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Mobile Freiheit Das Reisemobilforum für Spaß und gute Laune 2010-03-17T22:29:38+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/app.php/feed/topic/7270 2010-03-17T22:29:38+02:00 2010-03-17T22:29:38+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=123649#p123649 <![CDATA[Re: notebooksbilliger.de und Garantie]]>
Hallo Edgar,

hast du vielleicht eine Rechtschutzversicherung, mit deren Hilfe du eventuell was bewegen kannst. Der Versuch wäre es doch wert.

Gruß Rainer

Habe ich zwar aber meine Nerven sind mir mehr Wert.

Statistik: Verfasst von ereus — Mi 17. Mär 2010, 21:29


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2010-03-17T22:00:41+02:00 2010-03-17T22:00:41+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=123635#p123635 <![CDATA[Re: notebooksbilliger.de und Garantie]]>
hast du vielleicht eine Rechtschutzversicherung, mit deren Hilfe du eventuell was bewegen kannst. Der Versuch wäre es doch wert.

Gruß Rainer

Statistik: Verfasst von Kaufunger — Mi 17. Mär 2010, 21:00


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2010-03-17T21:40:29+02:00 2010-03-17T21:40:29+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=123629#p123629 <![CDATA[Re: notebooksbilliger.de und Garantie]]>
ich werde mir das Ganze mal anschauen.......

Statistik: Verfasst von ereus — Mi 17. Mär 2010, 20:40


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2010-03-17T19:24:24+02:00 2010-03-17T19:24:24+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=123590#p123590 <![CDATA[Re: notebooksbilliger.de und Garantie]]>
nein, wer nicht mit Zeitdruck arbeitet, kann das schaffen.
Im Regelfall wird der Akku entfernt, alle Schrauben in der näheren Umgebung entfernt.
Dann über der tastatur die Blende vorsichtig raushebeln - da kommen dann meist die Schrauben des TFT zum vorschein.
Tastatur entfernen weil darunter fast immer die Steckverbinder des TFT liegen.
Der Rahmen des TFT hat fast immer vier abgeklebte Schrauben - diese entfernen und das geclipste Gehäuse öffnen.
Jetzt etwas vorsichtig, da auch die WLAN Antenne in dem TFT Gehäuse verlegt ist - diese Anschlüsse sind auch auf dem Motherboard gesteckt (Kennzeichnung: RX und TX oder schwarz+weiß).
Dann TFT wechseln und alles wieder zusammenstecken.
Tip: fast alle Verbindungen werden idR mit Folienverbindern gemacht - die mit etwas Vorsicht behandeln (wegen Knicken) und beim zusammenbau den Klemmhebel immer beidseitig anheben und nach unten drücken.

Viel erfolg!!!!

Ich würde trotzdem mal anfragen, was die für den Wechsel nehmen - dann hast Du auch Gewährleistung drauf.

In Arbeitszeit bei mir wäre das mit allem rd. 1 Stunde

Grüße
Andi

Statistik: Verfasst von Sammy69 — Mi 17. Mär 2010, 18:24


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2010-03-17T18:50:44+02:00 2010-03-17T18:50:44+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=123585#p123585 <![CDATA[Re: notebooksbilliger.de und Garantie]]> Wir haben jetzt erst einmal das Notebook zurückgeordert. Ich weis nur eins: Ich werde nie mehr bei diesem Computerversand bestellen.

Eine Frage an Andy: Recht haben heist leider nicht immer Recht bekommen und bevor wir weitere Kosten produzieren überlege ich bei ebay das Display zu bestellen und dann selbst einzubauen. Ist so etwas schwer.

Statistik: Verfasst von ereus — Mi 17. Mär 2010, 17:50


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2010-03-17T09:47:25+02:00 2010-03-17T09:47:25+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=123484#p123484 <![CDATA[Re: notebooksbilliger.de und Garantie]]>

Moinmoin.

Im ersten halben Jahr nach Kauf der Ware ist Dein Ansprechpartner ausschließlich der Händler.

Wenn der Mangel dem Verkäufer innerhalb der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen 6-Monats-Frist gem. § 476 BGB zur Kenntnis gelangt ist, ist nach geltendem Recht davon auszugehen, dass die Sache bereits bei Gefahrenübergang mangelhaft war, so dass ein Gewährleistungsfall vorliegt.

