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Mobile Freiheit Das Reisemobilforum für Spaß und gute Laune 2014-09-23T07:58:10+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/app.php/feed/topic/20239 2014-09-23T07:58:10+02:00 2014-09-23T07:58:10+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353438#p353438 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]> aber nicht so!
Andi

Statistik: Verfasst von Sammy69 — Di 23. Sep 2014, 07:58


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2014-09-22T21:38:03+02:00 2014-09-22T21:38:03+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353424#p353424 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]>
Alan, lass uns doch. Du kannst ja über die deutsche Angewohnheit, bestimmte Dinge bis zum Erbrechen zu debattieren und in ihre kleinsten Partikel zu zerpflücken, denken, was Du willst, aber wir haben die gleichen Rechte wie Du auch.

Wenn es uns Spass macht, woher nimmst Du das Recht über uns zu richten?

Und wenn wir Deutschen nicht die Angewohnheit hätten, alles zu zerpflücken, wären wohl das Atom und seine Bestandteile immer noch nicht bekannt... :lach1

Auf Moralpredigten habe ich schon gar keinen Bock, Prediger im Allgemeinen sind mir suspekt und zuwider.
Ich will nicht richten und auch euch kein recht nehmen. Ich habe nur gesagt was ich denke.

Statistik: Verfasst von ontheroad — Mo 22. Sep 2014, 21:38


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2014-09-22T21:36:02+02:00 2014-09-22T21:36:02+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353423#p353423 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]>
Wow Ihr habt Probleme!!!! Seid ihr Satt, habt ihr ein Dach über den kopf, sied die frauen frei und kann für sich selbst entscheiden. Viele in diese zeiten wo die menschen sich nur noch abschlachten und die frauen nicht mehr ohne gewand auf der strasse darf wo die kindern nichts zu essen haben oder sogar von tödlichen Krankheiten geplagt sind werden froh sein wenn die nur sowas banales zu diskutieren haben. Abgesehen von der Tatsache das wenn man zufällig heutzutage in der falsche platz in der falsche moment bist auch noch verschleppt wird und der kopf abgehackt, und ihr schreibt und streitet und macht ihr ein kopf wegen ein Stunde hin oder hier.

Warum nicht ein bisschen Liebe, Mitgefühl und kompasion mit einander mal teilen.

Man seid ihr arm dran :( :( :shock: :shock:

Schmeiß mich hier meinetwegen raus. Es reicht wirklich jetzt mit eure Genauigkeit und Besserwisserei. Es tut schon weh.

Ja genau. Die Welt besteht nicht nur aus Friede, Freude, Eierkuchen und lässt sich in großen groben Klötzen verstehen. Auch wenn sehr viele Zeitgenossen so leben als wäre es so. Der Wurm liegt häufig im Detail. Ich weiß nicht, ob in Deinem Sprachraum der Satz bekannt ist: Dummheit schützt vor Strafe nicht. Schon von daher ist es besser, wenn man nicht all zu oft zur Dummenseite gehört. Was an sich schon fast unmöglich ist. Auch die Dummensteuer wird hier jedem ein Begriff sein.

Interessant fand ich einmal eine Antwort zu Thema "Besserwisserei", der da lautete:

Als Besserwisser wird man immer nur von dem bezeichnet der NICHTS weiß, also von nix ne Ahnung hat. Und nein Danke zu der Sorte möchte ich dann doch nicht gehören. Dann schon lieber Besserwisser.

Wie an anderer Stelle auch schon bemerkt wurde. Die Frage nach dem WIE und WARUM ist es was die Menschheit vom Tier unterscheidet.

Mich jedenfalls interessieren auch die kleinen Gründe und Geheimnisse hinter den Dingen. Denn auch wenn der Offensichtliche häufig so nahe liegt, so drügt der Schein doch auch sehr oft.

Amen

Hartmut

Besserwisser

Statistik: Verfasst von ontheroad — Mo 22. Sep 2014, 21:36


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2014-09-22T20:52:42+02:00 2014-09-22T20:52:42+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353419#p353419 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]>
Wow Ihr habt Probleme!!!! Seid ihr Satt, habt ihr ein Dach über den kopf, sied die frauen frei und kann für sich selbst entscheiden. Viele in diese zeiten wo die menschen sich nur noch abschlachten und die frauen nicht mehr ohne gewand auf der strasse darf wo die kindern nichts zu essen haben oder sogar von tödlichen Krankheiten geplagt sind werden froh sein wenn die nur sowas banales zu diskutieren haben. Abgesehen von der Tatsache das wenn man zufällig heutzutage in der falsche platz in der falsche moment bist auch noch verschleppt wird und der kopf abgehackt, und ihr schreibt und streitet und macht ihr ein kopf wegen ein Stunde hin oder hier.

Warum nicht ein bisschen Liebe, Mitgefühl und kompasion mit einander mal teilen.

Man seid ihr arm dran :( :( :shock: :shock:

Schmeiß mich hier meinetwegen raus. Es reicht wirklich jetzt mit eure Genauigkeit und Besserwisserei. Es tut schon weh.

Ja genau. Die Welt besteht nicht nur aus Friede, Freude, Eierkuchen und lässt sich in großen groben Klötzen verstehen. Auch wenn sehr viele Zeitgenossen so leben als wäre es so. Der Wurm liegt häufig im Detail. Ich weiß nicht, ob in Deinem Sprachraum der Satz bekannt ist: Dummheit schützt vor Strafe nicht. Schon von daher ist es besser, wenn man nicht all zu oft zur Dummenseite gehört. Was an sich schon fast unmöglich ist. Auch die Dummensteuer wird hier jedem ein Begriff sein.

Interessant fand ich einmal eine Antwort zu Thema "Besserwisserei", der da lautete:

Als Besserwisser wird man immer nur von dem bezeichnet der NICHTS weiß, also von nix ne Ahnung hat. Und nein Danke zu der Sorte möchte ich dann doch nicht gehören. Dann schon lieber Besserwisser.

Wie an anderer Stelle auch schon bemerkt wurde. Die Frage nach dem WIE und WARUM ist es was die Menschheit vom Tier unterscheidet.

Mich jedenfalls interessieren auch die kleinen Gründe und Geheimnisse hinter den Dingen. Denn auch wenn der Offensichtliche häufig so nahe liegt, so drügt der Schein doch auch sehr oft.

