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Mobile Freiheit Das Reisemobilforum für Spaß und gute Laune 2018-11-12T18:24:28+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/app.php/feed/topic/23483 2018-11-12T18:24:28+02:00 2018-11-12T18:24:28+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=420112#p420112 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]> Bereits ein Gebrauchter hat 1 Jahr Garantie, also ab Kaufdatum. So was geht überhaupt nicht. Kann man den Händler erfahren? Das die Kollegen gewarnt sind. Für Dich alles Gute und Schadesfreie Monate , das der Etat nicht strapaziert wird. LG Burgmann

Statistik: Verfasst von Burgmann — Mo 12. Nov 2018, 17:24


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2018-11-12T10:57:37+02:00 2018-11-12T10:57:37+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=420098#p420098 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]> Statistik: Verfasst von Gast — Mo 12. Nov 2018, 09:57


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2018-11-11T22:42:55+02:00 2018-11-11T22:42:55+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=420081#p420081 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]> Allerdings hat das Ding auch nicht zwei Jahre rumgestanden. 

Statistik: Verfasst von Tschuringa — So 11. Nov 2018, 21:42


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2018-03-30T15:00:20+02:00 2018-03-30T15:00:20+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=412158#p412158 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]> Es gibtwohl verschiedene Systeme bei Ford.
Mit dem einen arbeitendie Händler. Da werden wohl alle Arbeiten und Inspektionen eingetragen.
Das andere ist die von Ford wo die einzelnen Komponente des Fahrzeugs hinterlegt werden.
Ich hatte da mal ein Problem mit meinem Tank.
Daher hab ich diese Erfahrung machen müssen.

Statistik: Verfasst von mpetrus — Fr 30. Mär 2018, 15:00


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2018-03-30T11:41:04+02:00 2018-03-30T11:41:04+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=412155#p412155 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]>
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Statistik: Verfasst von arno — Fr 30. Mär 2018, 11:41


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2018-03-30T11:23:11+02:00 2018-03-30T11:23:11+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=412154#p412154 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]> Statistik: Verfasst von Camperfrank — Fr 30. Mär 2018, 11:23


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2018-03-30T11:01:55+02:00 2018-03-30T11:01:55+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=412151#p412151 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]>
Bei unserem Ford mit Laika Aufbau,also in Italien gebaut,gibt es die Probleme mit auslesen der Daten nicht.Das WOMO war ein Vorführwagen,ein halbes Jahr zugelassen,dann abgemeldet und nochmal ein halbes Jahr beim Händler auf dem Hof gestanden.Also mittlerweile 1Jahr alt.Als wir das WOMO dann gekauft haben,bekamen wir vom Händler 2Jahre Garantie bzw Gewährleistung auf den kompletten Aufbau inkl aller Teile.Bei Ford gab es jedoch nur noch 1Jahr Garantie,1x Inspektionsnachweis war schon vorhanden,habe noch eine Inspektion machen lassen und alles war gut .

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Ich habe auch 7 Jahre Dichtigkeitsgarantie, bei Jährlicher Prüfung.Aber ADRIA gewährt keine Garantie mehr bei Reklamationen oder Defekten. Der Händler hat sich jetzt nach einem 1/2 Jahr zum ersten mal gemeldet. Jetzt, wo ich fast alles selber habe beheben lassen. Am 10.04.2018 bespreche ich alles nochmal mit dem Anwalt, der hat Oster Urlaub.
Es geht nicht um die Dichtigkeit,da haben wir auch 10Jahre,es geht um die Gewährleistung,Garantie vom Aufbau,die war beim Kauf 24Monate.Egal wie lange es WOMO beim Händler stand. Bei uns stand es 1Jahr,bzw war ein halbes Jahr angemeldet.Bei Kauf haben wir dann 24 Monate Gewährleistung u Garantie auf alle Teile des Aufbaus bekommen.
Würde mir den Händler mal zur Brust nehmen.

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Statistik: Verfasst von arno — Fr 30. Mär 2018, 11:01


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2018-03-30T10:01:29+02:00 2018-03-30T10:01:29+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=412146#p412146 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]>
Bei unserem Ford mit Laika Aufbau,also in Italien gebaut,gibt es die Probleme mit auslesen der Daten nicht.Das WOMO war ein Vorführwagen,ein halbes Jahr zugelassen,dann abgemeldet und nochmal ein halbes Jahr beim Händler auf dem Hof gestanden.Also mittlerweile 1Jahr alt.Als wir das WOMO dann gekauft haben,bekamen wir vom Händler 2Jahre Garantie bzw Gewährleistung auf den kompletten Aufbau inkl aller Teile.Bei Ford gab es jedoch nur noch 1Jahr Garantie,1x Inspektionsnachweis war schon vorhanden,habe noch eine Inspektion machen lassen und alles war gut .

