Kostenvoranschlag wird berechnet........
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thomasd
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Re: Kostenvoranschlag wird berechnet........
Hallo Remmi,
du magst recht haben, so tiefgründig habe ich es allerdings noch nie gesehen.
Bei meinen und anderen die ich kenne aus dem Baugewerbe, steht im Angebot auch ANGEBOT, weil ich doch eine Leistung inkl. Materiallieferung anbiete.
Jedenfalls hast du mich zum grübeln gebracht.
du magst recht haben, so tiefgründig habe ich es allerdings noch nie gesehen.
Bei meinen und anderen die ich kenne aus dem Baugewerbe, steht im Angebot auch ANGEBOT, weil ich doch eine Leistung inkl. Materiallieferung anbiete.
Jedenfalls hast du mich zum grübeln gebracht.
Re: Kostenvoranschlag wird berechnet........
Das Thema ist nicht einfach.
Sonst haben wir immer Angebote verschickt mit einer Durchschrift als Auftragbestätigung.
Das ist leider nicht ausreichend auf der AB muss Kaufvertrag stehen.
So jedenfalls meine letzte Information.
Sonst haben wir immer Angebote verschickt mit einer Durchschrift als Auftragbestätigung.
Das ist leider nicht ausreichend auf der AB muss Kaufvertrag stehen.
So jedenfalls meine letzte Information.
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thomasd
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Re: Kostenvoranschlag wird berechnet........
Tomott hat geschrieben: Das ist leider nicht ausreichend auf der AB muss Kaufvertrag stehen.
Hallo Thomas,
höhre ich zu ersten mal.
Und was steht auf der Kaufbestätigung, eine Auftragsbestätigung ist es ja nicht mehr. "Ich kaufe 12m Rohrreinigung"?
Und was steht auf der Rechnung? "Sie kauften bei uns 12m Rohrreinigung?
Hast du da was schriftliches drüber?
Re: Kostenvoranschlag wird berechnet........
Hi
ich benötigte vor kurzem von meinem Schlosser einen Kostenvoranschlag für eine Erneuerung Fenster für die Versicherung.
Er wies mich vorher darauf hin, dass es mich 11,90 EUR kostet, für die Erstellung des Kostenvoranschlages.
o.k. schrieb ich ihm und darauf hin bekam ich den Kostenvoranschlag.
Vorher bat ich ihn um ein Angebot für Gitter die angefertigt werden mußten. Für das Angebot mußte ich nichts zahlen.
Er bekam den Auftrag per E-mail von mir.
Ob nun Angebot o. Kostenvoranschlag, in beiden Fällen stehen verbindliche Zahlen auf dem Papier, worauf ich mich als Kunde berufen kann.
Wo der große Unterschied nun liegt, weiß ich nicht. In jedem Falle mußte der Schlosser bei mir erscheinen und Maß nehmen u. danach die Leistung schriftlich niederlegen.
ich benötigte vor kurzem von meinem Schlosser einen Kostenvoranschlag für eine Erneuerung Fenster für die Versicherung.
Er wies mich vorher darauf hin, dass es mich 11,90 EUR kostet, für die Erstellung des Kostenvoranschlages.
o.k. schrieb ich ihm und darauf hin bekam ich den Kostenvoranschlag.
Vorher bat ich ihn um ein Angebot für Gitter die angefertigt werden mußten. Für das Angebot mußte ich nichts zahlen.
Er bekam den Auftrag per E-mail von mir.
Ob nun Angebot o. Kostenvoranschlag, in beiden Fällen stehen verbindliche Zahlen auf dem Papier, worauf ich mich als Kunde berufen kann.
Wo der große Unterschied nun liegt, weiß ich nicht. In jedem Falle mußte der Schlosser bei mir erscheinen und Maß nehmen u. danach die Leistung schriftlich niederlegen.
Zuletzt geändert von Mary am Do 26. Aug 2010, 22:50, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Kostenvoranschlag wird berechnet........
Machen wir es mal so.
Ein Wohnmobilbesitzer möchte ein Angebot für eine Sat-Anlage.
Kein Problem ich kenne meinen Einkaufspreis und möchte noch was daran verdienen ...macht Angebotspreis
Nun möchte der Kunde diese auch moniert haben.
Ich schaue mir das Wohnmobil an und mache einen Preis als Kostenvoranschlag. Man(n) Frau beachte bitte den Wortbereich "...voranschlag"
Beim montieren stellen sich nun Gegebenheiten ein die die Kalkulation durcheinander bringen da sie nicht vorhersehbar waren.
Nun kann ich , natürlich begründet einen höheren Preis veranschlagen.
Dieser darf natürlich nicht doppelt so hoch sein wie im Voranschlag ...angeboten ...upps veranschlagt wurde.
Deswegen heisst da Ding auch Kostenvoranschlag und nie Angebot.
