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Mobile Freiheit Das Reisemobilforum für Spaß und gute Laune 2025-01-05T17:46:38+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/app.php/feed/topic/26354 2025-01-05T17:46:38+02:00 2025-01-05T17:46:38+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489944#p489944 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]> Die dort angegebene Mailadresse habe ich genutzt um den Sachverhalt zu klären.
Die Antwort von RA Rüdiger Zipper sieht so aus:

:Sehr geehrter Herr Bork,
zur Klarstellung vorab: Das „info@wohnmobil-recht“ gehört meinem Sohn, Herrn Rechtsanwalt, Fachanwalt Manfred Zipper mit Firmensitz in Wildemannstrasse 3, 68723 Schwetzingen, der die von mir gegründete RA Firma sehr erfolgreich fortführt. Ich bin nominal noch dabei.
Es trifft zu, dass die von Ihnen angesprochenen Ausführungen zum Thema „ Fahrtenschreiber in privat betriebenen und geführten Wohnmobilen“ von mir, Rechtsanwalt Rüdiger Zipper stammen. Das da Niedergelegte ist also echt.
Herrn Bundesminister für Arbeit und Soziales der Bundesrepublik Deutschland habe ich zur Verdeutlichung in meinen Ausführungen genannt, um einem Jeden klarzumachen, dass die EG Verordnung Nr. 561/2006 erlassen wurde, um die Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer im STRASSENGÜTER- UND PERSONENVERKEHR festzulegen. Alles Themen, die dem Sozialrecht, nicht dem Strassenverkehrsrecht zuzuordnen sind. Aus eben diesem Grund habe ich - anders als Sie es darstellen - mit keinem Wort in meinen Ausführungen die zulässigen Massen der Fahrzeuge angesprochen noch von Anhängevorrichtungen an ein Fahrzeug montiert oder nicht geschrieben. Sie holen in meine Darstellung augenscheinlich Elemente aus fremden Federn herein. Das verbitte ich mir nachdrücklich.
Um es nocheinmal auf den Punkt zu bringen: Wir mit privat genutzten Wohnmobilen gleich welcher Achszahl, welchen Gewichts und welcher Aufbauform unterliegen der EG VO Nr. 561/2006  NICHT.

Mit freundlichen Grüßen
RA Rüdiger Zipper"

Statistik: Verfasst von Kaufunger — So 5. Jan 2025, 16:46


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2025-01-05T17:30:55+02:00 2025-01-05T17:30:55+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489943#p489943 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]>

Zu deiner Frage ob ich Jurist bin:
Nein bin ich nicht.

Aber dein vertrauenswürdiger Jurist hat in seiner ganzen Stellungnahme nur Fahrzeuge/Gespanne unter 7,5t betrachtet.
Auch frag ich mich warum der auf den, noch im Amt befindlichen, Herr Heil rum hackt. Ist das Polemik, Satire, Ironie oder Populismus? Bei der Erstellung der Verordnung war der weder im EU Parlament noch als Sozialminister tätig.
Dann sollte ein Rechtsanwalt wissen das Verordnungen nicht in kürzester Zeit in jeweilige Landesgesetze umgewandelt/eingearbeitet werden. Da gibt es Übergangsfristen.
Auf alle Fälle für ein Anwalt eher kein gutes seriöses Zeichen/Verhalten.
 
Das ist kein Thema bei Privatfahrer und Gespanne unter der 7,5t Grenze.

Das Problem beginnt wenn ich ein Fahrzeug besitze, welches ein zulässiges Gespanngewicht (Auto plus Anhänger) über 7,5t hat.
Das Zug-Fahrzeug liegt im Solobetrieb unter den 7,5t Gewicht und braucht noch kein Fahrtenschreiber.
Wenn die AHK Werkseitig montiert wurde, somit das zulässige Gespanngewicht über 7,5t erreicht wird, muss (oder hätte) der Hersteller auch den notwendigen Fahrtenschreiber ins Fahrzeug verbauen (müssen). Denn wenn werkseitig das Fahrzeug mit AHK ausgeliefert wird, erstellt der Hersteller die entsprechende Zulassungspapiere und muss auch wissen welche Vorschriften dazu eingehalten werden müssen.
Wer nachträglich eine AHK ans Fahrzeug baut, oder lässt, ist verantwortlich dafür das alle Vorschriften eingehalten werden.
Das ganze wird ja noch komplizierter.
Fährst du das Fahrzeug mit verbauter AHK im Solbetrieb brauchst du keine Lenkzeiten erfassen, aber der Fahrtenschreiber muss verbaut sein.
Ist die AHK fest als Fahrradträger umgerüstet, brauchst du wiederum kein Fahrtenschreiber mehr.
(wenn du die 7,5t Gewichtsklasse im Solobetrieb nicht überschreitest)

Deshalb hatte ich ja weiter oben schon geschrieben, einfach das zulässige Gespanngewicht auf unter 7,5t ablasten.
Also max. Anhängelast, Fahrzeuggewicht bleibt alles, nur das Gespanngewicht wird reduziert.
Natürlich muss man dann auch wissen was Hänger plus Fahrzeug im "Reisetrimm" wiegt.

