Anhörungsbogen versandt worden ist, der Betroffene jedoch nicht reagiert hat.
Außerdem könnte man auch behaupten das man das Fahrzeug in die Umweltzone reingeschleppt hat. Den Motor also nicht benutzt hat.
Aha...... http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c024.gif Doller Trick ! http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c008.gif

Statistik: Verfasst von Gimli — Do 29. Jan 2009, 06:19


]]>
2009-01-28T22:59:27+01:00 2009-01-28T22:59:27+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=28260#p28260 <![CDATA[Re: Umweltplakette]]> Außerdem könnte man auch behaupten das man das Fahrzeug in die Umweltzone reingeschleppt hat. Den Motor also nicht benutzt hat.

Nur nicht bange machen lassen :mrgreen:

Statistik: Verfasst von Urban — Mi 28. Jan 2009, 22:59


]]>
2009-01-28T18:50:32+01:00 2009-01-28T18:50:32+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=28150#p28150 <![CDATA[Re: Umweltplakette]]> Wenn man in eine Umweltzone ohne Plakette reinfährt, parken und sofort das Fahrzeug verlassen,
damit der Fahrer nicht ermittelt werden kann, am besten nicht auf Hauptverkehrsstraßen parken wo Bulletten aufschreiben, da fällt man dann auf.
Also mit dem PKW...rein ins Parkhaus, Mit dem Wohnmobil am besten auf einen bewachten Bezahlparkplatz.

Der grüne Dummi vom Anfangspost ist garnicht schlecht, besser ist eine grüne Plakette die ähnlich aussieht und wo man seine NR einträgt...aber den Zusatz.....ich darf nicht einfahren .....nicht vergessen sonst ist es Urkundenfälschung.

Das sind Erfahrungswerte von Leuten die in der Umweltzone wohnen und die trotzdem täglich reinfahren und die bisher soooo keine Schwierigkeiten hatten.


Wer hat Beziehungen zu jemand der so Plaketten herstellt???????




By the Way : ich brauche keine Plakette wegen dem H-Kennzeichen und darf in die Idiotenzonen rein

Statistik: Verfasst von Urban — Mi 28. Jan 2009, 18:50


]]>
2009-01-28T13:01:37+01:00 2009-01-28T13:01:37+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=28017#p28017 <![CDATA[Re: Umweltplakette]]>
ja wenn es denn man Geldmacherei währe (ich glaube nicht das da unterm Strich viel übrig bleibt), dann hätte die ganze Sache ja wenigstens für den Staat einen Sinn. Es geht darum viele millionen Autofahrer zu beschäftigen um von den wirklichen Problemen dieser Gesellschaft abzulenken. Was auch prima gelingt, wie man wieder an diesem Thema hier sieht.

Gruß
Jürgen

Statistik: Verfasst von JSW261 — Mi 28. Jan 2009, 13:01


]]>
2009-01-28T09:11:52+01:00 2009-01-28T09:11:52+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=27986#p27986 <![CDATA[Re: Umweltplakette]]> Statistik: Verfasst von Cruiserline — Mi 28. Jan 2009, 09:11


]]>
2009-01-23T12:20:35+01:00 2009-01-23T12:20:35+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=26722#p26722 <![CDATA[Re: Umweltplakette]]> Na, was soll´s. Dort, wo die mich nicht reinlassen wollen, fahr ich eben nicht hin! Und wenn meine Frau mit dabei ist, fahre ich überall hin, egal, ob Umweltzone oder nicht! Dank Behindertenparkausweis! ( Wird aber nur genutzt, wenn sie wirklich dabei ist!)

Klaus


Wer mich nicht will, braucht auch mein Geld nicht!

Statistik: Verfasst von bauhenkel — Fr 23. Jan 2009, 12:20


]]>
2009-01-23T07:01:31+01:00 2009-01-23T07:01:31+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=26669#p26669 <![CDATA[Re: Umweltplakette]]>
ich habe eine gelbe Plakette.
Nur aus einem Grund habe ich die mir besorgt, ich fahre den Kasten auch als Alltagsfahrzeug.

Statistik: Verfasst von skylape — Fr 23. Jan 2009, 07:01


]]>
2009-01-22T22:22:22+01:00 2009-01-22T22:22:22+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=26631#p26631 <![CDATA[Re: Umweltplakette]]> Rot ( noch nicht einmal die bekommen wir ,brauchen wir auch nicht )

und wer uns ohne nicht will,selber schuld ,fahren wir nicht hin :mrgreen:

Statistik: Verfasst von Anne — Do 22. Jan 2009, 22:22


]]>
2009-01-22T16:24:37+01:00 2009-01-22T16:24:37+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=26474#p26474 <![CDATA[Re: Umweltplakette]]>
solange ja kein Feinstaubalarm gegeben ist, kann man in die meisten Städte mit rot ja reinfahren.

Und wenn es Alarm gibt, :poli1 fahren wir eh nicht hin...ist ja zu viel Staub da :lach1

Gruß

Stephan

Statistik: Verfasst von Gast — Do 22. Jan 2009, 16:24


]]>
2009-01-22T13:33:12+01:00 2009-01-22T13:33:12+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=26422#p26422 <![CDATA[Re: Umweltplakette]]> Ich hoffe nur, nicht mal ungewollt vor einer Plakettenzone zu stehen. (man hat ja nicht alle im Kopf!)