Amen

Hartmut

Statistik: Verfasst von harcon — Mo 22. Sep 2014, 20:52


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2014-09-22T20:14:56+02:00 2014-09-22T20:14:56+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353411#p353411 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]>
Ich sehe das Problem, welches Hartmut hat, und habe abschliessend zwei Anmerkungen:

1.: Als Thema zum semantischen und mathematischen Debattieren ist es sicher geeignet, obwohl die Mathematik hier von der Semantik konditioniert wird. Die Präpositionen "von" und "bis" sind mathematisch nicht eindeutig, und genau hier liegt das Problem. Sie werden nur durch definierende Zusätze genau, und nur so lässt sich das Problem in den Griff bekommen.
Um in dem beschriebenen Fall juristische Sicherheit zu erlangen, müsste man nachsehen, ob in der Jurisprudenz Definitionen hierfür vorliegen. Sollte das nicht der Fall sein, wird das jeder Richter nach seiner Ansicht entscheiden.

2.: Ich kann Hartmut verstehen, aber wegen eines Tagesbeitrages KV würde ich nicht die Expertise eines Sozialfachanwaltes anfordern, denn diese ist sicher viel teurer als der Tagesbeitrag. Da stellt sich die Frage: Cui bono? Wenn es Dir das Geld wert ist, um Sicherheit zu haben, dann solltest Du genau dies tun.

Hierzu muss ich, Conni, mal anmerken, dass die Geschichte mit dem fehlenden Krankenkassentag NICHT das Problem ist oder war sondern dies nur ein schlechtes, weil nicht ganz korrekt wiedergegebenes Beispiel (was ich jetzt auch nicht auseinanderdrösele, da eh irrelevant und auch schon zu lange her). Es geht nur und ausschließlich um das - wie Har-Pi so gut formuliert hat - mathematisch/semantische Problem.

Gruß
Conni

Statistik: Verfasst von harcon — Mo 22. Sep 2014, 20:14


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2014-09-22T19:47:11+02:00 2014-09-22T19:47:11+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353404#p353404 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]>
Wenn es uns Spass macht, woher nimmst Du das Recht über uns zu richten?

Und wenn wir Deutschen nicht die Angewohnheit hätten, alles zu zerpflücken, wären wohl das Atom und seine Bestandteile immer noch nicht bekannt... :lach1

Auf Moralpredigten habe ich schon gar keinen Bock, Prediger im Allgemeinen sind mir suspekt und zuwider.

Statistik: Verfasst von Har-Pi — Mo 22. Sep 2014, 19:47


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2014-09-22T18:40:13+02:00 2014-09-22T18:40:13+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353392#p353392 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]> darfst du in keinem Forum der Welt Mitglied sein....
in diesem schon garnicht.

Doch, ich hätte ein Forum für Dich: www.heideggercircle.org

Gruß Horst

Statistik: Verfasst von GO207 — Mo 22. Sep 2014, 18:40


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2014-09-22T18:32:04+02:00 2014-09-22T18:32:04+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353391#p353391 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]>
Warum nicht ein bisschen Liebe, Mitgefühl und kompasion mit einander mal teilen.

Man seid ihr arm dran :( :( :shock: :shock:

Schmeiß mich hier meinetwegen raus. Es reicht wirklich jetzt mit eure Genauigkeit und Besserwisserei. Es tut schon weh.

Statistik: Verfasst von ontheroad — Mo 22. Sep 2014, 18:32


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2014-09-22T18:26:49+02:00 2014-09-22T18:26:49+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353387#p353387 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]>
"Bis zur Vollendung des ... Lebensjahres" oder so.
Im Endeffekt geht es wirklich nur mit dem Zusatz "einschließlich".

Meine Rede...

"Vollendung des" meint ja letztendlich "einschließlich".

Statistik: Verfasst von Har-Pi — Mo 22. Sep 2014, 18:26


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2014-09-22T17:28:42+02:00 2014-09-22T17:28:42+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353381#p353381 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]>
Seltsam ist das Ganze schon. Aus der letzten Gehaltsabrechnung müsste doch eindeutig hervorgehen, welcher Tag der letzte Arbeitstag war. Wenn da der 31. drin steht, dann war das der letzte Arbeitstag und sowohl das Arbeitsamt als auch die Krankenkasse haben nicht mehr alle Tassen im Schrank, und wenn der letzte Arbeitstag laut Gehaltsbescheinigung der 30. war, dann verstehe ich die Frage nicht.

Ja, wenn da steht letzter Arbeitstag 31. oder das Arbeitsverhältnis endet am 31. dann ist der noch drin.

Doch da würde auch stehen bei uns beschäftigt vom..... bis 31. und das wäre dann falsch wenn er noch bis zum 31. gearbeitet hat. Auch wenn wir alle sang und klanglos davon ausgehen dass es drin sein müsste.

Wie gesagt bis zu Mauer und nicht hinein.


Mmm ... ist schon klar, das Problem an sich hab' ich schon verstanden. Wobei, wenn ich es recht überlege: In der Praxis ist es doch so, dass man (zum Beispiel) bis zum einschließlich letzten Tag eines Monats, Jahres etc. arbeitet, wenn man es denn tut. Wenn dann in der Gehaltsabrechnung "bis" steht, wird man ja, sofern man nach Stunden oder Tagen bezahlt wird, um den Lohn für den letzten Tag geprellt, es sei denn, man arbeitet an diesem tatsächlich nicht mehr. Aber den Vorgesetzten möcht' ich sehen, der einem diesen freien Tag zugestehen würde ... :lol:

Noch ein Denkansatz: Wenn es irgendwo heißt: Bis zum soundsovielten Lebensjahr, ist da dann das erste Jahr drin oder nicht? Wenn wir das logisch denken, dann ja! Denn wenn ich meinen ersten Geburtstag feiere, habe ich schon 1 Jahr hinter mir. Wenn ich also meinen 60. Geburtstag feiere, habe ich also auch schon 60 Jahre hinter mir, wenn es heißt, bis zum 60. Lebensjahr, dann ist damit gemeint bis zum 60. Geburtstag, obwohl ja das 60. Lebensjahr eigentlich mit dem 59. Geburtstag beginnt. Da wird sogar jedes Amt zustimmen. Sonst müsste man die Rente auch 1 Jahr früher kriegen. :cool1 Wieso wird es dann bei Tagen anders gesehen? Wobei in amtlichen Formulierungen da normalerweise immer steht: "Bis zur Vollendung des ... Lebensjahres" oder so. Der Sprachgebrauch im Alltag ist diesbezüglich teilweise natürlich tatsächlich ganz unlogisch.

Im Endeffekt geht es wirklich nur mit dem Zusatz "einschließlich".

