http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=109 was gibt darüber zu diskutieren , unterliegt doch sowieso der Gemütslaune unseres Parlamentes.garibaldi hat geschrieben:Hallo 64ersnoopy (Stephan),
ich glaube, Du drückst Dich zu kompliziert aus. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, willst Du hier nur die Frage erörtert haben, ob nach dieser Gesetzesvorlage (oder ist das eine Verordnung? Bin kein Staatsrechts-Fachmann) die Verwendung von Wechselkennzeichen für die Kombination PKW + Womo zulässig ist oder nicht. Vor- und Nachteile für den Einzelnen sollten außen vor bleiben in diesem Fred.
Da ich in der Vorlage nichts Gegenteiliges finden konnte, gehe ich davon aus, dass PKW + Womo ganz klar zulässig ist, da beide (wie Du richtig schreibst) der Fahrzeugklasse M1 zugeordnet sind.
Also abwarten und Glühwein trinken.
gruß
Wolli
