BR beschließt Wechselkennzeichen
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64ersnoopy
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BR beschließt Wechselkennzeichen
Ja, es gibt bereits (mindestens) einen Fred zum Wechselkennzeichen. Da nun aber eine "neue Phase" des Wechselkennzeichens eingeläutet wurde, erlaube ich mir mal einen neuen Tröd zu eröffnen.
Der BR hat am am 16.12.11 der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit einigen Änderungen zugestimmt und damit grünes Licht für das neue Wechselkennzeichen gegeben. Hier gehts zur Drucksache.
Maßgeblich für die Zuteilung eines Wechselkennzeichens ist, dass beide Fahrzeuge erst einmal einer Klasse entsprechend der Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung angehören müssen. Für uns interessant ist hierbei, dass Wohnmobile genau wie PKW der Fahrzeugklasse M1 zugeordnet sind. Wer es nicht glaubt, mag doch mal in seine Zulassungspapiere Teil 1, Buchstabe J schauen. Ich kann allerdings nicht ausschließen, dass es auch hier Ausnahmen von der Regel gibt. Wäre sicherlich interessant, diese herauszuarbeiten.
Somit halte ich - bis zum Beweis des Gegenteils - Berichte wie z.B. DIESEN, für falsch.
Zur besseren Übersichtlichkeit der Thematik fände ich es gut, wenn in diesem Fred nur die rechtliche Bewertung, ob PKW und Wohnmobil nun mit einem Wechselkennzeichen betrieben werden können, fortgeschreiben wird.
Ob - und wenn welche - Vorteile ein Wechselkennzeichen bringt, wird bereist ausgiebig an dieser Stelle im Forum erörtert und sollte dort auch bleiben.
Schaun wir mal wie es weiter geht
Stephan
Der BR hat am am 16.12.11 der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit einigen Änderungen zugestimmt und damit grünes Licht für das neue Wechselkennzeichen gegeben. Hier gehts zur Drucksache.
Maßgeblich für die Zuteilung eines Wechselkennzeichens ist, dass beide Fahrzeuge erst einmal einer Klasse entsprechend der Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung angehören müssen. Für uns interessant ist hierbei, dass Wohnmobile genau wie PKW der Fahrzeugklasse M1 zugeordnet sind. Wer es nicht glaubt, mag doch mal in seine Zulassungspapiere Teil 1, Buchstabe J schauen. Ich kann allerdings nicht ausschließen, dass es auch hier Ausnahmen von der Regel gibt. Wäre sicherlich interessant, diese herauszuarbeiten.
Somit halte ich - bis zum Beweis des Gegenteils - Berichte wie z.B. DIESEN, für falsch.
Zur besseren Übersichtlichkeit der Thematik fände ich es gut, wenn in diesem Fred nur die rechtliche Bewertung, ob PKW und Wohnmobil nun mit einem Wechselkennzeichen betrieben werden können, fortgeschreiben wird.
Ob - und wenn welche - Vorteile ein Wechselkennzeichen bringt, wird bereist ausgiebig an dieser Stelle im Forum erörtert und sollte dort auch bleiben.
Schaun wir mal wie es weiter geht
Stephan
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Arminius
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Re: BR beschließt Wechselkennzeichen
Fakt ist es das sich die Finanzverwaltung einen feuchten Kehricht um die STVZO kümmert. Die Besteuerung des PKW orientiert sich zwar nach der M1 Klassifizierung . Das Womo wird aber eben nicht nach M1 sonder völlig anders als Sonder-KFZ Wohnmobil besteuert.
Bin gespannt wie es weitergeht.
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64ersnoopy
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Re: BR beschließt Wechselkennzeichen
Hallo Meusel,meusel hat geschrieben:Fakt ist es das sich die Finanzverwaltung einen feuchten Kehricht um die STVZO kümmert. Die Besteuerung des PKW orientiert sich zwar nach der M1 Klassifizierung . Das Womo wird aber eben nicht nach M1 sonder völlig anders als Sonder-KFZ Wohnmobil besteuert.
Bin gespannt wie es weitergeht.
nach welchen Sätzen die Fahrzeuge versteuert werden, spielt hier aber keine Rolle, da für alle über das Wechselkennzeichen gehaltenen Fahrzeuge weiterhin die jeweilige KfZ-Steuer zu entrichten ist.
Die Erteilung des Wechselkennzeichens ist ein rein zulassungsrechtliches Thema, welches die Zulassungsstellen angeht.
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Wollrud
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Re: BR beschließt Wechselkennzeichen
Und welchen Vorteil habe ich davon ?64ersnoopy hat geschrieben:Hallo Meusel,meusel hat geschrieben:Fakt ist es das sich die Finanzverwaltung einen feuchten Kehricht um die STVZO kümmert. Die Besteuerung des PKW orientiert sich zwar nach der M1 Klassifizierung . Das Womo wird aber eben nicht nach M1 sonder völlig anders als Sonder-KFZ Wohnmobil besteuert.
Bin gespannt wie es weitergeht.
nach welchen Sätzen die Fahrzeuge versteuert werden, spielt hier aber keine Rolle, da für alle über das Wechselkennzeichen gehaltenen Fahrzeuge weiterhin die jeweilige KfZ-Steuer zu entrichten ist.
Die Erteilung des Wechselkennzeichens ist ein rein zulassungsrechtliches Thema, welches die Zulassungsstellen angeht.
gruß Wolli
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Arminius
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Re: BR beschließt Wechselkennzeichen
Was haben Wechselkennzeichen und Saisonkennzeichen gemeinsam?
Bei beiden Kennzeichen wird das Fahrzeug befristet abgestellt und nimmt nicht am öffentlichen Verkehr teil.
