wie kannste denn so was hier schreiben, Du glaubst doch wohlnicht im Ernst die Oberlehrerfraktion versteht Deinen Rheinischen Schalk im Nacken.......die nehmen das für bare Münze.....und wenn hupen und nahe Auffahren schon die Titulierung zum Mörder anscheinend rechtfertigt.....dann mache Dich mal auf einiges gefasst
Dieser Fahrer sollte die nächsten 100 km NICHT halten!
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Urban
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Re: Dieser Fahrer sollte die nächsten 100 km NICHT halten!
Hallo Präses
wie kannste denn so was hier schreiben, Du glaubst doch wohlnicht im Ernst die Oberlehrerfraktion versteht Deinen Rheinischen Schalk im Nacken.......die nehmen das für bare Münze.....und wenn hupen und nahe Auffahren schon die Titulierung zum Mörder anscheinend rechtfertigt.....dann mache Dich mal auf einiges gefasst
wie kannste denn so was hier schreiben, Du glaubst doch wohlnicht im Ernst die Oberlehrerfraktion versteht Deinen Rheinischen Schalk im Nacken.......die nehmen das für bare Münze.....und wenn hupen und nahe Auffahren schon die Titulierung zum Mörder anscheinend rechtfertigt.....dann mache Dich mal auf einiges gefasst
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Kaufunger
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Re: Dieser Fahrer sollte die nächsten 100 km NICHT halten!
Urban hat geschrieben:Die hier selbsternannten Saubermänner verlieren langsam Ihre Contenance der Versuch ein relativ neues Mitglied hinterhältig zu demontieren scheint zu misslingen und an der Schlagfertigkeit des Neuen zu scheitern.
Lass Dich nicht unterkriegen Pit, viele hier sind Deiner Meinung, Schreiben aber nichts dazu um eine Konfrontation mit der Oberlehrerfraktion zu vermeiden.
Dann behaltet ihr euere Contenance, mir jedenfalls sind Leute die Jemanden kritisieren, nur weil er gesetzeskonform handelt (siehe angefügten Text)
"und der nächste auf der Landstraße mit PKW stur Tacho 100 fährt, und selbst zum Überholen nicht beschleunigt,"
einfach nur doof.
Ich denke, es ist euch recht, wenn ich mich jetzt hier ausklinke.
Auch auf die Gefahr, dass ihr Schlauköppe mir unterstellt, dass ich nicht mehr weiter weiss.
Aber ich weiss ja jetzt, wie das mit der Ignorliste funktioniert.
Rainer
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Heiko
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Ich glaube, ihr müsst aber auch unterscheiden:
Ich habe lediglich die rechtliche Lage geschildert. Wenn hier behauptet wird, dass es Nötigung sei, wenn jemand 80 km/h auf der AB fährt, ist das eben ganz einfach falsch!
Ob ich oder ihr das nun toll finde oder nicht, hat damit zuerst mal gar nichts zu tun! Auch mit Oberlehrer hat das nichts zu tun. Das ist ganz einfach so und Punkt.
Wer so etwas allerdings zur Erziehung oder Rache macht, ist in meinen Augen ein Blödmann.
@CampingPit: Sicher steckt hier in jedem die Fehlbarkeit (Menschlichkeit). Selbst ich als Fahrlehrer würde nie behaupten etwas, auch mal wissentlich falsch zu machen.
Unbeabsichtigt sicher auch!
Ich denke so habe ich deine Aussage dann richtig interpretiert?
Ich habe lediglich die rechtliche Lage geschildert. Wenn hier behauptet wird, dass es Nötigung sei, wenn jemand 80 km/h auf der AB fährt, ist das eben ganz einfach falsch!
Ob ich oder ihr das nun toll finde oder nicht, hat damit zuerst mal gar nichts zu tun! Auch mit Oberlehrer hat das nichts zu tun. Das ist ganz einfach so und Punkt.
Wer so etwas allerdings zur Erziehung oder Rache macht, ist in meinen Augen ein Blödmann.
@CampingPit: Sicher steckt hier in jedem die Fehlbarkeit (Menschlichkeit). Selbst ich als Fahrlehrer würde nie behaupten etwas, auch mal wissentlich falsch zu machen.
Unbeabsichtigt sicher auch!
Ich denke so habe ich deine Aussage dann richtig interpretiert?
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Urban
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Re: Dieser Fahrer sollte die nächsten 100 km NICHT halten!
einfach nur doof.
das meine ich mit Contenance verlieren
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ontheroad
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Re: Dieser Fahrer sollte die nächsten 100 km NICHT halten!
