Der Tüv Hessen hat die leidige Rückdatierung abgeschafft...also 1 oder 2 Jahre TÜV ohne Strafabzüge bei Überziehen des Tüv Termins. Ich fand das diese Regelung sowieso nicht rechtens ist denn wieso kassiert eine private Gesellschaft praktisch Strafen fürs überziehen des TÜV,s...entweder ist ist ein Fahrzeug für 24 Monate...oder LKW und auch schwere Womos...für 12 Monate geprüft oder nicht...schließlich ist ja auch die Gebühr für diesen entsprechenden Zeitraum
Da stimm ich Dir vollkommen zu!
Wenn ich, egal wie lange der TÜV vorher überzogen war, zum TÜV gehe sollte ich ab dem Prüfungszeitpunkt 2 Jahre (beim großen WOMO 1 Jahr) bekommen und nicht abzüglich der vorher überzogenen Monate.
Das dieses Überziehen Strafe kostet steht ja ausser Frage.... aber ich hab in meinem Stall zwei Motorräder, die seit vier Jahren nicht mehr bewegt wurden und trotzdem angemeldet sind.
Wenn ich im Moment dort vorfahren würde (beim TÜV) müsste ich tatsächlich genau abwarten, dass die Jahre wieder voll sind.
Denn wenn TÜV im Mai 2008 abgelaufen wäre, und ich würde Heute hinfahren (schon klar heut ist Samstag) dann würde ich nur einen Monat bekommen.
Im Juni übrigens volle 2 Jahre!
Das ist irgendeinem Schreibtisch Täter kurz nach dem Büroschlaf eingefallen :1sauerStatistik: Verfasst von Adler — Sa 24. Apr 2010, 11:35
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