Zum Glück hat mein alter Knaus noch einen Rückwärtsgang :D

Statistik: Verfasst von Karl0097 — Do 22. Jan 2009, 13:33


]]>
2009-01-21T21:44:01+01:00 2009-01-21T21:44:01+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=26275#p26275 <![CDATA[Re: Umweltplakette]]>
Hallo zusammen,

ich bekomme für unseren FFB-Tabbert 680 M nur die rote Plakette, ebenso für meinen Diesel-PKW.
Aus Protest habe ich nun schon seit einem Jahr diese Plakette an beiden Fahrzeugen,......

Genau die habe ich auch seit einem Jahr dran.

Ich hätte die rote auch bekommen können. Nö - nicht mit mir. :1sauer
Ich hoffe nur, nicht mal ungewollt vor einer Plakettenzone zu stehen. (man hat ja nicht alle im Kopf!) :roll:

Statistik: Verfasst von Petermännchen — Mi 21. Jan 2009, 21:44


]]>
2009-01-21T14:47:12+01:00 2009-01-21T14:47:12+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=26098#p26098 <![CDATA[Re: Umweltplakette]]> Condor hat geschrieben "PS.: An unser Wohnmobil kommt die rote Plakette nicht, wo die verlangt wird fahren wir einfach nicht hin!!!!"

Stehe natürlich genau auf dem gleichen Standpunkt. Aber da ich das WoMo ganzjährig wie einen PKW nutze, geht das bei uns leider nicht.
Zum Beispiel musste ich vorgestern von Dortmund nach Essen fahren und habe mehr Umweltzonenschilder gesehen, als Passanten auf der Strasse. :1sauer

Statistik: Verfasst von stormy on the road — Mi 21. Jan 2009, 14:47


]]>
2009-01-21T14:22:24+01:00 2009-01-21T14:22:24+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=26087#p26087 <![CDATA[Re: Umweltplakette]]>
PS.: An unser Wohnmobil kommt die rote Plakette nicht, wo die verlangt wird fahren wir einfach nicht hin!!!!
Ich sehe das genau so wie du und habe keine Plakette auf unserem Wohnmobil!

Statistik: Verfasst von Achim — Mi 21. Jan 2009, 14:22


]]>
2009-01-21T12:38:42+01:00 2009-01-21T12:38:42+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=26050#p26050 <![CDATA[Re: Umweltplakette]]>
heute morgen habe ich mir zähneknirschend die rote Feinstaubplakette für 5,-- Euro gekauft und an meinem PKW angebracht.

Statistik: Verfasst von Condor — Mi 21. Jan 2009, 12:38


]]>
2009-01-20T19:17:24+01:00 2009-01-20T19:17:24+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=25927#p25927 <![CDATA[Re: Umweltplakette]]>
...
Reicht es wenn ich die rote Plakette im Handschuhfach mitführe oder muss sie sichtbar angeklebt werden

:lol: :lol: Bei einer evtl. Kontrolle kann ich sie ja vorweisen.

Ist einer unter uns der das rechtsverbindlich klären kann? :?: :?: :?:
Moin² !


§3(2) Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge

In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen.

Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeugs ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen.
Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.

:idea: :idea: Ich danke Dir Gimli, auf so einen eindeutigen Hinweis hatte ich gehofft. :idea: :idea:

Statistik: Verfasst von Condor — Di 20. Jan 2009, 19:17


]]>
2009-01-20T18:55:34+01:00 2009-01-20T18:55:34+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=25921#p25921 <![CDATA[Re: Umweltplakette]]>
...
Reicht es wenn ich die rote Plakette im Handschuhfach mitführe oder muss sie sichtbar angeklebt werden

:lol: :lol: Bei einer evtl. Kontrolle kann ich sie ja vorweisen.

Ist einer unter uns der das rechtsverbindlich klären kann? :?: :?: :?:
Moin² !


§3(2) Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge

In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen.

Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeugs ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen.
Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.

Statistik: Verfasst von Gimli — Di 20. Jan 2009, 18:55


]]>
2009-01-20T18:51:45+01:00 2009-01-20T18:51:45+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=25919#p25919 <![CDATA[Umweltplakette]]>
ich bekomme für unseren FFB-Tabbert 680 M nur die rote Plakette, ebenso für meinen Diesel-PKW.
Aus Protest habe ich nun schon seit einem Jahr diese Plakette an beiden Fahrzeugen,


http://www.abload.de/img/plakette2r8e4.jpg

Jetzt muss ich wohl oder übel für meinen PKW die rote Plakette kaufen, sonst kann ich in diesem Jahr hier im Ruhrgebiet kaum noch in die Innenstädte fahren.
Reicht es wenn ich die rote Plakette im Handschuhfach mitführe oder muss sie sichtbar angeklebt werden

:lol: :lol: Bei einer evtl. Kontrolle kann ich sie ja vorweisen.

Ist einer unter uns der das rechtsverbindlich klären kann? :?: :?: :?:


PS.: An unser Wohnmobil kommt die rote Plakette nicht, wo die verlangt wird fahren wir einfach nicht hin!!!!

Statistik: Verfasst von Condor — Di 20. Jan 2009, 18:51


]]>