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garibaldi
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Re:
Da hast Du zweifellos rein juristisch gesehen recht, zumindest, so lange derjenige tatsächlich genau 80 km/h fährt. Aber das soll mir mal einer vormachen. Selbst wenn er seinen Tempomat mit dem Navi koppelt und über GPS 80 km/h einstellt, dürfte es zu Schwankungen kommen, und sobald er dann auf 79 abrutscht, ist es passiert ... abgesehen davon ist damit noch nicht geklärt, ob es nicht doch einen Verstoß gegen die StVO darstellt (also nicht den Straftatbestand der Nötigung, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit), auf der Autobahn LKWs zu zwingen, ihr Tempo dem eigenen anzupassen - praktisch sieht das dann ja so aus, dass eine ganze Kolonne von LKWs hinter einem einzelnen PKW her kutschiert, was im Endeffekt ja sogar zu einer erhöhten Gefahr führen kann. Und wenn besagter 80-Fahrer das nur in der Absicht tut, die LKW-Fahrer zu maßregeln, dann ist er sowieso auf der falschen Spur, denn dazu hat er definitiv kein Recht. Jetzt wüsste ich nur gerne mal, warum sonst sich ein PKW-Fahrer so verhalten sollte, denn er selbst dürfte ja wesentlich schneller fahren.Heiko hat geschrieben:Ich glaube, ihr müsst aber auch unterscheiden:
Ich habe lediglich die rechtliche Lage geschildert. Wenn hier behauptet wird, dass es Nötigung sei, wenn jemand 80 km/h auf der AB fährt, ist das eben ganz einfach falsch!
Und das mit der Fehlbarkeit ist natürlich auch so eine Sache. Letztlich muss ich als Autofahrer doch ständig überprüfen, in wie weit mein Verhalten der Situation angemessen ist. Da kann es natürlich zu Fehleinschätzungen kommen, und jeder, der behaupten würde, ihm passiere das nie, ist für mich, mit Verlaub, ein Lügner. Und aus genau diesem Grund kann es auch nicht sinnvoll sein, sich immer und in jeder Situation sklavisch an die Vorschriften zu halten, denn es kann Situationen geben, in denen ein Übertreten derselben einfach notwendig ist. Nur mal ein Beispiel aus der Praxis: Man steht bei Rot an einer Ampelkreuzung mit schraffierten Flächen zwischen den Fahrspuren. Von hinten kommt ein Rettungswagen im Einsatz. Um den durch zu lassen, habe ich nur die eine Möglichkeit, auf die schraffierte Fläche zu fahren. Sollte ich das vielleicht nicht tun? Jeder normale Mensch wird mir doch zustimmen, dass ich hier geradezu die StVO ignorieren muss. Das ist zwar ein extremes Beispiel, aber es verdeutlicht, dass man schlicht nicht jede Regel in jeder Situation einhalten soll und darf, es muss bei jeder Regel einen Ermessensspielraum geben, sonst wird die gesamte Gesellschaft gelähmt, ein Zusammenleben würde unmöglich - es wäre das extreme Gegenmodell zur Anarchie, und Extreme sind immer von Übel.
Weil sich jemand im Zusammenhang mit den von mir erwähnten 100 km/h auf der Landstraße unqualifiziert geäußert hat: Welches Verhalten ist aus der Sicht des erfahrenen Fahrlehrers sinnvoller und damit vertretbarer:
a) Auf der Landstraße ein langsameres Fahrzeug möglichst zügig zu überholen und dabei kurzzeitig die vorgeschriebene Geschwindigkeit geringfügig zu überschreiten oder
b) in der selben Situation exakt die 100 km/h einzuhalten und dadurch den Überholvorgang länger zu gestalten mit allen damit verbundenen Risiken?
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Heiko
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Hallo Cornelius,
Zum Verhalten beim Rettungswagen:
Auch diese Ausnahmen sind durch die StVO (§38(1)) gedeckelt und durch die Rechtsprechung abgesichert.
Du musst den Rettungswagen freie Fahrt verschaffen - sogar eine rote Ampel darf - unter Ausschluss einer Gefährdung anderer - überfahren werden, um den Rettungsdienst den Weg frei zu machen.
Die StVO ist ja nur eine Verordnung und kein Gesetz, und wird durch den Verkehrstagen und der Rechtsprechung dem täglichen und praktischen Gegebenheiten angepasst.
