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Mobile Freiheit Das Reisemobilforum für Spaß und gute Laune 2010-02-05T15:34:45+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/app.php/feed/topic/5283 2010-02-05T15:34:45+01:00 2010-02-05T15:34:45+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=113790#p113790 <![CDATA[Re: ... Internetabzocke & Co ...]]>
[clicklink=]http://www.mobile-freiheit.net/viewtopi ... ung#p84837[/clicklink]

Ich hab' das Thema ausgesessen und nie eine Mahnung oder ein zweites Schreiben erhalten.

Statistik: Verfasst von Achim — Fr 5. Feb 2010, 15:34


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2010-02-05T15:21:39+01:00 2010-02-05T15:21:39+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=113787#p113787 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]>
...kürzlich brachten sie im TV wieder etwas ähnliches, also mit Tipp am Ende = "Briefe sammeln und ruhig bleiben", zu einem wirklichen Grichtsprozess, werden sie es aus eigenem Interesse, den Aufwand niedrig zu halten nicht kommen lassen.

Wenn so ein Brief im Kasten liegt, jenseits eines gerichtlichen Mahnbescheides, einfach ruhig bleiben und aussitzen!
Diese Mahnatacken können sich in unbestimmten Zeiten wiederholen, mit immer höheren Forderungen eigentlich nur, um den Leuten damit Angst einzujagen o. mürbe zu machen
.
Genauso hat meine Frau das auch gemacht. Die Sache ist jetzt erledigt. Einfach nicht reagieren.
Mir ist ähnliches am 28.11.09 passiert.
....... Daraufhin habe ich per Einschreiben mit Rückschein darauf geantwortet, daß ich auf keinem Fall zahlen werde.

....

Man kann nur raten, nicht zahlen. :1sauer
@Cruiser1941
Eigentlich hättest Du Dir das Einschreiben auch noch sparen können, aber sicher ist sicher. ;)

Statistik: Verfasst von derspieder — Fr 5. Feb 2010, 15:21


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2010-02-05T14:35:22+01:00 2010-02-05T14:35:22+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=113764#p113764 <![CDATA[Re: ... Internetabzocke & Co ...]]> Es meldete sich per email ein "Online-Downloaden-Service Ltd" und sandte mir eine Rechnung über € 89,-- für 1 Jahr Abo. Daraufhin habe ich per Einschreiben mit Rückschein darauf geantwortet, daß ich auf keinem Fall zahlen werde. Es kamen noch 2 Mahnungen mit den üblichen Drohungen. Aber jetzt ist Ruhe. Einen gerichtlichen Mahnbescheid haben die nicht mehr geschickt.
Die Adresse: Online-Downloaden-Service Limited, Brandshofer Deich 27, 20539 Hamburg.
Geschäftsführer: Michael Bardenhagen.
Die Zentrale ist in UK angesiedelt.
Man kann nur raten, nicht zahlen. :1sauer

Statistik: Verfasst von cruiser1941 — Fr 5. Feb 2010, 14:35


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2010-02-05T11:41:38+01:00 2010-02-05T11:41:38+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=113744#p113744 <![CDATA[Re: ... Internetabzocke & Co ...]]> Fa.
> Antassia GmbH
> Rhabanusstraße 10
> 55118 Mainz
>
> Kontakt:
> http://www.kontakt-anfrage.de/
>
> Telefon : +49-1805-88204486 (0,14 EUR/min)*
> Telefax : +49-1805-88204487 (0,14 EUR/min)*
> (Montag bis Freitag / 09.00 - 18.00 Uhr)

Rechnungsbetrag 96,- €

Sie soll sich bei www.top-of-software.de angemeldet haben, was ihr jedoch nicht bewust ist. Merkwürdig ist, das die angegebene Adresse und auch das Geburtsdatum stimmen. Was nicht stimmen kann ist das angegebene Passwort zum Zugang.
Hab im I-Net schon einiges gelesen, nur noch keine Verhaltensweise. Ich habe geraten nichts zu tun.
Was sagen die Fachleute? Gleich Rechtsanwalt, Polizei, Verbraucherschutz oder Russenmafia? :lach1

Statistik: Verfasst von präses — Fr 5. Feb 2010, 11:41


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2010-02-03T11:36:39+01:00 2010-02-03T11:36:39+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=113281#p113281 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]>
.........
Man muss schon das Strafrecht vom Zivilrecht unterscheiden .... :?

Das kontoführende Institut hat die Geschäftsbeziehung aufgelöst. Nach einer einstweiligen Verfügung des Oberlandesgerichts Frankfurt musste die Bank das Konto wiedereröffnen ----- also Zivilrecht pur !
@Gimli
ja, so etwas haben sie sogar im TV gezeigt, Bank kündigte die Geschäftsbeziehung....
mußten aber das Konto wieder eröffnen... ist schon etwas her, ob es sich um die selben handelt weiß ich nicht.