 
Hallo Michael,
wo hast du in dem Schreiben von RA Zipper die Gewichtsangabe 7,5to gelesen?
Es wurde keine einzige Gewichrsangabe in dem Schreiben gemacht.
Gruß Rainer

Statistik: Verfasst von Kaufunger — So 5. Jan 2025, 16:30


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2025-01-05T17:24:02+02:00 2025-01-05T17:24:02+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489942#p489942 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]>
...wobei noch gar nicht erwiesen ist ob diese Zeilen überhaupt von diesem Rechtsanwalt stammen.

Wenn ich mir diese Zeilen genau ansehen bin ich mir nicht sicher ob diese von einem Akademiker stammen.
Stichwort Fake News, nicht alles für bare Münze nehmen.

Doch, diese Zeilen sind von diesem RA.
Ich äußere mich später noch dazu.
Gruß Rainer

Statistik: Verfasst von Kaufunger — So 5. Jan 2025, 16:24


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2025-01-02T23:11:44+02:00 2025-01-02T23:11:44+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489925#p489925 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]>
Es gibt ja diese "Polentransporter" die mit den 3,5t Pritschen/Planwagen quer durch Deutschland (Europa) kutschen und Güter transportieren.
Das war den "großen" Speditionen ein Dorn im Auge, weil die bisher kein digitalen fest eingebauten Fahrtenschreiber brauchten.
Die hatten teilweise auch Hänger an den "Sprinter" gehabt.
Ergo: Da sind viele Tag und Nacht über die Autobahnen gefahren und haben keine Lenk/Ruhezeiten eingehalten.

Also wurde in der EU an entsprechende Vorschriften gearbeitet.
Die Sache/Verordnung mit der LKW Maut ab 3,5t in ganz Europa, die im Frühjahr 2024 aufgepoppt ist, kennt ihr ja.
Damit sich die Cleveren Herrschaften jetzt nicht einfach ein Pick Up mit Sattelauflieger (also PKW bis 3,5t mit Einachsanhänger) anschaffen um wieder die Lenk/Ruhezeiten zu umgehen, wurde auch an weitere Vorschriften gearbeitet.

Ihr seht, auch wenn der @Tuppes jetzt ein Thema für seine guten Aprilscherze gefunden hat, so hat das ganze doch einen Sinn.

Statistik: Verfasst von mpetrus — Do 2. Jan 2025, 22:11


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2025-01-02T22:41:22+02:00 2025-01-02T22:41:22+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489924#p489924 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]>
Frage: Was ist denn eine NICHTgewerbliche Güterbeförderung?

Gehören Inhalte der Heckgarage wie Fahrräder, Stühle usw. schon zu NICHTgewerblichen Gütern?

Alle Güter die zum täglichen Leben benötigt werden, sind nicht gewerblich.

Dein Auto auf dem Anhänger beim WoMo nicht, da keine typische Camper Ausstattung.
Auch das Motorboot, oder die Motorräder werden auf Urlaubsfahrten nicht als Güter des täglichen Lebens betrachtet.
Diese werden von Punkt "A" nach "B" befördert um dort zu nutzen.
Somit wenn eine Privatperson irgend etwas von "A" nach "B" transportiert, was nicht zu täglichen Leben gehört, ist das eine Nicht gewerbliche Güterbeförderung. Im Herbst den Grünschnitt zur Deponie, Möbel beim Umzug, usw.

Dann ist die Sache der Güterbeförderung noch etwas undurchsichtiger.
Das Wohnmobil wird betrachtet, Wohnraum und Nutzraum werden in einem Verhältnis gesetzt. Ist der Wohnraum bedeutend größer als der verfügbare Nutzraum (Heckgarage) dann wird das Fahrzeug nicht als/zur Güterbeförderung eingestuft.
Dein Hänger allerdings hat eine Ladefläche die bestimmt an die Wohnraumfläche des WoMo ran kommt.
Da kann es wegen der Güterbeförderung zur Kontrolle kommen, weil die Ordnungshüter das Gespann komplett betrachten.
Das WoMo wird, wie beim LKW, zur Zugmaschine für den Hänger.

