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Mobile Freiheit Das Reisemobilforum für Spaß und gute Laune 2010-08-16T18:17:33+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/app.php/feed/topic/3883 2010-08-16T18:17:33+02:00 2010-08-16T18:17:33+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=145515#p145515 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
Wieder hydraulisch?
Joo.....auch auf die Gefahr hin, das diese nagelneue LWR nicht zig Jahre "halten" wird.
;)

Immerhin hatte die "alte" LWR knapp 12 Jahre gut funtioniert........
8-)

Statistik: Verfasst von Kerli — Mo 16. Aug 2010, 18:17


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2010-08-16T09:24:01+02:00 2010-08-16T09:24:01+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=145440#p145440 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]> Wieder hydraulisch?

Statistik: Verfasst von Herr B. — Mo 16. Aug 2010, 09:24


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2010-08-15T22:27:29+02:00 2010-08-15T22:27:29+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=145411#p145411 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
Letztendlich wird sich Freitag ein richtiger "Ducato-Fachmann" ( Fachwerkstatt mit gutem Ruf in der Womo-Szene )
meine scheinbar defekte LWR angucken.

Wenn wirklich nötig, wird der gute "Schrauber" meine LWR so instandsetzen, das mir der TÜV umgehend die
Plakette geben wird (.......ob mich der "Spaß" dann 50 Euro oder 250 Euro kostet, ist mir im Moment fast egal.... )


Moin Moin,
:P

so, mit nagelneuer Leuchtenweitenregulierung gab es am Freitag dann doch noch die neue TÜV-Plakette
8-)

Diese LWR hat mich gut 221 Euro gekostet.....plus Einbaukosten.

Sicherlich gehts mit irgendwelchen Teilen von diversen Schrottplätzen günstiger,
aber dafür hatte ich wenig Zeit, auch keine große Lust und außerdem bin ich sowieso mit 2 linken Basterhänden ausgestattet........
;)

Empfehlen kann ich euch in dem Zusammenhang die Iveco- und Fiat-Nutzfahrzeug-Vertragswerkstatt Wellmann in Oldenburg
( Bürgerbuschweg 71 )

Ich wurde selten in einer Kfz-Werkstatt so ausführlich und freundlich beraten wie in dieser ( von Herrn Wellmann persönlich ) :!:
:cool1

Statistik: Verfasst von Kerli — So 15. Aug 2010, 22:27


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2010-08-10T19:55:58+02:00 2010-08-10T19:55:58+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=144590#p144590 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
Wenn du eh wechselst, is doch egal wohin der Lichtschein scheint :lach1 Hauptsache bei dem Neuen is die heile :cool1
Ja, da haste wohl recht........
:mrgreen:

Doch mit frischer TÜV-Plakette machen meine "Womo-Wechsel-Gedankenspiele" noch mehr Spaß
;)

Statistik: Verfasst von Kerli — Di 10. Aug 2010, 19:55


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2010-08-10T19:37:44+02:00 2010-08-10T19:37:44+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=144588#p144588 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]> wieso das denn:
.....
Denn durch meine "Womo-Wechsel-Gedankenspiele", könnte es urplötzlich sehr sehr eilig werden mit der Instandsetzung.......
;)
.....

Wenn du eh wechselst, is doch egal wohin der Lichtschein scheint :lach1 Hauptsache bei dem Neuen is die heile :cool1

Statistik: Verfasst von frieda — Di 10. Aug 2010, 19:37


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2010-08-10T19:23:13+02:00 2010-08-10T19:23:13+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=144583#p144583 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
Hilft aber alles Kerli nicht wirklich weiter. :oops:
Vielen Dank für die vielen Tipps und Hinweise
8-)

Letztendlich wird sich Freitag ein richtiger "Ducato-Fachmann" ( Fachwerkstatt mit gutem Ruf in der Womo-Szene )
meine scheinbar defekte LWR angucken.

Wenn wirklich nötig, wird der gute "Schrauber" meine LWR so instandsetzen, das mir der TÜV umgehend die
Plakette geben wird (.......ob mich der "Spaß" dann 50 Euro oder 250 Euro kostet, ist mir im Moment fast egal.... )

Denn durch meine "Womo-Wechsel-Gedankenspiele", könnte es urplötzlich sehr sehr eilig werden mit der Instandsetzung.......
;)

Statistik: Verfasst von Kerli — Di 10. Aug 2010, 19:23


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2010-08-10T19:08:10+02:00 2010-08-10T19:08:10+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=144581#p144581 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>

Mein Womo 91er keine LWR (mehr, komplett entfernt) TÜV letztes Jahr ohne Mängel. ;)
Mein PKW 94er hatte solch Quatsch von Hause aus nicht nötig, egal was man da wo zu lädt oder ranhängt.

Der hatte schon immer http://img1.bildupload.com/dd5013b261be ... 3551b2.jpg, würde Reiner sagen. :lol:




Hilft aber alles Kerli nicht wirklich weiter. :oops:

Statistik: Verfasst von Mario — Di 10. Aug 2010, 19:08


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2010-08-10T19:00:23+02:00 2010-08-10T19:00:23+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=144580#p144580 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
@ Mobi-Driver,
auch Tandemachsen gehen in die Knie, nur nicht so weit wie eine Einzelachse!
Leeesen. Da steht etwas von Grenze < 3% geschrieben. Deswegen ohne LWR.

Aber jetzt habe ich eh keine Lust mehr - Du meinst das, ich etwas anderes. Nur dass bei mir der TÜV keine Probleme damit habe, dass ich ohne LWR unterwegs bin. :cool1

Statistik: Verfasst von Gast — Di 10. Aug 2010, 19:00


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2010-08-10T17:24:51+02:00 2010-08-10T17:24:51+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=144575#p144575 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]> das weiß ich doch...habe es nur aus "Ironie" geschrieben . ;)

Statistik: Verfasst von Mobi-Driver — Di 10. Aug 2010, 17:24


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2010-08-10T17:22:06+02:00 2010-08-10T17:22:06+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=144574#p144574 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]> auch Tandemachsen gehen in die Knie, nur nicht so weit wie eine Einzelachse!

Statistik: Verfasst von Herr B. — Di 10. Aug 2010, 17:22


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2010-08-10T17:18:12+02:00 2010-08-10T17:18:12+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=144572#p144572 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
@ Andy,

genau das ist der Punkt. Wie willst Du die Parameter 6.2.6.1.2 bei unterschiedlichen Beladungszuständen einhalten?

