frieda hat geschrieben:Oder sehe ich das nicht richtig? Oder doch falsch?
Hallo Frieda,
einen brauchbaren Verbandskasten erzielt Du nicht mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern wie Du richtig schreibst mit einem
einsatzbereiten Verbandskasten. Der Rest ist wieder typisch deutsch, man versucht mit Bussgeld die Sachen zu regeln. Obwohl aus meiner Sicht kein Tatbestand wegen eines Datums geben kann, da es nach meinem Wissen nirgends steht.
Ich bin selbstverständlich für einen Verbandskasten und ich nutze ihn auch. Egal ob im WoMo, Auto, Motorroller, Judo-Turnieren(Tochter) oder Boot. Selbst wenn ich mit der Motorsäge zum Holz sägen gehe, habe ich am Mann einen kleinen Verbandskasten(Tasche). Die Dinger kosten ja auch nichts mehr. Persönlich habe ich sogar auf meinen Fahrzeugen in der Regel noch weiteres Material. Dies liegt aber an meinem Hobby Nr. 2 ( früher mal Nr. 1).
Viiieeeelllll wichtiger ist aber in meinen Augen ein Erste-Hilfe Kurs oder die Erste-Hilfe-Traing Kurse und eine Unterweisung/Fortbildung in der Nutzung von automatischen externen Defibrillatoren (AED).
In jedem Falle hast Du recht, mit dem Auffüllen von Verbandskästen. Meistens ist ein Neukauf billiger. Eine regelmässige Kontrolle des Inhaltes hilft mehr, als ein Datum

und deshalb diskutiere ich im Kontrollfall auch gerne mit den Amtspersonen.
Gruß Hans