Rußpartickelfilter Einbau....wir haben´s getan!

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willy13
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Re: Rußpartickelfilter Einbau....wir haben´s getan!

Beitrag von willy13 »

garibaldi hat geschrieben:
Heiko hat geschrieben: Hier verteilen ausschließlich Politessen die Knöllchen im ruhenden Verkehr.Wer zu unrecht eines erhalten hat, kann ja Widerspruch einlegen.
Und wie soll so ein Widerspruch dann geprüft werden? Ist ja absurd. Da sollte man doch alle Eigentümer von nicht oder rot/gelb plakettierten Autos aus Bremen und Umgebung mal aufrufen, gemeinsam in die Zone zu fahren - und dann alle Widerspruch gegen die Knöllchen einzulegen. Allein der Verwaltungsaufwand!!!
Ja und in den Kleinanzeigen biete ich dann nee OMA an die einen Ausweis mit AG hat und mal von einem WOMO durch die Stadt gefahren werden will :lach1
Heiko
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Re: Rußpartickelfilter Einbau....wir haben´s getan!

Beitrag von Heiko »

Lira hat geschrieben:
Heiko hat geschrieben:Die Polizei hält offenbar niemanden an wegen der Plakette.
Die haben wohl wichtigeres zu tun.
Naja Heiko,, das was mein Söhnchen mir so erzählt widerspricht nun genau Deiner Vermutung.
Die halten sehr gezielt wegen Plaketten auf...
Hallo Lira,

leider kenne ich deinen Sohn nicht und kann deshalb dazu auch nichts schreiben...

Kommt der auch aus Bremen und hat Verbindungen zur Polizei oder dem Ordnungsamt?
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Re: Rußpartickelfilter Einbau....wir haben´s getan!

Beitrag von Heiko »

garibaldi hat geschrieben: Und wie soll so ein Widerspruch dann geprüft werden? Ist ja absurd.
Ja, absurd ist die ganze Sache - das fängt ja schon ber der Zone überhaupt an. ;)

Aber für Bremen ist es ein lohnendes Geschäft. 41000 Euro in den ersten 10 Tage der Grünen Plakette sprechen ja für sich. :evil:
Innerhalb von zehn Tagen wurde bereits 654 Mal dagegen verstoßen. Das bedeutet für das Bremer Stadtamt Einnahmen in Höhe von über 41.000 Euro.
willy13
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Re: Rußpartickelfilter Einbau....wir haben´s getan!

Beitrag von willy13 »

Man sollte mal prüfen ob die in Bremen eingeleiteten OWI rechtlich überhaupt zulässig ist, da der Anfangsverdacht doch sehr mager ist. Einfach mal nee OWI einleiten mit dem Gedanken derjenige kann ja in den Widerspruch gehen ist schon sonderbar. Wenn jeder mittels Anwalt in den Widerspruch geht, und die Stadt die Kosten dann tragen muß könnte es für den Ordnungsamtleiter Probleme geben. Ob es allein durch die Anweisung jedem eine Knolle zu verpassen der keine Plakette hat, schon eine Straftat sein könnte müßte man mal prüfen.
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Re: Rußpartickelfilter Einbau....wir haben´s getan!

Beitrag von Heiko »

willy13 hat geschrieben:Man sollte mal prüfen ob die in Bremen eingeleiteten OWI rechtlich überhaupt zulässig ist, da der Anfangsverdacht doch sehr mager ist.
Entschuldige, aber was ist daran Mager?

Man darf in solche Zonen nur einfahren, wenn man eine Plakette hat.
Sondergenehmigungen werden ja nun nicht an jeder Ecke feil geboten.

Ich bin mir sicher, dass der überwiegende Teil der Nichtplakettenträger keine realen Anfechtungsgrund hat.

Ausnahme mit den Schwerbehinteren, die hier aufgeführt wurde ist mMn auch etwas Fadenscheinig:
6. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG", „H" oder „BI" nachweisen,
Gehört da nicht der Ausweis ausgelegt ins Auto, wie man das bei Behintertenparkplatz auch machen muss?
willy13
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Re: Rußpartickelfilter Einbau....wir haben´s getan!

Beitrag von willy13 »

Heiko hat geschrieben:
willy13 hat geschrieben:Man sollte mal prüfen ob die in Bremen eingeleiteten OWI rechtlich überhaupt zulässig ist, da der Anfangsverdacht doch sehr mager ist.
Entschuldige, aber was ist daran Mager?

Man darf in solche Zonen nur einfahren, wenn man eine Plakette hat.
Sondergenehmigungen werden ja nun nicht an jeder Ecke feil geboten.

Ich bin mir sicher, dass der überwiegende Teil der Nichtplakettenträger keine realen Anfechtungsgrund hat.

Ausnahme mit den Schwerbehinteren, die hier aufgeführt wurde ist mMn auch etwas Fadenscheinig:
6. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG", „H" oder „BI" nachweisen,
Gehört da nicht der Ausweis ausgelegt ins Auto, wie man das bei Behintertenparkplatz auch machen muss?
Der Bindertenausweiß muß beim Parken auf Behindertenparkplätze nicht ausgelegt werden da dieser zur Nutzung nicht reicht, für die Nutzung dieser Parkplätze gibt es extra den dafür notwendigen Parkausweiß der Verkehrsbehörde.

