und wie geht es mit dem Mischling?
Ich habe das so verstanden, als dass diese Regelung greift, sobald eine der genannten Rassen in der "Mischung"
vorkommt.
Wenn man jedoch einen sog. Senfhund hat ... tja ... man weiß es nicht.
Aber im EU-Heimtierausweis muss ja irgendetwas zur Rasse stehen - und was schreiben die Dänen ?
"Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung"Statistik: Verfasst von Gimli — Mo 12. Jul 2010, 13:26
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