Hallo,rittersmann hat geschrieben:Im genannten Fall sollen die Eigentumsrechte noch nicht mal beim Händler, sondern noch beim Hersteller gelegen haben. Der Händler hatte in einigen Fällen weder Brief noch Fahrzeug. Der hat einfach Verträge geschrieben und Anzahlungen kassiert. Da war wohl kriminelle Energie im Spiel. Nur kann der unbedarfte Anzahler dies nicht (Halb) wissenLese immer wieder von diesem Halbwissen....
Das stimmt so nicht! Es kommt darauf an wie sich die Eigentumsverhältnisse darstellen. Besonders wenn eine Sache (Fahrzeug) schon komplett bezahlt ist, ist das Eigentum nicht mehr beim Händler. Der hat es maximal noch im Besitz.![]()
darf ich mal fragen, wann ist denn nun genau das Eigentum begründet? beim Womokauf, doch nicht mit der Bezahlung oder doch?
Also ich dachte immer, erst denn wenn man im Brief steht, der ist der Eigentümer, wer den nur hat ist der Besitzer, wer nur bezahlt und nix hat, ist weder Besitzer noch Eigentümer.
Wie ist das genau? beim Womokauf?
Könnte bitte mal jemand der es genau weiß definieren?