Klasse 1: Sozialcamper: Kastenwagen und Wohnmobile, die älter als 65 Jahre sind.
Klasse 2: Genusscamper: Wohnmobile mit einem Kühlschrankvolumen von über 100 Litern und einer Flaschenlagerkapazitaet für hochprozentige Getränke größer/gleich 18 Flaschen.
Klasse3: Schmarotzercamper: Wohnmobile, die zu mehr als 80% auf kostenlosen Stellplätzen verweilen und über keine oder undichte Abwassertankanlagen verfügen.
Zukünftig werden alle Wohnmobilbesitzer aufgefordert, sich einer der o.a. Gruppen zuzuordnen. Die jeweilig gewählte Klasse wird in die Fahrzeugpapiere eingetragen und zusätzlich werden Aufkleber in der Größe des alten D-Schildes mit folgenden Piktogrammen anzubringen sein:
Klasse 1: durchgestriches Portemonnaie
Kasse 2: Flasche mit Promillezeichen
Klasse 3: Dreckspatz
Die zukünftige Mauthoehe ist bisher noch unbekannt. Fest steht jedoch, dass Verstöße gegen diese Regelungen mit Dauercamping bis zu 6 Monaten - im Wiederholungsfall mit Schwiegermutter - geahndet werden.
Gruß aus Südfrankreich.
Erhard (Tuppes)
[ Post made via Android ] images/mobile/Android.pngStatistik: Verfasst von Tuppes — Mi 1. Apr 2015, 11:12
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