Statistik: Verfasst von mpetrus — Do 2. Jan 2025, 21:41


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2025-01-02T22:35:14+02:00 2025-01-02T22:35:14+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489923#p489923 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]> (Vorausgesetzt wir überschreiten die 7,5t Gespanngrenze)
Weil wenn diese verbaut ist, besteht die Möglichkeit Sachen (In Amtssprache "Güter") mit dem WoMo zu transportieren.
Ab 7,5t sind die Fahrtenschreiber in Fahrzeuge grundsätzlich Vorschrift.
Also muss das Zugfahrzeug, auch wenn dieses im Solobetrieb unter die 7,5t liegt, mit dem Fahrtenschreiber ausgerüstet werden.

Jetzt beginnt die Sache mit der Auslegung, ob bzw. wie die Fahrtzeit erfasst werden muss:

Privat/Gewerbe (Privat kann Fahrtzeit auch anders erfasst werden/Gewerbe muss der Fahrtenschreiber aktiviert sein)
Solo/Hängerbetrieb (Liege ich über oder unter der 7,5t Grenze.)  
AHK für Anhänger nutzbar oder zum Fahrradträger umgebaut (Kann ich ein Hänger für Güterbeförderung anhängen oder nicht)


 

Statistik: Verfasst von mpetrus — Do 2. Jan 2025, 21:35


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2025-01-02T22:18:13+02:00 2025-01-02T22:18:13+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489922#p489922 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]>
Gehören Inhalte der Heckgarage wie Fahrräder, Stühle usw. schon zu NICHTgewerblichen Gütern?

Statistik: Verfasst von Tschuringa — Do 2. Jan 2025, 21:18


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2025-01-02T22:13:37+02:00 2025-01-02T22:13:37+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489921#p489921 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]> Mich verwirrt dieses Thema immer mehr.
So viele unterschiedliche Infos und Meinungen.
Hätte nicht gedacht, dass sich aus meinem Beitrag eine solche Debatte entwickelt.
Tuppes und ich waren ja der Meinung, dass wenig Interesse an dem Thema besteht.
Ich bin froh, dass das mein Womo mit einer max. Zuggesamtmasse von 6000kg nicht betrifft.
Rainer

Statistik: Verfasst von Kaufunger — Do 2. Jan 2025, 21:13


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2025-01-02T22:16:45+02:00 2025-01-02T22:02:33+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489920#p489920 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]>


Um diesen Satz zu verstehen muss ich kein Jurist sein!
Ich denke aber, dass der Jurist auch lesen kann und auch weiß, was er schreibt.
Aus diesem Grund vertraue ich doch mehr der Aussage eines Juristen.
Es ist ja nicht von der Hand zu weisen, dass in Foren viel Halbwissen verbreitet wird.
Rainer


Zu deiner Frage ob ich Jurist bin:
Nein bin ich nicht.

Aber dein vertrauenswürdiger Jurist hat in seiner ganzen Stellungnahme nur Fahrzeuge/Gespanne unter 7,5t betrachtet.
Auch frag ich mich warum der auf den, noch im Amt befindlichen, Herr Heil rum hackt. Ist das Polemik, Satire, Ironie oder Populismus? Bei der Erstellung der Verordnung war der weder im EU Parlament noch als Sozialminister tätig.
Dann sollte ein Rechtsanwalt wissen das Verordnungen nicht in kürzester Zeit in jeweilige Landesgesetze umgewandelt/eingearbeitet werden. Da gibt es Übergangsfristen.
Auf alle Fälle für ein Anwalt eher kein gutes seriöses Zeichen/Verhalten.
 
Das ist kein Thema bei Privatfahrer und Gespanne unter der 7,5t Grenze.

Das Problem beginnt wenn ich ein Fahrzeug besitze, welches ein zulässiges Gespanngewicht (Auto plus Anhänger) über 7,5t hat.
Das Zug-Fahrzeug liegt im Solobetrieb unter den 7,5t Gewicht und braucht noch kein Fahrtenschreiber.
Wenn die AHK Werkseitig montiert wurde, somit das zulässige Gespanngewicht über 7,5t erreicht wird, muss (oder hätte) der Hersteller auch den notwendigen Fahrtenschreiber ins Fahrzeug verbauen (müssen). Denn wenn werkseitig das Fahrzeug mit AHK ausgeliefert wird, erstellt der Hersteller die entsprechende Zulassungspapiere und muss auch wissen welche Vorschriften dazu eingehalten werden müssen.
Wer nachträglich eine AHK ans Fahrzeug baut, oder lässt, ist verantwortlich dafür das alle Vorschriften eingehalten werden.
Das ganze wird ja noch komplizierter.
Fährst du das Fahrzeug mit verbauter AHK im Solbetrieb brauchst du keine Lenkzeiten erfassen, aber der Fahrtenschreiber muss verbaut sein.
Ist die AHK fest als Fahrradträger umgerüstet, brauchst du wiederum kein Fahrtenschreiber mehr.
(wenn du die 7,5t Gewichtsklasse im Solobetrieb nicht überschreitest)

Deshalb hatte ich ja weiter oben schon geschrieben, einfach das zulässige Gespanngewicht auf unter 7,5t ablasten.
Also max. Anhängelast, Fahrzeuggewicht bleibt alles, nur das Gespanngewicht wird reduziert.
Natürlich muss man dann auch wissen was Hänger plus Fahrzeug im "Reisetrimm" wiegt.

