Austausch aller Gas-Schläuche vorgeschrieben?

Alles für Elektrik, Gas, Wasser, Möbel etc.
Petermännchen
Enthusiast
Enthusiast
Beiträge: 629
Registriert: Mo 6. Okt 2008, 13:10
Wohnmobil: Hobby Toskana exclusiv 69 GL
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Re: Austausch aller Gas-Schläuche vorgeschrieben?

Beitrag von Petermännchen »

bauhenkel hat geschrieben:...... Aber, wie gesagt, nach G 607 nicht zulässig!

Klaus

Ich jedenfalls laß das, schon wegen meiner eigenen Sicherheit, machen. Notfalls sage ich sogar selbst, das der Regler und der Schlauch gewechselt werden müssen.
Was, bitte schön, ist G 607 :?: :?: :?: :?: :?:
Urban
Enthusiast
Enthusiast
Beiträge: 3776
Registriert: Mo 6. Okt 2008, 18:31
Wohnmobil: Beyerland
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Re: Austausch aller Gas-Schläuche vorgeschrieben?

Beitrag von Urban »

Habe das von Bauhenkel beschriebene Blatt mal rausgesucht und durchgelesen

http://www.t3-infos.de/images/Gasanlage_DVGW607.pdf


Von einem Austausch nach 10 Jahren ist nicht die Rede, der Prüfer soll nur die Gerätschaften die auch Altersbedingtem Verschleiß unterliegen untersuchen und prüfen. Da es wohl auch Prüfer gibt die da wohl überfordert sind , fordern die wahrscheinlich ab einer gewissen Jahreszahl einfach neue Regler bzw. Duomatik,
obwohl diese Geräte ohne weiteres noch voll funktionsfähig wären.
Mein Prüfer hat sich jedenfalls meine Duomatik sehr genau angesehen, und auch den Schlauch gebogen um zu sehen ob der porös ist.

Und weil das alles in Ordnung war und ich diese Prüfung seit 17 Jahren beim selben TÜV machen lasse und der Prüfer auch sonst sehr gewissenhaft alle anderen Geräte prüft...denke ich das das schon in Ordnung ist. Die Duomatik lasse ich jedenfalls dran, nur die Schläuche werde ich erneuern.
Urban
Enthusiast
Enthusiast
Beiträge: 3776
Registriert: Mo 6. Okt 2008, 18:31
Wohnmobil: Beyerland
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Re: Austausch aller Gas-Schläuche vorgeschrieben?

Beitrag von Urban »

Habe den Thread noch mal hochgeholt, weil ich heute mit meinem Roller beim TÜV war und die dort nix zutun hatten und wir ins Gespräch kamen.

Also von TÜV Seite aus eine eindeutige Aussage...es gibt bei Druckminderen und 2 Flaschen Anlagen keinerlei Altersbeschränkungen...nur Empfehlungen.
Der TÜV nimmt jedenfalls ohne Probleme 20 Jahre alte Druckminderer ab wenn diese in Ordnung sind.
Remmi
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Re: Austausch aller Gas-Schläuche vorgeschrieben?

Beitrag von Remmi »

Urban hat geschrieben:Habe den Thread noch mal hochgeholt, weil ich heute mit meinem Roller beim TÜV war und die dort nix zutun hatten und wir ins Gespräch kamen.

Also von TÜV Seite aus eine eindeutige Aussage...es gibt bei Druckminderen und 2 Flaschen Anlagen keinerlei Altersbeschränkungen...nur Empfehlungen.
Der TÜV nimmt jedenfalls ohne Probleme 20 Jahre alte Druckminderer ab wenn diese in Ordnung sind.
Und wie prüfen die solche Anlagen?
Einem Schlauch und einem Druckminderer siehst du nicht an ob er in Ordnung ist oder nicht.
Andy
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Re: Austausch aller Gas-Schläuche vorgeschrieben?

Beitrag von Andy »

Remmi hat geschrieben:
Urban hat geschrieben:Habe den Thread noch mal hochgeholt, weil ich heute mit meinem Roller beim TÜV war und die dort nix zutun hatten und wir ins Gespräch kamen.

Also von TÜV Seite aus eine eindeutige Aussage...es gibt bei Druckminderen und 2 Flaschen Anlagen keinerlei Altersbeschränkungen...nur Empfehlungen.
Der TÜV nimmt jedenfalls ohne Probleme 20 Jahre alte Druckminderer ab wenn diese in Ordnung sind.
Und wie prüfen die solche Anlagen?
Einem Schlauch und einem Druckminderer siehst du nicht an ob er in Ordnung ist oder nicht.
Frage ich mich gerade auch, zumal man meines Wissens die Duomatik abbauen muss, um die Anlage abzudrücken.
bauhenkel
Participant
Participant
Beiträge: 187
Registriert: Di 7. Okt 2008, 13:30
Wohnmobil: Hobby 600
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Re: Austausch aller Gas-Schläuche vorgeschrieben?

