... Internetabzocke & Co ...
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Kai P.
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Re: Hilfe ... Internetabzocke ...
Hallo Andreas,
das scheint ein gängige Abzocke zu sein. :1sauer
Schau mal hier:
http://www.abzocknews.de/2009/05/11/vor ... ense-gmbh/
Vielleicht hilft es dir ja. Aus dem Bauch heraus würde ICH NICHT bezahlen und es d´rauf ankommen lassen.
Alles Gute!
das scheint ein gängige Abzocke zu sein. :1sauer
Schau mal hier:
http://www.abzocknews.de/2009/05/11/vor ... ense-gmbh/
Vielleicht hilft es dir ja. Aus dem Bauch heraus würde ICH NICHT bezahlen und es d´rauf ankommen lassen.
Alles Gute!
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Mario
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Re: Hilfe ... Internetabzocke ...
Hast doch bis jetzt fast alles richtig gemacht,zeelander hat geschrieben:> es folgen Mahnung per Mail u. heute per Post mit der Androhung von Inkassobüro-Beauftragung etc....
Quelle -->Link
Inkasso geht in echt erst wenn die nen Titel haben, streben die aber garantiert nicht an, wenn doch den Titel wiedersprechen (ganz wichtig), und dann gemütlich auf ne Klage von denen warten, die aber nie kommen wird.Inoffizielles Vorgehen gegen Abzocke im Internet:
Reagieren Sie überhaupt nicht.
Rechnungen werden oftmals an willkürlich ausgewählte Empfänger aus zuvor generierten Datensätzen wie beispielsweise aus Gewinnspielen versendet. Mit einem Widerruf würden Sie Ihre reale Existenz verraten und der Absender weiss, er hat einen aktuellen Datensatz.
Gabs schon mehrere Sendungen im TV drüber, und wohl auch sogar Urteile gegen solche Machenschaften.
Wie gesagt wichtig ist sich nicht verrückt machen zu lassen, sagt Dir auch jede Verbrauerzentrale und steht auch in zig Foren die sich damit beschäftigen.
Ps. würden sich weniger Leute von solchen Tricksern einschüchtern lassen würden die auch nicht weiterhin so aus dem Boden sprießen, wer da zahlt macht sich in meinen Augen sogar mitschuldig
Zuletzt geändert von Mario am Mi 28. Okt 2009, 20:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Carlos
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Re: Hilfe ... Internetabzocke ...
Hallo Andreas
mir ist das Gleiche bei Freeload passiert , nicht zahlen , auch nicht wenn Du eine Abmahnung eines Anwalts bekommst , reagieren musst Du erst ,wenn Du einen eingeschriebenen Gerichtsbescheid bekommst .
Bei mir ist es jetzt 2 Monate her , ich reagierte nicht und es passierte auch nichts weiter , diese Gauner verdienen Millionen weil einige aus Angst trotzdem einzahlen .
Gruss Carlos
mir ist das Gleiche bei Freeload passiert , nicht zahlen , auch nicht wenn Du eine Abmahnung eines Anwalts bekommst , reagieren musst Du erst ,wenn Du einen eingeschriebenen Gerichtsbescheid bekommst .
Bei mir ist es jetzt 2 Monate her , ich reagierte nicht und es passierte auch nichts weiter , diese Gauner verdienen Millionen weil einige aus Angst trotzdem einzahlen .
Gruss Carlos
Re: Hilfe ... Internetabzocke ...
Nicht auf die reinfallen ist die Devise,
ich habe mir auch mal ein Probeabo bestellt (via Internet) und schon soll ich dieses abgeschlossen haben.
Habe widersprochen und dann nicht mehr reagiert.
Nach einigen Monaten und vielen Drohschreiben war dann ruhe.
ich habe mir auch mal ein Probeabo bestellt (via Internet) und schon soll ich dieses abgeschlossen haben.
Habe widersprochen und dann nicht mehr reagiert.
Nach einigen Monaten und vielen Drohschreiben war dann ruhe.
Re: Hilfe ... Internetabzocke ...
Das stimmt so nicht. Ein Inkassoinstitut kann jeder beauftragen, der eine Forderung hat, die nicht beglichen wird.Mario hat geschrieben:Inkasso geht in echt erst wenn die nen Titel haben,...