 

Statistik: Verfasst von mpetrus — Do 2. Jan 2025, 21:02


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2025-01-02T21:53:26+02:00 2025-01-02T21:53:26+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489919#p489919 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]>
Wenn ich mir diese Zeilen genau ansehen bin ich mir nicht sicher ob diese von einem Akademiker stammen.
Stichwort Fake News, nicht alles für bare Münze nehmen.

Statistik: Verfasst von Speedy — Do 2. Jan 2025, 20:53


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2025-01-02T21:19:15+02:00 2025-01-02T21:19:15+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489918#p489918 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]>


Um diesen Satz zu verstehen muss ich kein Jurist sein!
Ich denke aber, dass der Jurist auch lesen kann und auch weiß, was er schreibt.
Aus diesem Grund vertraue ich doch mehr der Aussage eines Juristen.
Es ist ja nicht von der Hand zu weisen, dass in Foren viel Halbwissen verbreitet wird.
Rainer

Statistik: Verfasst von Kaufunger — Do 2. Jan 2025, 20:19


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2025-01-02T19:49:49+02:00 2025-01-02T19:49:49+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489916#p489916 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]>
Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der VO(EG)561/2006 sowie VO(EWG)3821/85 im vollem Umfang, das heißt, es müssen die Lenk- und Ruhezeiten eingehalten, sowie ein EG-Kontrollgerät betrieben werden

Um diesen Satz zu verstehen muss ich kein Jurist sein!

... ist dass denn überhaupt die aktuelle Verordnung? ... 2006?

Statistik: Verfasst von camperfan — Do 2. Jan 2025, 18:49


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2025-01-02T18:46:20+02:00 2025-01-02T18:46:20+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489912#p489912 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]>
Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der VO(EG)561/2006 sowie VO(EWG)3821/85 im vollem Umfang, das heißt, es müssen die Lenk- und Ruhezeiten eingehalten, sowie ein EG-Kontrollgerät betrieben werden

Um diesen Satz zu verstehen muss ich kein Jurist sein!

Statistik: Verfasst von Speedy — Do 2. Jan 2025, 17:46


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2025-01-02T18:25:57+02:00 2025-01-02T18:25:57+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489911#p489911 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]> bist du auch Jurist?
Ich würde mich gerne informieren, wessen Aussage ich mehr Gewicht gebe.
Gruß Rainer

Statistik: Verfasst von Kaufunger — Do 2. Jan 2025, 17:25


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2025-01-02T17:27:03+02:00 2025-01-02T17:27:03+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489909#p489909 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]> Denn ganz unten im letzten Absatz, der Verordnung, steht ganz klar und deutlich wie sich das bei Privatfahrzeuge/Gespanne über 7,5t verhält.

Lenk-_und_Ruhezeiten.pdf

Ich zitiere:

"IX. Ausnahmen
.....
Besonders hervorzuheben ist, dass bei nichtgewerblichen Güterbeförderungen für private Zwecke bis zu einer Gesamtmasse von 7,5 t des Fahrzeuges bzw. der Fahrzeugeinheit die Fahrpersonalvorschriften keine Anwendung finden. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der VO(EG)561/2006 sowie VO(EWG)3821/85 im vollem Umfang, das heißt, es müssen die Lenk- und Ruhezeiten eingehalten, sowie ein EG-Kontrollgerät betrieben werden"

Zitat Ende

Auch hier unter den Hinweisen zu den Sozialvorschriften wird es schön aufgelistet und erklärt.
Hinweise Rechtsvorschriften

Statistik: Verfasst von mpetrus — Do 2. Jan 2025, 16:27


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2025-01-02T15:29:17+02:00 2025-01-02T15:29:17+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489908#p489908 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]> mal wieder ein Beitrag von mir.
Habe das Nachstehende im Netz gefunden.


bitte lest Euch die Ausarbeitung von RA. Rüdiger Zipper, Ehrenpräsident des EMHC und ehemaliger Rechtsberater der Promobil durch.
Er hat sich das Thema vorgenommen und bittet um Veröffentlichung.
Ist aus einem anderen Club und Forum

Liebe Clubfreundinnen, liebe Clubfreunde,

von allen möglichen Seiten wird man im Netz, dem unauskömmlichen im wahren Wortsinne, dem WWW, bombardiert mit Meldungen über Wohnmobilisten,
die in Hessen auf Autobahnen von Polizeistreifen angehalten und auf das Vorhandensein eines in Betrieb befindlichen Fahrtenschreibers kontrolliert wurden.
Alle seien mit einem Bußgeld in nicht unerheblicher Höhe belegt worden. Man habe sich an alle möglichen Instanzen gewandt aber keine verbindliche Auskunft
erlangen können. Auch eine Nachfrage bei Fachverbänden und dem ADAC habe keine Klarheit auf die Schnelle gebracht.

