Hallo Info zum neuen Füherschein,
Klasse A1:
Beinhaltet AM
direkter Erwerb
ab 16 Jahre
Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.
Klasse A2:
Beinhaltet A1, AM
direkter Erwerb
ab 18 Jahre
Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
führerschein
- asterixwelt
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Re: führerschein
Als Ergänzung:
Klasse A:
Beinhaltet A1,A2
direkter Erwerb
ab 20 Jahre - für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)
ab 21 Jahre - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
ab 24 Jahre - für Krafträder bei Direkteinstieg
Keine Befristung der Besitzdauer
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.
Klasse A:
Beinhaltet A1,A2
direkter Erwerb
ab 20 Jahre - für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)
ab 21 Jahre - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
ab 24 Jahre - für Krafträder bei Direkteinstieg
Keine Befristung der Besitzdauer
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.
- asterixwelt
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Re: führerschein
Mit der "alten" Fahrerlaubnisklasse 3
Hier ist Folgendes zu unterscheiden:
Ist der Führerschein vor dem 01. April 1980 erteilt worden, gilt:
Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 cm3 Hubraum, 11 kW Nennleistung). Bei Umtausch Ihres Führerscheins bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.
Ist der Führerschein in der Zeit vom 01. April 1980 und 18. Januar 2013 erteilt worden, gilt:
Mit diesem Führerschein dürfen Sie nachfolgende Fahrzeuge fahren:
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der ehemaligen DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)
Hier ist Folgendes zu unterscheiden:
Ist der Führerschein vor dem 01. April 1980 erteilt worden, gilt:
Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 cm3 Hubraum, 11 kW Nennleistung). Bei Umtausch Ihres Führerscheins bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.
Ist der Führerschein in der Zeit vom 01. April 1980 und 18. Januar 2013 erteilt worden, gilt:
Mit diesem Führerschein dürfen Sie nachfolgende Fahrzeuge fahren:
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der ehemaligen DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)
- jackpaulchen
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Re: führerschein
danke für die ausführliche Auskunft Asterix
das alles hatte ich als alter sack begriffen, jedoch hab ich die schlüsselnummer 79.3-79.4 bei A und A1 eingetragen.
und somit darf ich keine zweirädige roller, mopeds, motorrad fahren??????
und ausschliesslich darum ging es mir.
okay,ich kauf mir ne 1200er kawasaki und bau Stützräder hinten dran. hab ich ein Dreirad und lass das teil als aok-shopper zu---- ich lach mich weg
gruss achim
das alles hatte ich als alter sack begriffen, jedoch hab ich die schlüsselnummer 79.3-79.4 bei A und A1 eingetragen.
und somit darf ich keine zweirädige roller, mopeds, motorrad fahren??????
und ausschliesslich darum ging es mir.
okay,ich kauf mir ne 1200er kawasaki und bau Stützräder hinten dran. hab ich ein Dreirad und lass das teil als aok-shopper zu---- ich lach mich weg
gruss achim
- asterixwelt
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Re: führerschein
Hallo achim,
die Schlüsselnummern stehen auch in meiner.
Hier mal die Info zu den Schlüsselnummern:
http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp6index.html
gruß
Michael
die Schlüsselnummern stehen auch in meiner.
Hier mal die Info zu den Schlüsselnummern:
http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp6index.html
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Michael
- mutafo
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Re: führerschein
Danke Michael! Exakt zitiert und erklärt. ABER,
ist jetzt alles geklärt? Nein! wir leben in Deutschland. Es fehlen explizit noch Angaben zum Gleichgewichtszustand der Räder im Normalfall. Dreiräder=Stabiles Gleichgewicht ,Zweiräder= Indifferentes Gleichgewicht und Goldwing`s im Labilen Gleichgewicht. Soll aber vom Gesetzgeber noch spezifiziert werden. Beispiel: Der "Führerschein" Besitzer mit dem grauen Lappen darf ersatzweise beim Betrieb eines Dreirades den Vorderen, ersatzweise im Winter einen hinteren Reifen, in der Aufhängung (Achslage) Labiles Gleichgewicht fahren. Der 24 jährige mit dem B -alt darf nicht mit einem labil geachsten Rad bei Frost und Regen fahren. Weitere Kombinationsvorschriften finden Sie unter http://www.das Ei des Kolumbus /Schwachsinn. de. Ihr Verkertmister.
Nur mal so ,um von der rauhen Wirklichkeit abzulenken.
EHM
ist jetzt alles geklärt? Nein! wir leben in Deutschland. Es fehlen explizit noch Angaben zum Gleichgewichtszustand der Räder im Normalfall. Dreiräder=Stabiles Gleichgewicht ,Zweiräder= Indifferentes Gleichgewicht und Goldwing`s im Labilen Gleichgewicht. Soll aber vom Gesetzgeber noch spezifiziert werden. Beispiel: Der "Führerschein" Besitzer mit dem grauen Lappen darf ersatzweise beim Betrieb eines Dreirades den Vorderen, ersatzweise im Winter einen hinteren Reifen, in der Aufhängung (Achslage) Labiles Gleichgewicht fahren. Der 24 jährige mit dem B -alt darf nicht mit einem labil geachsten Rad bei Frost und Regen fahren. Weitere Kombinationsvorschriften finden Sie unter http://www.das Ei des Kolumbus /Schwachsinn. de. Ihr Verkertmister.
Nur mal so ,um von der rauhen Wirklichkeit abzulenken.
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- Heiko
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Re: führerschein
Hallo Achim,jackpaulchen hat geschrieben:moin
1. selbständlich gibt es eine Honda goldwing als trike,ebenso Harley und andere sowas bauenoder bauen lassen.
2. mir ging es um schlüsselnummer 79.3-79.4
deiner aussage nach darf ich kein zweirädiges Motorrad oder roller fahren,aber als dreirrad(trike) ist mir alles erlaubt ???
selbst ein quad dürfte ich demnach nicht fahren
auch sind mir die Klassen nicht umgeschrieben worden, hatte vorher nie einen motorradschein, sondern bei der letzten Verlängerung von CE ist das mit eingetragen worden
gruss Achim
zu 1. bleibe ich dabei: Ein Goldwing ist kein Trike. Umbauen kann mal alles. Aber für mich bleibt eine "echte GoldWing" ein fahrendes 2-rädriges Sofa.
zu 2. Weiß ich jetzt nicht genau, worauf du hinaus willst. Du darfst Dreiräder fahren, wenn sie als solche in der Zulassungsbescheinigung bezeichnet sind.
Ein Quad darfst du doch schon mit Klasse B fahren. Ist doch ein mehrspuriges Fahrzeug.
Fahrerlaubnis
Da es sich um ein vierrädriges Kraftfahrzeug handelt, ist grds. eine Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 (alt) bzw. der Klasse B erforderlich. Für ein "Leicht-KFZ bis 45 km/h" ist eine Fahrerlaubnis der Klasse AM (bis zum 19.01.2013 Klasse S) ausreichend.
Eine Fahrerlaubnis für Leichtkrafträder oder Krafträder genügt nicht, da diese lediglich zum Führen von zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen berechtigen.