Genau das ist der wesentliche Punkt!
Bis auf wenige Ausnahmen (*) besteht kein Kontrahierungszwang, das heißt ein Gewerbetreibender ist nicht verpflichtet, jedem seine Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen. Mit anderen Worten: jeder kann sich seine Kunden selbst aussuchen!
Wie sich das auf das weitere Geschäftsleben auswirkt, muss allerdings jeder für sich beantworten.
Roland
(*) Die Ausnahmen sind vereinfacht gesagt in den Bereichen der Grundversorgung (Strom, Wasser, etc. bis hin zu Apotheken), staatlicher Plichtversicherungen, öffentlicher Verkehr etc.