Das geht nur mit LWR !
Nee nee... Fahrzeuge mit Tandemachse gehen nicht in die Knie .
Die liegen wie ein Brett auf der Straße und nicht wie eine Sänfte die ständig schaukelt . :lach1
Sorry...Ironie...aber wir Tandemachsenfahrer müssen einfach zusammenhalten :mrgreen:

Statistik: Verfasst von Mobi-Driver — Di 10. Aug 2010, 17:18


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2010-08-10T16:57:43+02:00 2010-08-10T16:57:43+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=144570#p144570 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
genau das ist der Punkt. Wie willst Du die Parameter 6.2.6.1.2 bei unterschiedlichen Beladungszuständen einhalten?

Das geht nur mit LWR !

Statistik: Verfasst von Herr B. — Di 10. Aug 2010, 16:57


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2010-08-10T11:18:02+02:00 2010-08-10T11:18:02+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=144507#p144507 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]> Statistik: Verfasst von nrw1709 — Di 10. Aug 2010, 11:18


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2010-08-10T11:13:08+02:00 2010-08-10T11:13:08+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=144506#p144506 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
Lies doch mal alles: da steht unter 6.2.6.2.1 ist eine LWR erforderlich, damit die Vorschriften 6.2.6.1.1 und 6.2.6.1.2 eingehalten werden können, .... etc. Solange ich 6.2.6.1.1 und 6.2.6.2.2 einhalte, wird keine LWR benötigt.

Statistik: Verfasst von Gast — Di 10. Aug 2010, 11:13


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2010-08-10T10:24:39+02:00 2010-08-10T10:24:39+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=144501#p144501 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
Du bist ja schon dicht dran!

R 48 6.2.6.2.2. hier steht unter anderem:
"Diese handbetätigten Regler müssen vom Fahrersitz aus betätig werden können"!

Noch Fragen?

Statistik: Verfasst von Herr B. — Di 10. Aug 2010, 10:24


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2010-08-10T10:09:58+02:00 2010-08-10T10:09:58+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=144498#p144498 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
Kann es sein das Dein Fahrzeug ein Reimport ist? Da gibt es eine Außnahmegenehmigung.
Ansonsten gilt: ab 1.1.1990 ist LWR (da in allen Fahrzeugen eingebaut) Pflicht.
Nein, mein Auto ist Re-Import.

Schau mal bei R48 unter 6.2.6.1 und 6.2.6.1. Hier ist beschrieben, wann ein Fahrzeug eine LWR benötigt.

Somit muss nicht jedes Fahrzeug eine LWR haben :!:

Statistik: Verfasst von Gast — Di 10. Aug 2010, 10:09


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2010-08-10T10:04:23+02:00 2010-08-10T10:04:23+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=144496#p144496 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]> Ansonsten gilt: ab 1.1.1990 ist LWR (da in allen Fahrzeugen eingebaut) Pflicht.

Statistik: Verfasst von Herr B. — Di 10. Aug 2010, 10:04


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2010-08-10T10:08:29+02:00 2010-08-10T10:00:25+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=144495#p144495 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
Denk doch mal logisch: Bei jeder Gewichtsveränderung Deines Fahrzeuges gehst Du mit dem Schraubenschlüssel an Deine Scheinwerfer um diese einzustellen. Und: so blöd ist der Tüv Mann auch nicht, das er Dich ohne Plakette nach Hause schickt, wenn es nach Deiner Methode möglich wäre.
Ich denke logisch.

Mein Womo hat keine LWR :!: Deswegen :!:

Und den Grund sehe ich in folgendem:
Das Fahrzeug hat keine max. +-3% Änderung des Lichtes durch die Beladung. Somit ist gemäß Absatz 6.2.6.2. keine LWR erforderlich.

Dies kann bei anderen Womos auch der Fall sein. Nur weil ein Basisfahrzeug eine LWR hat (unterschiedliche Beladungszustände) muss ein Womo nicht zwangsweise diese LWR gemäß 6.2.6.1. benötigen

Statistik: Verfasst von Gast — Di 10. Aug 2010, 10:00


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2010-08-10T09:27:14+02:00 2010-08-10T09:27:14+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=144489#p144489 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
ECE Richtlinie R 48 / besonders Anhang 5 und 8

@ Andy,

Denk doch mal logisch: Bei jeder Gewichtsveränderung Deines Fahrzeuges gehst Du mit dem Schraubenschlüssel an Deine Scheinwerfer um diese einzustellen. Und: so blöd ist der Tüv Mann auch nicht, das er Dich ohne Plakette nach Hause schickt, wenn es nach Deiner Methode möglich wäre.

Statistik: Verfasst von Herr B. — Di 10. Aug 2010, 09:27


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2010-08-10T08:37:20+02:00 2010-08-10T08:37:20+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=144483#p144483 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
Ab einem Datum war die LWR Voraussetzung zum erhalt der ABE.
das steht so nicht in der StVZO.

Statistik: Verfasst von Gast — Di 10. Aug 2010, 08:37


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2010-08-10T08:24:32+02:00 2010-08-10T08:24:32+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=144481#p144481 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
Ich finde im § 50 StVZO nur, dass die Scheinwerfer einstellbar sein müssen. Da steht nichts über das wie, außer bei Gasentladungslampen - die müssen eine automatische LWR haben.

Für mich deutet sich dass dann so: Rückbau der elektrischen LWR auf einstellbar über Schraube ist kein Problem. Nur wenn eine LWR vorhanden ist, muss sie auch funktionieren.
Schön wäre es.

Aber bei Fahrzeugen welche bei Erteilung der ABE die LWR hatten, müßen diese auch haben. Wie diese LWR zu handhaben ist steht in den Anlagen zur StVZO sowie in den in den Anlagen ausgeführten Bauvorschriften.
Ab einem Datum war die LWR Voraussetzung zum erhalt der ABE.
Bei Fahrzeugen wo die originale LWR nicht mehr lieferbar ist, und der Hersteller dies bescheinigt gibt es die Möglichkeit den Weg der Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO zugehen, dann wird die LWR ausgetragen.
Ein Umbau auf Handrad, oder sonstige Verstellung sehe ich persönlich als zweifelhaft an, da die Beleuchtungsanlage eine Bauartgenehmigung hat, und mit solch einem Umbau die Scheinwerfer nicht mehr Ihrer Prüfung entsprechen.