Die Brüder die soetwas machen, sind klever und nutzen eigentlich des geltende Recht mit seinen Nischen/Lücken aus.

@Andreas
kürzlich brachten sie im TV wieder etwas ähnliches, also mit Tipp am Ende = "Briefe sammeln und ruhig bleiben", zu einem wirklichen Grichtsprozess, werden sie es aus eigenem Interesse, den Aufwand niedrig zu halten nicht kommen lassen.

Wenn so ein Brief im Kasten liegt, jenseits eines gerichtlichen Mahnbescheides, einfach ruhig bleiben und aussitzen!
Diese Mahnatacken können sich in unbestimmten Zeiten wiederholen, mit immer höheren Forderungen eigentlich nur, um den Leuten damit Angst einzujagen o. mürbe zu machen.

Statistik: Verfasst von Gast — Mi 3. Feb 2010, 11:36


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2010-02-03T11:03:41+01:00 2010-02-03T11:03:41+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=113277#p113277 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]>
... warum werden die "bekannten" Verantwortlichen nicht strafrechtlich verfolgt ??? ...
Glaube mir, sie werden es :cool1 :cool1 :cool1
Dass sie aber trotzdem eine einstweilige Verfügung gegen die Kontenauflösung erwirken können...?
Man muss schon das Strafrecht vom Zivilrecht unterscheiden .... :?

Das kontoführende Institut hat die Geschäftsbeziehung aufgelöst. Nach einer einstweiligen Verfügung des Oberlandesgerichts Frankfurt musste die Bank das Konto wiedereröffnen ----- also Zivilrecht pur !

Statistik: Verfasst von Gimli — Mi 3. Feb 2010, 11:03


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2010-02-03T10:10:14+01:00 2010-02-03T10:10:14+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=113270#p113270 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]>
... warum werden die "bekannten" Verantwortlichen nicht strafrechtlich verfolgt ??? ...
Glaube mir, sie werden es :cool1 :cool1 :cool1
Wenn nicht in diesem Leben, dann vielleicht in einem späteren! :lach1 :mrgreen: :lach1 :mrgreen:

Gruß
pepa

Statistik: Verfasst von pepa — Mi 3. Feb 2010, 10:10


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2010-02-03T09:02:14+01:00 2010-02-03T09:02:14+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=113260#p113260 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]>
... warum werden die "bekannten" Verantwortlichen nicht strafrechtlich verfolgt ??? ...
Glaube mir, sie werden es :cool1 :cool1 :cool1
Dass sie aber trotzdem eine einstweilige Verfügung gegen die Kontenauflösung erwirken können...?

Statistik: Verfasst von Achim — Mi 3. Feb 2010, 09:02


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2010-02-03T06:05:43+01:00 2010-02-03T06:05:43+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=113239#p113239 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]>
... warum werden die "bekannten" Verantwortlichen nicht strafrechtlich verfolgt ??? ...
Glaube mir, sie werden es :cool1 :cool1 :cool1

Statistik: Verfasst von Gimli — Mi 3. Feb 2010, 06:05


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2010-01-15T22:56:25+01:00 2010-01-15T22:56:25+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=107923#p107923 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]>
Wenn der Schluri, der mit diesen Inkaso droht das 10 000 Mal macht (und diese Zahl ist bei solchen Internet-Attacken recht niedrig gegriffen) dann hat er vielleicht bei 3-5% der Opfer das Glück, daß ein Schaf aus Angst bezahlt. Zusätzlich zum Aussitzen würde ich zur Polizei gehen und denjenigen anzeigen. Die Polizei hat inzwischen recht gute Abteilungen dafür. Das ist zwar auch alles noch in den Kinderschuhen aber vielleicht kommen ja 3-5% der Betroffenen zur Polizei und bauen entsprechenden Druck aufähnliche. Könnte es sein, daß die Polizei dem Schluri dann endgültig das Handwerk legt.

Statistik: Verfasst von tom 163 — Fr 15. Jan 2010, 22:56


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2009-10-30T11:58:36+01:00 2009-10-30T11:58:36+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=89104#p89104 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]>
Ja, und ????? Das ist eine läppische Ordnungswidrigkeit, die da vorliegt , nichts weiter.....

Ach was ! :o
Was ist das :?: nur ne läppische Ordnungswidrigkeit :?: na nun bin ich ja baff
das ist ausserdem noch Steuerhinterziehung :!:

Meine Meinung ohne jemanden persönlich zu meinen:
Nun wenn einige Gesetze, Gesetzeshüter oder die Beamten es so lasch sehen allgemein, kein Wunder dass noch weitere 1000 de Bürger abgezockt werden.