Statistik: Verfasst von garibaldi — Mo 22. Sep 2014, 17:28


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2014-09-22T17:01:11+02:00 2014-09-22T17:01:11+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353379#p353379 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]>
Hartmut hat Recht mit seinem Einwand, den er mit dem Stoppschildbeispiel illustriert. Damit hat sein Zeitraum 32 Kalendertage und der 4.4. ist nicht enthalten, denn es fehlt das Wort "einschliesslich".

Wenn man eine Zahl zwischen 1 und 10 nennen soll, ist die 9 noch drin, aber die 10 nicht, oder?!

Aber: Wenn jemand sagt "ich muss von Montag bis Freitag arbeiten", dann nimmt man doch normalerweise an, dass diese Person am Samstag und Sonntag frei hat.

Somit bin ich wieder bei meinem Einwand, dass es sich um ein semantisches und nicht mathematisches Problem handelt.

Und das kann man in Hartmuts Beiträgen auch herauslesen, er fragt ja immer nach dem (allgemeinen) Verständnis und nicht nach einer mathematischen Lösung.

Da sieht man mal, wie lange man debattieren muss, um an "des Pudels Kern" zu gelangen.

Was lerne(n) wir/ich aus dieser Problemstellung: Zeiträume immer genau definieren, hier wäre das Wort "einschliesslich" sehr hilfreich gewesen.

Statistik: Verfasst von Har-Pi — Mo 22. Sep 2014, 17:01


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2014-09-22T16:44:28+02:00 2014-09-22T16:44:28+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353377#p353377 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]> Wollte Dir nicht zu nahe treten.
Aber wenn man in epischer Breite ein Problem ausbreitet ohne es definitiv zu benennen, muss man auch mit ebensolchen Reaktionen rechnen. Finde ich.
Wie gesagt, es ist schon gut.
Danke.

Statistik: Verfasst von Lira — Mo 22. Sep 2014, 16:44


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2014-09-22T16:40:10+02:00 2014-09-22T16:40:10+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353375#p353375 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]>
Seltsam ist das Ganze schon. Aus der letzten Gehaltsabrechnung müsste doch eindeutig hervorgehen, welcher Tag der letzte Arbeitstag war. Wenn da der 31. drin steht, dann war das der letzte Arbeitstag und sowohl das Arbeitsamt als auch die Krankenkasse haben nicht mehr alle Tassen im Schrank, und wenn der letzte Arbeitstag laut Gehaltsbescheinigung der 30. war, dann verstehe ich die Frage nicht.

Ja, wenn da steht letzter Arbeitstag 31. oder das Arbeitsverhältnis endet am 31. dann ist der noch drin.

Doch da würde auch stehen bei uns beschäftigt vom..... bis 31. und das wäre dann falsch wenn er noch bis zum 31. gearbeitet hat. Auch wenn wir alle sang und klanglos davon ausgehen dass es drin sein müsste.

Wie gesagt bis zu Mauer und nicht hinein.

Statistik: Verfasst von harcon — Mo 22. Sep 2014, 16:40


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2014-09-22T16:37:46+02:00 2014-09-22T16:37:46+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353374#p353374 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]>
Ich weiss es leider immer noch nicht genau, worum es so eigentlich geht - aber - es kann mir ja auch egal sein.
Ein Gerichtsvollzieher kommt auch nicht mal so daher, da muss ja das ganze Mahnverfahren durch sein.
Bei mir ist das allerdings tatsächlich so, dass sich - wie schon beschrieben - die gesetzliche Krankenversicherung zwischen zwei befristeten Beschäftigungsverhältnissen beitragsfrei fortsetzt, sofern nicht mehr als 28 Tage dazwischen liegen.
Von da her wundert mich das Prozedere mit einem Tag Krankenversicherungsbeitrag eh.
Aber - naja.....


Hallo Lira,

ich wollte ja nix mehr sagen, geht aber auch nicht.

Wie wäre es wenn Du einfach einmal in Ruhe meine Worte lesen würdest. Vielleicht könntest Du feststellen, dass Deine Annahme, bezüglich der Zeit zwischen zwei Arbeitsverhältnissen hier absolut nicht zu meinem Beispiel passen. Denn es ging ja nach dem Arbeitsverhältnis in die Arbeitslosigkeit. Deine Kenntnisse in dieser Sache in ehren, aber sie treffen bei uns nicht zu.

Außerdem steht auch nirgendwo, dass der Gerichtsvollzieher am nächsten Tag vor der Tür stand. Im Gegenteil und das ist auch logisch, ohne dass man es erwähnt, fand da schon zwischendrin noch anderes statt an Auseinandersetzung.

Ich verstehe auch immer noch nicht, warum es Dir von Anfang an so wichtig war meine äußerst einfache Frage, nämlich:

Wieviel Tage hat der Zeitraum: Vom 3.3.14 bis 4.4.14

unbedingt mit einem realen komplizierten Vorgang zu verknüpfen. Es geht und ging mir immer nur um diese auf ein minimum heruntergebrochene Frage. Wobei ich dummerweise Abrechnungszeitraum schrieb. Dennoch ändert auch das nichts.

Wenn ich jemanden Frage stelle, wieviel ist 5 + 3, dann würde der mir als Antwort eine Zahl geben. Klar kann man auch fragen für was ich das wissen will. Doch zur Klärung der Frage wieviel 5 + 3 ist benötigt man keine weiteren Angaben.

Ganz klar ist, ich habe die Frage nicht gestellt, weil ich nicht bis 100 Zählen kann. Das ist wohl auch offensichtlich. Nein, die Frage habe ich gestellt, weil es mit der Antwort öfters zu kleinen Problemen kommt. Mal, weil es Menschen gibt, die etwas so tun wie sie es gewohnt sind, auch wenn es eigentlich falsch ist. Doch niemand stört sich dran, weil viele den gleichen Fehler machen. Mal, weil es einfach keine konkrete Reglung für eine Sache gibt und jeder macht was er denkt, dass richtig wäre. Zudem fällt in vielen Fällen nicht einmal auf, dass etwas nicht stimmt. Wenn beide Seiten das BIS - Datum mitrechnen, dann machts ja auch nichts. Nur wenns einer anders sieht dann eben schon.

Die Handhabung von zwei Daten bei der Berechnung von Zeiträumen kommt im Grunde eindeutig daher. Es anders zu handhaben als es logisch-mathematisch korrekt wäre, mag weit verbreitet sein, doch nur weil es viele so machen, wird es noch nicht richtig. Vermeidet auch nicht den Ärger den man damit haben kann, wenn eine übergeordnete Stelle es anders sieht, als man selbst. Und dass diese es anders sehen können existiert, kann man daran erkennen, dass es in dieser merkwürdigen Unterhaltung so viel merkwürdige Antworten und unterschiedliche Sichtweisen gibt.