Statistik: Verfasst von Gast — Di 10. Aug 2010, 08:24


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2010-08-10T07:13:38+02:00 2010-08-10T07:13:38+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=144479#p144479 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
Für mich deutet sich dass dann so: Rückbau der elektrischen LWR auf einstellbar über Schraube ist kein Problem. Nur wenn eine LWR vorhanden ist, muss sie auch funktionieren.

Statistik: Verfasst von Gast — Di 10. Aug 2010, 07:13


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2010-08-10T06:50:56+02:00 2010-08-10T06:50:56+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=144478#p144478 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
...Die LWR muß vom Innenraum verstellbar sein. ...
Keine Regel ohne Ausnahme. Bei unserem WoMo (Bj. 2007) gibt es keinen Regler für die LWR im Innenraum. Ursächlich hierfür sind die Xenon-Scheinwerfern, die mit einer automatischen LWR ausgestattet sein müssen.
...Bei Fiat gibt es einen elektrischen Schalter der passt in die Aussparung am Amaturenbrett (an Stelle des Hydraulischen)
Aber der Umbau auf el. Stellmotore ist kein Problem. Die Bajonettverschlüsse sind genormt. Ich habe schon vor mehreren Jahren umgebaut funktioniert einwandfrei.
Meinen Bruder hatte mit seinem Duc letztens auch die LWR erwischt. Hier war, was wohl kein Einzelfall sein soll, lediglich der Schalter defekt (Mitnehmer abgebrochen oder irgendwas in der Art). Schalter getauscht uind schon war die Welt wieder in Ordnung.

Statistik: Verfasst von 64ersnoopy — Di 10. Aug 2010, 06:50


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2010-08-10T06:07:25+02:00 2010-08-10T06:07:25+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=144477#p144477 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
Es gibt einen Stichtag allle Fahrzeuge ab Baujahr 01.01.1990 müssen mit einer Leuchtweitenregulierung ausgestattet sein.
Fahrzeuge die eher gebaut wurden nicht! Seit 01.07.2007 ist eine nicht funktionierende LWR ein schwerwiegender Mangel und es gibt keine Plakette!
Die LWR muß vom Innenraum verstellbar sein. Es gibt eine Vorschrift da wird sogar festgelegt in welche Richtung der Regler zum Heben der Scheinwerfer bewegt werden muß!
Bei Fiat gibt es einen elektrischen Schalter der passt in die Aussparung am Amaturenbrett (an Stelle des Hydraulischen)
Aber der Umbau auf el. Stellmotore ist kein Problem. Die Bajonettverschlüsse sind genormt. Ich habe schon vor mehreren Jahren umgebaut funktioniert einwandfrei.
Irgendetwas kann hier nicht richtig sein.

Mein Womo ist definitiv nach 1990 gebaut, hat keine LWR und kommt doch über den TÜV. :!: :!:

Statistik: Verfasst von Gast — Di 10. Aug 2010, 06:07


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2010-08-09T21:10:28+02:00 2010-08-09T21:10:28+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=144466#p144466 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
Na Kerli, dann mal willkommen im Club!

Du hast ja nun wenigstens genug Hinweise zur Abhilfe.
Viel Glück und Schaffenskraft!
Ich hab' unsere gerade vor dem Urlaub auf elektrisch umgerüstet. War keine große Sache. Die größte Herausforderung ist das Finden der Teile auf den Schrottplätzen.

Statistik: Verfasst von Achim — Mo 9. Aug 2010, 21:10


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2010-08-09T20:53:16+02:00 2010-08-09T20:53:16+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=144464#p144464 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
Moin Moin,
:P

komme gerade vom TÜV - vorerst keine neue Plakette :!:
:(

Grund:
LWR funktioniert nicht :!:
:|

Beim letzten TÜV-Besuch ( 2008 ) hatte der Prüfer die LWR-Funktion
überhaupt nicht überprüft.......
:roll:
Na Kerli, dann mal willkommen im Club!

Du hast ja nun wenigstens genug Hinweise zur Abhilfe.
Viel Glück und Schaffenskraft!

;)

Statistik: Verfasst von Petermännchen — Mo 9. Aug 2010, 20:53


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2010-08-09T19:49:06+02:00 2010-08-09T19:49:06+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=144460#p144460 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]> Fahrzeuge die eher gebaut wurden nicht! Seit 01.07.2007 ist eine nicht funktionierende LWR ein schwerwiegender Mangel und es gibt keine Plakette!
Die LWR muß vom Innenraum verstellbar sein. Es gibt eine Vorschrift da wird sogar festgelegt in welche Richtung der Regler zum Heben der Scheinwerfer bewegt werden muß!
Bei Fiat gibt es einen elektrischen Schalter der passt in die Aussparung am Amaturenbrett (an Stelle des Hydraulischen)
Aber der Umbau auf el. Stellmotore ist kein Problem. Die Bajonettverschlüsse sind genormt. Ich habe schon vor mehreren Jahren umgebaut funktioniert einwandfrei.

Statistik: Verfasst von Herr B. — Mo 9. Aug 2010, 19:49


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2010-08-09T16:55:46+02:00 2010-08-09T16:55:46+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=144443#p144443 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]> :P

komme gerade vom TÜV - vorerst keine neue Plakette :!:
:(

Grund:
LWR funktioniert nicht :!:
:|

Beim letzten TÜV-Besuch ( 2008 ) hatte der Prüfer die LWR-Funktion
überhaupt nicht überprüft.......
:roll:

Statistik: Verfasst von Kerli — Mo 9. Aug 2010, 16:55


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2010-04-12T20:12:07+02:00 2010-04-12T20:12:07+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=127833#p127833 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]> Ab 1990 war in D die LWR Pflicht und muß jetzt nicht mehr in den Papieren eingetragen sein. Bei einer Luftfederung kann ich die Höhenverstellung des Leuchtkegels erhöhen oder veringern des Luftdrucks in der Federung senken. War gerade beim TÜV. Prüfbericht, LWR außer Funktion, Lichthöhenverstellung erfolgt über Niveauregulierung, Prüfplakette wird erteilt.