Man hat leider nie einen richtigen Juristen zu Rate gezogen. Der kostet ja richtiges Geld. Aber bei einem erheblichen Bußgeld hätte es sich doch gelohnt.
Und außerdem wäre doch da eine Rechtsschutzversicherung eingetreten.

An der Stelle wäre jeder ruhig und besonnen denkende Mensch gestolpert. Noch einmal: hätte man stolpern müssen, wenn man gehört hätte,
man sei an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verwiesen worden. Da hätte der besonnene Betrachter doch gleich die Frage gestellt:
„Was will das BMAS – früher Sozialministerium – von mir als Mensch in der Freizeit? Das passt doch überhaupt nicht ins System!

Ich hätte gesagt: „Ich lasse mir doch von Herrn Heil nicht in meine Freizeit gucken.

Jetzt mal ernsthaft – auch wenn das gerade Gedachte schon ernst ist.

Die Verordnung EG Nr. 561/2006, auf der das Tätigwerden der hessischen Polizei angeblich fußt ist eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaft,
die man sich einfach mal näher anschauen muss. Und da fällt dem kundigen Leser zunächst einmal auf, daß diese Verordnung recht alt ist: 561/2006 heißt,
daß die Verordnung aus dem Jahr 2006 stammt. Man darf daraus schließen, daß diese Verordnung, wenn sie denn unmittelbar in allen EG Mitgliedsländern anzuwenden wäre, sämtlichen Ordnungshütern in allen EG Mitgliedsländern schon seit 2006 bekannt sein müßte. Seltsam, daß da noch kein Polizeibeamter bisher seit 18 Jahren, auf die Idee gekommen ist, Kontrollen durchzuführen.

Jetzt sehen wir uns die Verordnung ihrem Wortlaut nach einmal näher an. Da fällt auf, daß es in der Einleitung heißt:

„Verordnung (EG) Nr. 561/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS und des RATES vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr ….
„ An dieser Stelle frage ich für den internen Gebrauch : Was hat Hubertus Heil in meinem Wohnmobil zu suchen!


Dann weiter zum Text:

Artikel 1

„ Durch diese Verordnung werden Vorschriften zu den Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer im Straßengüterund Personenverkehr festgelegt,
um die Bedingungen für den Wettbewerb zwischen Landverkehrsträgern insbesondere im Straßenverkehrsgewerbe, anzugleichen und die Arbeitsbedingungen sowie die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern. ……“


Schon in dieser Zielsetzung der Vorschrift ist der „Freizeitkapitän“ auch nicht des schwersten und größten Wohnmobils angesprochen, erfaßt und gemeint.
Um es ganz deutlich und unmißverständlich zu sagen:

Diese EG Verordnung gilt für Wohnmobil – Fahrer nicht.


In Artikel 2 ist dann im Einzelnen normiert, welche Beförderungen im Straßenverkehr gemeint sind. :

Güterbeförderung …. Und dann taucht in Absatz b) erstmals das Wort „Personen“ auf: „ Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als neun Personen
einschließlich des Fahrers konstruiert … sind.“ Also auch hier – auch wenn der Laie den Artikel 1 schon außer Acht läßt – kein Anhaltspunkt, daß ein zum Zwecke der
Freizeitgestaltung eingesetztes Wohnmobil der angesprochenen Norm unterfallen könnte.


Die weiteren Artikel der EG Norm befassen sich mit den Lenk- und Ruhezeiten, greifen also für uns gleichfalls nicht.


Rüdiger Zipper
Rechtsanwalt

(Ehrenpräsident des EMHC)

Ich würde es begrüßen, wenn diese meine Stellungnahme einem größeren Publikum, einer Vielzahl von Wohnmobilisten zur Kenntnis gebracht würde.

RZ

Statistik: Verfasst von rgk — Do 2. Jan 2025, 14:29


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2025-01-02T14:15:10+02:00 2025-01-02T14:15:10+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489906#p489906 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]>
---

Zum Glück betrifft es ja die meisten von uns nicht zumal man bei einem zul. Gesamtgewicht über 7,5 t mit dem alten "dreier" Führerschein eh nicht mehr auskommt.
...