Ich habe den am Anfang eingespielten Link benützt, ich hab im Internet noch andere Seite und Texte gefunden die das Thema, wieviel Tage liegen zwischen zwei Daten bearbeiten, immer und überall würde der BIS Tag nicht mitgerechnet. Ihr dürft es gerne selbst versuchen.

Hier sind sie:
http://www.topster.de/kalender/tagerechner.php
http://www.salesianer.de/util/kal4dnld.html

Wenn es heißt, sie können von hier bis zum Stopschild parken, dann meint das nicht dass die Schilderdicke mitzählt. Und von hier bis zur Mauer meint auch nicht in die Mauer hinein. Doch beim Datum denken viele, dass bis 4.4. der 4. noch drin sein müsste.
(Wenn ich ehrlich bin, ich dachte das auch sehr lange.)
Die obigen Rechner oder eine Exeltabelle sehen das aber anders und damit korrekt und viele Dinge in unserem Leben werden heute schon von solchen Rechenprogrammen bestimmt. Wir tun also gut dran unsere diesbezüglichen persönlchen Vorstellungen und Überzeugungen zu überprüfen.

Zum Schluss will ich noch einmal ganz deutlich sagen, dass es mir nicht darum geht recht haben zu wollen, das geht gar nicht. Ich wollte auf die Problematik hinweisen und hätte mir gewünscht irgendwann zu denen zu gehören die virtuos dieses bizarre Minenfeld knallfrei überqueren können. Doch leider scheint dies auf absehbare Zeit nicht zu gelingen.

Statistik: Verfasst von harcon — Mo 22. Sep 2014, 16:37


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2014-09-22T16:07:30+02:00 2014-09-22T16:07:30+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353362#p353362 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]> Statistik: Verfasst von garibaldi — Mo 22. Sep 2014, 16:07


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2014-09-22T15:57:13+02:00 2014-09-22T15:57:13+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353358#p353358 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]> http://www.topster.de/kalender/zeitrech ... ideTime=on
und einen Tagerechner http://www.topster.de/kalender/tagerech ... 2B&dazu=32

leider ist keine wissenschaftliche Ausarbeitung über rechtliche Grundlagen dabei ;)

Statistik: Verfasst von buccaneer — Mo 22. Sep 2014, 15:57


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2014-09-22T15:11:36+02:00 2014-09-22T15:11:36+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353352#p353352 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]> Da stand und steht auch immer "Dauer des Dienstverhältnisses vom ... bis ..." und niemand kam auf die Idee etwas anderes als vom 01.01.bis 31.12. hineinzuschreiben - und kein Finanzamt kam auf die Idee, man hätte am 31.12. nicht gearbeitet. :?

Statistik: Verfasst von nelly — Mo 22. Sep 2014, 15:11


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2014-09-22T13:59:01+02:00 2014-09-22T13:59:01+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353344#p353344 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]> Ein Gerichtsvollzieher kommt auch nicht mal so daher, da muss ja das ganze Mahnverfahren durch sein.
Bei mir ist das allerdings tatsächlich so, dass sich - wie schon beschrieben - die gesetzliche Krankenversicherung zwischen zwei befristeten Beschäftigungsverhältnissen beitragsfrei fortsetzt, sofern nicht mehr als 28 Tage dazwischen liegen.
Von da her wundert mich das Prozedere mit einem Tag Krankenversicherungsbeitrag eh.
Aber - naja.....

Statistik: Verfasst von Lira — Mo 22. Sep 2014, 13:59


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2014-09-22T11:14:36+02:00 2014-09-22T11:14:36+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353332#p353332 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]>
1.: Als Thema zum semantischen und mathematischen Debattieren ist es sicher geeignet, obwohl die Mathematik hier von der Semantik konditioniert wird. Die Präpositionen "von" und "bis" sind mathematisch nicht eindeutig, und genau hier liegt das Problem. Sie werden nur durch definierende Zusätze genau, und nur so lässt sich das Problem in den Griff bekommen.
Um in dem beschriebenen Fall juristische Sicherheit zu erlangen, müsste man nachsehen, ob in der Jurisprudenz Definitionen hierfür vorliegen. Sollte das nicht der Fall sein, wird das jeder Richter nach seiner Ansicht entscheiden.

2.: Ich kann Hartmut verstehen, aber wegen eines Tagesbeitrages KV würde ich nicht die Expertise eines Sozialfachanwaltes anfordern, denn diese ist sicher viel teurer als der Tagesbeitrag. Da stellt sich die Frage: Cui bono? Wenn es Dir das Geld wert ist, um Sicherheit zu haben, dann solltest Du genau dies tun.

Statistik: Verfasst von Har-Pi — Mo 22. Sep 2014, 11:14


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2014-09-22T09:06:13+02:00 2014-09-22T09:06:13+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353316#p353316 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]> 3.3.2014 bis zum 4.4.2014 sind 29 Tage im März und 3 Tage im April = 32 Tage.

3.3.2014 bis EINSCHLIEßLICH 4.4.2014 sind 29 Tage im März und 4 Tage im April = 33 Tage.

Ansonsten würde ich Liras Rat befolgen und sofort einen Anwalt einschalten, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.

LG Fibi

Statistik: Verfasst von Fibi — Mo 22. Sep 2014, 09:06


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2014-09-22T08:35:46+02:00 2014-09-22T08:35:46+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353315#p353315 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]>
Harcon,
das ist nicht "meine Meinung" - sondern Tatsache. Erlebe ich gerade auch wieder. Also......
Das mit dem Internetstick weiss ich nicht, keinerlei Erfahrung diesbezüglich. War auch nicht Thema dieses Strangs.


Und schon wieder irritiert.

Wie bitte schön müsste ich es ausdrücken, wenn ich, respektive Conni sich genauso verhalten hat wie Du beschieben hast und es dennoch falsch war?

Und ne, Löcher graben möchte ich nicht und Euch langweilen auch nicht.

Von daher endet mein schaufeln ganz einfach hier.

Statistik: Verfasst von harcon — Mo 22. Sep 2014, 08:35


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2014-09-22T08:08:47+02:00 2014-09-22T08:08:47+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353313#p353313 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]>
Gruß Achim

Statistik: Verfasst von Achim_53 — Mo 22. Sep 2014, 08:08


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2014-09-22T01:28:46+02:00 2014-09-22T01:28:46+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353308#p353308 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]>

Gruß Dieter

Statistik: Verfasst von diga — Mo 22. Sep 2014, 01:28


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2014-09-21T23:48:49+02:00 2014-09-21T23:48:49+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353306#p353306 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]> das ist nicht "meine Meinung" - sondern Tatsache. Erlebe ich gerade auch wieder. Also......
Das mit dem Internetstick weiss ich nicht, keinerlei Erfahrung diesbezüglich. War auch nicht Thema dieses Strangs.