Aber was solls es ging ja hier um Andreas
Aber was hat Andreas von dem Ganzen?
Aus meiner Sicht würde ich das auf mich zukommen lassen und abwarten was kommt.
Der Zahlungsaufforderung schriftlich widersprechen und dann warten bis was von denen kommt.
Vielleicht noch einen Link auf http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=714 legen.

Aber erst mal auf keinen Fall zahlen.
und daher stimme ich dem Beitrag von Remmi zu.

schönen Tag allen noch ;-) und immer schön lesen, worauf man so klickt .... ;)
LG Marlies

Statistik: Verfasst von Gast — Fr 30. Okt 2009, 11:58


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2009-10-30T05:55:30+01:00 2009-10-30T05:55:30+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=89049#p89049 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]>
@Gimli

falsch, die bieten in Ihren Bedingungen eine deutsche Postadresse an, die jedoch noch nicht als Ladungsfähig einzustufen ist, da Postfach (ein rafinierter Trick), aber da die Kündigung nach Hanau geschickt werden soll, ist wohl dort ein Büro auf deutschem Grund auszumachen, und in dem Moment, wo sie nur mit einem Bein in Deutschand eine Geschäftstätigkeit vollziehen/ausüben, sind sie an Deutsches Recht gebunden auch was das Impressum und das Widerrufsrecht betrifft.
Und das ist einfach fehlerhaft in jedem Falle.
Ja, und ????? Das ist eine läppische Ordnungswidrigkeit, die da vorliegt , nichts weiter.....

Problem ist nur, man muß ihnen dieses Büro nachweisen können mit genauem Standort.
Ach was ! :o

Statistik: Verfasst von Gimli — Fr 30. Okt 2009, 05:55


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2009-10-29T23:42:12+01:00 2009-10-29T23:42:12+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=89041#p89041 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]> Aus meiner Sicht würde ich das auf mich zukommen lassen und abwarten was kommt.
Der Zahlungsaufforderung schriftlich widersprechen und dann warten bis was von denen kommt.
Vielleicht noch einen Link auf http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=714 legen.

Aber erst mal auf keinen Fall zahlen.

Statistik: Verfasst von Gast — Do 29. Okt 2009, 23:42


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2009-10-29T20:40:10+01:00 2009-10-29T20:40:10+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=89019#p89019 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]>
Zudem fehlen im Impressum wichtige Daten.
So ist die Rechtform und die Steuer ID nicht angegeben.

Sieht schwer nach einer Täuschung aus und ist nur auf Abzocke aus.

Impressum:
Digital Equipment FZE
RAKFTZ, Business Center #1
Ras al Khaimah, UAE




FZE = Free Zone Establishment (steuerfreie Handelszone in den Vereinigten Emiraten)


Ich sag's ja: die sind nicht doof ;) ;)
@Gimli

falsch, die bieten in Ihren Bedingungen eine deutsche Postadresse an, die jedoch noch nicht als Ladungsfähig einzustufen ist, da Postfach (ein rafinierter Trick), aber da die Kündigung nach Hanau geschickt werden soll, ist wohl dort ein Büro auf deutschem Grund auszumachen, und in dem Moment, wo sie nur mit einem Bein in Deutschand eine Geschäftstätigkeit vollziehen/ausüben, sind sie an Deutsches Recht gebunden auch was das Impressum und das Widerrufsrecht betrifft.
Und das ist einfach fehlerhaft in jedem Falle.

Problem ist nur, man muß ihnen dieses Büro nachweisen können mit genauem Standort.

Und weil sie das nicht wollen, haben sie ein Postfach angegeben, ganz klarer Fall
Ein Ding für Akte 09 oder andere Medien :!: :!: :!:

ich stimme daher Remmi voll zu:
Zudem fehlen im Impressum wichtige Daten.
So ist die Rechtform und die Steuer ID nicht angegeben.

Sieht schwer nach einer Täuschung aus und ist nur auf Abzocke aus.

Zitat
"§ 9 Kündigung

1. Eine Kündigung des Vertrages ist erstmals zum Ende der Laufzeit des Vertrages möglich (vgl. § 5 Abs. 2 dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen). Der Vertrag verlängert sich -vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede - stillschweigend jeweils um ein Jahr, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit kündigt.
2. Die Kündigung kann ausschließlich schriftlich erfolgen. Die Kündigung ist zu richten an: Win-Loads.net, Postfach 901448, 63423 Hanau.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere in den Fällen des schuldhaften Verstoßes gegen die in § 4 geregelten Pflichten vor. Im Falle eines Verstoßes gegen eine der in § 4 geregelten Pflichten ist vor der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung auszusprechen."

