Diese Aussage ist schon wieder veraltet!Ludwig_53 hat geschrieben:Ich habe soeben erfahren, dass im Juni zum Umwelthaftungsgesetz eine neue Durchführungsverordnung (Richline 2012/143/EWG) in Kraft tritt.
Der neue Entwurf, der ab 01.07.12 in Kraft tritt, besagt, dass Privatleute und Kleinunternehmer (Campingplatz- u. Stellplatzbetreiber) nicht mehr selbst entsorgen dürfen. Ab dem 01.07 darf nur noch an Kläranlagen mit dem geschulten Personal entsorgt werden! Nach der Entsorgung wird das Behältnis verplombt, welches vor unsachgemässer Entsorgung schützen soll. Die Gebühr fällt pro Aktion, also nicht nach Litern an und wird inklusive Verplombung bei
37,60€ liegen.