Statistik: Verfasst von Lira — So 21. Sep 2014, 23:48


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2014-09-21T23:42:52+02:00 2014-09-21T23:42:52+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353305#p353305 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]>
Arbeitsverhältnis von... bis.... heisst immer, dass der Bis-Tag der letzte Arbeitstag ist. Punkt.
Wenn Du anderer Meinung bist, musst Du das rausraufen.
Dafür solltest Du dann einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, der Deine Interessen wahrnimmt.

Lira,
wir, das heißt Conni, war Deiner Meinung. Das Arbeitsamt und die Krankenkasse aber nicht.

Zudem, ist das nur ein Beispielfall aus der Realität. Es gibt sicher noch jede Menge anderer Beispiele, wie etwa die Frage wie lange kann ein Internetstick benützt werden. In den meisten Fällen werden es Fälle sein die ganz klein und unbedeutend sind. Doch knapp vorbei ist eben auch nicht getroffen.

Statistik: Verfasst von harcon — So 21. Sep 2014, 23:42


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2014-09-21T23:33:27+02:00 2014-09-21T23:33:27+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353304#p353304 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]> Wenn Du anderer Meinung bist, musst Du das rausraufen.
Dafür solltest Du dann einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, der Deine Interessen wahrnimmt.

Statistik: Verfasst von Lira — So 21. Sep 2014, 23:33


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2014-09-21T23:43:51+02:00 2014-09-21T23:28:59+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353303#p353303 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]>
Versteh ich trotzdem nicht, Harcon.
"Beschäftigungsverhältnis endet am 31.3." heisst doch, der 31.3. ist der letzte Arbeitstag.

Beschäftigt von zB 1.1. bis 31.3. heisst doch auch nichts anderes, also dass der 1.1. der erste (auch wenns Feiertag ist) und der 31.3. der letzte Tag des Beschäftigungsverhältnisses ist.
.

Nein, Irrtum, die beiden Aussagen sind im Resultat nicht identisch. Sie haben nicht die gleiche Aussage.

Arbeitslosgengeldbezugsfähig bist Du ... frühestens ab Tag der ANTRAGSTELLUNG. Wenn die Antragstellung erst am 1.4. ist, beginnt der Bezug des Alg auch frühestens erst am 1.4. Was auch in Ordnung ist, wenn das Beschäftigungsverhältnis bis 31.3. dauerte, weil dann geht das ja "nahtlos" ineinander über, sofern die Bundesagentur für Arbeit auch am 1.4. aufgesucht und die Arbeitslosigkeit erklärt wurde.

Das sagte ich ja auch so.

Endet am, bedeutet dass es an diesem Tag endet. Du musst also am 31. noch arbeiten. Das schrieb ich ja. Und das ist nicht das Gleiche, als wenn es heißt: vom soundsovielten BIS 31.1. In diesem Fall wäre Dein letzter Arbeitstag der 30.1.

Und wird in der Regel falsch interpretiert. Nämlich so wie Du es auch machst.

Davon abgesehen:

Wie schaffe ich es, dass das Problem um das es mir geht, auch als solches wahrgenommen wird. Mein Problem ist noch immer:

Wieviel Tage hat korrekterweise der Zeitraum: Vom 3.3.14 bis 4.4.14

Dabei spielt es doch absolut überhaupt keine Rolle was der Gesetzgeber, ein Arbeitgeber, die Gewerkschaft oder sonst wer im Falle von Arbeitslosigkeit, Urlaubsansprüche oder Freizeitansprüche denkt oder fühlt.

Ich verstehe, dass es nicht einfach ist beim Urproblem zu bleiben. Doch wenn ich wissen will ... siehe oben, dann nützt es mir absolut nichts wenn man mich über das Sozial- oder Arbeitsrecht aufklären will.

Also biiiiiiiitteeeee:

Gibt es oder kennt jemand ein Werk, in dem klipp und klar dargelegt, festgelegt oder aus dem sonstwie festgestellt werden kann wie sich diese Frage... siehe oben, korrekt und allgemeinverbindlich ableiten, herauslesen und meinetwegen auch herausarbeiten lässt?

Falls es das nicht geben sollte, was ich glaube, dann bitteschön, nach welchem allgemein anerkannten Regelwerk sind welche Situationen zu handhaben, damit es keine Irrtümer beziehungsweise Probleme gibt. Denn, dass es die gibt, ist ja offensichtlich.

Statistik: Verfasst von harcon — So 21. Sep 2014, 23:28


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2014-09-21T22:53:40+02:00 2014-09-21T22:53:40+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353302#p353302 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]> "Beschäftigungsverhältnis endet am 31.3." heisst doch, der 31.3. ist der letzte Arbeitstag.
Beschäftigt von zB 1.1. bis 31.3. heisst doch auch nichts anderes, also dass der 1.1. der erste (auch wenns Feiertag ist) und der 31.3. der letzte Tag des Beschäftigungsverhältnisses ist. Sollte der Arbeitgeber am 1.1. "arbeitsfrei" ausrufen, ist es entweder ein bezahlter freier Tag, oder eben, weil es ein Feiertag ist, sowieso vom AG bezahlbar. Viele Beschäftigungsverhältnisse beginnen somit auch gerne erst am 2.1. (dann erspart sich der AG die Bezahlung des Feiertages am Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, geschickt eingefädelt ..... 8-) )
Arbeitslosgengeldbezugsfähig bist Du nach meinem Wissen, wenn verschiedene Faktoren (wie 180 Beschäftigungstage während des letzten Jahres, sprich 365 Tagen) zusammenkommen, frühestens ab Tag der ANTRAGSTELLUNG. Wenn die Antragstellung erst am 1.4. ist, beginnt der Bezug des Alg auch frühestens erst am 1.4. Was auch in Ordnung ist, wenn das Beschäftigungsverhältnis bis 31.3. dauerte, weil dann geht das ja "nahtlos" ineinander über, sofern die Bundesagentur für Arbeit auch am 1.4. aufgesucht und die Arbeitslosigkeit erklärt wurde. Nachdem die Arbeitslosigkeit normalerweise aber nicht wie ein Blitz aus heiterem Himmel kommt, außer, man hat sich was zuschulden kommen lassen (denn es sind ja normal immer Fristen einzuhalten, egal ob von Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer), empfiehlt es sich deswegen immer, sofort nachdem man erfahren hat, dass man ab da und da arbeitslos werden wird, gleich bei der BA vorzusprechen.
Heieiei. Ich arbeite doch gar nicht (mehr) in diesem Metier. Aber das ist doch wohl alles klar, oder?
Und - Gerichtsvollzieher sind auch nur Menschen. Ich hatte auch schon mehrmals welche da, halb so schlimm..... :D
Wir haben sogar mal neben einem gewohnt - und waren fröhlichst mit ihm befreundet.....