"Wer noch den alten Dreier besitzt, kann damit Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen fahren. Es können sogar Gespanne bis zu zwölf Tonnen gefahren werden, wenn das Zugfahrzeug ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen hat."
Quelle: https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... nklasse-3/

Erhard (Tuppes)

Statistik: Verfasst von Tuppes — Do 2. Jan 2025, 13:15


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2025-01-02T13:43:18+02:00 2025-01-02T13:43:18+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489905#p489905 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]> @Tuppes weiter oben geschrieben hat schon ein echter Schildbürgerstreich. Unsere liebe EU Kommission hat einmal mehr nicht von vorne nach hinten durchgedacht.

Zumal es bei älteren Fahrzeugen gar nicht ohne weiteres möglich ist einen elektronischen Fahrtenschreiber nachzurüsten da dieser an einen existierenden CAN Bus angeschlossen wird den es früher gar nicht gab.

Die Hersteller haben es einfach verpennt diese Vorschrift umzusetzen. Zumal die Hersteller nicht wissen können ob die Fahrzeuge gewerblich oder privat genutzt werden.
Ob wissentlich, demnach Vorsatz, oder nicht darf jeder für sich beurteilen. Auf jeden Fall haben die Hersteller Geld gespart und der Besitzer hat nun den Ärger.

Nun, der Hersteller weiß ja gar nicht ob das Wohnmobil mit einer AHK ausgerüstet wird. Wird ja auch oft nachträglich gemacht.

Zum Glück betrifft es ja die meisten von uns nicht zumal man bei einem zul. Gesamtgewicht über 7,5 t mit dem alten "dreier" Führerschein eh nicht mehr auskommt.

Und wenn einer den LKW Schein gemacht hat wurde er sicher über die Fahrtenschreibernutzungsvorschriften 😁 aufgeklärt.

Anektode am Rande:
Wir mussten mal eine Werkzeugmaschine für eine Messe von Budapest nach Düsseldorf bringen. Da das ganze eilig war haben uns wir einen 7,5 Tonner LKW gemietet und sind losgefahren.

Eine Scheibe für den Fahrtenschreiber war vom Vermieter des. LKW eingelegt worden. Nach zweieinhalb Tagen auf der Rückreise wollte der Zöllner der uns anfertigte die Fahrtenschreiberscheiben (Mehrzahl!) sehen.

Ich habe ihm dann unsere gezeigt die mehrmals rundum gelaufen war. Große Augen 😳

Ich meinte nur, ich habe nur einen PKW Führerschein, woher soll ich wissen wie man das Teil bedient?

Seine Reaktion: "Fahrts zua!!!"
(Übersetzt: Schaut das ihr verschwindet aber schnell)

Statistik: Verfasst von Speedy — Do 2. Jan 2025, 12:43


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2025-01-02T11:12:52+02:00 2025-01-02T11:12:52+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489901#p489901 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]>
Für den Betrieb eines modernen Fahrtenschreibers benötigt man eine Unternehmenskarte. Für die Beantragung dieser Karte benötigt man den Nachweis einer Gewerbeanmeldung / einen Auszug aus dem Handelsregister. - Fazit: für Privatpersonen nicht erhältlich. Damit: Ende der Diskussion, da eine Inbetriebnahme des Fahrtenschreibers für Privatpersonen gar nicht möglich ist. - Schilda! - Ich hoffe, die Situation wird sich schon bald klären und aus der Welt schaffen lassen... - Bis dahin hat die Aktion etlichen YouTubern etc. viele Klicks gebracht...
Meine 2 Cent.
Erhard (Tuppes)

Du musst zwischen vorhandenen (eingebauten) Fahrtenschreiber und die Verwendung dieses Gerätes unterscheiden.
Das Gerät muss in einem Fahrzeug ab 7,5t (zulässiges Gespanngewicht) verbaut sein.
Also eine technische Vorschrift.

Den Nachweis deiner Lenkzeiten kannst du als Privatperson auch auf andere Wege nachweisen.

Somit kannst du deine "2 Cent" schon mal für den Fall einer Kontrolle sparen, ob dein Fahrzeug dieses vorgeschriebene Gerät verbaut hat.

Die Hersteller haben es einfach verpennt diese Vorschrift umzusetzen. Zumal die Hersteller nicht wissen können ob die Fahrzeuge gewerblich oder privat genutzt werden.
Ob wissentlich, demnach Vorsatz, oder nicht darf jeder für sich beurteilen. Auf jeden Fall haben die Hersteller Geld gespart und der Besitzer hat nun den Ärger.

Da hilft nur das Gespanngewicht so ablasten, daß man unter den 7,5t liegt.
Ein Kleinwagen mit Trailer gibt es schon in der 1,5t Klasse.
Da ist man am Urlaubsort auch mobil, halt nur im Fiat Panda und nicht im "dicken Sportwagen".

