Man lernt nie aus.... (Stricher)

Motor, Getriebe, Fahrwerk, Basisfahrzeug allgemein
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Heiko
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Re: Re:

Beitrag von Heiko »

heinfunk hat geschrieben:ps.
Heiko!! Du willst doch niemanden in die Pfanne hauen, oder?

Gruß Heiner
Hallo Heiner,

du kennst mich doch - zur gegeben Zeit mit Sicherheit ;)
Sanne
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Re: Man lernt nie aus.... (Stricher)

Beitrag von Sanne »

Hallo Heiner !
Na und ich dachte immer das die Tage (wie z.B. 4.-10. jedes Monats) gemeint waren :oops: duckundwech :oops:
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Ludwig_53
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Beitrag von Ludwig_53 »

WIE ? Das kanntet ihr noch nicht ?

Meinen ´Kunden´ ist bei einem Blick auf das Kennzeichen sofort klar : ich mach's nur nachts von 3 bis 10 für 200,- Euro ;)
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thomasd
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Beitrag von thomasd »

eigentlich nennt man sie Bruchstrichfahrer! Das Wort war wohl jemand zu lang und er nannte sie kurz Stricher. :cool1


Mit "Bruchstrichfahrer" sind Fahrer von Fahrzeugen (meist Motorräder) mit Saisonkennzeichen gemeint, deren Gültigkeitsangabe an die Schreibweise eines mathematischen Bruchs erinnert. Im Fall des Motorrades hat der Bruchstrichfahrer dieses nur während der Sommermonate angemeldet, daher wird der Begriff von Ganzjahresfahrern eher abschätzig verwendet.
http://www.sprachnudel.de/woerterbuch/bruchstrichfahrer
Mary

Re:

Beitrag von Mary »

Ludwig_53 hat geschrieben:WIE ? Das kanntet ihr noch nicht ?

Meinen ´Kunden´ ist bei einem Blick auf das Kennzeichen sofort klar : ich mach's nur nachts von 3 bis 10 für 200,- Euro ;)
:lach1 :lach1 :lach1
hartifisch
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Re:

Beitrag von hartifisch »

Ludwig_53 hat geschrieben:WIE ? Das kanntet ihr noch nicht ?

Meinen ´Kunden´ ist bei einem Blick auf das Kennzeichen sofort klar : ich mach's nur nachts von 3 bis 10 für 200,- Euro ;)
Sei vorsichtig, das Deine "Kunden" die Preisliste nicht anders lesen:

200 Mal für 03 bis bis 10 Euro :mrgreen:

Gruß Jürgen
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Re: Man lernt nie aus.... (Stricher)

Beitrag von 64ersnoopy »

So, und damit es nun richtig haue gibt, schlage ich mal die Erarbeitung eines Verhaltenskodexes für Stricher, oder - wem das leiber ist - auch Bruchstrichfahrer, vor.

1) Bruchstrichfahrer/innen oder Stricher/innen (nachfolgend "Stricher") sind Fahrer/innen von Wohnmobilen mit Saisonkennzeichen. Ganzjahresfahrer/innen (nachfolgend "Ganzjahresfahrer") sind hingegen Fahrer/innen von Wohnmobilen mit einer Ganzjahreszulassung.

2) Stellplätze sind Flächen, auf denen offiziel gestattet oder geduldet Wohnmobile zum übernachten oder einem campingähnlichem Betrieb geparkt werden dürfen. Standflächen sind teile eines Stellplatzes.

3) Stricher haben in den Fällen, in denen ein Stellplatz belegt ist und ein Ganzjahresfahrer oder eine Ganzjahresfahrerin keine geeignete Standfläche mehr findet unaufgefordert ihre Standfläche zu räumen. Ursächlich hierfür ist, dass sie freiwillig darauf verzichtet haben zu bestimmten Jahreszeiten eine Standfläche in Anspruch zu nehmen und daher auch keinen Anspruch auf eine Standfläche für den Zeitraum haben, in dem sie am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.


Ergänzungen, bevorzugt von Ganzjahresfahrern oder einsichtigen Strichern sind willkommen.
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Beitrag von RainerBork »

Sind die Stricher, bedingt durch ihre geringeren Zahlungen an den Fiskus, nicht für die Erhöhung der Kfz-Steuer bei Wohnmobilen
verantwortlich zu machen?
Vielleicht sollte über einen Finanzausgleich nachgedacht werden. Dieser könnte in Form von Einladungen zum Essen oder durch
großzügige Getränkespenden geregelt werden.

Gruß Rainer
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Re:

Beitrag von janoschpaul »

RainerBork hat geschrieben:Sind die Stricher, bedingt durch ihre geringeren Zahlungen an den Fiskus, nicht für die Erhöhung der Kfz-Steuer bei Wohnmobilen
verantwortlich zu machen?
Vielleicht sollte über einen Finanzausgleich nachgedacht werden. Dieser könnte in Form von Einladungen zum Essen oder durch
großzügige Getränkespenden geregelt werden.

Gruß Rainer
Hm, wobei ich eher einen ausgeben würde. :shock: :D
Mitleidsbonus :cool1
Für mich kaum vorstellbar, wenn uns das Reisefieber packt gehts ab.

Mein Mann ist überrings wirklich Stricher. :lach1
Das aber nur von April bis November (ab dann gibts keine Gewährleistung auf Markierungen mehr). :lol:
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Re: Man lernt nie aus.... (Stricher)

Beitrag von Mobi-Driver »

Moin moin ,
um Stephans Gesetzgebung auf den Stellplätzen zu vervollständigen :

§4 :
Sollte bereits ein Ganzjahresfahrer für längere Zeit (ab 2 Tage) einen Stellplatz bereits belegen,
so muß er für einem Stricher mit einem Wohnmobil von mindestens 7m Länge und mit mindestens
4,5t. Gesamtgewicht, den bereits besetzen Stellplatz unaufgefordert räumen .

§5 :
Die Paragraphen §1 bis §3 gelten nur für Ganzjahresfahrer, die ein Wohnmobil von mindestens 7m Länge
und minimum 4t. Gesamtgewicht besitzen . Alle anderen größeren Ganzjahresfahrzeuge sind von dieser
Regelung nicht betroffen .

§6 :
Der Strichfahrer hat immer recht und seinen Forderungen ist immer Folge zu leisten .

§7 :
Sollte der Strichfahrer einmal nicht recht haben, so trifft automatisch §6 zu .

:lach1 :lach1 :lach1


PS: Wir sind auch Bruchstrichfahrer :mrgreen:
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