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Ich habe auch 7 Jahre Dichtigkeitsgarantie, bei Jährlicher Prüfung.Aber ADRIA gewährt keine Garantie mehr bei Reklamationen oder Defekten. Der Händler hat sich jetzt nach einem 1/2 Jahr zum ersten mal gemeldet. Jetzt, wo ich fast alles selber habe beheben lassen. Am 10.04.2018 bespreche ich alles nochmal mit dem Anwalt, der hat Oster Urlaub.

Statistik: Verfasst von Gast — Fr 30. Mär 2018, 10:01


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2018-03-30T07:57:26+02:00 2018-03-30T07:57:26+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=412140#p412140 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]>
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Statistik: Verfasst von arno — Fr 30. Mär 2018, 07:57


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2018-03-29T12:21:06+02:00 2018-03-29T12:21:06+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=412130#p412130 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]>
Und der Händler steht für die 2 Jahre auf dem Papier ab KAufdatum gerade.
Es sei denn er verringert diese Zeit, weil ein 2 Jahre altes Haldenfahrzeug nicht als Neufahrzeug verkauft werden darf/kann/soll.

Statistik: Verfasst von Camperfrank — Do 29. Mär 2018, 12:21


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2018-03-29T10:46:00+02:00 2018-03-29T10:46:00+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=412128#p412128 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]>
Was vielen auch nicht bekannt ist.
Wenn ein WoMo zum Beispiel in Frankreich gebaut wird, hat das Basisfahrzeug auch die für Frankreich bestehende Spezifikation.
Das musste ich auch lernen als ich ein Problem hatte.
Die Werkstatt hat die Daten aus dem Fordsystem lesen wolle, konnte aber nix finden weil das Fahrzeug kein Deutsches war.
Chausson wird nunmal in F gebaut. Also bestellen die Franzosen bei Ford auch französische Basisfahrzeuge.
Wird bei Fiat bestimmt nicht anders sein. Also Augen auf bei der Wahl des Herstellers wie Chausson, Challenger Adria usw.

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FIAT gibt ja ZWEI Jahre Garantie. Aber ADRIA nicht da es Zwei Jahre beim Händler in der Halle stand.

Statistik: Verfasst von Gast — Do 29. Mär 2018, 10:46


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2018-03-29T10:44:14+02:00 2018-03-29T10:44:14+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=412127#p412127 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]>
Also wir haben einen Laika auf Ford mit Heckantrieb,Zwillingsreifen,da gibt's die oben beschriebenen Probleme aber nicht :P

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Bei FIAT habe ich ja ZWEI JAHRE GARANTIE aber nicht bei ADRIA weil das Fahrzeug zwei Jahre im Lager beim Verkäufer stand.

Statistik: Verfasst von Gast — Do 29. Mär 2018, 10:44


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2018-03-28T22:28:40+02:00 2018-03-28T22:28:40+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=412108#p412108 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]>

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Statistik: Verfasst von arno — Mi 28. Mär 2018, 22:28


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2018-03-28T20:43:30+02:00 2018-03-28T20:43:30+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=412104#p412104 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]> Wenn ein WoMo zum Beispiel in Frankreich gebaut wird, hat das Basisfahrzeug auch die für Frankreich bestehende Spezifikation.
Das musste ich auch lernen als ich ein Problem hatte.
Die Werkstatt hat die Daten aus dem Fordsystem lesen wolle, konnte aber nix finden weil das Fahrzeug kein Deutsches war.
Chausson wird nunmal in F gebaut. Also bestellen die Franzosen bei Ford auch französische Basisfahrzeuge.
Wird bei Fiat bestimmt nicht anders sein. Also Augen auf bei der Wahl des Herstellers wie Chausson, Challenger Adria usw.

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Statistik: Verfasst von mpetrus — Mi 28. Mär 2018, 20:43


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2018-03-27T21:27:49+02:00 2018-03-27T21:27:49+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=412073#p412073 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]> Was für einen Gatsntuefall hast du gehabt? Vielleicht greift die Produkthaftung und dann ist doch der Hersteller zuständig.