Beitrag von bauhenkel »

Urban hat geschrieben:Habe das von Bauhenkel beschriebene Blatt mal rausgesucht und durchgelesen

http://www.t3-infos.de/images/Gasanlage_DVGW607.pdf
Ach, übrigens, Urban, deine G607 oben stammt noch aus der Zeit vor dem 01.01.2003! Hier mal eine neuere Version,wurde mal von GOK veröffentlicht und von mir bei wohnmobile.net gefunden.

G 607 Neu in Auszügen

Die neue G 607 regelt die Anforderungen an Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen. Davon sind alle Wohnwagen und Reisemobile betroffen.

Es werden nur Anforderungen an den Betrieb und die Prüfung gestellt. Die Bauanforderungen an die Flüssiggasanlage sind in der DIN EN 1949 geregelt.

Die wesentlichen Punkte sind wie folgt:

1. Regler
Bei Neufahrzeugen dürfen zukünftig nur noch Regler nach DIN EN 12 864 Annex D verwendet werden.

1.1. Flaschenmontage
Der Regler kann, wie bisher, direkt an die Flasche montiert werden.

1.2. Wandmontage
Bei der Wandmontage kann die Eingangsverbindung alternativ als G 3/8 LH oder M 20 x 1,5 Anschluss gewählt werden. Damit ist der Grundstein für einen einheitlichen europäischen Caravan-Regler gelegt.

2. Schlauchleitungen
Schlauchleitungen (Hochdruck oder Mitteldruck) dürfen max. 450 mm lang sein. Sind Auszugsvorrichtungen für Flaschen vorhanden, darf der Schlauch max. 750 mm lang sein.

3. Prüfventil
Werden die Regler mit Wandhalterung verwendet, wird der Einbau eines Prüfventils nach dem Regler empfohlen. Dieses Prüfventil erleichtert die alle 2 Jahre vorgeschriebene Dichtheitsprüfung erheblich. Die Bedienung ist einfach und sicher.

4. Dichtheitsprüfung
Wie oben erwähnt ist eine Dichtheits- und Funktionsprüfung alle 2 Jahre vorgeschrieben. Dabei wird ein Prüfdruck von 150 mbar auf die Anlage gegeben.
Nach einer Wartezeit von 5 Minuten zur Einstellung des thermischen Gleichgewichts wird der Druck abgelesen. Während weiterer 5 Minuten darf der gemessene Druck maximal um 10 mbar abfallen.

Wenn das Prüfvolumen der Anlage < 700 cm3 ist, kann ein zusätzliches Prüfvolumen von 600 cm3 verwendet werden.

Teile der Anlage, die mit Hoch- oder Mitteldruck betrieben werden (z.B. Hochdruckschlauch) müssen bei ihrem Betriebsdruck mit Lecksuchspray geprüft werden.

5. Altanlagen

5.1. 50 mbar Betriebsdruck
Es besteht keine Pflicht zur Umrüstung auf 30 mbar. Die Anlagen dürfen weiter betrieben werden.

Als Austausch-Regler können die bisherigen Regler (GOK Art.- Nr.: 01 113) verwendet werden.

5.2. 30 mbar Betriebsdruck
Anlagen, die mit einem Regler nach VP 306 ausgerüstet sind (z.B. GOK Art.- Nr.: 01 114), müssen spätestens nach 10 Jahren mit einem Regler nach DIN EN 12 864 Annex D ausgerüstet werden.

6. Rohrleitungen
Bei der Verbindung von Kupferrohrleitungen mit Schneidringverschraubungen müssen Stützhülsen verwendet werden.
Ausnahme sind Cu-Rohre in der Festigkeitsklasse R 290. Hier sind keine Einsteckhülsen vorgeschrieben.

7. Instandhaltung
Druckregelgeräte und Schlauchleitungen (Mitteldruck- und Hochdruckschlauchleitungen) sind spätestens nach 10 Jahren auszutauschen. Zu berücksichtigen ist das Herstelldatum und nicht das Datum des Einbaus.


Abschrift mit freundlicher Genemigung der Firma GOK, "Information über die neue G 607".

GOK Regler und Armaturen-Gesellschaft mbH und Co. KG, Obernbreiter Str. 2-16, 97340 Marktbreit, http://www.gok-online.de



Klaus
Antworten

Zurück zu „Aufbau“