[quote="womopeter"]Verkäufer ist nicht das Werk, sondern der Händler,
denn er hat das Wohnmobil vom Herstellerwerk gekauft.
Also ist der Händler der Ansprechpartner und er muß alle gesetzlichen Garantieansprüche erfüllen.
Ist wie mit jedem Gegenstand, den man bei irgendeinem Händler kauft.
Üblicherweise reicht der Händler mit dem Kaufvertrag bzw. der Erstzulassung
die Unterlagen bei dem Hersteller ein und ab da beginnt die Garantie zu laufen.
Zumindest war es so bei unseren beiden neu gekauften Reisemobilen.
Das gilt übrigens auch für das Fahrgestell des Wohnmobils.
Warum es hier nicht funktioniert, keine Ahnung ?
Hier kommt möglicherweise zusätzlich die Situation zum Tragen,
dass Reimo der Importeur für Adria in Deutschland ist:
https://www.reimo.com/de/campingbusse/n ... zeuge.html
Der Händler das Fahrzeug also nicht von Adria gekauft hat, sondern von Reimo.
Tja und Adria gehört mittlerweile zum Triganokonzern und die Franzosen wissen,
wie man sparsam mit dem Geld umgeht und die sagen ihren Händlern,
wo und wie es lang geht.
Ich würde mich an den Händler halten und mich dabei der Hilfe von Herrn Dähn
versichern, falls der Händler nicht einlenkt.[/quote
Also nochmals, der Händler Reagiert nicht auf Schreiben vom Rechtsanwalt, auf meine E-Mails, Telefonate usw. Letzter Kontakt Juli 2017 von der Gesch-Leitung, Herr Lan.... berg meldet sich in KW ??. Er hat sich niemals gemeldet. ADRIA sagt ich soll mich an dne Händler wenden. Anwalt DÄHN antwortet schlechte Karten, im Vertrag steht MODELL 2015/ 2016. Und ADRIA gewährt 24 Mon. Garantie ab Händler Auslieferung. ( Spätestens 1 Jahr später ?) So etwas habe ich in 40 Jahren Wohnmobil nicht erlebt.