Re: Sinti und Roma auf CP ?
Verfasst: Fr 12. Jul 2019, 01:06
Hallo!
Bis auf wenige Ausnahmen (*) besteht kein Kontrahierungszwang, das heißt ein Gewerbetreibender ist nicht verpflichtet, jedem seine Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen. Mit anderen Worten: jeder kann sich seine Kunden selbst aussuchen!
Wie sich das auf das weitere Geschäftsleben auswirkt, muss allerdings jeder für sich beantworten.
Roland
(*) Die Ausnahmen sind vereinfacht gesagt in den Bereichen der Grundversorgung (Strom, Wasser, etc. bis hin zu Apotheken), staatlicher Plichtversicherungen, öffentlicher Verkehr etc.
Genau das ist der wesentliche Punkt!
Bis auf wenige Ausnahmen (*) besteht kein Kontrahierungszwang, das heißt ein Gewerbetreibender ist nicht verpflichtet, jedem seine Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen. Mit anderen Worten: jeder kann sich seine Kunden selbst aussuchen!
Wie sich das auf das weitere Geschäftsleben auswirkt, muss allerdings jeder für sich beantworten.
Roland
(*) Die Ausnahmen sind vereinfacht gesagt in den Bereichen der Grundversorgung (Strom, Wasser, etc. bis hin zu Apotheken), staatlicher Plichtversicherungen, öffentlicher Verkehr etc.