Habe ich mal in der Schule und Ausbildung gelernt und dann später auch schon mal schmerzlich selbst erfahren.
Ein Wohnmobilbesitzer möchte ein Angebot für eine Sat-Anlage.
Kein Problem ich kenne meinen Einkaufspreis und möchte noch was daran verdienen ...macht Angebotspreis
Nun möchte der Kunde diese auch moniert haben.
Ich schaue mir das Wohnmobil an und mache einen Preis als Kostenvoranschlag. Man(n) Frau beachte bitte den Wortbereich "...voranschlag"
Beim montieren stellen sich nun Gegebenheiten ein die die Kalkulation durcheinander bringen da sie nicht vorhersehbar waren.
Nun kann ich , natürlich begründet einen höheren Preis veranschlagen.
Dieser darf natürlich nicht doppelt so hoch sein wie im Voranschlag ...angeboten ...upps veranschlagt wurde.
Deswegen heisst da Ding auch Kostenvoranschlag und nie Angebot.
Habe ich mal in der Schule und Ausbildung gelernt und dann später auch schon mal schmerzlich selbst erfahren.
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Sascha
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Re: Kostenvoranschlag wird berechnet........
garibaldi hat geschrieben:So sehe ich es auch. Wenn ich einen Handwerker mit einem Kostenvoranschlag beauftrage, sollte vor Annahme des Auftrages von ihm geklärt werden, ob er dafür etwas verlangt. Hinterher Geld verlangen geht ja nie ...
Ich hatte vor ca. 3 Monaten mein Garagendach machen lassen und auch 4 Handwerksfirmen hier wegen Kostenvoranschlägen
die Preise lagen zwischen 5.000 und 9.500 €
Das waren auch alles richtig ausgearbeitete Kostenvoranschläge bei denen alles einzeln aufgeführt war,aber hätte da einer gesagt der Voranschlag kostet was wenn er den Auftrag nicht bekommt,dann hätte er sich den Kostenvoranschlag gleich sparen können :1sauer
Bekommen hat es dann einer der für 6500€ eingegeben hatte,und den ich dann auf 5700€ runtergehandelt habe,da er statt TiZn die Rinnen aus Edelstahl gemacht hat,das war mir die 700€ Aufpreis wert (1500€ wärs mir nicht wert gewesen)
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KlausundMelitta
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Re: Kostenvoranschlag wird berechnet........
Hallo - oh, recht "verzwackt" das Ganze:
im Baugewerbe (und angrenzende Branchen) hat es sich leider "eingeschlichen", dass Kostenvoranschläge unentgeltlich von den Handwerksfirmen zu erbringen sind - eigentlich zu Unrecht!!! - aber der kleine Handwerksbetrieb muss sehen wo er Aufträge herbekommt und damit überlebt.
in allen mir bekannten industriellen Fertigungsbereichen sind KV und Angebotserstellungen in der Regel kostenpflichtig und auf diesen Passus wird ausdrücklich vorab hingewiesen.
Nur die hier kursierende Angabe mit Prozent von der Endrechung denke ich, ist rechtlich nicht haltbar, jedoch eine Staffelung nach Aufwand (ob also umfangreiche Umbauarbeiten oder "nur" festgelegte Baugruppe austauschen) betrachte ich als angemessen.
LG Melitta
im Baugewerbe (und angrenzende Branchen) hat es sich leider "eingeschlichen", dass Kostenvoranschläge unentgeltlich von den Handwerksfirmen zu erbringen sind - eigentlich zu Unrecht!!! - aber der kleine Handwerksbetrieb muss sehen wo er Aufträge herbekommt und damit überlebt.
in allen mir bekannten industriellen Fertigungsbereichen sind KV und Angebotserstellungen in der Regel kostenpflichtig und auf diesen Passus wird ausdrücklich vorab hingewiesen.
Nur die hier kursierende Angabe mit Prozent von der Endrechung denke ich, ist rechtlich nicht haltbar, jedoch eine Staffelung nach Aufwand (ob also umfangreiche Umbauarbeiten oder "nur" festgelegte Baugruppe austauschen) betrachte ich als angemessen.
LG Melitta
Re: Kostenvoranschlag wird berechnet........
Remmi hat geschrieben:Machen wir es mal so.
Ein Wohnmobilbesitzer möchte ein Angebot für eine Sat-Anlage.
Kein Problem ich kenne meinen Einkaufspreis und möchte noch was daran verdienen ...macht Angebotspreis![]()
Nun möchte der Kunde diese auch moniert haben.
Ich schaue mir das Wohnmobil an und mache einen Preis als Kostenvoranschlag. Man(n) Frau beachte bitte den Wortbereich "...voranschlag"
Beim montieren stellen sich nun Gegebenheiten ein die die Kalkulation durcheinander bringen da sie nicht vorhersehbar waren.