LG Gabi

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

Statistik: Verfasst von Aramis — Di 27. Mär 2018, 21:27


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2018-03-27T12:56:19+02:00 2018-03-27T12:56:19+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=412063#p412063 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]>
Auch gerne als Gesetz bezeichnet. Ist aber nur eine Verordnung.

Die sagt wenn man das sehr genau liest, dass man nur 6 Monate Gewährleistung hat. Nicht vom Werk sondern vom Verkäufer.
Der Verkäufer ist immer expliziert der Ansprechpartner.
Auch bei einer zugesagten Herstellergarantie. Fristen können verstreichen.

Mängel die in den ersten 6 Monaten auftreten, werden pauschal als vor dem Kauf vorhanden gewesen zu sein bewertet.
Nach den 6 Monanten muss der Käufer das dem Verkäufer nachweisen.

Gewerbliche Verkäufer können diese Verordnung wenn sie an Privatpersonen verkaufen nicht umgehen.

Garantie wie wir sie von früher kennen ist eine freiwillige Geschichte.
Die Garantiebedingungen können vom Verkäufer o. Hersteller frei bestimmt werden.

Man sollte sich mal nach 16 Jahren die Zeit nehmen und sich damit belesen.

Alleine schon im Interesse wenn man als Privatperson etwas verkaufen möchte. Wer diese Sachmängelhaftung nicht ausschließt schriftlich im Vertrag, kann da mal dumm auf die Nase fallen.

Es gibt auch zu den Haldenfahrzeuge rechtskräftige Urteile.
Ab wann ein Neufahrzeug kein Neufahrzeug mehr sein darf.

Statistik: Verfasst von Camperfrank — Di 27. Mär 2018, 12:56


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2018-03-27T12:34:53+02:00 2018-03-27T12:34:53+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=412062#p412062 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]>
nochmal, auch in der Vermutung das ich mich wiederhole:

M.W. gibt Adria, außer der Dichtigkeitsgarantie, dem Endkunden KEINE weiteren Garantien. Nicht einmal Sachmangelhaftung für den Endkunden.

Wenn du also behauptest das du eine GARANTIE von Adria hast, bitte ich dich zu benennen was für eine Garantie von Adria dir vorliegt.

Statistik: Verfasst von Hobby-600 — Di 27. Mär 2018, 12:34


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2018-03-26T10:18:11+02:00 2018-03-26T10:18:11+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=412017#p412017 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]>
Ein "Neufahrzeug" darf nicht älter als 12 Monatenach Herstellungsdatum sein. Alles danach ist ein Jahres oder Vorführfahrzeug.
Wenn das Fahrgestell ewig bei Adria oder anderen Aufbauer auf Halde steht, läuft die Herstellergarantie des Basisfahrzeugs.
Wenn das gebaute WoMo dann auch noch ewig nicht verkauft wurde, hast du schlechte Karten. Egal wann die Erstzulassung ist.

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Das ist ja das Traurige, was kein Mensch nur AHNT. Alle denken ein NEUFAHRZEUG mit ERSTZULASSUNG hat 24 Monate Garantie oder Gewährleistung. Nein das sollte auch mal im FORUM erklärt werden. Traurig aber wahr. :?:

Statistik: Verfasst von Gast — Mo 26. Mär 2018, 10:18


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2018-03-25T22:46:49+02:00 2018-03-25T22:46:49+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=411996#p411996 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]> Wenn das Fahrgestell ewig bei Adria oder anderen Aufbauer auf Halde steht, läuft die Herstellergarantie des Basisfahrzeugs.
Wenn das gebaute WoMo dann auch noch ewig nicht verkauft wurde, hast du schlechte Karten. Egal wann die Erstzulassung ist.

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Statistik: Verfasst von mpetrus — So 25. Mär 2018, 22:46


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2018-03-25T13:24:51+02:00 2018-03-25T13:24:51+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=411964#p411964 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]>
Man kann gar nicht genug aufpassen beim Fahrzeugkauf. Leider ist das so und vom Gesetz ist leider kein Schutz zu erwarten. Am besten zur Vertragsunterschrift schon einen Anwalt mitnehmen!