Nur in dem einen Fall (Wechselkennzeichen) muss ich trotzdem Steuern zahlen und in dem andern Fall (Saisonkennzeichen) nicht!
Eigentlich müßte man gegen die Wechselkennzeichenverordnung klagen! Oder besser doch nicht??
Bei beiden Kennzeichen wird das Fahrzeug befristet abgestellt und nimmt nicht am öffentlichen Verkehr teil.
Nur in dem einen Fall (Wechselkennzeichen) muss ich trotzdem Steuern zahlen und in dem andern Fall (Saisonkennzeichen) nicht!
Eigentlich müßte man gegen die Wechselkennzeichenverordnung klagen! Oder besser doch nicht??
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Urban
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BR beschließt Wechselkennzeichen
Das liegt daran das da wieder mal dilettantische Nichtskönner was gebastelt haben wo man als Bürger nur den Kopf schütteln kann
Re: BR beschließt Wechselkennzeichen
Vielleicht solltest Du Dich mal engagieren, dann kannst Du ja alles besser machen.Urban hat geschrieben:Das liegt daran das da wieder mal dilettantische Nichtskönner was gebastelt haben wo man als Bürger nur den Kopf schütteln kann
Oder dann sagen auch alle zu Dir: diletantischer Nichtskönner.
Gibt es auch noch andere Ausdrucksweisen?
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64ersnoopy
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Re: BR beschließt Wechselkennzeichen
Auch wenn ich verstehen kann, dass die Frage nach den "persönlichen Vorteilen" oftmals im Fokus steht, so möchte ich doch trotzdem nochmals auf mein Eingangsposting verweisen.
Freds über ungezählte Seiten mit denen man - zumindest nach meiner Auffassung - nichts anfangen kann, da oftmals über 50% am Thema vorbeigehen, haben wir hier schon reichlich. Eine Fokussierung dieses Freds - wie von mir vorgeschlagen - auf den rechtlichen Aspekt stellt m.E. auch keine nicht hinnehmbare Einschränkung der Freiheit dar sondern fördert eher den Informationsgewinn. Und klar, natürlich gibt es auch viele Menschen in dieser unserer Republik, die das Thema besser gelöst hätten. Ist irgendwie genau so als wenn die Fußballnationalmannschaft verliert !!! Aber vielleicht können auch diese Mitbürgerinnen und Mitbürger hier ja durch konkreten Verweis auf die vorgesehenen Änderungen dazu beitragen, dass die interessierten Leser hier erfahren können, ob das Wechselkennzeichen für sie eine rechtlich mögliche Option ist.64ersnoopy hat geschrieben:...Zur besseren Übersichtlichkeit der Thematik fände ich es gut, wenn in diesem Fred nur die rechtliche Bewertung, ob PKW und Wohnmobil nun mit einem Wechselkennzeichen betrieben werden können, fortgeschreiben wird.
Ob - und wenn welche - Vorteile ein Wechselkennzeichen bringt, wird bereist ausgiebig an dieser Stelle im Forum erörtert und sollte dort auch bleiben.
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Arminius
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Re: BR beschließt Wechselkennzeichen
O.K. versuch ich es einmal so:
Eine Option wäre für mich bei Kostengleichheit auf das Saisonkennzeichen beim Womo zu verzichten. Will heißen: mein Pkw teilt sich ein Wechselkennzeichen mit dem Wohnmobil. Ich hätte den Vorteil auch einmal im Winter das Womo zu benutzen.
Da meine Frau ihr eigenes Auto hat wäre das kein Problem.
Ein weiteren Vorteil sähe ich darin, das ich zum Womo, wenn es beim Bauern abgestellt ist nicht, zu Fuß (800m) laufen müßte. Ich muss ja meinem PKW dort abstellen.
Eine Option wäre für mich bei Kostengleichheit auf das Saisonkennzeichen beim Womo zu verzichten. Will heißen: mein Pkw teilt sich ein Wechselkennzeichen mit dem Wohnmobil. Ich hätte den Vorteil auch einmal im Winter das Womo zu benutzen.
Da meine Frau ihr eigenes Auto hat wäre das kein Problem.
Ein weiteren Vorteil sähe ich darin, das ich zum Womo, wenn es beim Bauern abgestellt ist nicht, zu Fuß (800m) laufen müßte. Ich muss ja meinem PKW dort abstellen.
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garibaldi
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Hallo 64ersnoopy (Stephan),
ich glaube, Du drückst Dich zu kompliziert aus. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, willst Du hier nur die Frage erörtert haben, ob nach dieser Gesetzesvorlage (oder ist das eine Verordnung? Bin kein Staatsrechts-Fachmann) die Verwendung von Wechselkennzeichen für die Kombination PKW + Womo zulässig ist oder nicht. Vor- und Nachteile für den Einzelnen sollten außen vor bleiben in diesem Fred.
Da ich in der Vorlage nichts Gegenteiliges finden konnte, gehe ich davon aus, dass PKW + Womo ganz klar zulässig ist, da beide (wie Du richtig schreibst) der Fahrzeugklasse M1 zugeordnet sind.
ich glaube, Du drückst Dich zu kompliziert aus. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, willst Du hier nur die Frage erörtert haben, ob nach dieser Gesetzesvorlage (oder ist das eine Verordnung? Bin kein Staatsrechts-Fachmann) die Verwendung von Wechselkennzeichen für die Kombination PKW + Womo zulässig ist oder nicht. Vor- und Nachteile für den Einzelnen sollten außen vor bleiben in diesem Fred.
Da ich in der Vorlage nichts Gegenteiliges finden konnte, gehe ich davon aus, dass PKW + Womo ganz klar zulässig ist, da beide (wie Du richtig schreibst) der Fahrzeugklasse M1 zugeordnet sind.