Nun kann ich , natürlich begründet einen höheren Preis veranschlagen.
Dieser darf natürlich nicht doppelt so hoch sein wie im Voranschlag ...angeboten ...upps veranschlagt wurde.
Deswegen heisst da Ding auch Kostenvoranschlag und nie Angebot.
Habe ich mal in der Schule und Ausbildung gelernt und dann später auch schon mal schmerzlich selbst erfahren.
Wieso kannst Du nicht ein Angebot machen?
Die Begründung, die Du dort lieferst, passt auch zu einem Angebot.
Bei beiden Möglichkeiten sind Kostenänderung von Angebot/Kostenvoranschlag möglich. Üblicherweise sollten bei Kostenänderungen von über 15-20% beim AG nachgefragt werden, ob dies denn auch ausgeführt werden soll.
Auch Kostenvoranschläge sind erst einmal nicht zwingend kostenpflichtig. Der Unterschied zum Angebot: Kostenvoranschläge beinhalten in der Regel eine detailliertere Aufstellung der Kosten.
Hier mal eine Info der Handwerkskammer:
http://www.hwk-trier.de/101/klimax3.0/h ... 3=1&e265=1
oder der IHK
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/ ... index.html
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garibaldi
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Re: Kostenvoranschlag wird berechnet........
Andy hat geschrieben: Der Unterschied zum Angebot: Kostenvoranschläge beinhalten in der Regel eine detailliertere Aufstellung der Kosten.
Es muss nicht unbedingt eine detaillierte Aufstellung der Kosten sein, es kann zum Beispiel auch eine aufwändige Planung sein. Und genau das ist der Grund, warum Kostenvoranschläge (egal, ob sie nun in der Praxis Kostenvoranschlag oder Angebot genannt werden) eigentlich immer kostenpflichtig sein müssten, denn es ist ein mehr oder weniger großer Aufwand damit verbunden, der den Anbieter nun einmal einiges an Geld kostet. Allein schon die Arbeitszeit für die Erstellung des Dings schlägt ja unter Umständen ganz schön zu Buche. Bei uns (Küchenplanung) handhaben wir es so, dass wir unverbindlich Planungen durchführen, die der Kunde auch hier im Haus einsehen kann. Will er die Planung ohne Auftragserteilung mitnehmen, verlangen wir einen Festbetrag, der dann bei Auftragserteilung gutgeschrieben wird. Früher war das in unserer Branche nicht üblich, setzt sich aber immer mehr durch, weil die Kunden ganz gerne mit solchen Planungen "hausieren gehen", soll heißen, sie legen die Planung einem oder mehreren Mitbewerbern vor, die dann die ganze Arbeit nicht mehr haben (immerhin unter Umständen einige Stunden ...) und nur noch einen etwas niedrigeren Preis nennen muss, um den Kunden rüberzuziehen.
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Sascha
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Re: Kostenvoranschlag wird berechnet........
garibaldi hat geschrieben: Bei uns (Küchenplanung) handhaben wir es so, dass wir unverbindlich Planungen durchführen, die der Kunde auch hier im Haus einsehen kann. Will er die Planung ohne Auftragserteilung mitnehmen, verlangen wir einen Festbetrag, der dann bei Auftragserteilung gutgeschrieben wird. Früher war das in unserer Branche nicht üblich, setzt sich aber immer mehr durch, weil die Kunden ganz gerne mit solchen Planungen "hausieren gehen", soll heißen, sie legen die Planung einem oder mehreren Mitbewerbern vor, die dann die ganze Arbeit nicht mehr haben (immerhin unter Umständen einige Stunden ...) und nur noch einen etwas niedrigeren Preis nennen muss, um den Kunden rüberzuziehen.
Also wir haben letzten Herbst unsere neue Küche zuhause von 3 "Küchenfritzen" planen lassen und mussten dies nirgends bezahlen und durften auch alle Planungen/Unterlagen mitsamt dem Angebot mitnehmen.
Die Küche wurde dann im Dezember geliefert und eingebaut (natürlich haben wir nur EINE Küche gekauft).
Hätten wir für das Angebot/die Planung was zahlen müssen wäre das für mich gleich erledigt gewesen und dieses Unternehmen wäre gleich aus meinem "Raster" gefallen......ich zwinge ja Niemanden mir ne Küche zu verkaufen
Genauso jetzt die Küche für meine Mietwohnung die letzte Woche eingebaut wurde (das hab ich aber selbst gemacht mit einem Freund/Schreiner,also hab ich dort nur die Küche gekauft).........allerdings hab ich diesmal nur 2 Angebote eingeholt bis zur Auftragserteilung.
Hat auch nix gekostet und den Plan gabs mit nach Hause zum ansehen und vergleichen.