Hatte letztes Jahr ein Riesengespräch mit PhoeniX wegen der Dichheitsgarantie. Das Problem lag daran, dass der Händler das Garantieheft auf Zulassungsdatum eingetragen hat
und nicht wie es richtig wäre auf Datum des Gefahrüberganges, als das Fahrzeug beim Händler angeliefert wurde.
Hier ging es nur um 2 Monate, diese 2 Monate hat man sogar noch Galgenfrist. Wer das aber nicht weiß, sieht im Fall der Fälle alt aus. Habe mich aber mit PhoeniX verständigen können.
ADRIA hat mir auch einmal geholfn. Da musste ich nach REIMO / ADRIA nach Egelsbach fahren. 500 KM hin & zurück wegen einer 1/2 Stunde Reperatur. Da der Händler aus dem Weg gegangen ist.

Statistik: Verfasst von Gast — So 25. Mär 2018, 13:24


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2018-03-25T13:20:56+02:00 2018-03-25T13:20:56+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=411963#p411963 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]> denn er hat das Wohnmobil vom Herstellerwerk gekauft.
Also ist der Händler der Ansprechpartner und er muß alle gesetzlichen Garantieansprüche erfüllen.
Ist wie mit jedem Gegenstand, den man bei irgendeinem Händler kauft.
Üblicherweise reicht der Händler mit dem Kaufvertrag bzw. der Erstzulassung
die Unterlagen bei dem Hersteller ein und ab da beginnt die Garantie zu laufen.
Zumindest war es so bei unseren beiden neu gekauften Reisemobilen.
Das gilt übrigens auch für das Fahrgestell des Wohnmobils.
Warum es hier nicht funktioniert, keine Ahnung ?
Hier kommt möglicherweise zusätzlich die Situation zum Tragen,
dass Reimo der Importeur für Adria in Deutschland ist:
https://www.reimo.com/de/campingbusse/n ... zeuge.html
Der Händler das Fahrzeug also nicht von Adria gekauft hat, sondern von Reimo.
Tja und Adria gehört mittlerweile zum Triganokonzern und die Franzosen wissen,
wie man sparsam mit dem Geld umgeht und die sagen ihren Händlern,
wo und wie es lang geht.
Ich würde mich an den Händler halten und mich dabei der Hilfe von Herrn Dähn
versichern, falls der Händler nicht einlenkt.[/quote

Also nochmals, der Händler Reagiert nicht auf Schreiben vom Rechtsanwalt, auf meine E-Mails, Telefonate usw. Letzter Kontakt Juli 2017 von der Gesch-Leitung, Herr Lan.... berg meldet sich in KW ??. Er hat sich niemals gemeldet. ADRIA sagt ich soll mich an dne Händler wenden. Anwalt DÄHN antwortet schlechte Karten, im Vertrag steht MODELL 2015/ 2016. Und ADRIA gewährt 24 Mon. Garantie ab Händler Auslieferung. ( Spätestens 1 Jahr später ?) So etwas habe ich in 40 Jahren Wohnmobil nicht erlebt.

Statistik: Verfasst von Gast — So 25. Mär 2018, 13:20


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2018-03-23T20:55:23+02:00 2018-03-23T20:55:23+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=411914#p411914 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]>
Hatte letztes Jahr ein Riesengespräch mit PhoeniX wegen der Dichheitsgarantie. Das Problem lag daran, dass der Händler das Garantieheft auf Zulassungsdatum eingetragen hat
und nicht wie es richtig wäre auf Datum des Gefahrüberganges, als das Fahrzeug beim Händler angeliefert wurde.
Hier ging es nur um 2 Monate, diese 2 Monate hat man sogar noch Galgenfrist. Wer das aber nicht weiß, sieht im Fall der Fälle alt aus. Habe mich aber mit PhoeniX verständigen können.