Der Gesetzgeber hat ausdrücklich Fahrzeuge die den Personenkreis der Schwerbehinderen betrifft ausgenommen, und nicht die Halter dieser Fahrzeuge, sondern das Nutzen ohne Plakette, ob und wie weit das Parken schon eine Nutzung der Bereiche darstellt ist höchstgerichtlich noch nicht entschieden. Wenn ich jemand damit fahren darf, und mit diesem einen Puff besuche, darf mein Fahrzeug wohl auch solange ohne Aufkleber parken ohne ein OWI zu begehen.

Es gibt die Pflicht den Schwerbeschädigten zu benennen den ich transportiert habe, in Deutschland ist es nunmal so das man mir nachweisen muß das ich es nicht getan habe.
Ich werde dies aber in Bremen mal testen, mache extra dafür die Plakette raus.

Die Verordnung hinkt so dermaßen das jeder der das OWI beim Parken bekommt und bezahlt es eher wegen dummheit verdiehnt hätte.
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Re: Rußpartickelfilter Einbau....wir haben´s getan!

Beitrag von Heiko »

willy13 hat geschrieben: Es gibt noch nicht mal die Pflicht den Schwerbeschädigten zu benennen den ich transportiert habe, in Deutschland ist es nunmal so das man mir nachweisen muß das ich es nicht getan habe.
Hallo Willy,

das halte ich für falsch.

Wenn ich eine Geschwindigkeitsüberschreitung begehe und sage hinterher ich hätte eine hochschwangere Frau mit Wehen in die Klink gefahren (rechtfertigender Notstand),
wird man sicherlich einen Nachweis von mir vordern. Ansonsten zahle ich.

Warum sollte das bei der Plakette anders sein?
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Re: Rußpartickelfilter Einbau....wir haben´s getan!

Beitrag von garibaldi »

Heiko hat geschrieben:
willy13 hat geschrieben: Es gibt noch nicht mal die Pflicht den Schwerbeschädigten zu benennen den ich transportiert habe, in Deutschland ist es nunmal so das man mir nachweisen muß das ich es nicht getan habe.
Hallo Willy,

das halte ich für falsch.

Wenn ich eine Geschwindigkeitsüberschreitung begehe und sage hinterher ich hätte eine hochschwangere Frau mit Wehen in die Klink gefahren (rechtfertigender Notstand),
wird man sicherlich einen Nachweis von mir vordern. Ansonsten zahle ich.

Warum sollte das bei der Plakette anders sein?
Ich weiß nicht, ob das in diesem speziellen Fall nicht eine unerlaubte Beweislastumkehr darstellen würde. Dein Vergleich mit der Frau in den Wehen hinkt da auf allen Füßen ... aber wie die ganze Geschichte rechtlich aussähe, wenn sie jemand mal ernsthaft überprüfen ließe, kann ich auch nicht einschätzen. Es wäre ja nicht das erste mal, dass Gesetzgeber und Behörden Sachen zurechtschustern, die einer höchstrichterlichen Prüfung in keinster Weise standhalten.
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Re: Rußpartickelfilter Einbau....wir haben´s getan!

Beitrag von garibaldi »

willy13 hat geschrieben:
garibaldi hat geschrieben:
Heiko hat geschrieben: Hier verteilen ausschließlich Politessen die Knöllchen im ruhenden Verkehr.Wer zu unrecht eines erhalten hat, kann ja Widerspruch einlegen.
Und wie soll so ein Widerspruch dann geprüft werden? Ist ja absurd. Da sollte man doch alle Eigentümer von nicht oder rot/gelb plakettierten Autos aus Bremen und Umgebung mal aufrufen, gemeinsam in die Zone zu fahren - und dann alle Widerspruch gegen die Knöllchen einzulegen. Allein der Verwaltungsaufwand!!!
Ja und in den Kleinanzeigen biete ich dann nee OMA an die einen Ausweis mit AG hat und mal von einem WOMO durch die Stadt gefahren werden will :lach1
Jau, und schon wieder eine neue Geschäftsidee entwickelt!
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Re: Rußpartickelfilter Einbau....wir haben´s getan!

Beitrag von Heiko »

Hallo Cornelius,

da hast du sicher Recht. Ich versuche einfach vorerst die Zonen zu meiden.
Zum Glück betrifft das nur mein WoMo, da fällt es nicht so schwer.

Mein Diesel-und Benzin- Pkw haben jeweils die grüne Plakette.

Und mit dem WoMo war ich jetzt erst einmal in Mülheim adR in der Zone um mir ein anderes WoMo (auch ohne Grün) anzusehen. :D
Wobei ich da hätte reinfahren dürfen, wenn ich mir ne Plakette gekauft hätte.

Denn Rot bekommt mein WoMo noch so gerade :)
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