womonauten hat geschrieben:Die Frage, die sich stellt: ist die Forderung wirklich unberechtigt?
Vieles wird in der AGB versteckt...man klickt häufig den "...ich habe die AGB gelesen und akzeptiere diese...", ohne die AGB tatsächlich durchzulesen. Plötzlich hat man ein Abonnement...aber ich würde überprüfen, ob ein Einverständnis zu einem Verzicht auf Rücktritt des vermeintlichen Vertrages überhaupt rechtmäßig ist (bzw. nicht Sittenwidrig).
..wobei Internet wird so weit ich das weiß nicht als Haustürgeschäft gewertet, da wäre der Widerruf kein Thema...
Tja Zeelander....was hast Du tatsächlich (alles) angeklickt... s(ch)ein oder nicht s(ch)ein, das ist hier die Frage...

Guten Morgen,
die Aussage von David möchte ich unterstützen.
Ich arbeite täglich mit dererlei Geschichten. Die o.g. Firma ist mir hinlänglich bekannt und ich kann dazu nur sagen:
Der Download der dort angepriesenen Software ist nur dann möglich, wenn man sich dort registriert.
Die Registrierung ist jedoch nur dann erfolgreich, wenn man den Haken bei "AGB gelesen und akzeptiert" setzt. Kein Haken - keine Registrierung.
Auf der Anmeldeseite ist im rechten Frame zu lesen, dass das Angebot kostenpflichtig ist.
Grundsätzlich dürfte hier seitens des Anbieters kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachzuweisen sein - im Gegenteil: hier wurden schon Verfahren gegen die vermeintlich Geschädigten wegen Vortäuschens einer Straftat und Betruges geführt.
Diese hatten Anzeige gegen solche Firmen erstattet; die Ermittlungen führten jedoch dazu, dass nachgewiesen werden konnte, dass die Leute sich tatsächlich angemeldet hatten ..... nur, halt ohne die AGB und den Kostenhinweis auch zu lesen.
@zeelander:
Ich würde nochmals genau überlegen, ob es nicht vielleicht doch so gewesen sein kann, dass Du Dich dort registriert hast - ein tatsächlicher Download irgendwelcher Software ist nicht erforderlich. Der Vertrag wird allein durch die Anmeldung geschlossen :
Zitat der Homepage:
"Durch das Drücken des Buttons "Anmelden" enstehen Ihnen Kosten iHv. 96 Euro inkl. MwSt. pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro), Vertragslaufzeit: 2 Jahre. Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit unserem Service."
Der Verzicht auf das Widerrufsrecht kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtmäßig sein.
Zitat der Homepage:
"Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben."
Hier könnte anwaltlicher Rat von Nutzen sein .... mehr darf ich an dieser Stelle dazu nicht öffentlich posten.
Zitat der Homepage:
"Bis zum Ablauf des Anmeldetages (24:00 Uhr; "Testzeitraum") kann der Kunde den Zugang zu den in Abs. 1 genannten Inhalten nutzen, ohne dafür eine Vergütung oder ein Entgelt zu schulden.
Bis zum Ablauf des Testzeitraums gem. Ziff. 4 räumt der Dienstleister dem Kunden – unbeschadet seines gesetzlichen Widerrufsrechts (vgl. § 5) – ein Rücktrittsrecht ein.
Erklärt der Kunde bis zum Ablauf des Testzeitraums seinen Rücktritt, wird der Vertrag gegenstandslos und der ihm gewährte Zugang zu den in Abs. 1 genannten Inhalten gesperrt.
Eine bis zur Erklärung des Rücktritts etwaig erfolgte Nutzung des Zugangs zu den in Abs. 1 genannten Inhalten bleibt kostenfrei."
Die Firma dürfte somit "aus dem Schneider" sein und wahrscheinlich gute Chancen haben, ihre Ansprüche durchzusetzen.
Dies ist keine Rechtsberatung. Dies stellt lediglich die persönliche Meinung des Verfassers dar.