Einen "Titel" erhält der Gläubiger, sobald die Rechtmäßigkeit einer Forderung von einem Gericht festgestellt wurde.
Erst mit solch einem Titel kann man die weiteren Schritte angehen, wie z.B. Pfändungsauftrag an Gerichtsvollzieher erteilen.
Ende des kurzen Exkurses.
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womonauten
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Re: Hilfe ... Internetabzocke ...
Die Frage, die sich stellt: ist die Forderung wirklich unberechtigt?
Vieles wird in der AGB versteckt...man klickt häufig den "...ich habe die AGB gelesen und akzeptiere diese...", ohne die AGB tatsächlich durchzulesen. Plötzlich hat man ein Abonnement...aber ich würde überprüfen, ob ein Einverständnis zu einem Verzicht auf Rücktritt des vermeintlichen Vertrages überhaupt rechtmäßig ist (bzw. nicht Sittenwidrig).
..wobei Internet wird so weit ich das weiß nicht als Haustürgeschäft gewertet, da wäre der Widerruf kein Thema...
Tja Zeelander....was hast Du tatsächlich (alles) angeklickt... s(ch)ein oder nicht s(ch)ein, das ist hier die Frage...
Vieles wird in der AGB versteckt...man klickt häufig den "...ich habe die AGB gelesen und akzeptiere diese...", ohne die AGB tatsächlich durchzulesen. Plötzlich hat man ein Abonnement...aber ich würde überprüfen, ob ein Einverständnis zu einem Verzicht auf Rücktritt des vermeintlichen Vertrages überhaupt rechtmäßig ist (bzw. nicht Sittenwidrig).
..wobei Internet wird so weit ich das weiß nicht als Haustürgeschäft gewertet, da wäre der Widerruf kein Thema...
Tja Zeelander....was hast Du tatsächlich (alles) angeklickt... s(ch)ein oder nicht s(ch)ein, das ist hier die Frage...
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rosi
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Re: Hilfe ... Internetabzocke ...
Hallo Andreas,
meine Schwiegertochter, der es ähnlich wie Dir ergangen ist, hat sich an die Verbraucherzentrale gewendet.
Dort hat man Erfahrung mit solchen Machenschaften.
Die Angelegenheit hat sich dann mit einem vorgefertigtem Schreiben, dass sie von der Verbraucherzentrale erhalten hat, ganz schnell erledigt.
Alles Gute.
Gruß Rosi
meine Schwiegertochter, der es ähnlich wie Dir ergangen ist, hat sich an die Verbraucherzentrale gewendet.
Dort hat man Erfahrung mit solchen Machenschaften.
Die Angelegenheit hat sich dann mit einem vorgefertigtem Schreiben, dass sie von der Verbraucherzentrale erhalten hat, ganz schnell erledigt.
Alles Gute.
Gruß Rosi
Re: Hilfe ... Internetabzocke ...
Hi Rosi,rosi hat geschrieben:Hallo Andreas,
meine Schwiegertochter, der es ähnlich wie Dir ergangen ist, hat sich an die Verbraucherzentrale gewendet.
Dort hat man Erfahrung mit solchen Machenschaften.
Die Angelegenheit hat sich dann mit einem vorgefertigtem Schreiben, dass sie von der Verbraucherzentrale erhalten hat, ganz schnell erledigt.
Alles Gute.
Gruß Rosi
frage mal bitte Deine Schwiegertochter, wieviel Beitrag oder Euronen sie für eine Rechtsauskunft an die Verbraucherzentrale abdrücken mußte ?
Mir sagte man hier vor Jahren in der Berliner Verbraucherzentrale, zahlen sie 100 EUR, dann bekommen sie Rechtsauskunft, = nix ist umsonst.
Nichts desto trotz, hatte ich dem Andreas schon an anderer Stelle geantwortet.
Nicht zahlen: Widerspruch ist erfolgt, dann aussitzen, abwarten, Beweise aber Sammeln
meist kommt es zu keinem gerichtl. Mahnbescheid, denn der kostet den Brüdern auch Geld.
LG M.
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rosi
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Re: Hilfe ... Internetabzocke ...
Hallo Marry,
meine Schwiegertochter brauchte bei der Verbraucherzentrale nichts bezahlen.