Statistik: Verfasst von mpetrus — Do 2. Jan 2025, 10:12


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2025-01-02T10:58:21+02:00 2025-01-02T10:58:21+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489899#p489899 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]> zuerst: ein Frohes Neues Jahr.
Klar hast Du als Fahrerin in deinem Fall eine entsprechende Fahrerkarte. Dein Unternehmen jedoch hat mit Sicherheit aber die ebenso notwendige Unternehmenskarte, denn nur damit können (deine) Daten ausgelesen und dem Gesetz entsprechend gespeichert werden. Diese Karte ist jedoch kein "kann" sondern ein "muss". Aber als Privatperson kannst du die Unternehmenskarte nicht beantragen, sie ist aber für den umfassenden Datenerfassungsapparat ein notwendiges Bestandteil. - So jedenfalls, habe ich die Zusammenhänge verstanden. Wenn ich falsch liege, bitte ich um Korrektur/Aufklärung.
LG
Erhard (Tuppes)

Statistik: Verfasst von Tuppes — Do 2. Jan 2025, 09:58


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2025-01-02T10:03:12+02:00 2025-01-02T10:03:12+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489897#p489897 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]> Statistik: Verfasst von Cruiserline — Do 2. Jan 2025, 09:03


]]>
2025-01-01T21:30:31+02:00 2025-01-01T21:30:31+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489896#p489896 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]>
https://fleetgo.de/kb/glossar/u/unternehmerkarte/

zudem:
https://www.bussgeldkatalog.org/lkw-unternehmenskarte/

Dieser Aspekt wird meiner Meinung nach bei den meisten Diskussionen vergessen.

Erhard (Tuppes)

Statistik: Verfasst von Tuppes — Mi 1. Jan 2025, 20:30


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2025-01-01T21:19:00+02:00 2025-01-01T21:19:00+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489895#p489895 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]>
Man benötigt eine Fahrerkarte die bei uns beim TÜV zu beantragen ist. Die Beantragung ist online möglich.

https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/fahrtenschreiberkarten/fahrerkarte#/

Die Fahrerkarte ist kostenpflichtig und 5 Jahre gültig und kann auch von Privatpersonen beantragt werden.

Statistik: Verfasst von Speedy — Mi 1. Jan 2025, 20:19


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2025-01-01T20:45:15+02:00 2025-01-01T20:45:15+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489894#p489894 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]> Meine 2 Cent.
Erhard (Tuppes)

Statistik: Verfasst von Tuppes — Mi 1. Jan 2025, 19:45


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2025-01-01T18:23:03+02:00 2025-01-01T18:23:03+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489892#p489892 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]> Wobei die zulässige Höchstmasse (hZM) zählt, also das was in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht.

Wichtig sind zwei Eintragungen:

F.1 technisch zulässige Gesamtmasse in kg
O.1 technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg

Beide Werte addiert dürfen die 7500 kg nicht überschreiten!

https://www.mobile-freiheit.net/ext/dmz ... 9548ac.jpg

Insofern ist die pauschale Aussage "Womos über 4,5 t mit Anhängekupplung" nicht richtig.
Die Summe machts!

Ich liege insofern auf der sicheren Seite.

Nur so eine Idee: Wenn man ein Womo auflasten kann, vielleicht kann man ja die Anhängelast umgekehrt "ablasten". Würde ich sicher irgendwie versuchen wenn ich betroffen wäre zumal ich eh nur einen ungebremsten Anhänger (Punkt O.2) ziehe.

Statistik: Verfasst von Speedy — Mi 1. Jan 2025, 17:23


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2025-01-01T16:57:39+02:00 2025-01-01T16:57:39+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489891#p489891 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]>
@jede Keine Halbwahrheiten verbreiten!
Nichtgewerbliche Güterbeförderung (Art. 4 Buchst. r VO (EG) Nr. 561/2006) mit Wohnmobilen bzw. Wohnmobilkombinationen bis einschließlich 7,5 t zHM: hier finden aufgrund der Ausnahmeregelung des Art. 3 Buchst. h VO (EG) Nr. 561/2006 die Sozialvorschriften keine Anwendung.

Du musst auf die Formulierungen genau achten.
Bis 7,5t
Über 7,5t
Da reicht schon wenn WoMo plus Hänger 7501kg als zulässiges Gespanngewicht haben.

Wenn man gewerblich ein Gespann fährt geht es schon ab 2,8t mit dem Fahrtenschreiber los.
Allerdings gibt es da noch weitere Bedingungen die erfüllt werden müssen.

Statistik: Verfasst von mpetrus — Mi 1. Jan 2025, 15:57


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2025-01-01T16:12:59+02:00 2025-01-01T16:12:59+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489890#p489890 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]> @jede Keine Halbwahrheiten verbreiten!