Campergruß
Nobby

Statistik: Verfasst von Nobby51y — Mo 12. Apr 2010, 20:12


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2010-04-12T09:15:30+02:00 2010-04-12T09:15:30+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=127724#p127724 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
Besser wär`s!
Wenn man sieht, wie Einige ihre Fahrzeuge beladen, Heckbühnen anschrauben und schwere Roller draufstellen, da kommt die Vorderachse gewaltig aus den Federn. :1sauer
Dass die Bodenhaftung und Lenkfähigkeit leidet, ist eine Sache, aber deswegen muss ich als Entgegenkommender nicht auch noch geblendet werden. ;)
Hi Thomas!
Da hast schon recht.
Aber irgendwo muß ja dann verzeichnet sein welches Auto eine LWR eingebaut hat und welches nicht. Weil sonst bräuchte man ja keine Ausnahmegenehmigung.
In Deutschland steht die LWR in den Papieren als Ausnahmegenehmigung, wenn sie nicht eingebaut ist!
Oder steht die Ausnahmegenehmigung generell in jeden Fahrzeugpapieren wo die LWR nicht eingebaut ist?

Aber ok so wichtig ist es ja nicht für mich, und OT ist es hier ja auch noch ;-)

Schönen Tag noch.

lG

Statistik: Verfasst von Guggi — Mo 12. Apr 2010, 09:15


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2010-04-12T08:48:55+02:00 2010-04-12T08:48:55+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=127719#p127719 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
Heißt das jetzt, alle Autos in D müssen eine LWR eingebaut haben?
Besser wär`s!
Wenn man sieht, wie Einige ihre Fahrzeuge beladen, Heckbühnen anschrauben und schwere Roller draufstellen, da kommt die Vorderachse gewaltig aus den Federn. :1sauer
Dass die Bodenhaftung und Lenkfähigkeit leidet, ist eine Sache, aber deswegen muss ich als Entgegenkommender nicht auch noch geblendet werden. ;)

Statistik: Verfasst von thomasd — Mo 12. Apr 2010, 08:48


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2010-04-12T07:04:08+02:00 2010-04-12T07:04:08+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=127707#p127707 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
In Deutschland steht die LWR in den Papieren als Ausnahmegenehmigung, wenn sie nicht eingebaut ist! Hat mein Vater mit einem Astra von 1992 und ich mit einem Fiesta von 1994 durch, beide Reimporte aus Österreich. Da heißt es Nachweisen, dass das Fahrzeug ohne war, also mit Identnummer und Schreiben vom Hersteller, dann aufs Regierungspräsidium, gegen Gebühr eine Ausnahmegenehmigung erstellen lassen und dann auf die Zulassungsstelle. Dann wird es in der Zulassung eingetragen, dass eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Wie man sieht, ganz schön viel Papier...:
Hi!

Danke für die Info. Wieder was gelernt. ;-)

Heißt das jetzt, alle Autos in D müssen eine LWR eingebaut haben?

lG

Statistik: Verfasst von Guggi — Mo 12. Apr 2010, 07:04


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2010-04-09T22:54:44+02:00 2010-04-09T22:54:44+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=127374#p127374 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]> ich denke mal wegen der unterschiedlichen Stellmotoren brauchst du dir keine Sorgen zu machen, wenn sie gleich aussehen wird das schon passen.
Kommt bei VW und Co ja öfters vor das es baugleiche Teile sind.
Einen Sicherungshalter(oder wie das auch immer heißen mag) mit Sicherung um das Ganze abzusichern wirt du noch brauchen.
Wegen dem Schalter im Armaturenbrett muss man evtl. ein bischen mit Messer und Raspel arbeiten um einen VW-Schalter in die Steckplätze eines Fiat einzupasssen. ist aber machbar ohne das es stümperhaft aussieht.
Gruß Torsten

Statistik: Verfasst von huskitorte — Fr 9. Apr 2010, 22:54


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2010-04-09T22:31:46+02:00 2010-04-09T22:31:46+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=127371#p127371 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
... da gibt es doch die bekannten Fernsehschrottis, die Ludolfs ....
Bekannt??? Nie gehört. Es siehr aber auch nicht so aus, als gäbe es auf deren Webseite ausser den Videos noch was richtiges zu kaufen.
Ganz klare Bildungslücke :cool1

D-MAX!

Ich habe den Link eingesetzt - nicht wegen der Videos - sonder wegen der Telefonnummer. ;)

In der Regel haben die dort fast alles.

Es kostet nur einen Anruf.

Statistik: Verfasst von camperfan — Fr 9. Apr 2010, 22:31


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2010-04-09T17:28:17+02:00 2010-04-09T17:28:17+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=127287#p127287 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]> gute Nachrichten: in der Böblinger Autoverwertung habe ich heute die Teile bekommen! Zumindest einen Teil davon. Ich habe jetzt zwei Stellmotoren (wobei einer vom Polo stammt und einer von einem Golf), den Kabelsatz aus dem Motorraum (den muss ich wohl erst zerlegen, denn da hängt noch einiges mehr dran), einen Regler fürs Armaturenbrett (von dem ich nicht weiß, wie ich ihn einbauen soll, denn eine Blende ist nicht dabei) und den Stecker mit 30cm Kabel von diesem Schalter. 15,-€ habe ich bezahlt. Jetzt kann die Bastelei also beginnen. Ich werde aber wohl noch einen anderen Drehschalter benötigen. Ob zwei unterschiedliche Motoren der Bringer sind, weiß ich auch noch nicht. Die Maße scheinen aber gleich zu sein.

Statistik: Verfasst von Achim — Fr 9. Apr 2010, 17:28


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2010-04-09T15:41:45+02:00 2010-04-09T15:41:45+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=127268#p127268 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
Hi Achim!

Steht die Leuchtweitenregulierung irgendwo in den Papieren?
Ist sie irgendwo vermerkt, dass sie eingebaut ist?

Hat es das Basisfahrzeug auch ohne gegeben?
Gibt es eine gesetzliche Regelung?