Statistik: Verfasst von Lira — So 21. Sep 2014, 22:53


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2014-09-21T22:14:41+02:00 2014-09-21T22:14:41+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353300#p353300 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]>
Harcon -
ich komme da auf 34 Tage. Ich zähle den ersten und den letzten mit dazu, bin aber auch kein Computerprogramm.
Und - wenn Deine Frau gesetzlich krankenversichert ist, ist sie bis zu 28 Tage beitragsfrei über das Beschäftigungsverhältnis hinaus weiterversichert, sofern sich während dieser Zeit ein neues Beschäftigungsverhältnis anschließt.
Das ist weder Auslegungssache, sondern "es ist einfach so".

Leider ist die Welt nicht immer so wie wir sie uns wünschen.

Beschäftigungsverhältnis endet am 31.3. ist nicht das Gleiche wie beschäftigt bis 31.3.
Im letzten Fall:
Da sich danach Arbeitslosigkeit anschließt und du erst Arbeitslosengeldbezugsfähig bist, ab dem Tag der Arbeitslosmeldung, fehlt ganz einfach der Tag des 31. Wenn Du Dich erst am 1.4. offiziell Arbeitslos meldest.
Hier gibts eben kein Wünschmirwas oder ich habe geglaubt oder gedacht. Fakt ist, dass die Krankenkasse einen Tag Beitrag von ihr einforderte. Und trotz hin und her dann irgendwann der Gerichtsvollzieher auf der Matte stand.

Es macht demnach schon Sinn, wenn jeder von uns so eine InterpretationsListe in der Tasche hätte. Weil wie ich aus den Reaktionen ersehe, ist offenbar ziemlich viel "ich denke" und "ich glaube" diese Frage betreffend verbreitet. Vor Schaden schützt aber nur "Ich weiß und bin mir sicher."

Vielleicht finden sich aber noch ein paar geneigte Leser und beteiligen sich an der Erstellung einer solchen "Handhabungsliste Datum."

Ehrlicherweise muss ich gestehen, dass ich daran aber nicht wirklich glaube.

Statistik: Verfasst von harcon — So 21. Sep 2014, 22:14


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2014-09-21T22:03:48+02:00 2014-09-21T22:03:48+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353299#p353299 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]>
Ich für meinen Teil zähle den Bis-Tag nicht nur umgangssprachlich hinzu, wenn es heißt "bis einschließlich"
oder wenn ich für diese Tage irgendein Entgelt erhalte. 8-)
Sollte ich zahlen müssen, wird der Bis-Tag natürlich nicht mitgerechnet. :cool1

Aber eine Aufklärung interessiert mich auch sehr, da wir z.B. bei Verwendung eines Internetsticks nie wussten, wie lange wir dieses Teil nun wirklich nutzen konnten. Leider habe ich Döspaddel mir nicht gemerkt, wie da die Abrechnung vonstatten ging. :?

Ganz klar, der Zusatz "bis einschließlich" löst jegliches Verständnisproblem. Doch es steht halt nicht immer und überall wo es eigentlich hingehören würde.

Dem ganzen Problem würde man allerdings ganz einfach Herr werden. Nämlich, wenn man es so allgemein so verstehen würde wie es mathematisch und logisch richtig ist. Nur scheint es hier so zu sein, dass eine einmal etablierte Fehlinterpretation nicht mehr wegzubekommen ist.

Statistik: Verfasst von harcon — So 21. Sep 2014, 22:03


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2014-09-21T21:30:05+02:00 2014-09-21T21:30:05+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353297#p353297 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]> oder wenn ich für diese Tage irgendein Entgelt erhalte. 8-)
Sollte ich zahlen müssen, wird der Bis-Tag natürlich nicht mitgerechnet. :cool1

Aber eine Aufklärung interessiert mich auch sehr, da wir z.B. bei Verwendung eines Internetsticks nie wussten, wie lange wir dieses Teil nun wirklich nutzen konnten. Leider habe ich Döspaddel mir nicht gemerkt, wie da die Abrechnung vonstatten ging. :?

Statistik: Verfasst von nelly — So 21. Sep 2014, 21:30


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2014-09-21T20:41:49+02:00 2014-09-21T20:41:49+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353290#p353290 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]> ich komme da auf 34 Tage. Ich zähle den ersten und den letzten mit dazu, bin aber auch kein Computerprogramm.
Und - wenn Deine Frau gesetzlich krankenversichert ist, ist sie bis zu 28 Tage beitragsfrei über das Beschäftigungsverhältnis hinaus weiterversichert, sofern sich während dieser Zeit ein neues Beschäftigungsverhältnis anschließt.
Das ist weder Auslegungssache, sondern "es ist einfach so".

Statistik: Verfasst von Lira — So 21. Sep 2014, 20:41


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2014-09-21T20:16:00+02:00 2014-09-21T20:16:00+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353288#p353288 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]> was soll ich sagen?

Ich finde es ja schön, dass man sich Gedanken drüber macht, ob im Urlaub ein Wochenende liegt oder ob einer der Teilnehmer Fußpilz hatte.

Gegenstand des Starttextes war aber nichts weiter als die simple Frage:

Wieviel Tage hat der (Abrechnungs) Zeitraum: Vom 3.3.14 bis 4.4.14

Logisch und mathematisch richtig wäre also was?

Der Starttag muss dazugezählt werden.
Ansonsten müsste es sprachlich richtig heißen: AB 3.3.14

Von und Vom meint sprachlich von dort wo ich bin. Oder nicht? Jedenfalls sind mir andere Fälle noch nicht untergekommen.

Wer das Linkprogramm von Ludwig nutzt, wird auf 32 Tage kommen.
Allerdings mit dem Hinweis, dass der Starttag nicht mitgerechnet wird, oder der Endtag, je nach Sichtweise.
Laut Sammy sollte das allerdings nicht der Fall sein. In seinem Lebenskreis werden immer beide Tage mit gerechnet.