Zitat ENDE

Statistik: Verfasst von Gast — Do 29. Okt 2009, 20:40


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2009-10-29T14:50:56+01:00 2009-10-29T14:50:56+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=88917#p88917 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]> -->Quelle
Haken bei AGB reicht nicht aus

Generell sollte man vor einer Registrierung immer die Geschäftsbedingungen des Angebots prüfen. Den Link zu den AGB muss man bei den Abzock-Seiten oft erst ausgiebig suchen. Er befindet sich meist dezent platziert am Seitenrand - so klein wie Fliegendreck und in kaum erkennbaren Farben. Aber auch wer schon Rechnungen erhalten hat, muss diese nicht bezahlen, wenn nicht sofort ersichtlich war, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelte. "In den meisten Fällen ist kein wirksamer Vertrag zu Stande gekommen", so die Juristen der Verbraucherzentrale. So müssten Kunden schriftlich über ihr Widerrufsrecht belehrt werden. Das einfache Setzen eines Hakens unter eine AGB reiche nicht aus. Binnen zwei Wochen kann der angebliche Vertragsabschluss rückgängig gemacht werden
Bild1
Filter im Einsatz
So sieht (wenn ich das möchte) eine Seite von opendownload aus,
die mir von einer anderen Seite aus den Firefox 3.5.3 zum downloaden anbietet.
Da ist nur der Hacken AGB Widerruf bla bla.

Bild2
Keine Filter im Einsatz
So sieht man halt ne bunte Seite mit sen zusätzlichen Informationen zu zusätzlichen Kosten Abo usw.
da könnte man dann wohl sagen das ausreichend informiert wurde.

Nur wer weiß den nun wie ich durchs Netz surfe?

Statistik: Verfasst von Mario — Do 29. Okt 2009, 14:50


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2009-10-29T12:53:36+01:00 2009-10-29T12:53:36+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=88891#p88891 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]> Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein und dann abwarten.

Die schreiben sich die Finger wund, schalten "Rechtsanwälte" und Inkassounternehmen ein und irgendwann ist dann schluss.

Statistik: Verfasst von stormy on the road — Do 29. Okt 2009, 12:53


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2009-10-29T07:24:42+01:00 2009-10-29T07:24:42+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=88807#p88807 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]>
Zudem fehlen im Impressum wichtige Daten.
So ist die Rechtform und die Steuer ID nicht angegeben.

Sieht schwer nach einer Täuschung aus und ist nur auf Abzocke aus.

Impressum:
Digital Equipment FZE
RAKFTZ, Business Center #1
Ras al Khaimah, UAE




FZE = Free Zone Establishment (steuerfreie Handelszone in den Vereinigten Emiraten)


Ich sag's ja: die sind nicht doof ;) ;)

Statistik: Verfasst von Gimli — Do 29. Okt 2009, 07:24


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2009-10-29T07:20:09+01:00 2009-10-29T07:20:09+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=88805#p88805 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]>
Hey Andreas,
lies mal hier
fällt Dir da nichts auf?
Ich würde einfach mal gegen die Firma Anzeige erstatten und dann warten was kommt.

Anzeige kostet nichts. ;)
Guten Morgen.

Dein Link ist inhaltlich auf dem Stand von Oktober 2008.

Die Internet-Präsenz von Mega-Downloads.net ist aufgrund diverser Gerichtsverfahren mehrfach "auf Vordermann" gebracht worden, so dass das dort hinterlegte "Angebot" den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Und: "einfach eben so Anzeige erstatten und warten , was kommt" ist in diesem konkreten Fall m.E. nicht nur unsinnig, sondern auch nicht ganz ungefährlich - aber das hatte ich ja bereits geschrieben...

Dies ist keine Rechtsberatung. Dies stellt lediglich die persönliche Meinung des Verfassers dar.

Statistik: Verfasst von Gimli — Do 29. Okt 2009, 07:20


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2009-10-29T07:12:38+01:00 2009-10-29T07:12:38+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=88804#p88804 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]>
Die Frage, die sich stellt: ist die Forderung wirklich unberechtigt?

Vieles wird in der AGB versteckt...man klickt häufig den "...ich habe die AGB gelesen und akzeptiere diese...", ohne die AGB tatsächlich durchzulesen. Plötzlich hat man ein Abonnement...aber ich würde überprüfen, ob ein Einverständnis zu einem Verzicht auf Rücktritt des vermeintlichen Vertrages überhaupt rechtmäßig ist (bzw. nicht Sittenwidrig).

..wobei Internet wird so weit ich das weiß nicht als Haustürgeschäft gewertet, da wäre der Widerruf kein Thema...

Tja Zeelander....was hast Du tatsächlich (alles) angeklickt... s(ch)ein oder nicht s(ch)ein, das ist hier die Frage... :?
Guten Morgen,

die Aussage von David möchte ich unterstützen.

