Umweltplakette

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Gimli
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Re: Umweltplakette

Beitrag von Gimli »

Urban hat geschrieben:....
Den Anhörungsbogen erst am vorletzten Tage abgeschickt, geschrieben das man den Wagen an die Ehefrau verliehen hatte.
Die bekommt dann selber einen Anhörungsbogen und schickt diesen auch erst am vorletzten Tage der Frist zurück und gibt an sie hätte den Wagen an Ihre Tochter (oder Mutter, Vater) weitergegeben. Wenn die Tochter dann den Anhörungsbogen bekommt ist die Sache meist verjährt.
Sorry, aber genau diese Vorgehensweise unterbricht die Verjährung !

Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nach § 24 Abs. 3 StVG drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

Diese Verjährungsfrist wird jedoch durch etliche Handlungen unterbrochen (§ 33 OWiG), so z.B. durch die erste Vernehmung des Betroffenen, die Versendung des Anhörungsbogens oder dem Erlass des Bußgeldbescheides etc. etc.

Nach einer Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem (§ 33 Abs. 3 OWiG).

Die Verfolgung ist jedoch spätestens verjährt, wenn seit dem Verjährungsbeginn das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist, mindestens jedoch zwei Jahre verstrichen sind.

In Deinem Fall ist die Verjährung daher bereits durch die Übersendung des Anhörungsbogens unterbrochen worden.

Wenn das bei Dir so geklappt hat, hat die Bußgeldbehörde einfach gepennt - und dann gilt : http://www.cosgan.de/images/more/bigs/a143.gif
uh115
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Re: Umweltplakette

Beitrag von uh115 »

Aha, versuche zu verstehen: ich besitze ein WoMo ohne Plakette und die Behörden glauben, daß ich dies WoMo ausgerechnet in eine Umweltzone geschleppt haben. Glaub ich nie und nimmer!
Und bei der Verschleppungstaktik dürfte eins klar wie wie frische Kloßbrühe sein: Fahrtenbuch wird dem Halter absolut sicher sein. Das läßt sich keine Behörde bieten alleine wegen der Unglaubwürdigkeit.
Gruß
UH115
Gimli
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Re: Umweltplakette

Beitrag von Gimli »

uh115 hat geschrieben:....Fahrtenbuch wird dem Halter absolut sicher sein. Das läßt sich keine Behörde bieten alleine wegen der Unglaubwürdigkeit.
Gruß
UH115
http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c014.gif
Urban
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Re: Umweltplakette

Beitrag von Urban »

Wieso Fahrtenbuch man war ja in der Lage den Fahrer zu nennen,
wenn ich behaupte der Fahrer ließe sich nicht mehr feststellen dann bekomme ich eventuell ein Fahrtenbuch aufgezwungen.
In dem geschidertem Fall hat die Behörde von sich aus den Fall eingestellt.


@ uh
was die Behörde glaubt kann mir erstmal Wurst sein, wenn ich behaupte ich habe mein Fahrzeug ohne Motorlauf eingeschleppt, so müssen die mir erstmal nachweisen das das nicht so war. zB meine Batterien waren leer und ich wolte die bei mir zu Hause aufladen, oder was an meiner Inneneinrichtung verändern.
Außerdem ist ja ein Gerichtsverfahren anhängig über solch einen Fall.
Habe mir die Auflagen der Stadt Köln zur Umweltzone genau angesehen dort steht nix über das befahren (schleppen) ohne Motor. Der Grobstauberzeuger war ja ausgeschaltet.

Hier kann man zur Halterhaftung auch noch was nachlesen (eigentlich wird hier bestätigt was ich gesagt habe sorry)

http://www.autosieger.de/article14445.html


Wie gesagt mich betrifft das persönlich überhaupt nicht, ich darf mit meinem H-Womo rein in die Zonen und unsere beiden PKW haben grüne Plaketten und selbst mein Roller hat Kat, wenn die demnächst mit den 2Rädern anfangen
Gimli
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Re: Umweltplakette

Beitrag von Gimli »

Zitat :

"Ist nach einem Verkehrsverstoß, der mit mindestens einem Punkt zu bewerten ist, der Verwaltungsbehörde ohne zumutbaren Aufwand die Ermittlung des Fahrzeugführers zum Tatzeitpunkt nicht innerhalb der Verjährungsfrist möglich, so kann nach einer entsprechenden Ermessensentscheidung dem Fahrzeughalter auferlegt werden, für längere Zeit ein Fahrtenbuch zu führen.

