für AOK Versicherte ganz Interessant...

Diskussionsrunde, nur für registrierte Mitglieder
Forumsregeln
Jeder der möchte kann im Stammtischforum reale Treffen organisieren.

Offizielle, vom Forum organisierte Treffen findet ihr HIER
 
MFG Das Forum
DeMixx
Enthusiast
Enthusiast
Beiträge: 334
Registriert: Di 10. Feb 2009, 22:26
Wohnmobil: Eura Mobil PT 696 EB
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Re: Krankenkassen (Nachweis im Internet)

Beitrag von DeMixx »

Hallo,

dethleffsfahrer hat geschrieben:Das wurde über Jahrzehnte erfolgreich von der Leistungserbringerseite verhindert. Jetzt läuft das auch mit der elektronischen Gesundheitskarte so. Damit könnte man viel mehr machen, aber auch da werden wieder allerlei Gründe gefunden, warum das nicht gehen soll. Die Krankenkassen hätten das schon gerne früher gehabt.

Huiuiui, woher hast du diese Kenntnis?

§ 305
Auskünfte an Versicherte

(1) Die Krankenkassen unterrichten die Versicherten auf deren Antrag über die im jeweils letzten Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten. Die Kassenärztlichen und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen übermitteln den Krankenkassen in den Fällen des Satzes 1 die Angaben über die von den Versicherten in Anspruch genommenen ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen und deren Kosten für jeden Versicherten gesondert in einer Form, die eine Kenntnisnahme durch die Krankenkassen ausschließt. Die Krankenkassen leiten die Angaben an den Versicherten weiter. Eine Mitteilung an die Leistungserbringer über die Unterrichtung des Versicherten ist nicht zulässig. Die Krankenkassen können in ihrer Satzung das Nähere über das Verfahren der Unterrichtung regeln.

Gruß
DeMixx
dethleffsfahrer
Enthusiast
Enthusiast
Beiträge: 365
Registriert: Mo 25. Mai 2009, 19:54
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Re: Krankenkassen (Nachweis im Internet)

Beitrag von dethleffsfahrer »

DeMixx hat geschrieben:Hallo,

dethleffsfahrer hat geschrieben:Das wurde über Jahrzehnte erfolgreich von der Leistungserbringerseite verhindert. Jetzt läuft das auch mit der elektronischen Gesundheitskarte so. Damit könnte man viel mehr machen, aber auch da werden wieder allerlei Gründe gefunden, warum das nicht gehen soll. Die Krankenkassen hätten das schon gerne früher gehabt.

Huiuiui, woher hast du diese Kenntnis?

§ 305
Auskünfte an Versicherte

(1) Die Krankenkassen unterrichten die Versicherten auf deren Antrag über die im jeweils letzten Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten. Die Kassenärztlichen und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen übermitteln den Krankenkassen in den Fällen des Satzes 1 die Angaben über die von den Versicherten in Anspruch genommenen ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen und deren Kosten für jeden Versicherten gesondert in einer Form, die eine Kenntnisnahme durch die Krankenkassen ausschließt. Die Krankenkassen leiten die Angaben an den Versicherten weiter. Eine Mitteilung an die Leistungserbringer über die Unterrichtung des Versicherten ist nicht zulässig. Die Krankenkassen können in ihrer Satzung das Nähere über das Verfahren der Unterrichtung regeln.

Gruß
DeMixx

Da habe ich mich vielleicht mißverständlich ausgedrückt (oder du hast das falsch verstanden): Das gibt es mittlerweile seit einigen Jahren, richtig. Hier tauchte aber die Frage auf, warum es das nicht schon viel länger gibt. Darauf bezog sich meine Antwort. Und wenn du den 305 aufmerksam liest, erkennst du auch geleich die Probleme: Es wird so kompliziert gemacht, dass es kaum in Anspruch genommen wird. Die KK wollten schon vor etlichen Jahren eine ständige Information der Versicherten - vergleichbar mit den Rechnungen, wie sie Privatatienten bekommen.

Woher ich das weiß? Ich bin in der Branche tätig.
LG Wolfgang
DeMixx
Enthusiast
Enthusiast
Beiträge: 334
Registriert: Di 10. Feb 2009, 22:26
Wohnmobil: Eura Mobil PT 696 EB
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Re: für AOK Versicherte ganz Interessant...

Beitrag von DeMixx »

Hallo,

darauf kann man sich einigen - wenn man denn "seit einigen Jahren" definiert. Die erste Fassung dieser Norm ist mitlerweile 23 Jahre alt.

Gruß
DeMixx
dethleffsfahrer
Enthusiast
Enthusiast
Beiträge: 365
Registriert: Mo 25. Mai 2009, 19:54
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Re: für AOK Versicherte ganz Interessant...

Beitrag von dethleffsfahrer »

DeMixx hat geschrieben:Hallo,

darauf kann man sich einigen - wenn man denn "seit einigen Jahren" definiert. Die erste Fassung dieser Norm ist mitlerweile 23 Jahre alt.

Gruß
DeMixx

Schau mal hier: Seit 2004.
http://www.presse.dak.de/ps.nsf/sbl/992 ... 00004625C8

und hier:
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... ittung.htm
DeMixx
Enthusiast
Enthusiast
Beiträge: 334
Registriert: Di 10. Feb 2009, 22:26
Wohnmobil: Eura Mobil PT 696 EB
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Re: für AOK Versicherte ganz Interessant...

Beitrag von DeMixx »

Hallo,

wir sprechen von Abs. 1 der Norm, dem Recht auf Auskunft. Patientenquittung ist wieder was anderes.

Btw: § 83 SGB X hebelt § 305 SGV 5 eh aus, insbesondere hinichtlich der Frist "letztes Geschäftsjahr". Das Auskunftsrecht ist also viel umfassender als dort ausgeführt.

Gruß
DeMixx
dethleffsfahrer
Enthusiast
Enthusiast
Beiträge: 365
Registriert: Mo 25. Mai 2009, 19:54
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Re: für AOK Versicherte ganz Interessant...

Beitrag von dethleffsfahrer »

Mag ja sein, aber dann lies doch einmal den ersten Beitrag. Der TE spricht da von Patientenquittung und der Link auf die AOK-Seite geht auch dort hin.


LG Wolfgang
Antworten

Zurück zu „Stammtisch“