Wenn überall nein, dann kann man sie mM nach ohne Probleme ausbauen.
Woher soll der TÜV wissen ob da eine eingebaut war?
Bei mir hat man bei einer normalen Kontrolle nicht einmal gesehen, dass je eine eingebaut war.

lG
In Deutschland steht die LWR in den Papieren als Ausnahmegenehmigung, wenn sie nicht eingebaut ist! Hat mein Vater mit einem Astra von 1992 und ich mit einem Fiesta von 1994 durch, beide Reimporte aus Österreich. Da heißt es Nachweisen, dass das Fahrzeug ohne war, also mit Identnummer und Schreiben vom Hersteller, dann aufs Regierungspräsidium, gegen Gebühr eine Ausnahmegenehmigung erstellen lassen und dann auf die Zulassungsstelle. Dann wird es in der Zulassung eingetragen, dass eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Wie man sieht, ganz schön viel Papier...:

Statistik: Verfasst von Robinson — Fr 9. Apr 2010, 15:41


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2010-04-09T13:36:15+02:00 2010-04-09T13:36:15+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=127256#p127256 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
Steht die Leuchtweitenregulierung irgendwo in den Papieren?
Ist sie irgendwo vermerkt, dass sie eingebaut ist?

Hat es das Basisfahrzeug auch ohne gegeben?
Gibt es eine gesetzliche Regelung?

Wenn überall nein, dann kann man sie mM nach ohne Probleme ausbauen.
Woher soll der TÜV wissen ob da eine eingebaut war?
Bei mir hat man bei einer normalen Kontrolle nicht einmal gesehen, dass je eine eingebaut war.

lG

Statistik: Verfasst von Guggi — Fr 9. Apr 2010, 13:36


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2010-04-09T12:56:55+02:00 2010-04-09T12:56:55+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=127250#p127250 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
... da gibt es doch die bekannten Fernsehschrottis, die Ludolfs ....
Bekannt??? Nie gehört. Es siehr aber auch nicht so aus, als gäbe es auf deren Webseite ausser den Videos noch was richtiges zu kaufen.
http://www.nill-gmbh.de/
Danke für den Tipp. Ich hab gleich mal dort angerufen. Im Augenblick haben sie nichts. Allerdings haben sie meine Telefonnummer aufgeschrieben. Falls ein Golf 2 reinkommt, will man mir Bescheid sagen. Mal sehen ob's stimmt...
Ich habe die Regulierung einfach ausgebaut und die Scheinwerfer mit Gewindestangen fixiert. Damit sind sie einstellbar und wurden bei der Überprüfung ohne Probleme abgenommen.
Das geht bei uns nicht, denn eine Leuchtweitenregulierung ist wohl vorgeschrieben.

Statistik: Verfasst von Achim — Fr 9. Apr 2010, 12:56


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2010-04-09T08:21:18+02:00 2010-04-09T08:21:18+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=127208#p127208 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
Bei meinem alten DUC hatte ich das gleiche Problem. Ich hätte auch kein Pickerl mehr bekommen.

Ich habe die Regulierung einfach ausgebaut und die Scheinwerfer mit Gewindestangen fixiert. Damit sind sie einstellbar und wurden bei der Überprüfung ohne Probleme abgenommen.

Bei uns in Österreich gilt, alles was eingebaut ist muß funktionieren.
Da die Leuchtweitenregulierung nicht mehr eingebaut war, hab ich dann das Pickerl bekommen.

Gebraucht hab ich die Leuchtweitenregulierung nie.

lG

Statistik: Verfasst von Guggi — Fr 9. Apr 2010, 08:21


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2010-04-09T07:47:56+02:00 2010-04-09T07:47:56+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=127196#p127196 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
http://www.nill-gmbh.de/

Statistik: Verfasst von Gitte — Fr 9. Apr 2010, 07:47


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2010-04-09T07:21:14+02:00 2010-04-09T07:21:14+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=127194#p127194 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
[clicklink=]http://www.dieludolfs.de/[/clicklink]

Bei dem Lager, das die unterhalten, solltest Du doch etwas finden können, wenn der "Dicke" mal vom Küchenstuhl aufsteht - oder? :cool1

Bevor es keinen TÜV gibt, ruf doch dort mal an, vielleicht bekommst Du alles und kannst die Anfahrt in den Westerwald mit einem schönen Wochenende verbinden ;)

Viel Erfolg!

Statistik: Verfasst von camperfan — Fr 9. Apr 2010, 07:21


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2010-04-09T07:12:28+02:00 2010-04-09T07:12:28+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=127192#p127192 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
Also gut, dachte ich, es gibt ja genügend gute Anleitungen zum Umbau der LWR des 230er auf elektrischen Antrieb. So fuhr ich gestern Nachmittag 25km nach Tübingen zur größten Autoverwertung unserer Region. Ich war der Erwartung, dass ich mir dort aus hunderten Golf II meine Teile zusammen suchen könnte. Weit gefehlt! Golf II gäbe es schon lange keine mehr, wurde mir mitgeteilt. Er hätte aber noch Originalscheinwerfer mit LWR-Stellmotor zu je 29,-€ auf Lager - ohne Kabelsatz und ohne den Regler am Armaturenbrett. Das war mir aber dann doch zu teuer und so bin ich erst mal völlig ernüchtert nach Hause gefahren. Scheinbar sind die Zeiten vorbei, wo man sich aus aufgestapelten Autowracks seine Teile selbst ausbauen kann.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wo ich die Teile herbekommen soll. Wahrscheinlich muss man vor einer Autoverwertung so lange lauern, bis ein Golf des passenden Jahrgangs angeliefert wird, der noch seine Scheinwerfer und die SA "Höhenverstellung" hat. Oder, ich versuche, die Stellmotoren zu ersteigern, dann ist aber kein Kabelsatz dabei. Oder, ich kaufe für 200€ das Originalersatzteil von Fiat und baue wieder die hydraulische Verstellung ein. Auf jeden Fall muss ich was machen, denn im April muss ich zum TÜV.

Gibt es im Großraum Stuttgart noch Schrottplätze, wo die Chance besteht, sich selbst das ausbauen zu können, was man benötigt?