Nichtgewerbliche Güterbeförderung (Art. 4 Buchst. r VO (EG) Nr. 561/2006) mit Wohnmobilen bzw. Wohnmobilkombinationen bis einschließlich 7,5 t zHM: hier finden aufgrund der Ausnahmeregelung des Art. 3 Buchst. h VO (EG) Nr. 561/2006 die Sozialvorschriften keine Anwendung.

Statistik: Verfasst von Speedy — Mi 1. Jan 2025, 15:12


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2025-01-01T15:15:38+02:00 2025-01-01T15:15:38+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489888#p489888 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]> Statistik: Verfasst von jede — Mi 1. Jan 2025, 14:15


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2025-01-01T15:02:26+02:00 2025-01-01T15:02:26+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489887#p489887 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]> Statistik: Verfasst von jede — Mi 1. Jan 2025, 14:02


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2024-12-16T14:18:36+02:00 2024-12-16T14:18:36+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489700#p489700 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]>
Hallo,
kam das schon an, dass Womos die mit Anhänger unterwegs sind und dabei über 7,5 to Gesamtgewicht kommen, ab 01.01.2025 einen Fahrtenschreiber der 2. Generation (Kontrollgerät) benötigen?

https://www.youtube.com/watch?v=Q9XI2E030kE

Gruß Rainer

Die Regelung gilt nicht ab dem 01.01.2025, sondern ist schon in Kraft.

Statistik: Verfasst von onTour — Mo 16. Dez 2024, 13:18


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2024-12-16T13:31:47+02:00 2024-12-16T13:31:47+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489699#p489699 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]> Zuggesammtgewicht ÜBER 7,5 to liegt?  :shock:

Statistik: Verfasst von camperfan — Mo 16. Dez 2024, 12:31


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2024-12-13T22:46:16+02:00 2024-12-13T22:46:16+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489665#p489665 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]> ich hatte absolut keine Kenntnis von dieser Regulierung, bis ich vor 3 Tagen darauf aufmerksam gemacht wurde.
Ich wollte das auch nicht glauben, da ich davon überzeugt war, Fahrtenschreiber gibt es nur im gewerblichen Kraftverkehr.
Ich habe auch keine Vorstellung, wie hoch die Zahl der Betroffenen ist.
Ich bin nicht betroffen, finde diese Regelung aber genauso bescheuert, wie die Befestigung der Flaschenverschlüsse.🤦
Gruß Rainer

Statistik: Verfasst von Kaufunger — Fr 13. Dez 2024, 21:46


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2024-12-13T21:44:16+02:00 2024-12-13T21:44:16+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489663#p489663 <![CDATA[Re: Fahrtenschreiber für das Womo]]> dieses Thema geistert durch alle möglichen Foren, Gruppen etc. .
Da es eigentlich relativ wenige von uns betrifft, dürfte die Reaktion vermutlich nur weniger stark ausfallen. Für Wohnmobilisten mit schwereren Wohnmobilen plus PKW-Anhängern könnte das Thema aber durchaus relevant sein. Ob das Problem bei Fahrzeugen (mit Anhängern) über 7,5t wirklich zur Nachrüstungspflicht moderner Fahrtenschreiber kommen wird, bleibt abzuwarten. Auch wenn es im Moment so aussieht; ich würde erst einmal abwarten, ob sich in dieser Hinsicht nicht noch etwas verändert und mit der im zitierten Filmbeitrag genannten Ausnahmeregelung vorlieb nehmen.
Was ich nicht verstehe, ist die Tatsache, dass es sich angeblich um EU-Regulierungen/Gesetze handeln soll, die aber nach den Berichten, die ich bisher gesehen/gelesen habe, lediglich in Deutschland Anwendung finden!? In z.B. Spanien oder Frankreich scheint noch niemand nach Fahrtenschreibern/Fahrerkarte bei Wohnmobilen über 7,5t (evtl. mit Anhängern) gefragt worden zu sein (?). . Es lebe Europa ;) !
Erhard (Tuppes)

 

Statistik: Verfasst von Tuppes — Fr 13. Dez 2024, 20:44


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2024-12-13T20:26:52+02:00 2024-12-13T20:26:52+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=489661#p489661 <![CDATA[Fahrtenschreiber für das Womo]]> kam das schon an, dass Womos die mit Anhänger unterwegs sind und dabei über 7,5 to Gesamtgewicht kommen, ab 01.01.2025 einen Fahrtenschreiber der 2. Generation (Kontrollgerät) benötigen?

https://www.youtube.com/watch?v=Q9XI2E030kE

Gruß Rainer

Statistik: Verfasst von Kaufunger — Fr 13. Dez 2024, 19:26


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