Die ist ja so wie man liest verboten.
Um dieses genau zu verstehen, sollte man sich das ganze "Gesetz" mal durchlesen, (Landesrecht Tirol: Gesamte Rechtsvorschrift für Tiroler Campinggesetz 2001, Fassung vom 02.07.2015)
Und wenn man richtig gelesen hat kann man dieses umgehen, einfach für einen Umstand sorgen das die Reise keinen Touristischen Grund hat, weil man eine Stelle sucht oder eine Wohnung, schon ist das verbot hinfällig
Aber realistisch ist der Tip nicht. Man muss dies auch nachweisen können. Man stelle sich vor " Schatz ich hab die Tour jetzt fertig, muss nur noch die Bewerbungen rausschicken und dann gehts los."
Oder " Nein, wir können nicht noch einen Tag bleiben, Du hast morgen einen fingierten Maklertermin in .... "
Die Regelung macht ja auch Sinn, damit meine ich die Ausnahmen. Dass sich Tirol damit touristisch keinen Gefallen tut, steht auf einem anderen Blatt.
Ich will hier nicht zum "Gesetze umgehen" aufrufen..... aber es gibt viele Plätze in Tirol wo das sehr wohl geht. Ein bisschen Gespür sollte man haben. Wer in Innsbruck auf einem Innenstadtparkplatz übernachten will, braucht sich nicht zu wundern.Statistik: Verfasst von janoschpaul — Fr 3. Jul 2015, 08:19
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