Stimmt nur bedingt! - Kein Problem bei Beträgen bis 10.000€ (vgl.: https://www.steuererklaerung-polizei.de ... -000-euro/ ). - Ich denke, das gilt pro Person - mit z.B. Ehefrau wären das schon 20.000, nimmt man die Oma mit: 30.000€ usw.Karl0097 hat geschrieben: Fr 1. Apr 2022, 18:44 ...die Einlagerung von Münzen oder Scheinen in einem Frischwassertank unterliegt dem Geldwäschegesetz! Deswegen ist es nicht in D nicht anwendbar. Steht das Wohnmobil im Ausland gibt es keine Probleme.
Erhard (Tuppes)