Ein Sachmangel i.S.d. Bürgerlichen Gesetzbuches liegt vor, da der Gegenstand sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet (§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB), nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist oder eine Beschaffenheit aufweist, die nicht der üblichen Beschaffenheit von Gütern der gleichen Art entspricht (§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB).

Beweisen musst Du in diesem Falle gar nichts !

Ist der Mangel erst nach Ablauf der 6-Monats-Frist angezeitg worden, dürfte hier noch noch die herstellerbedingte Garantie zum Tragen kommen, die jedoch in diesem konkreten Fall nicht greifen dürfte.
In diesem Fall würde ich mich direkt an den Notebook-Hersteller wenden - vielleicht geht hier etwas über Kulanz.


1 Teil stimmt, 2. Teil stimmt nicht.

Beim Kauf einer neuen Sache an einen privaten Kunden hat dieser eine 2 Jährige Gewährleistung, und diese hat er gegenüber dem Verkäufer, und nicht dem Hersteller. Allerdings muss er bei Reklamationen nach den ersten 6 Monaten beweisen, dass der Sachmangel bereits beim Kauf latent vorgelegen hat. Dies alles hat nix mit einer Garantie zu tun, und kann nicht durch AGB oder sonstige Vereinbarungen zu LAsten des privaten Kunden geändert werden.

Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage, die nach bestimmten Bedingungen geregelt werden kann. Das einzige was die GArantie nicht darf ist den Kunden schlechter zu stellen als es die Gesetzliche Gewährleistung macht.

Statistik: Verfasst von pilote600 — Mi 17. Mär 2010, 08:47


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2010-03-16T20:54:18+02:00 2010-03-16T20:54:18+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=123358#p123358 <![CDATA[Re: notebooksbilliger.de und Garantie]]>
mein Lieferant hat leider diese 16 Zoll Displays nicht im Angebot.
Aber ich habe was für Dich gefunden:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 0215711606
dazu kommen dann wohl noch so ca. 25-45 Euro Umbaukosten

oder:
http://www.ipc-computer.de/it-pi-n-TFT_ ... 89467.html
incl. Umbau mit Garantie

Hoffe, dass es dir weiterhilft.

Grüße
Andi

P.S. zur Not kann man ja auch mal einen TFT an den VGA Ausgang hängen - geht bestimmt mal kurze Zeit, aber man kann mal seine Daten sichern
P.P.S bin mit keinem dieser Shops verwandt oder so, bekomme keine Provision und habe auch keine Erfahrung mit denen

Statistik: Verfasst von Sammy69 — Di 16. Mär 2010, 19:54


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2010-03-16T19:50:08+02:00 2010-03-16T19:50:08+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=123340#p123340 <![CDATA[Re: notebooksbilliger.de und Garantie]]>
Wenn Du mir mal den genauen Laptoptyp gibst, dann schaue ich mal, was ein neuer TFT kostet.
Andi

Danke Andi. Es ist ein MSI EX623GS-T5843VHP

Statistik: Verfasst von ereus — Di 16. Mär 2010, 18:50


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2010-03-16T19:08:15+02:00 2010-03-16T19:08:15+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=123327#p123327 <![CDATA[Re: notebooksbilliger.de und Garantie]]>
Hallo Edgar,

Ein Display reist nicht einfach beim Booten. Da entstehen ja keine mechanischen Kräfte.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Gutachter dies so feststellt.
Wenn du jedoch Rechtschutz hast, die das übernehmen, dann probier es.

Gruß Rainer

Hallo Reiner,

ich habe es selbst gesehen, zunächst gabe es von oben nach unten ganz feine Streifen. Dann entstand oben ein schwarzer Fleck und es folgte einfach so ein Riss von ca. 8 cm Länge. Ich vermute, dass es sich um einen Spannungsriss handelt.

Statistik: Verfasst von ereus — Di 16. Mär 2010, 18:08


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2010-03-16T07:30:18+02:00 2010-03-16T07:30:18+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=123145#p123145 <![CDATA[Re: notebooksbilliger.de und Garantie]]>
Ich bin echt Sauer über diesen Verein :1sauer .

Mein Junior hat sich vor einem halben Jahr dort ein Notebook geauft. V...


Moinmoin.

Im ersten halben Jahr nach Kauf der Ware ist Dein Ansprechpartner ausschließlich der Händler.