(Erstaunlich für mich ist eher, dass es überhaupt eine Sichtweise gibt. Lässt man die nämlich zu, dann ist bei mir ab heute 1+1 = 2,5 oder 3)

Wer sagt von hier bis zur Mauer, wird sich doch schwer tun einen Schritt weiter zu gehen, als BIS zur Mauer. Oder etwa nicht?

Und wer in sein Exelprogramm schreibt: in A1= 1.1.2013 in B1= 31.12.13 und in C1 = b1-a1 der bekommt als Ergebnis immer 364 und nicht 365
Hingegen ist logisch und mathematisch richtig und wird zudem weltweit so gehandhabt, dass ein Jahr von 1.1. bis zum 1.1. geht und im Normaljahr dann 365 Tage hat. Alles andere ist einfach nur regionale Wunschvorstellung.

Sogar das Finanz- und Arbeitsamt sehen das so. Sollte es jemand denen gegenüber anders sehen, wie mein Weibchen z. B. dann hat er, wenn er Pech hat eben einen Tag zu wenig gearbeitet oder den fehlenden Tag dann keine Krankenversicherungsdeckung von Amts wegen, muss also selbst den Tag zahlen.
Ist so, hatten wir diesen Fall.

Doch wieso rechnen wir je nach dem wie es beliebt und um was es sich handeln könnte, den BIS-Tag überhaupt hinzu?
Ist mir unverständlich und sehr verwirrend.

Meine Frage wäre also jetzt weitergehend eher so:

In Welchen Fällen wird der BIS-Tag umgangssprachlich hinzugezählt und in welchen Fällen nicht. Eine List wäre hier sehr, sehr hilfreich.

Ich möchte nämlich nicht wieder einen Tag zu früh oder zu spät kommen nur weil ich die Gewohnheiten einer Person, Region, eines Landstriches oder sonstwas falsch interpretiert habe.

Statistik: Verfasst von harcon — So 21. Sep 2014, 20:16


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2014-09-21T09:50:00+02:00 2014-09-21T09:50:00+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353222#p353222 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]>
Wenn ihr so weiter rechnet, dann blickt's von euch sowieso keiner mehr ...

Gruß
Achim

Dies trifft doch eher auf Politiker zu, oder? :lach1

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Statistik: Verfasst von rgk — So 21. Sep 2014, 09:50


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2014-09-21T09:46:37+02:00 2014-09-21T09:46:37+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353221#p353221 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]>
Gruß
Achim

Statistik: Verfasst von Achim_53 — So 21. Sep 2014, 09:46


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2014-09-21T07:43:11+02:00 2014-09-21T07:43:11+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353213#p353213 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]>
Hat eine Woche 7 oder 8 Tage?
Die nächsten 8 Tage meint eine Woche. Oder etwa nicht?

Reisedauer vom 15.9. bis 22.9. An welchem Tag bin ich zu Hause?
Am 21. oder erst am 22.??
Das mit den "am Montag in 8 Tagen" ist rein umgangssprachlich und hat sich im Sprachgebrauch aus eigentlich vielleicht nicht nachvollziehbaren Gründen eingebürgert.

Dagegen EINdeutig:
Die Reise beginnt am 15.9. und endet am 22.9. Das kann um 0.01h am 15.9. losgehen, auch wenn es die Nacht vom 14. auf den 15. ist - und um 23.59h am 22.9. enden, meint aber dasselbe, nämlich, dass die Reise am Zielort am 22.9. enden wird, sofern nichts Außergewöhnliches dazwischen kommt.
Die eigene An- und Abreise zum Start- und Zielort ist nicht Gegenstand des Reiseumfangs und Dein Privatvergnügen.
Ganz klare Aussage. Weiss nicht, was es da zu rütteln und zu deuteln gibt ...

Ein Jahr beginnt um 0.00h am 1.1. und endet um 24.00h am 31.12.
Garibaldi, auch DU liegst falsch.
In TEILEN BAYERNS ist am 15.8. ein Feiertag, aber lange nicht überall.
Bei uns in (Mittel-)Franken nämlich nicht. Und Franken zählt flächen- sowie einwohnermäßig in etwa ein Drittel ganz Bayerns.

Heieiei. Man kann sich das Leben schon schwer machen.
Harcon, ich beglückwünsche Dich ausführlich.
Hast Du keine anderen Probleme im Leben?? ;)

Statistik: Verfasst von Lira — So 21. Sep 2014, 07:43


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2014-09-21T00:33:31+02:00 2014-09-21T00:33:31+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353211#p353211 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]>

Statistik: Verfasst von ontheroad — So 21. Sep 2014, 00:33


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2014-09-19T13:14:18+02:00 2014-09-19T13:14:18+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353141#p353141 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]>

Statistik: Verfasst von Ludwig_53 — Fr 19. Sep 2014, 13:14


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2014-09-19T11:23:48+02:00 2014-09-19T11:23:48+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353133#p353133 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]>
dass Urlaub vom 9.8 bis 6.9. genausoviel Tage sind wie...

Damit können wir die Verwirrung noch ein bisschen steigern! Urlaubstage sind nicht Wochentage. Wenn Du berufstätig bist mit einer 5-Tage-Woche, dann waren das vom 9.8. bis 6.9. dieses Jahr 20 Urlaubstage, ich lebe in Bayern, da waren es 19 Urlaubstage, weil der 15. August Feiertag war. Wäre der 15 August auf ein Wochenende gefallen (arbeitgeberfreundlich), dann wären es in Bayern auch 20 Urlaubstage gewesen. Trotzdem darfst Du natürlich in diesem Zeitrahmen 30 Tage Urlaub machen, Du konntest also 20 Tage Urlaub nehmen, um 30 Tage Urlaub zu machen. Ist doch schön, oder? :mrgreen:

Statistik: Verfasst von garibaldi — Fr 19. Sep 2014, 11:23


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2014-09-19T09:35:24+02:00 2014-09-19T09:35:24+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353130#p353130 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]>

Zu Deiner Frage
... Wieviel Tage Erholung hätte man, wenn man vom 13.5. bis zum 8.6.14 frei hätte?
möchte ich auch noch meinen Senf dazugeben (quasi Har-Pi erklären :?: ):
Wer ist man? Ist es tatsächlich ein Mann, der nach Hause kommt, seiner Frau sagt: "Ich habe jetzt frei", keinen Handschlag mehr macht und sich sofort erholt? Dann beginnt die Erholung beim Eintritt in die Wohnung noch am 12.05.
Ist es ein Mensch, der seine freie Zeit damit verbringt, den Garten auf Vordermann zu bringen, z.B. den Rasen zu mähen. Dann kommt es darauf an, ob er einen Ausitzrasenmäher besitzt und Spaß an der Sache hat, ob ihm die Gartenarbeit allgemein tatsächlich Freude und Entspannung bereitet oder ob es eine notwendige Pflichtübung ist.
Ist es zum Beispiel ein Mensch, der in seiner Freizeit in Urlaub fährt, für die Hinreise, die beispielsweise einen Tag beträgt, den eigenen PKW benutzt und im Stau hängen bleibt, wohlmöglich auch noch bei starker Hitze und Blasendrang, so geht ihm erstens dieser Tag der Erholung flöten, vielleicht sogar noch - wenn er sich im Nachhinein darüber ärgert, mehrere Stunden oder Tage mehr.
Es soll sogar Menschen geben, für die die Arbeit reine Entspannung ist und die freie Zeit als fürchterlichen Stress empfinden. :cool1