Wenn man Sozialabgaben leistet, hat man Anspruch auf Beratung.
Sie mußte deswegen lediglich ihre letzte Verdienstbescheinigung vorweisen.
Gruß Rosi
meine Schwiegertochter brauchte bei der Verbraucherzentrale nichts bezahlen.
Wenn man Sozialabgaben leistet, hat man Anspruch auf Beratung.
Sie mußte deswegen lediglich ihre letzte Verdienstbescheinigung vorweisen.
Gruß Rosi
Re: Hilfe ... Internetabzocke ...
ich guck gerade mal wie man dort hingelangt und wie dort die Vertragsbedingungen geschrieben wurden, na ich würde meinen hinterlistig .....
man gibt über google ein Anti Vir und sieht ganz oben einen Link und klickt ihn an ...
zuerst geht eine Seite auf von
http://www.antivirus-freedownload.info/
klickt man auf Download
dann kommt man automatisch dort hin..
http://www.win-loads.net/anmelden.php?pid=933&ref=108
diese Nutzungsbedingungen erreicht man nur über einen unscheinbaren Link ganz unten, auf den garantiert nicht mal 99% aller User klickt
http://www.win-loads.net/nutzungsbedingungen.php
so achte man mal bitte auf § 3 Vertragsleistungen
dort steht wie die das machen, um eine automatische Zustimmung nach Ablauf des sogenannten Testzeitraumes bis 24 Uhr zu erlangen.
rafiniert und dennoch unwirksam,
denn sie räumen überhaupt kein Widerrufsrecht ein nach deutschem Gesetz !!! dafür gibt es Vorschriften wie der Text lauten muß.
http://www.haendlerbund.de/index.php?op ... Itemid=113
und damit gilt das Widerrufsrecht für den Kunden unbeschrenkt lange, so lange bis man es schriftlich zur eigenen Kenntnis erhält, erst dann läuft die Frist von 4 Wochen.
Allerdings ist in den Klauseln des Widerrufsrechtes nur die Rede von Ware, Software usw. wie es rein mit virtuellen downloads gehandhabt wird, ich denke mal .... wie mit Software.
Das ist hier die Frage
Ansonsten
Ergo : nicht zahlen, aber auch nicht in die Tonne schmeißen. Denn im Falle eines Rechtsstreites, sollte man die Beweise sammeln.
Mein Anwalt meinte mal zu mir: "Aussitzen" sprich abwarten und nix tun, nur alles aufheben
Gruß M.
man gibt über google ein Anti Vir und sieht ganz oben einen Link und klickt ihn an ...
zuerst geht eine Seite auf von
http://www.antivirus-freedownload.info/
klickt man auf Download
dann kommt man automatisch dort hin..
http://www.win-loads.net/anmelden.php?pid=933&ref=108
diese Nutzungsbedingungen erreicht man nur über einen unscheinbaren Link ganz unten, auf den garantiert nicht mal 99% aller User klickt
http://www.win-loads.net/nutzungsbedingungen.php
so achte man mal bitte auf § 3 Vertragsleistungen
dort steht wie die das machen, um eine automatische Zustimmung nach Ablauf des sogenannten Testzeitraumes bis 24 Uhr zu erlangen.
rafiniert und dennoch unwirksam,
denn sie räumen überhaupt kein Widerrufsrecht ein nach deutschem Gesetz !!! dafür gibt es Vorschriften wie der Text lauten muß.
http://www.haendlerbund.de/index.php?op ... Itemid=113
und damit gilt das Widerrufsrecht für den Kunden unbeschrenkt lange, so lange bis man es schriftlich zur eigenen Kenntnis erhält, erst dann läuft die Frist von 4 Wochen.
Allerdings ist in den Klauseln des Widerrufsrechtes nur die Rede von Ware, Software usw. wie es rein mit virtuellen downloads gehandhabt wird, ich denke mal .... wie mit Software.
Das ist hier die Frage
Ansonsten
Ergo : nicht zahlen, aber auch nicht in die Tonne schmeißen. Denn im Falle eines Rechtsstreites, sollte man die Beweise sammeln.
Mein Anwalt meinte mal zu mir: "Aussitzen" sprich abwarten und nix tun, nur alles aufheben
Gruß M.