Statistik: Verfasst von Achim — Fr 9. Apr 2010, 07:12


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2009-07-11T08:53:20+02:00 2009-07-11T08:53:20+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=70363#p70363 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
Ich habe letztes Wchenende nun endlich mal zeit gehabt die LWR umzubauen. Ist ja eigentlich
überhaupt kein Problem wenn man nicht gerade 3 linke Hände hat :cool1 und nicht so wie ich
die Teile aus 3 verschiedenen Autos zusammensucht. Dafür musste ich ja auch nur 3 Doppelmark für
Kabel investieren.
Ich habe verbaut 2 Stellmotoren (GOLF2/3) Stellschalter Alfa Romeo (passte genau in eine freie Blende)
div. Kabel und Verbinder.
Es wäre sicherlich in 2 Stunden erledigt gewesen wenn alles aus einem Auto gewesen wäre und ich nicht den halben Tag
die kabel umklemmen :1sauer müsste bis es passt(wegen der verschiedenen Kabelfarben). Dafür kenne ich jetzt die Schaltpläne von Golf und Alfa ziemlich gut.
Der TÜV hat dann diese Woche auch seinen Segen geben :pray , muss nur noch ein Auspuffgummi wechseln, womit ich erst mal wieder
2 Jahre Ruhe habe.

Gruß aus der heute morgen sonnigen Griesen Gegend von
Torsten der gleich auf Tour geht

Statistik: Verfasst von huskitorte — Sa 11. Jul 2009, 08:53


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2009-07-07T17:14:37+02:00 2009-07-07T17:14:37+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=69243#p69243 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]> das nenn´ich eine ausführliche Anleitung... Super!

Danke dafür.

Den nächsten TÜV sehe ich schon mal gelassener entgegen!! :cool1

Werd mir schon mal sicherheitshalber alle Teile dafür besorgen.

Statistik: Verfasst von Petermännchen — Di 7. Jul 2009, 17:14


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2009-07-07T11:11:14+02:00 2009-07-07T11:11:14+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=69158#p69158 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]> Schön, einen exelenten Techniker auch hier zu treffen.
Die Anleitung ist lang, stimmt.
Aber sie ist herrlich zu lesen, auch wenn man keine Probleme mit der LWR hat. ;)
Klasse HP

Statistik: Verfasst von oldpitter — Di 7. Jul 2009, 11:11


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2009-07-07T06:00:23+02:00 2009-07-07T06:00:23+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=69111#p69111 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
daher, für alle die, die meinen bericht zum umbau noch nicht kennen, hier abermals der link (vorsicht: langer bericht!):

http://jansenonline.org/index.php?optio ... &Itemid=84

gruss
Leif

Statistik: Verfasst von Leif — Di 7. Jul 2009, 06:00


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2009-07-01T19:00:47+02:00 2009-07-01T19:00:47+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=67784#p67784 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
Hier mal der Link zu den Details für die Ausnahmegenehmigung der nicht vorhandenen Leuchtweitenregulierung beim 290er...

Bei den Ducatofans haben das wohl schon einige praktiziert. Allerdings nicht für den 230er !!!
Da war´n se wieder, meine 3 Probleme! ;)

Troztdem danke dafür.

Statistik: Verfasst von Petermännchen — Mi 1. Jul 2009, 19:00


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2009-07-01T17:03:46+02:00 2009-07-01T17:03:46+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=67721#p67721 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
...
Einfach so den Text von da kopieren wäre selbst mit Quellennachweis nicht ok.. ...
http://cosgan.de/images/more/bigs/c014.gif

Statistik: Verfasst von Gimli — Mi 1. Jul 2009, 17:03


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2009-07-01T15:13:06+02:00 2009-07-01T15:13:06+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=67683#p67683 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
Moinmoin Michael,

ist schon okay - funktioniert nur nicht ohne Anmeldung ;)
mh.. das war mir nicht bewusst, da ich in dem Forum auch Zuhause bin :-) und daher einfach so zwischen den Foren hin und her hüpfe.. ( viele sinds ja nicht mehr, nachdem ich nun kürzlich auc das grosse verlassen habe ( musste, wurde ) Aber für Technikfreaks sind die Ducatofans schon die erste Adresse.. Daher lohnt sich dann ne Anmeldung auf jeden Fall :cool1

Einfach so den Text von da kopieren wäre selbst mit Quellennachweis nicht ok.. Von daher sollten sich die Interessierten an der LWL GEschichte auch da anmelden..

Statistik: Verfasst von MichaelN — Mi 1. Jul 2009, 15:13


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2009-07-01T15:00:19+02:00 2009-07-01T15:00:19+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=67679#p67679 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
...

http://www.improvator.de/ducatofans/thr ... eadid=4082

Hoffe, das der Link ok ist. Ansonsten :-) Weg damit Mods + Admins.. :mrgreen:
Moinmoin Michael,

ist schon okay - funktioniert nur nicht ohne Anmeldung ;)

Statistik: Verfasst von Gimli — Mi 1. Jul 2009, 15:00


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2009-07-01T14:56:48+02:00 2009-07-01T14:56:48+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=67677#p67677 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
Bei den Ducatofans haben das wohl schon einige praktiziert. Allerdings nicht für den 230er !!!

http://www.improvator.de/ducatofans/thr ... eadid=4082

Hoffe, das der Link ok ist. Ansonsten :-) Weg damit Mods + Admins.. :mrgreen:

Statistik: Verfasst von MichaelN — Mi 1. Jul 2009, 14:56


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2009-07-01T13:54:11+02:00 2009-07-01T13:54:11+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=67651#p67651 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]> Würde ich über meine Erfahrungen ein Buch schreiben, würde Ken Follett blass werden vor Neid über den Seitenumfang! :? Und erst vor 2 Wochen hab ich noch wütend gesagt: in meinem nächsten Leben werd ich Kfz-Mechaniker, dann bleibt mir vieles erspart.

bauhenkel - meine Reparatur war vor einem Jahr. Die Werkstatt musste das Teil extra bestellen weil nicht vorrätig. Hab natürlich keine Ahnung ob sich das innerhalb eines Jahres geändert hat. Nach der Reparatur sagte mir der Mechaniker, dass es sich um ein sehr häufiges Problem handelt und der TÜV daher beim Duc grundsätzlich mal davon ausgeht, dass die Leuchtweitenregelung nicht funktioniert. Wäre schon eigenartig wenn ein Ersatzteil was offensichtlich häufig den Geist aufgibt, nicht mehr lieferbar ist.

Connie

Statistik: Verfasst von Heraline — Mi 1. Jul 2009, 13:54


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2009-07-01T13:34:07+02:00 2009-07-01T13:34:07+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=67642#p67642 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
Ich hatte gleiches Problem - auch kein TÜV bekommen. Aber bei meinem 290er wurde es völlig problemlos letztes Jahr ausgetauscht. Dass eine Reparatur nicht möglich ist, bzw. die Ersatzteile nicht mehr verfügbar sind, davon hat keiner gesprochen. Gekostet hat das Ganze komplett 320.-€.