Statistik: Verfasst von thomasd — Fr 23. Mär 2018, 19:55


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2018-03-23T17:38:28+02:00 2018-03-23T17:38:28+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=411906#p411906 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]> denn er hat das Wohnmobil vom Herstellerwerk gekauft.
Also ist der Händler der Ansprechpartner und er muß alle gesetzlichen Garantieansprüche erfüllen.
Ist wie mit jedem Gegenstand, den man bei irgendeinem Händler kauft.
Üblicherweise reicht der Händler mit dem Kaufvertrag bzw. der Erstzulassung
die Unterlagen bei dem Hersteller ein und ab da beginnt die Garantie zu laufen.
Zumindest war es so bei unseren beiden neu gekauften Reisemobilen.
Das gilt übrigens auch für das Fahrgestell des Wohnmobils.
Warum es hier nicht funktioniert, keine Ahnung ?
Hier kommt möglicherweise zusätzlich die Situation zum Tragen,
dass Reimo der Importeur für Adria in Deutschland ist:
https://www.reimo.com/de/campingbusse/n ... zeuge.html
Der Händler das Fahrzeug also nicht von Adria gekauft hat, sondern von Reimo.
Tja und Adria gehört mittlerweile zum Triganokonzern und die Franzosen wissen,
wie man sparsam mit dem Geld umgeht und die sagen ihren Händlern,
wo und wie es lang geht.
Ich würde mich an den Händler halten und mich dabei der Hilfe von Herrn Dähn
versichern, falls der Händler nicht einlenkt.

Statistik: Verfasst von Gast — Fr 23. Mär 2018, 16:38


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2018-03-23T17:29:55+02:00 2018-03-23T17:29:55+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=411905#p411905 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]>
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Statistik: Verfasst von Gast — Fr 23. Mär 2018, 16:29


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2018-03-23T17:21:53+02:00 2018-03-23T17:21:53+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=411904#p411904 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]>

Statistik: Verfasst von Hobby-600 — Fr 23. Mär 2018, 16:21


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2018-03-23T16:13:11+02:00 2018-03-23T16:13:11+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=411899#p411899 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]>
Hallo,

welche Garantie gibt Adria denn dem Endkunden/Verbraucher, außer der Dichtigkeitgarantie?
/ Jahre Dichtigkeitgarantie wenn von außen nach Innen Feuchtigkeit eindringt. Jedes Jahr Kontrolle 150,-Euro sonst erlischt die Garantie. Die 24 Mon. Garantie beginnt 12 Monate nach Auslieferung an den Händler.

Statistik: Verfasst von Gast — Fr 23. Mär 2018, 15:13


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2018-03-23T15:20:24+02:00 2018-03-23T15:20:24+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=411896#p411896 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]>
Hallo,

welche Garantie gibt Adria denn dem Endkunden/Verbraucher, außer der Dichtigkeitsgarantie?
ADRIA GARANTIE ist 24 Monate nach Herstellungsdatum. Also bis Januar 2018. Als Neuwagen mit ERSTZULASSUNG am 24.04.2017 gekauft. Also blieben noch 8 Monate Garantie . Unglaublich aber wahr. Den Händler erreiche ich nicht.
ich habe mich wohl missverständlich ausgedrückt, sorry dafür.

Ich wollte wissen was von Adria garantiert wird, außer eine Dichtigkeitsgarantie - die an Vorgaben gebunden ist.
Garantiert Adria weiteres (Möbelbau, Fahrzeug etc.) s, dem Endkunden? Dem Händler?
Ich vermute das ein Endkunde nie Vertragspartner des Herstellers Adria wird/ist.

Statistik: Verfasst von Hobby-600 — Fr 23. Mär 2018, 14:20


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2018-03-23T13:50:12+02:00 2018-03-23T13:50:12+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=411883#p411883 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]>
Hallo,

welche Garantie gibt Adria denn dem Endkunden/Verbraucher, außer der Dichtigkeitsgarantie?
ADRIA GARANTIE ist 24 Monate nach Herstellungsdatum. Also bis Januar 2018. Als Neuwagen mit ERSTZULASSUNG am 24.04.2017 gekauft. Also blieben noch 8 Monate Garantie . Unglaublich aber wahr. Den Händler erreiche ich nicht.

Statistik: Verfasst von Gast — Fr 23. Mär 2018, 12:50


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2018-03-23T13:46:55+02:00 2018-03-23T13:46:55+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=411882#p411882 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]>
Hallo Jede,
vom Gefühl her würde ich sagen, RISENSAUERREI!, ich würde, wie von präses vorgeschlagen, alle rechtlichen Register und Schritte in Erwähgung ziehen, und Ulrich Dähn ist da wohl die geballte Kompetenz, wenn es um Wohnmobile geht.
Wohnmobilrecht sagt das Problem ist im Vertrag steht MODELL 2015/2016 da kann es Probleme geben. OBWOHL ERSTZULASSUNG / NEUFAHRZEUG

Statistik: Verfasst von Gast — Fr 23. Mär 2018, 12:46


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2018-03-23T13:44:57+02:00 2018-03-23T13:44:57+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=411881#p411881 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]>
Hallo,

ich dachte Du bekommst 1 Jahr vom Händler Gewährleistung?

gruß

Michael
Ein Neues Fahrzeug ERSTZULASSUNG, da denke ich an Hersteller Garantie. Den Händler interessiert das nicht.

