Es scheint vielen wie ein Angriff auf die Persönlichkeitsrechte: Da gibt einem der Gesetzgeber doch glatt auf, einen Sticker im eigenen Auto zu platzieren!
Wer seinen fahrbaren Untersatz zum Beispiel in der Werkstatt auf die griffigeren Winterpneus umrüsten lässt, wundert sich nicht selten über den auffälligen Aufkleber, der bei der Abgabe des Fahrzeugs sicher noch nicht den Innenraum verschandelte. Hat man ihn nicht, könnte ein schlecht gelaunter Polizist einem 20€ Bußgeld aufbrummen.
nur mal so... ich hab ehrlich gesagt keinen auf meinem Lenkrad im PKW kleben, und ihr?
Gruß
Jion
Hallo,
das ist so nicht ganz richtig. Du musst nicht in jedem Fall einen Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers anbringen:
"§ 36 StVZO (Bereifung und Laufflächen) besagt:
Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und Geschwindigkeit, entsprechen.
Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit liegt, jedoch
1. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird."
Winterreifen (M+S) dürfen für eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit ausgelegt sein.
Folgende Auflagen sind jedoch für diese Ausnahmefälle verbindlich:
- im Sichtfeld des Fahrers muss ein Aufkleber mit der Höchstgeschwindigkeit des M+S-Reifens angebracht werden,
- der Fahrer muss diese Höchstgeschwindigkeit einhalten.
Ein Aufkleber, der dann im Blickfeld des Autofahrers im Fahrzeug angebracht sein muss, weist darauf hin, wenn die Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen unter der Höchstgeschwindigkeit des Autos liegt.
Nimmst Du also einen WR mit höhrem oder gleichem Geschwindigkeitsindex, ist ein Aufkleber entbehrlich.Statistik: Verfasst von Gimli — Mo 16. Nov 2009, 13:43
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