Ich arbeite täglich mit dererlei Geschichten. Die o.g. Firma ist mir hinlänglich bekannt und ich kann dazu nur sagen:


Der Download der dort angepriesenen Software ist nur dann möglich, wenn man sich dort registriert.

Die Registrierung ist jedoch nur dann erfolgreich, wenn man den Haken bei "AGB gelesen und akzeptiert" setzt. Kein Haken - keine Registrierung.

Auf der Anmeldeseite ist im rechten Frame zu lesen, dass das Angebot kostenpflichtig ist.

Grundsätzlich dürfte hier seitens des Anbieters kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachzuweisen sein - im Gegenteil: hier wurden schon Verfahren gegen die vermeintlich Geschädigten wegen Vortäuschens einer Straftat und Betruges geführt.

Diese hatten Anzeige gegen solche Firmen erstattet; die Ermittlungen führten jedoch dazu, dass nachgewiesen werden konnte, dass die Leute sich tatsächlich angemeldet hatten ..... nur, halt ohne die AGB und den Kostenhinweis auch zu lesen.


@zeelander:

Ich würde nochmals genau überlegen, ob es nicht vielleicht doch so gewesen sein kann, dass Du Dich dort registriert hast - ein tatsächlicher Download irgendwelcher Software ist nicht erforderlich. Der Vertrag wird allein durch die Anmeldung geschlossen :

Zitat der Homepage:
"Durch das Drücken des Buttons "Anmelden" enstehen Ihnen Kosten iHv. 96 Euro inkl. MwSt. pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro), Vertragslaufzeit: 2 Jahre. Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit unserem Service."


Der Verzicht auf das Widerrufsrecht kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtmäßig sein.

Zitat der Homepage:
"Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben."


Hier könnte anwaltlicher Rat von Nutzen sein .... mehr darf ich an dieser Stelle dazu nicht öffentlich posten.

Zitat der Homepage:

"Bis zum Ablauf des Anmeldetages (24:00 Uhr; "Testzeitraum") kann der Kunde den Zugang zu den in Abs. 1 genannten Inhalten nutzen, ohne dafür eine Vergütung oder ein Entgelt zu schulden.

Bis zum Ablauf des Testzeitraums gem. Ziff. 4 räumt der Dienstleister dem Kunden – unbeschadet seines gesetzlichen Widerrufsrechts (vgl. § 5) – ein Rücktrittsrecht ein.

Erklärt der Kunde bis zum Ablauf des Testzeitraums seinen Rücktritt, wird der Vertrag gegenstandslos und der ihm gewährte Zugang zu den in Abs. 1 genannten Inhalten gesperrt.
Eine bis zur Erklärung des Rücktritts etwaig erfolgte Nutzung des Zugangs zu den in Abs. 1 genannten Inhalten bleibt kostenfrei."



Die Firma dürfte somit "aus dem Schneider" sein und wahrscheinlich gute Chancen haben, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Dies ist keine Rechtsberatung. Dies stellt lediglich die persönliche Meinung des Verfassers dar.

Statistik: Verfasst von Gimli — Do 29. Okt 2009, 07:12


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2009-10-29T00:14:29+01:00 2009-10-29T00:14:29+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=88793#p88793 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]> die leben halt auch von den Ängstlichen, wer da anruft bekommt das selbe zu hören wie da eh schon steht,
oder bekommt nen Musterbrief den es in bestimmten Foren so zum runterladen gibt,
drückt dafür halt auch noch mal Kohle ab.
Ändert aber nichts an der richtigkeit des dort geschriebenen über die "Rechte" von Inkassos. ;)

Hier hat sich gerade wieder so ein Anwalt an Emule-Abmahn "Opfern" (Dumme) gesund gestoßen,
erzähl ich Dir mal bei Gelegenheit, bzw. Ostern, da ist der ganze Rummel mit dem Blödsinn bestimmt auch vorbei. :lol:

Statistik: Verfasst von Mario — Do 29. Okt 2009, 00:14


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2009-10-28T23:56:09+01:00 2009-10-28T23:56:09+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=88791#p88791 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]> lies mal hier
fällt Dir da nichts auf?
Ich würde einfach mal gegen die Firma Anzeige erstatten und dann warten was kommt.

Anzeige kostet nichts. ;)

Statistik: Verfasst von Gast — Mi 28. Okt 2009, 23:56


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2009-10-28T23:48:18+01:00 2009-10-28T23:48:18+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=88788#p88788 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]>
.......
Ausser und das wurde schon erwähnt das du vom Gericht Bescheid bekommst dann musst Du agieren.
Gruß Harry
jo richtig, die wechseln sich öfter mal ab Mega Download usw. aber
@Zeelander
bleib einfach ganz gelassen, einen Bescheid vom Gericht wirst Du in diesem Falle nicht bekommen :cool1
Gute Nacht M.

