Re: Umwerfend
Verfasst: Mi 29. Apr 2015, 18:44
Nun, es mag sein, dass rein rechtlich der Begriff Wucher nicht zutreffend ist.
Allerdings wurde hier ein Geschäft zwischen einem Kaufmann und einem Privatmenschen (so nehme ich es an) abgewickelt. Der Käufer sieht in jedem Baumarkt 400 ml Autolack metallic in der Spraydose zu ca. 12,50 Euro. Wie soll er davon ausgehen, dass der von ihm bei diesem Geschäft verlangte Preis - trotz Rabatt - fast das Fünffache ausmacht?
Meines Erachtens wurde hier schon die Unerfahrenheit und der Mangel an Urteilsvermögen ausgenutzt.
In der Regel liest auch kein Laufkunde die AGB eines Unternehmens, wenn er eine Kleinigkeit kaufen möchte.
Ein wirklich seriöser Unternehmer - oder auch dessen Mitarbeiter - hätte den Käufer auf den zu erwartenden unglaublich hohen Preis, bzw. die Abnahmepflicht bei Bestellung aufmerksam machen müssen.
Ob dies hier geschehen ist, kann natürlich nur der TE beurteilen.
Allerdings wurde hier ein Geschäft zwischen einem Kaufmann und einem Privatmenschen (so nehme ich es an) abgewickelt. Der Käufer sieht in jedem Baumarkt 400 ml Autolack metallic in der Spraydose zu ca. 12,50 Euro. Wie soll er davon ausgehen, dass der von ihm bei diesem Geschäft verlangte Preis - trotz Rabatt - fast das Fünffache ausmacht?
Meines Erachtens wurde hier schon die Unerfahrenheit und der Mangel an Urteilsvermögen ausgenutzt.
In der Regel liest auch kein Laufkunde die AGB eines Unternehmens, wenn er eine Kleinigkeit kaufen möchte.
Ein wirklich seriöser Unternehmer - oder auch dessen Mitarbeiter - hätte den Käufer auf den zu erwartenden unglaublich hohen Preis, bzw. die Abnahmepflicht bei Bestellung aufmerksam machen müssen.
Ob dies hier geschehen ist, kann natürlich nur der TE beurteilen.