Wenn der Mangel dem Verkäufer innerhalb der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen 6-Monats-Frist gem. § 476 BGB zur Kenntnis gelangt ist, ist nach geltendem Recht davon auszugehen, dass die Sache bereits bei Gefahrenübergang mangelhaft war, so dass ein Gewährleistungsfall vorliegt.

Ein Sachmangel i.S.d. Bürgerlichen Gesetzbuches liegt vor, da der Gegenstand sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet (§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB), nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist oder eine Beschaffenheit aufweist, die nicht der üblichen Beschaffenheit von Gütern der gleichen Art entspricht (§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB).

Beweisen musst Du in diesem Falle gar nichts !

Ist der Mangel erst nach Ablauf der 6-Monats-Frist angezeitg worden, dürfte hier noch noch die herstellerbedingte Garantie zum Tragen kommen, die jedoch in diesem konkreten Fall nicht greifen dürfte.

In diesem Fall würde ich mich direkt an den Notebook-Hersteller wenden - vielleicht geht hier etwas über Kulanz.

Statistik: Verfasst von Gimli — Di 16. Mär 2010, 06:30


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2010-03-16T07:09:17+02:00 2010-03-16T07:09:17+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=123144#p123144 <![CDATA[Re: notebooksbilliger.de und Garantie]]>
bei vielen Laptops (meist so ab 15,4 Zoll TFT Größe) kommt es vor, dass die Benutzer den Bildschirm an einer ecke mit der hand hochziehen. Ich kenne keinen, der immer den Monitor mit beiden Händen hochklappt (ich mache das auch nicht). Das scheint mir auch die mögliche Ursache bei Eurem Laptop zu sein.
Wenn Du mir mal den genauen Laptoptyp gibst, dann schaue ich mal, was ein neuer TFT kostet.

Grüße
Andi

Statistik: Verfasst von Sammy69 — Di 16. Mär 2010, 06:09


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2010-03-15T23:48:08+02:00 2010-03-15T23:48:08+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=123121#p123121 <![CDATA[Re: notebooksbilliger.de und Garantie]]>
so leid es mir tut, aber ich denke auf diesem Schaden werdet ihr sitzen bleiben.
Ein Display reist nicht einfach beim Booten. Da entstehen ja keine mechanischen Kräfte.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Gutachter dies so feststellt.
Wenn du jedoch Rechtschutz hast, die das übernehmen, dann probier es.

Gruß Rainer

Statistik: Verfasst von Kaufunger — Mo 15. Mär 2010, 22:48


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2010-03-15T23:02:05+02:00 2010-03-15T23:02:05+02:00 https://www.mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=123110#p123110 <![CDATA[notebooksbilliger.de und Garantie]]>
Mein Junior hat sich vor einem halben Jahr dort ein Notebook geauft. Vergangene Woche- ich traue meinen Augen nicht reist beim Booten das Display so einfach auf. Eine Reparatur auf Garantie wurde prompt abgelehnt. Nachdem ich dieser Firma mitgeteilt habe, dass ich das so nicht akzeptiere und das Notebook an einen Sachverständigen zur Begutachtung gebe (Ich habe vorgeschlagen, dass Sie die Kosten für den Sachverständigen übernehmen, wenn sich herausstellt, dass es ein Material/Verabeitungsfehler ist) habe folgende Mail bekommen:

Sehr geehrter Herr ......,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bei dem Schaden, der an dem Gerät diagnostiziert wurde, handelt es sich um einen Bruch des LCD Panels. Wir gehen jedoch nicht von einem Materialfehler aus, da dieser bereits früher bemerkbar gewesen wäre, sondern von einer Fremdeinwirkung auf das Gerät. Dieser Terminus bedeutet dabei nicht automatisch, dass das Gerät mutwillig beschädigt wurde. Vielmehr handelt es sich um einen unsachgemäßen oder unvorsichtigen Umgang mit dem Produkt. Bei Erhalt Ihrer Rücksendung lag dieser kein geeigneter Nachweis bei, dass der Displaybruch bereits bei Gefahrenübergang bestand. Eine Bearbeitung Ihrer Reklamation im Rahmen der Gewährleistung ist daher nicht möglich.

Gern lassen wir Ihnen, wie von Ihnen gewünscht, Ihr Notebook unrepariert zukommen.

Eine Kostenübernahme für ein Sachverständigengutachten lehnen wir ab.

Mit freundlichen Grüßen

Statistik: Verfasst von ereus — Mo 15. Mär 2010, 22:02


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