Connie
Naja, Connie

ist ja durchaus möglich, daß es die Teile voriges Jahr noch gab. Laut Werkstattmeister und Ersatzteillager sind die Teile bei Fiat angeblich nicht mehr gelistet! Auch Hella stellt die angeblich nicht mehr her! Ist aber auch gut möglich, daß du eine Werkstatt erwischt hast, die diese Teile noch auf Lager haben. Oder mein Werkstattmeister hat mir mit Hoffnung auf einen Neuwagenverkauf einfach Schmarrn erzählt! Bei FIAT ist, glaube ich, alles möglich!

Klaus

Statistik: Verfasst von bauhenkel — Mi 1. Jul 2009, 13:34


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2009-07-01T12:05:27+02:00 2009-07-01T12:05:27+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=67602#p67602 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]> Eine dauerhaft haltbare Lösung ist daher eigendlich nur die Umrüstung auf elektrisch.
Wenn schon Geld in die Hand genommen werden muss, dann ist eine dauerhafte Lösung günstiger.

Statistik: Verfasst von oldpitter — Mi 1. Jul 2009, 12:05


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2009-07-01T11:13:03+02:00 2009-07-01T11:13:03+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=67582#p67582 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
Das Problem hatte ich bei meinem 290er auch erst letzthin beim TÜV. In Nürnberg bei einer FIAT-Werkstatt zur DEKRA, auch keine Plakette. Und nach Auskunft des Werkstattmeisters auch keine Chance zur Reparatur. Bei Fiat sind nach seinem Reden weder Ersatzteile noch die Komplettanlage gelistet.
Klaus
Ich hatte gleiches Problem - auch kein TÜV bekommen. Aber bei meinem 290er wurde es völlig problemlos letztes Jahr ausgetauscht. Dass eine Reparatur nicht möglich ist, bzw. die Ersatzteile nicht mehr verfügbar sind, davon hat keiner gesprochen. Gekostet hat das Ganze komplett 320.-€.

Connie

Statistik: Verfasst von Heraline — Mi 1. Jul 2009, 11:13


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2009-06-25T13:45:52+02:00 2009-06-25T13:45:52+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=65828#p65828 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]> Dann fuhr ich in eine andere Werkstatt, auf Ducato Womos spezialisiert. Dort zeigte man mir erstmal, was der TÜVler alles übersehen hatte, z.B. eine defekte Getriebeaufhängung. Zum Thema Leuchtweite meinte man, schaun wir mal, was der TÜV sagt. Notfalls läßt es sich bei deinem auf Elektro vom 230er umbauen.
Andererseits habe ich seit längerem eine Reparaturanleitung gespeichert, um die Hydraulik wieder herzurichten. Ist aber ziemlich fummelig und scheinbar nur mit mäßigem Erfolg gekrönt.
Naja, bei mir jedenfalls hat´s der Prüfer übersehen. Glück gehabt!

Klaus

Statistik: Verfasst von bauhenkel — Do 25. Jun 2009, 13:45


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2009-06-25T13:37:48+02:00 2009-06-25T13:37:48+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=65827#p65827 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]> alles kein Problem, baue erst mal die alte LWR aus. Hier siehst Du schon wie die Bajonetverschlüsse funktionieren. Dann besorgst Du beim Autofriedhof 2 Servomotoren (Golf, Opel etc.). Als Einsteller (Schalter im Armaturenbrett habe ich original Fiat (elektrisch) verbaut, denn der passt in den Ausschnitt. Wichtig ist erst mal anfagen !
Siehe auch:
http://www.ducatoforum-wohnmobile.de/fo ... readID=818

Statistik: Verfasst von Herr B. — Do 25. Jun 2009, 13:37


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2009-06-25T10:16:32+02:00 2009-06-25T10:16:32+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=65764#p65764 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
weiß jemand wie das geht mit dem elektrischen Einbau der Höhenverstellung beim Fiat-Ducato 230?? :?
Ist es möglich, dass jemand der anderthalb linke Hände hat, diesen Einbau hin bekommt?? :roll:
Wunderbar wäre eine schöne Betriebsanleitung mit Fotos uns so...
Hübsche Grüße
Wuffi :hi:

PS: Hatte dieses Problem gerade letzte Woche.
Die Höhenverstellung musste erneuert werden.
Habe sie im Internet bestellt (166,00 Euro). Einbau noch mal 80,00 Euro.

Statistik: Verfasst von wuffi — Do 25. Jun 2009, 10:16


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2009-06-24T21:29:58+02:00 2009-06-24T21:29:58+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=65647#p65647 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
nu ist´s aber zu spät. Hast ´de das Mobil erstmal in den Klauen der Werkstatt, fällt es Dir schwer nein zu sagen......zu mal der TÜV im Türrahmen steht!

Aber beim nächsten Mal......

Danke auch an alle andern! :roll:

Statistik: Verfasst von Petermännchen — Mi 24. Jun 2009, 21:29


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2009-06-24T21:12:46+02:00 2009-06-24T21:12:46+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=65637#p65637 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
bezahl bloss nicht diesen Wucher. Die Neuen Hydraulischen die eingebaut werden halten auch höchstens drei Jahre. Der Umbau auf elektrisch kostet dich höchsten 30,- - 50,- Euro auf dem Schrottplatz und 3 Stunden basteln. ;)

Ich bin auch nicht der super Bastler und der Tüv musste mir die Plakette geben. :D


viel spass

Haui

Statistik: Verfasst von Gast — Mi 24. Jun 2009, 21:12


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2009-06-24T20:11:37+02:00 2009-06-24T20:11:37+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=65617#p65617 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]> Ich bin vom TÜV.... :oops:

Statistik: Verfasst von oldpitter — Mi 24. Jun 2009, 20:11


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2009-06-24T19:04:59+02:00 2009-06-24T19:04:59+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=65564#p65564 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
der Herr Robert Most ist Inhaber einer Fiat Werkstatt. Das er seine hydraulische und jetzt auch elektrische Leuchtweiten-regulierung (teuer) verkaufen will ist nachvollziehbar. Im Gesetz steht, dass die Verstellung vom Innenraum erfolgen muß, aber nicht wie und die Bauteile sind alle genormt. Die Servomotoren von VW, Opel etc. haben alle den gleichen Bajonettverschluß. Dem TÜV ist es egal wie verstellt wird, nur gehen muß es!

