Statistik: Verfasst von Achim — Fr 5. Feb 2010, 15:34
@Cruiser1941Mir ist ähnliches am 28.11.09 passiert.
....... Daraufhin habe ich per Einschreiben mit Rückschein darauf geantwortet, daß ich auf keinem Fall zahlen werde.
....
Man kann nur raten, nicht zahlen. :1sauer
Statistik: Verfasst von derspieder — Fr 5. Feb 2010, 15:21
Statistik: Verfasst von cruiser1941 — Fr 5. Feb 2010, 14:35
Statistik: Verfasst von präses — Fr 5. Feb 2010, 11:41
Statistik: Verfasst von Gast — Mi 3. Feb 2010, 11:36
Dass sie aber trotzdem eine einstweilige Verfügung gegen die Kontenauflösung erwirken können...?Glaube mir, sie werden es... warum werden die "bekannten" Verantwortlichen nicht strafrechtlich verfolgt ??? ...![]()
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Statistik: Verfasst von Gimli — Mi 3. Feb 2010, 11:03
Glaube mir, sie werden es... warum werden die "bekannten" Verantwortlichen nicht strafrechtlich verfolgt ??? ...
Statistik: Verfasst von pepa — Mi 3. Feb 2010, 10:10
Glaube mir, sie werden es... warum werden die "bekannten" Verantwortlichen nicht strafrechtlich verfolgt ??? ...
Statistik: Verfasst von Achim — Mi 3. Feb 2010, 09:02
Statistik: Verfasst von Gimli — Mi 3. Feb 2010, 06:05
Statistik: Verfasst von tom 163 — Fr 15. Jan 2010, 22:56
und daher stimme ich dem Beitrag von Remmi zu.Aber was hat Andreas von dem Ganzen?
Aus meiner Sicht würde ich das auf mich zukommen lassen und abwarten was kommt.
Der Zahlungsaufforderung schriftlich widersprechen und dann warten bis was von denen kommt.
Vielleicht noch einen Link auf http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=714 legen.
Aber erst mal auf keinen Fall zahlen.
Statistik: Verfasst von Gast — Fr 30. Okt 2009, 11:58
Ach was !Problem ist nur, man muß ihnen dieses Büro nachweisen können mit genauem Standort.
Statistik: Verfasst von Gimli — Fr 30. Okt 2009, 05:55
Statistik: Verfasst von Gast — Do 29. Okt 2009, 23:42
Zudem fehlen im Impressum wichtige Daten.
So ist die Rechtform und die Steuer ID nicht angegeben.
Sieht schwer nach einer Täuschung aus und ist nur auf Abzocke aus.
Zudem fehlen im Impressum wichtige Daten.
So ist die Rechtform und die Steuer ID nicht angegeben.
Sieht schwer nach einer Täuschung aus und ist nur auf Abzocke aus.
Statistik: Verfasst von Gast — Do 29. Okt 2009, 20:40
Bild1Haken bei AGB reicht nicht aus
Generell sollte man vor einer Registrierung immer die Geschäftsbedingungen des Angebots prüfen. Den Link zu den AGB muss man bei den Abzock-Seiten oft erst ausgiebig suchen. Er befindet sich meist dezent platziert am Seitenrand - so klein wie Fliegendreck und in kaum erkennbaren Farben. Aber auch wer schon Rechnungen erhalten hat, muss diese nicht bezahlen, wenn nicht sofort ersichtlich war, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelte. "In den meisten Fällen ist kein wirksamer Vertrag zu Stande gekommen", so die Juristen der Verbraucherzentrale. So müssten Kunden schriftlich über ihr Widerrufsrecht belehrt werden. Das einfache Setzen eines Hakens unter eine AGB reiche nicht aus. Binnen zwei Wochen kann der angebliche Vertragsabschluss rückgängig gemacht werden
Statistik: Verfasst von Mario — Do 29. Okt 2009, 14:50
Statistik: Verfasst von stormy on the road — Do 29. Okt 2009, 12:53
Statistik: Verfasst von Gimli — Do 29. Okt 2009, 07:24
Statistik: Verfasst von Gimli — Do 29. Okt 2009, 07:20
Statistik: Verfasst von Gimli — Do 29. Okt 2009, 07:12
Statistik: Verfasst von Mario — Do 29. Okt 2009, 00:14
Statistik: Verfasst von Gast — Mi 28. Okt 2009, 23:56
Statistik: Verfasst von Gast — Mi 28. Okt 2009, 23:48
Statistik: Verfasst von Gast — Mi 28. Okt 2009, 23:28
Statistik: Verfasst von mcdudel — Mi 28. Okt 2009, 23:23
Statistik: Verfasst von Mario — Mi 28. Okt 2009, 23:12
Statistik: Verfasst von Mario — Mi 28. Okt 2009, 22:59
Das stimmt so nicht. Ein Inkassoinstitut kann jeder beauftragen, der eine Forderung hat, die nicht beglichen wird.Inkasso geht in echt erst wenn die nen Titel haben,...
Statistik: Verfasst von Mario — Mi 28. Okt 2009, 22:47
Statistik: Verfasst von Gast — Mi 28. Okt 2009, 22:45
Statistik: Verfasst von Gast — Mi 28. Okt 2009, 22:19
Statistik: Verfasst von rosi — Mi 28. Okt 2009, 22:06
Statistik: Verfasst von Gast — Mi 28. Okt 2009, 21:52
Statistik: Verfasst von rosi — Mi 28. Okt 2009, 21:22
Statistik: Verfasst von womonauten — Mi 28. Okt 2009, 21:13
Statistik: Verfasst von Gast — Mi 28. Okt 2009, 21:01
Statistik: Verfasst von Gast — Mi 28. Okt 2009, 20:40
Statistik: Verfasst von Carlos — Mi 28. Okt 2009, 20:26
Inkasso geht in echt erst wenn die nen Titel haben, streben die aber garantiert nicht an, wenn doch den Titel wiedersprechen (ganz wichtig), und dann gemütlich auf ne Klage von denen warten, die aber nie kommen wird.Inoffizielles Vorgehen gegen Abzocke im Internet:
Reagieren Sie überhaupt nicht.
Rechnungen werden oftmals an willkürlich ausgewählte Empfänger aus zuvor generierten Datensätzen wie beispielsweise aus Gewinnspielen versendet. Mit einem Widerruf würden Sie Ihre reale Existenz verraten und der Absender weiss, er hat einen aktuellen Datensatz.
Statistik: Verfasst von Mario — Mi 28. Okt 2009, 20:13
Statistik: Verfasst von Kai P. — Mi 28. Okt 2009, 20:10