Ludwig_53 hat geschrieben:
Und wer jetzt behauptet, dass so ein kleiner 1-2 KG Löscher nix nützt, der sollte mal an einer Feuerlöschübung teilnehmen und staunen .....
Wir befassen uns gerade mit Vorschriften der BG, auch mit dem Thema Feuerlöscher. Die BG ist der Meinung,
alle Mitarbeiter brauchen eine Einweisung für die vorhandenen Pulverlöscher, was ja auch sinnvoll ist.
Ferner sollen in jedem Betriebsbereich ein Mitarbeiter eine praktische Ausbildung an den vorgeschriebenen bzw.
vorhandenen Pulverlöscher machen. Für diese Ausbildung wurde die örtliche Feuerwache empfolen.
Ich also mit meinem Anliegen zu meinem Nachbarn, der, in der für uns zuständigen Feuerwache, der Wachleiter ist.
Der hat nur gelächelt und aus seinen Unterlagen eine von 1985 stammende Anweisung der Landesfeuerwehrschule ausgepackt.
Darin wurde den Feuerwehren der Einsatz von Pulverlöschern zu Übungs- und Ausbildungs-Zwecken verboten.
Eine Kopie habe ich der BG geschickt, die dann die Seite 13 (Feuerlöscher u. Ausbildung) in gänderter Form ersetzt hat.
Mitarbeiter müssen jetzt mit dem Umgang der vorgeschriebenen Feuerlöscher, anhand der Betriebsanleitung, vertraut gemacht
werden.
Soviel zu Feuerlöschübungen, wenn Du, Ludwig_53, aber eine Einrichtung kennst, die solche Übungen durchführen,
würde ich die gerne kennen lernen.
Walter