Leider wird sie dadurch aber auch nicht übersichtlicher für uns Normalbürger.
Zu deinem Überholvorgang:
Einem Fahrschüler werde ich niemals erzählen, dass er beim Überholen die 100 überschreiten soll.
Lt StOV {§5(2)) darf eh nur überholen, wer eine erheblich höher Geschwindigkeit fahren kann.
Als "erheblich" wird dann in der Rechtsprechung mindestens 20 km/h genannt.
Also für den Fahrschüler das geltende Recht: Wenn der vor dir 80 km/h fährt und du mit 100 nicht sicher an vorbei kommst, lass es einfach bleiben.
Überholen ist das gefährlichste Fahrmanöver mit, wenn es nicht klappt, meist tödlichen Folgen.
Nun zum Menschen Heiko:
Ich fahre als Pkw einen Audi TT mit 200 PS - da schaffe ich es fast nicht unter 100 zu bleiben, wenn ich einmal zum Überholen auf der Landstraße drauf trete.
Aber ich weiß, dass es nicht richtig ist, und sollte mich gerade da jemand blitzen, habe ich die A-Karte gezogen.
Zum Verhalten beim Rettungswagen:
Auch diese Ausnahmen sind durch die StVO (§38(1)) gedeckelt und durch die Rechtsprechung abgesichert.
Du musst den Rettungswagen freie Fahrt verschaffen - sogar eine rote Ampel darf - unter Ausschluss einer Gefährdung anderer - überfahren werden, um den Rettungsdienst den Weg frei zu machen.
Die StVO ist ja nur eine Verordnung und kein Gesetz, und wird durch den Verkehrstagen und der Rechtsprechung dem täglichen und praktischen Gegebenheiten angepasst.
Leider wird sie dadurch aber auch nicht übersichtlicher für uns Normalbürger.
Zu deinem Überholvorgang:
Einem Fahrschüler werde ich niemals erzählen, dass er beim Überholen die 100 überschreiten soll.
Lt StOV {§5(2)) darf eh nur überholen, wer eine erheblich höher Geschwindigkeit fahren kann.
Als "erheblich" wird dann in der Rechtsprechung mindestens 20 km/h genannt.
Also für den Fahrschüler das geltende Recht: Wenn der vor dir 80 km/h fährt und du mit 100 nicht sicher an vorbei kommst, lass es einfach bleiben.
Überholen ist das gefährlichste Fahrmanöver mit, wenn es nicht klappt, meist tödlichen Folgen.
Nun zum Menschen Heiko:
Ich fahre als Pkw einen Audi TT mit 200 PS - da schaffe ich es fast nicht unter 100 zu bleiben, wenn ich einmal zum Überholen auf der Landstraße drauf trete.
Aber ich weiß, dass es nicht richtig ist, und sollte mich gerade da jemand blitzen, habe ich die A-Karte gezogen.
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CampingPit
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Re:
Heiko hat geschrieben: Nun zum Menschen Heiko:
Ich fahre als Pkw einen Audi TT mit 200 PS - da schaffe ich es fast nicht unter 100 zu bleiben, wenn ich einmal zum Überholen auf der Landstraße drauf trete.
Aber ich weiß, dass es nicht richtig ist, und sollte mich gerade da jemand blitzen, habe ich die A-Karte gezogen.
Aha, Heiko, siehst Du - genau das meinte ich weiter oben.
Nun plötzlich bin ich nicht mehr alleine - wie schön.
Das meine ich mit "menschlich".
Du, auch als Fahrlehrer, überholst mit Deinem 200 PS-Geschoß, wenns drauf ankommt, so wenig mit 100 km/h, wie ich eben auch.
Unzählige Andere verfahren genauso.
Dass Du das natürlich dem Fahrschüler nicht sagst, ist logisch und wäre kaum zielführend, denn auch, wenn er es später ebenfalls so macht, sollte er ja wenigstens vermittelt gekriegt haben, dass es falsch ist.
Und deshalb mein Apell weiter oben: Anstatt das ewig vorwärts und rückwärts zu verurteilen, wäre es doch besser, diese Tatsache zu akzeptieren und vielleicht ein wenig im eigenen Fahrstil zu berücksichtigen.
Ich kann mir im Umkehrschluß jedenfalls nicht vorstellen, dass Du, wenn ihr Euch irgendeiner bekannten Raser-Überholstrecke nähert, dem Fahrschüler sagst: "Wenn Dich einer überholen will, geht das gar nicht, denn das ist nicht erlaubt. Dann fahr bitt mittig in die Fahrbahn und bremse ihn aus."