Statistik: Verfasst von Gast — Mi 28. Okt 2009, 23:48


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2009-10-28T23:28:44+01:00 2009-10-28T23:28:44+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=88783#p88783 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]>
Hier mal ein Link was sogenannte Inkassos sind und welche Rechte sie haben,
http://www.anwaltshotline.org/Recht-Ber ... bueros.htm . :roll:

Da anzurufen sollte man sich aber genau so schenken, die leben halt auch nur von der Angst der Leute.

Wer hier im Forum in der Lage ist einen Satz zu schreiben,
sollte das doch wohl auch ohne Anwalt bei einem Wiederspruch schaffen. ;)
@Mario

fahre mal mit der Maus über diese Anwaltshotline Seite... es ist eine Grafik, die unter Garantie öfter mal ihre Nummern ändert.
Wenn man die daneben stehenden Gebühren sieht ... wird auch klar wer wohl wirklich daran verdient.
Halt ich fast auch für ne Abzockerseite :evil:
LG M.

Statistik: Verfasst von Gast — Mi 28. Okt 2009, 23:28


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2009-10-28T23:23:08+01:00 2009-10-28T23:23:08+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=88782#p88782 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]> Androhung mit Inkasso etc. Fast ein Jahr lang, dann wurde die Firma verklagt und schon hatte ich Ruhe.
Also nicht Mürbe machen lassen.
Ausser und das wurde schon erwähnt das du vom Gericht Bescheid bekommst dann musst Du agieren.

Gruß Harry

Statistik: Verfasst von mcdudel — Mi 28. Okt 2009, 23:23


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2009-10-28T23:12:43+01:00 2009-10-28T23:12:43+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=88779#p88779 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]> http://www.anwaltshotline.org/Recht-Ber ... bueros.htm . :roll:

Da anzurufen sollte man sich aber genau so schenken, die leben halt auch nur von der Angst der Leute.

Wer hier im Forum in der Lage ist einen Satz zu schreiben,
sollte das doch wohl auch ohne Anwalt bei einem Wiederspruch schaffen. ;)

Statistik: Verfasst von Mario — Mi 28. Okt 2009, 23:12


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2009-10-28T22:59:29+01:00 2009-10-28T22:59:29+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=88777#p88777 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]>
Zudem fehlen im Impressum wichtige Daten.
So ist die Rechtform und die Steuer ID nicht angegeben.

Sieht schwer nach einer Täuschung aus und ist nur auf Abzocke aus.
Und genau so sahen es deutsche Gerichte auch schon.
Und genau deshalb habe ich oben schon geschrieben das es gegen solche Abzockfirmen sogar schon Urteile wegen Unterlassung gibt, deshalb verschwinden solche Firmennamen auch regelmäßig und machen unter dem nächsten Namen weiter.
Manchmal kann halt Fernsehen auch was nützen, man muß halt nur die richtigen Sendungen schauen.

Von 10 000 Leuten zahlen 1000 wohl aus Angst sofort wenn der Betrag nicht zu hoch ist, nochmal 1000 bei den nächsten Drohbriefen, 10 gehen nach geraumer Zeit gegen die Gauner vor, und der Rest lacht sich über solche Post einfach nur kaputt.
Da kann sich Jeder ausrechnen warum es diese Spinner immer weiter geben wird.

Statistik: Verfasst von Mario — Mi 28. Okt 2009, 22:59


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2009-10-28T22:47:03+01:00 2009-10-28T22:47:03+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=88773#p88773 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]>
Inkasso geht in echt erst wenn die nen Titel haben,...
Das stimmt so nicht. Ein Inkassoinstitut kann jeder beauftragen, der eine Forderung hat, die nicht beglichen wird.
Einen "Titel" erhält der Gläubiger, sobald die Rechtmäßigkeit einer Forderung von einem Gericht festgestellt wurde.
Erst mit solch einem Titel kann man die weiteren Schritte angehen, wie z.B. Pfändungsauftrag an Gerichtsvollzieher erteilen.

Ende des kurzen Exkurses. :)
Ich schrieb extra "in echt"
Und was heißt das ?????
In echt kannste dir diese Inkassosachen ohne Titel knicken,
oder warum soll man dann mit einem mal ohne Grund zahlen.
Inkassoinstitute ohne Forderungen mit Titel, sind so viel wert wie das mit was ich mir täglich den A... abwische.

BlueSkyFL, Exkursiere ruhig noch ein bisschen :lach1 :lach1 :lach1
aber dann schreibe auch dazu was es im Endeffekt bedeutet.

Statistik: Verfasst von Mario — Mi 28. Okt 2009, 22:47


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2009-10-28T22:45:20+01:00 2009-10-28T22:45:20+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=88769#p88769 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]> So ist die Rechtform und die Steuer ID nicht angegeben.