Statistik: Verfasst von Herr B. — Mi 24. Jun 2009, 19:04


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2009-06-24T09:28:13+02:00 2009-06-24T09:28:13+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=65377#p65377 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
Im Ducatoforum habe ich den Austausch ausführlich beschrieben. Ich rate zur elektrischen Verstellung, denn hydraulisch ist teuer und kurzlebig. Der Umbau ist einfach und kann selbst gemacht werden. Kosten unter 100.- €
... wobei ich hier gelesen habe, dass der Umbau auf ein elektrisches System nicht erlaubt sei und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. Ich glaube, ich versuche auch eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten und die LWR austragen zu lassen...

Statistik: Verfasst von Achim — Mi 24. Jun 2009, 09:28


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2009-06-24T08:47:19+02:00 2009-06-24T08:47:19+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=65363#p65363 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]> Statistik: Verfasst von Herr B. — Mi 24. Jun 2009, 08:47


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2009-06-24T08:20:40+02:00 2009-06-24T08:20:40+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=65348#p65348 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
auch ich war dieses Jahr mit meinem DUC 244 Baujahr 2005 beim TÜV. Meine Leuchtweitenregulierung war auch defekt (hatte ich noch nie benutzt). Bei mir war nur der Schalter defekt, gab keinen Kontakt raus. Habe dennoch die Plakette bekommen, mit dem Hinweis den Mangel beheben zu lassen. Der neue Schalter hat 30,00€ gekostet.

Gruß Udo

Statistik: Verfasst von Udo — Mi 24. Jun 2009, 08:20


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2009-06-24T08:18:15+02:00 2009-06-24T08:18:15+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=65346#p65346 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]> Dann kann auch der TÜV nix mehr machen.. Bis zu welchem Baujahr sich das allerdings machen lässt, entzieht sich meiner Kenntniss

Statistik: Verfasst von MichaelN — Mi 24. Jun 2009, 08:18


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2009-06-24T08:16:57+02:00 2009-06-24T08:16:57+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=65345#p65345 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]> Rischtisch ! Höhenklapperatismus rechts im Eimer.
Ergebnis: geringer Mangel, soll "bei Gelegenheit" (Originalton) "gemacht" werden.

Es drängt sich ein Fazit auf: Vor dem Gesetz sind alle gleich - vor dem TÜV vielleicht nicht :lol:

Statistik: Verfasst von wienix — Mi 24. Jun 2009, 08:16


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2009-06-24T07:38:18+02:00 2009-06-24T07:38:18+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=65333#p65333 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
O-Ton der Fiat-Werkstatt: bis vor 2 Jahren wäre das ein geringfügiger Mangel gewesen, bei dem man aber trotzdem die Plakette bekam.
Genau diesen Hinweis hat mir der TÜVler beim diesjährigen TÜV auch gegeben. Meine Höhenverstellung funktioniert auch nicht mehr. Er hat dies jedoch nur als einen geringen Mangel eingestuft, aber mich darauf hingewiesen, dass dies beim nächsten TÜV (in einem Jahr (!)) ein Grund zur Verweigerung der Plakette sein kann. Ich habe daraufhin eine Diskussion über Sinn und Unsinn dieser Höhenverstellung geführt. Bei unserem Fahrzeug mit ALKO-Tiefrahmenchassis und Tandemachse gibt es keine Neigung, die mit der Höhenverstellung ausgeglichen werden könnte. Diese Verstellmöglichkeit wurde bei unserem Mobil noch nie betätigt und wird auch in den nächsten 100 Jahren niemand betätigen. Das sei egal, meinte der Prüfer. Die Verstellung sei eingebaut und müsse funktionieren.
:1sauer

Statistik: Verfasst von Achim — Mi 24. Jun 2009, 07:38


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2009-06-24T07:08:55+02:00 2009-06-24T07:08:55+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=65325#p65325 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
wie alt ist denn Dein Fiat?

Wie oben angegeben, Haui hatte bei seinem Ur-Ducato dieses Problem und erfolgreich umgerüstet ;)

Statistik: Verfasst von camperfan — Mi 24. Jun 2009, 07:08


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2009-06-23T23:44:16+02:00 2009-06-23T23:44:16+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=65304#p65304 <![CDATA[Re: Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]> http://mobile-freiheit.foren-city.de/to ... erung.html

Hope this helps

Statistik: Verfasst von Becks — Di 23. Jun 2009, 23:44


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2009-06-23T23:03:14+02:00 2009-06-23T23:03:14+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=65300#p65300 <![CDATA[Wegen defekter Scheinwerfer-Höhenverstellung keinen TÜV !]]>
Da läßt der TÜV-er dat Womo doch glatt durchfallen, weil die Höhenverstellung der Scheinwerfer nicht funktioniert. :(

O-Ton der Fiat-Werkstatt: bis vor 2 Jahren wäre das ein geringfügiger Mangel gewesen, bei dem man aber trotzdem die Plakette bekam.
Weiteres Gespräch mit dem Werkstattmeister:

Na gut.... nichts zu ändern - und wat kost dat? -> 400,- Teuronen............................ Herzstillstand im Anmarsch. :o

Ähhhhh , wieso so teuer ?????? -> Weil das ein vollhydraulisches System ist, und das muß komplett ausgetauscht werden!! und .......

..... in 2-3 Jahren wird das selbe wieder beanstandet werden - die Hydraulikflüssigkeit bleibt leider nicht dauerhaft im System!

Kann man die nicht auffüllen??? -> nein !

Ich hätte gerne ein elektrisches System! -> gibt es meines Wissens nicht für dieses Baujahr!

Für langes Suchen hatte ich nu keine Zeit mehr - wollte ja mein Womo wiederhaben. Aber der nächste Austausch sollte nach meinen Vorstellen dann länger halten.

Hatte jemand schon ähnliches mit seinem Fiat erlebt?

Ich jedenfalls habe wenig Lust alle 3 Jahre Pfusch gegen anderen Pfusch auszutauschen! :1sauer

Statistik: Verfasst von Petermännchen — Di 23. Jun 2009, 23:03


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