Statistik: Verfasst von Gast — Fr 23. Mär 2018, 12:44


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2018-03-23T13:43:14+02:00 2018-03-23T13:43:14+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=411880#p411880 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]>
Hallo,

ich dachte Du bekommst 1 Jahr vom Händler Gewährleistung?

gruß

Michael
Wenn der Händler einem aus dem Weg geht! Keine Telefonate & E-Mails beantwortet . Das ist ein NEUFAHRZEUG ERSTE ZULASSUNG kein Gebrauchtfahrzeug.

Statistik: Verfasst von Gast — Fr 23. Mär 2018, 12:43


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2018-03-23T13:41:03+02:00 2018-03-23T13:41:03+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=411879#p411879 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]>
Hallo Jede, ich habe auch ein WoMo gekauft, welches fast 2 Jahre auf Halde stand, ich habe die volle Garantie erhalten. Bei mir ging u.a. nach kurzer Zeit die Starterbatterie kaputt, bei Daimler war ich nicht mehr in der Garantie gelistet, wir haben den Leuten dann erklärt, das die Garantie erst mit der ersten Zulassung beginnt, - hab ne neue Batterie bekommen. Dann hatte ich einen Wasserschaden am hinteren Fenster, auch da hat die Garantie anstandslos gegriffen. Ich rate Dir dringend Dich z.B. mit RA. Ulrich Dähn http://www.wohnmobilrecht.de/ in Verbindung zu setzen, je nach Schaden in der Garantiezeit kann es sonst ziemlich teuer werden.
Vielen Dank, habe mit Dähn Wohnmobilrecht kontakt aufgenommen. Sieht nicht gut aus da Modell 2015/ 2016 im Vertrag steht. Nur die Umgeänderte Urkunde kann ev. Rechtlich was bringen.

Statistik: Verfasst von Gast — Fr 23. Mär 2018, 12:41


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2018-03-23T13:14:11+02:00 2018-03-23T13:14:11+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=411877#p411877 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]>
welche Garantie gibt Adria denn dem Endkunden/Verbraucher, außer der Dichtigkeitsgarantie?

Statistik: Verfasst von Hobby-600 — Fr 23. Mär 2018, 12:14


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2018-03-23T12:48:04+02:00 2018-03-23T12:48:04+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=411876#p411876 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]> Statistik: Verfasst von präses — Fr 23. Mär 2018, 11:48


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2018-03-23T12:39:29+02:00 2018-03-23T12:39:29+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=411875#p411875 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]> vom Gefühl her würde ich sagen, RISENSAUERREI!, ich würde, wie von präses vorgeschlagen, alle rechtlichen Register und Schritte in Erwähgung ziehen, und Ulrich Dähn ist da wohl die geballte Kompetenz, wenn es um Wohnmobile geht.

Statistik: Verfasst von jion — Fr 23. Mär 2018, 11:39


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2018-03-23T12:35:44+02:00 2018-03-23T12:35:44+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=411874#p411874 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]> http://www.wohnmobilrecht.de/ in Verbindung zu setzen, je nach Schaden in der Garantiezeit kann es sonst ziemlich teuer werden.

Statistik: Verfasst von präses — Fr 23. Mär 2018, 11:35


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2018-03-23T12:35:38+02:00 2018-03-23T12:35:38+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=411873#p411873 <![CDATA[Re: Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]>
ich dachte Du bekommst 1 Jahr vom Händler Gewährleistung?

gruß

Michael

Statistik: Verfasst von asterixwelt — Fr 23. Mär 2018, 11:35


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2018-03-23T11:46:40+02:00 2018-03-23T11:46:40+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=411871#p411871 <![CDATA[Bei 94.000,00 EURO Neuen WOHNMOBIL keine WERKS GARANTIE]]> BITTE DRINGEND HERSTELLDATUM BEACHTEN. ERSTZULASSUNG zählt nicht

Statistik: Verfasst von Gast — Fr 23. Mär 2018, 10:46


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