Sieht schwer nach einer Täuschung aus und ist nur auf Abzocke aus.

Statistik: Verfasst von Gast — Mi 28. Okt 2009, 22:45


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2009-10-28T22:19:23+01:00 2009-10-28T22:19:23+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=88757#p88757 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]>
man gibt über google ein Anti Vir und sieht ganz oben einen Link und klickt ihn an ...
zuerst geht eine Seite auf von

http://www.antivirus-freedownload.info/

klickt man auf Download

dann kommt man automatisch dort hin..

http://www.win-loads.net/anmelden.php?pid=933&ref=108

diese Nutzungsbedingungen erreicht man nur über einen unscheinbaren Link ganz unten, auf den garantiert nicht mal 99% aller User klickt

http://www.win-loads.net/nutzungsbedingungen.php

so achte man mal bitte auf § 3 Vertragsleistungen

dort steht wie die das machen, um eine automatische Zustimmung nach Ablauf des sogenannten Testzeitraumes bis 24 Uhr zu erlangen.

rafiniert und dennoch unwirksam,
denn sie räumen überhaupt kein Widerrufsrecht ein nach deutschem Gesetz !!! dafür gibt es Vorschriften wie der Text lauten muß.

http://www.haendlerbund.de/index.php?op ... Itemid=113

und damit gilt das Widerrufsrecht für den Kunden unbeschrenkt lange, so lange bis man es schriftlich zur eigenen Kenntnis erhält, erst dann läuft die Frist von 4 Wochen.

Allerdings ist in den Klauseln des Widerrufsrechtes nur die Rede von Ware, Software usw. wie es rein mit virtuellen downloads gehandhabt wird, ich denke mal .... wie mit Software. :?: :?: :?:
Das ist hier die Frage

Ansonsten
Ergo : nicht zahlen, aber auch nicht in die Tonne schmeißen. Denn im Falle eines Rechtsstreites, sollte man die Beweise sammeln.

Mein Anwalt meinte mal zu mir: "Aussitzen" sprich abwarten und nix tun, nur alles aufheben

Gruß M.

Statistik: Verfasst von Gast — Mi 28. Okt 2009, 22:19


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2009-10-28T22:06:51+01:00 2009-10-28T22:06:51+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=88748#p88748 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]> meine Schwiegertochter brauchte bei der Verbraucherzentrale nichts bezahlen.
Wenn man Sozialabgaben leistet, hat man Anspruch auf Beratung.
Sie mußte deswegen lediglich ihre letzte Verdienstbescheinigung vorweisen.
Gruß Rosi

Statistik: Verfasst von rosi — Mi 28. Okt 2009, 22:06


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2009-10-28T21:52:47+01:00 2009-10-28T21:52:47+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=88741#p88741 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]>
Hallo Andreas,
meine Schwiegertochter, der es ähnlich wie Dir ergangen ist, hat sich an die Verbraucherzentrale gewendet.
Dort hat man Erfahrung mit solchen Machenschaften.
Die Angelegenheit hat sich dann mit einem vorgefertigtem Schreiben, dass sie von der Verbraucherzentrale erhalten hat, ganz schnell erledigt.
Alles Gute.
Gruß Rosi
Hi Rosi,

frage mal bitte Deine Schwiegertochter, wieviel Beitrag oder Euronen sie für eine Rechtsauskunft an die Verbraucherzentrale abdrücken mußte ? :?:
Mir sagte man hier vor Jahren in der Berliner Verbraucherzentrale, zahlen sie 100 EUR, dann bekommen sie Rechtsauskunft, = nix ist umsonst.
Nichts desto trotz, hatte ich dem Andreas schon an anderer Stelle geantwortet.

Nicht zahlen: Widerspruch ist erfolgt, dann aussitzen, abwarten, Beweise aber Sammeln
meist kommt es zu keinem gerichtl. Mahnbescheid, denn der kostet den Brüdern auch Geld.

LG M.

Statistik: Verfasst von Gast — Mi 28. Okt 2009, 21:52


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2009-10-28T21:22:20+01:00 2009-10-28T21:22:20+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=88729#p88729 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]> meine Schwiegertochter, der es ähnlich wie Dir ergangen ist, hat sich an die Verbraucherzentrale gewendet.
Dort hat man Erfahrung mit solchen Machenschaften.
Die Angelegenheit hat sich dann mit einem vorgefertigtem Schreiben, dass sie von der Verbraucherzentrale erhalten hat, ganz schnell erledigt.
Alles Gute.
Gruß Rosi

Statistik: Verfasst von rosi — Mi 28. Okt 2009, 21:22


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2009-10-28T21:13:55+01:00 2009-10-28T21:13:55+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=88726#p88726 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]>
Vieles wird in der AGB versteckt...man klickt häufig den "...ich habe die AGB gelesen und akzeptiere diese...", ohne die AGB tatsächlich durchzulesen. Plötzlich hat man ein Abonnement...aber ich würde überprüfen, ob ein Einverständnis zu einem Verzicht auf Rücktritt des vermeintlichen Vertrages überhaupt rechtmäßig ist (bzw. nicht Sittenwidrig).