Statistik: Verfasst von nelly — Fr 19. Sep 2014, 09:35


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2014-09-19T08:02:23+02:00 2014-09-19T08:02:23+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353127#p353127 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]> - eine Woche hat immer 7 Tage (absolut gesehen)
- sage ich heute: "bis in 8 Tagen" impliziert das zum einen eine Woche mit sieben Tagen zzgl. dem heutigen Tag, also 8 Tage
- eine Berechnung zwischen zwei Angaben nach dem Kalender (13.5.-8.6.) zählen Start- und Endtag immer als voller Tag
- bei der Reise bis 22.9. endet diese Reise auch an diesem Tag und nicht einen Tag später oder früher - also der 22.9.
- Beispiel 19.9. bis 22.9.: absolut 4 Tage; aber befindest Du Dich bereits kalender- und uhrzeitmäßig im 19.9. hast Du nur noch 3 Tage plus xx Stunden/Minuten/Sekunden (das ist diese berühmte von 19 auf 20 auf 21 auf 22 Rechnung)
Grüße
Andi

Statistik: Verfasst von Sammy69 — Fr 19. Sep 2014, 08:02


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2014-09-19T00:54:06+02:00 2014-09-19T00:54:06+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353124#p353124 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]>
mit meiner Frau streite ich um das Thema schon länger.

Weil, so wie es aussieht scheint wohl doch nicht allgemein üblich zu sein, dass Urlaub vom 9.8 bis 6.9. genausoviel Tage sind wie...

Hat eine Woche 7 oder 8 Tage?
Die nächsten 8 Tage meint eine Woche. Oder etwa nicht?

Reisedauer vom 15.9. bis 22.9. An welchem Tag bin ich zu Hause?
Am 21. oder erst am 22.?

Was gilt im deutschen Sprachraum? International?
Ist das gleich oder rechnen wir unterschiedlich?
Oder rechne ich nur nicht so wie die anderen.

Meint die Jahresendabrechung vom 1.1. bis zum 31.12. oder bis zum 1.1. ?

Ich weiß schon, dass die Software 33 Tage ergibt. Nur ohne Software, was gibt es dann? 34? Was würde Herr Nachbar sagen?

Und verdammt, was gilt nun?

Statistik: Verfasst von harcon — Fr 19. Sep 2014, 00:54


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2014-09-19T00:07:45+02:00 2014-09-19T00:07:45+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353122#p353122 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]> Je angefangener Kalendertag.

Damit kann man durch einfaches Zählen, oder wenn man dazu zu faul ist, durch Software im Internet herausfinden, dass es sich bei Deinem Problem um 33 Tage Berechnungszeitraum handeln muss.

Die zweite Aufgabe kann man nicht allgemein beantworten, denn Erholung ist eine subjektive Sache, also kann Dir niemand sagen, wieviel Tage Erholung sich für das Individuum "N" in einem beliebigen Zeitraum "Z" befinden.

Ach, bevor Du das auch noch fragst, der Endbetrag, der zu zahlen wäre, beläuft sich auf: 243,87 € (die Währung nehme ich jetzt einfach mal an).

Keine Ursache, mein lieber Hartmut. Wenn Du Deine Frau gefragt hättest, wüsstest Du das Ergebnis schon lange... :lach1

Statistik: Verfasst von Har-Pi — Fr 19. Sep 2014, 00:07


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2014-09-18T23:24:08+02:00 2014-09-18T23:24:08+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353121#p353121 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]> Viel Spass dabei.....

Statistik: Verfasst von Lira — Do 18. Sep 2014, 23:24


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2014-09-18T23:08:59+02:00 2014-09-18T23:08:59+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353119#p353119 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]>
und ich dachte es wäre kompliziert.

Der Bedarf an Informationen kann aber gedeckt werden. Es sollen je angefangener KalenderTag 7,39 Nutzungsgebühr bezahlt werden.
Wobei, der Endbetrag jetzt ja nicht so das Problem ist. Aber wieviel Tage müssten zu Grunde gelegt werden.

Außerdem, ich muss gestehen, bin ich etwas überrascht, dass dies zur Feststellung wieviel Tage zwischen zwei Kalenderdaten liegen von Bedeutung ist.

Gilt nicht überall die gleiche Berechnungsmethode? Unabhängig davon für was man sie nutzt?

Das mit der Linkseite ist übrigens eine tolle Seite. Doch stimmt die Angabe auch für alle Fälle?

Wieviel Tage Erholung hätte man, wenn man vom 13.5. bis zum 8.6.14 frei hätte?

Statistik: Verfasst von harcon — Do 18. Sep 2014, 23:08


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2014-09-18T16:44:13+02:00 2014-09-18T16:44:13+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353110#p353110 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]> Der Start- und Endetag sind hier entscheidend. Wurde eine tageweise Abrechnung vereinbart, volle oder angefangene Tage, stundengenau usw.usw.
Die Frage ist leider zu allgemein und kann so nur mit diesem [clicklink=]http://www.topster.de/kalender/zeitrechner.php[/clicklink] beantwortet werden, der Dir die Antwort errechnet ;)

Statistik: Verfasst von Ludwig_53 — Do 18. Sep 2014, 16:44


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2014-09-18T16:19:20+02:00 2014-09-18T16:19:20+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353107#p353107 <![CDATA[Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]> Statistik: Verfasst von Lira — Do 18. Sep 2014, 16:19


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2014-09-18T15:59:59+02:00 2014-09-18T15:59:59+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=353103#p353103 <![CDATA[Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem]]>
Mein erstes Problemchen wäre:

Wieviel Tage hat der Abrechnungszeitraum: Vom 3.3.14 bis 4.4.14

Gibts da offizielle Reglungen? Oder geht das nach Gewohnheit und Gespür?

Bin gespannt

Gruß Hartmut

Statistik: Verfasst von harcon — Do 18. Sep 2014, 15:59


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