...ich habe mal gelesen das 5% Überladung in den meisten Fällen toleriert werden, sogar ohne Verwarnungsgeld.
Macht nach Adam -Riese 175 kg drüber.
Wie im Schadenfall die Versicherung entscheidet bliebe zu klären.
In Deutschland ist ein Bußgeld (bei Kfz bis 3,5 t zGG) erst bei einer Überschreitung des zGG um mehr als 5% vorgesehen.
Allerdings kann die beanstandende Exekutive ein Ablasten auf den zulässigen Maximalwert
vor Ort verlangen.
Das heißt, es muss ausgeladen werden, bevor weitergefahren werden darf.......
Im Ausland sehr schwierig

und außerdem regelmäßig deutlich teurer als hier.
Die 5% Überladung sind aber neuerdings in Österreich nicht
mehr erlaubt.Zählst du die 175kg dazu hast du 3175kg,wenn Sie dich dann
ohne GO-Box erwischen zählst Du als Mautpreller und das wird teuer,sehr teuer
Der Zitierte meint wohl 3.675 kg....
Aber auch dann wird sein Post nicht weniger falsch:
Nur Kfz mit mehr als 3,5 t zulässigem GG - nicht tatsächliches Gesamtgewicht, sind verpflichtet, eine GO-Box zur Abrechnung der mautpflichtig genutzten Strecken zu installieren ( obwohl auch direkte Abrechnung mit der ASFINAG möglich ist).
Ein überladenes Kfz, daß ein tasächliches GG über 3,5 t erreicht, gilt weiterhin als das, was es in der Zulassung ist:
bis 3,5 t.
Eine Busse wegen Überladung, zwangsweises Ausladen des Übergewichtes, evtl. Abschleppen des Kfz (von der Autobahn) bleibt davon unberührt.
Fazit:
In Deutschland alles nicht so schlimm, im Ausland kann es zum Desaster führen,
brainless