..wobei Internet wird so weit ich das weiß nicht als Haustürgeschäft gewertet, da wäre der Widerruf kein Thema...

Tja Zeelander....was hast Du tatsächlich (alles) angeklickt... s(ch)ein oder nicht s(ch)ein, das ist hier die Frage... :?

Statistik: Verfasst von womonauten — Mi 28. Okt 2009, 21:13


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2009-10-28T21:01:21+01:00 2009-10-28T21:01:21+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=88723#p88723 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]>
Inkasso geht in echt erst wenn die nen Titel haben,...
Das stimmt so nicht. Ein Inkassoinstitut kann jeder beauftragen, der eine Forderung hat, die nicht beglichen wird.
Einen "Titel" erhält der Gläubiger, sobald die Rechtmäßigkeit einer Forderung von einem Gericht festgestellt wurde.
Erst mit solch einem Titel kann man die weiteren Schritte angehen, wie z.B. Pfändungsauftrag an Gerichtsvollzieher erteilen.

Ende des kurzen Exkurses. :)

Statistik: Verfasst von Gast — Mi 28. Okt 2009, 21:01


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2009-10-28T20:40:56+01:00 2009-10-28T20:40:56+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=88713#p88713 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]> ich habe mir auch mal ein Probeabo bestellt (via Internet) und schon soll ich dieses abgeschlossen haben.
Habe widersprochen und dann nicht mehr reagiert.
Nach einigen Monaten und vielen Drohschreiben war dann ruhe.

Statistik: Verfasst von Gast — Mi 28. Okt 2009, 20:40


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2009-10-28T20:26:46+01:00 2009-10-28T20:26:46+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=88706#p88706 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]>
mir ist das Gleiche bei Freeload passiert , nicht zahlen , auch nicht wenn Du eine Abmahnung eines Anwalts bekommst , reagieren musst Du erst ,wenn Du einen eingeschriebenen Gerichtsbescheid bekommst .
Bei mir ist es jetzt 2 Monate her , ich reagierte nicht und es passierte auch nichts weiter , diese Gauner verdienen Millionen weil einige aus Angst trotzdem einzahlen .

Gruss Carlos

Statistik: Verfasst von Carlos — Mi 28. Okt 2009, 20:26


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2009-10-28T20:29:58+01:00 2009-10-28T20:13:35+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=88699#p88699 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]>
> es folgen Mahnung per Mail u. heute per Post mit der Androhung von Inkassobüro-Beauftragung etc....
Hast doch bis jetzt fast alles richtig gemacht,
Quelle -->Link
Inoffizielles Vorgehen gegen Abzocke im Internet:
Reagieren Sie überhaupt nicht.
Rechnungen werden oftmals an willkürlich ausgewählte Empfänger aus zuvor generierten Datensätzen wie beispielsweise aus Gewinnspielen versendet. Mit einem Widerruf würden Sie Ihre reale Existenz verraten und der Absender weiss, er hat einen aktuellen Datensatz.
Inkasso geht in echt erst wenn die nen Titel haben, streben die aber garantiert nicht an, wenn doch den Titel wiedersprechen (ganz wichtig), und dann gemütlich auf ne Klage von denen warten, die aber nie kommen wird.
Gabs schon mehrere Sendungen im TV drüber, und wohl auch sogar Urteile gegen solche Machenschaften.
Wie gesagt wichtig ist sich nicht verrückt machen zu lassen, sagt Dir auch jede Verbrauerzentrale und steht auch in zig Foren die sich damit beschäftigen.


Ps. würden sich weniger Leute von solchen Tricksern einschüchtern lassen würden die auch nicht weiterhin so aus dem Boden sprießen, wer da zahlt macht sich in meinen Augen sogar mitschuldig :evil:

Statistik: Verfasst von Mario — Mi 28. Okt 2009, 20:13


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2009-10-28T20:10:40+01:00 2009-10-28T20:10:40+01:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=88697#p88697 <![CDATA[Re: Hilfe ... Internetabzocke ...]]> das scheint ein gängige Abzocke zu sein. :1sauer

Schau mal hier:
http://www.abzocknews.de/2009/05/11/vor ... ense-gmbh/

Vielleicht hilft es dir ja. Aus dem Bauch heraus würde ICH NICHT bezahlen und es d´rauf ankommen lassen.
Alles Gute!

Statistik: Verfasst von Kai P. — Mi 28. Okt 2009, 20:10


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