Das wirst Du ihm kaum raten, oder?
Nein tust Du nicht - Du wirst zu ihm sagen: "Paß auf, hier überholen sie immer etwas schnell und knapp, behalt also den rückwärtigen Verkehr im Auge." Und genau das mein ich mit dem anpassen an eben solche Situationen.
In Griechenland bin ich vor ein paar Jahren mit 110 echten KM/hs unterwegs gwesen, als scheppernd ein Uraltsattel-LKW an mir vorbeiklapperte. Dürfen tut er das nicht, aber die machen das da eben so. Und weil ich das weiß, verhalte ich mich entsprechend.
Von der Erkenntnis, dass das nicht der griechischen STVO entspricht, kann ich mir nichts kaufen, wenn ich stur, wie ein Deutscher eben, auf der mir zustehenden Fahrspur, für Griechen unüblich, mittig fahre und mir der Laster am A.... hängt und mich von der Straße schiebt.
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garibaldi
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Re:
Gut gesagt.Heiko hat geschrieben:Hallo Cornelius,
Zum Verhalten beim Rettungswagen:
Auch diese Ausnahmen sind durch die StVO (§38(1)) gedeckelt und durch die Rechtsprechung abgesichert.
Du musst den Rettungswagen freie Fahrt verschaffen - sogar eine rote Ampel darf - unter Ausschluss einer Gefährdung anderer - überfahren werden, um den Rettungsdienst den Weg frei zu machen.
Die StVO ist ja nur eine Verordnung und kein Gesetz, und wird durch den Verkehrstagen und der Rechtsprechung dem täglichen und praktischen Gegebenheiten angepasst.
Leider wird sie dadurch aber auch nicht übersichtlicher für uns Normalbürger.
Na das dürfte ja wohl klar sein ...Heiko hat geschrieben: Zu deinem Überholvorgang:
Einem Fahrschüler werde ich niemals erzählen, dass er beim Überholen die 100 überschreiten soll.
Auch klar. Ich dürfte die Million Kilometer Fahrpraxis längst hinter mir haben, da hat man dann doch so manches erlebt - gottseidank bin ich nie in eine extreme Unfallsituation gekommen, nicht mal als Zeuge. Und mit dem Überholen sollte man natürlich höllisch aufpassen, das ist klar. Was man da manchmal "bewundern" darf bei anderen Verkehrsteilnehmern, das ist unbeschreiblich. Das beste, was mir passiert ist, war, dass ich mit unserem damaligen VW-Bus aufs Bankett ausweichen musste, weil mir in einem Hohlweg in einer Kurve zwei Omnibusse nebeneinander entgegenkamen - auf 2-spuriger Straße!Heiko hat geschrieben: Lt StOV {§5(2)) darf eh nur überholen, wer eine erheblich höher Geschwindigkeit fahren kann.
Als "erheblich" wird dann in der Rechtsprechung mindestens 20 km/h genannt.
Also für den Fahrschüler das geltende Recht: Wenn der vor dir 80 km/h fährt und du mit 100 nicht sicher an vorbei kommst, lass es einfach bleiben.
Überholen ist das gefährlichste Fahrmanöver mit, wenn es nicht klappt, meist tödlichen Folgen.
Naja, wenn Du nicht all zu heftig drauf trittst, hast Du ja die Chance, ohne oder mit einem kleinen Bußgeld und ohne Punkte davon zu kommen - dank der bekannten "Toleranzen".Heiko hat geschrieben: Nun zum Menschen Heiko:
Ich fahre als Pkw einen Audi TT mit 200 PS - da schaffe ich es fast nicht unter 100 zu bleiben, wenn ich einmal zum Überholen auf der Landstraße drauf trete.
Aber ich weiß, dass es nicht richtig ist, und sollte mich gerade da jemand blitzen, habe ich die A-Karte gezogen.
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Arminius
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Re: Re:
garibaldi hat geschrieben: a) Auf der Landstraße ein langsameres Fahrzeug möglichst zügig zu überholen und dabei kurzzeitig die vorgeschriebene Geschwindigkeit geringfügig zu überschreiten oder
Hab ich gemacht und bin dabei geblitzt worden: 20€!
Ich war ortsunkundig und der Typ vor mir wusste von der festen Radaranlage und war leider übervorsichtig. 85km/h anstelle der erlaubten 100km/h.
Hab ich alles als Begründung an gegeben. Hat nichts genutzt.