Dies ist keine Strafmaßnahme, sondern soll lediglich sicher stellen, dass die Ahndung künftiger Verkehrsverstöße nicht erneut an der mangelnden Mitwirkung des Halters an der Fahrerfeststellung scheitert.

Um die Probleme der Verhältnismäßigkeit und der Kausalität einer verspäteten Anhörung im Bußgeldverfahren ranken sich zahlreiche Verwaltungsgerichtsurteile mit einer durchgängig für den Halter kaum durchbrechbaren Strenge der Anforderungen an seine Mitwirkungspflichten."

Quelle
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Zitat:

"Schon die erstmalige Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit, die nach Anlage 13 zur Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) vom 18. 8. 1998 mit einem Punkt zu bewerten ist, rechtfertigt die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage gem. § 31a StVZO, ohne dass es auf besondere Umstände des Einzelfalles, namentlich die Gefährlichkeit des Verkehrsverstoßes, ankommt (Änderung der Senatsrechtsprechung)."
OVG Münster, Urteil vom 29. 4. 1999 - 8 A 699/97


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Zitat:

"Die Straßenverkehrsbehörde kann nach einem Verkehrsverstoß den Halter des Pkw zur Führung eines Fahrtenbuchs verpflichten, wenn dieser falsche Angaben zur Person des Fahrers macht. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts in einem Eilverfahren hervor.
Bei der Anhörung gab der Halter Namen und Adresse einer Person an, die das Auto gefahren haben sollte. Die Angaben erwiesen sich jedoch als falsch.
Die Behörde verpflichtete daraufhin den Halter des Pkw, ab sofort für die Dauer eines Jahres ein Fahrtenbuch zu führen. Hiergegen erhob dieser Widerspruch und wandte sich zugleich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht.

Die Richter haben die Maßnahme der Behörde als rechtmäßig bestätigt."

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 3 L 677/06.NW -

-------------------------------

Allein schon, damit die hier geschilderten Verfahrenweisen nicht Schule machen ( Nennung eines anderen Fahrers, der dann wieder einen anderen nennt usw. usw. ) ist die Auferlegung eines Fahrtenbuches nicht nur opportun sondern auch angeraten - so wird es die Verfolgungsbehörde sicherlich sehen ;)
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Re: Umweltplakette

Beitrag von Bogner »

Als Beschuldigter habe ich in Deutschland das Recht, Meine aussage zu verweigern, wenn ich entweder mich oder einen meiner Angehörigen belaste!
So, dann dürfte (ich bin mir aber nicht sicher) die Behörde das Nachsehen haben.
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Re: Umweltplakette

Beitrag von Gimli »

Bogner hat geschrieben:Als Beschuldigter habe ich in Deutschland das Recht, Meine aussage zu verweigern, wenn ich entweder mich oder einen meiner Angehörigen belaste!
So, dann dürfte (ich bin mir aber nicht sicher) die Behörde das Nachsehen haben.
Stimmt, Du hast das Recht, die Aussage zu verweigern, wenn Du Dich selbst oder einen Angehörigen dadurch der Gefahr aussetzt, verfolgt zu werden.

Das impliziert jedoch noch lange nicht, dass damit der Fall erledigt ist .... das wäre ja sonst ´ne ganz dolle Nummer :lach1 :lach1
Urban
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Re: Umweltplakette

Beitrag von Urban »

mmmh , ich meine der Chefjurist vom ACE ist doch wahrscheinlich kein Depp wenn er rät sich so zu verhalten. Das was Du hier anführst Gimli ist natürlich richtig....aber wenn Juristen meinen das Gesetz hat Lücken und die könnte man nutzen.....ich würde das jedenfalls versuchen wenn ich in so einer Zone wohnen würde und wollte mein Fahrzeug für den Urlaub beladen bei einem Fahrzeug ohne Plakette.

Ich unterwerfe mich keinem Gesetzt das ich kategorisch wegen Mängeln und falscher Grundlage ablehne.....so ist es doch legal wenn ich Möglichkeiten suche und auch finde es zu umgehen oder auszuhebeln.
Nicht umsonst lehnen die Wissentschaftler die nicht beim Staat beschäftigt sind dieses Gesetz meist ab.
An erster Stelle das Frauenhofer Institut genannt.

ich finde mein Link weiter oben ist doch wohl eindeutig zweideutig :lach1
Gimli
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Re: Umweltplakette

Beitrag von Gimli »

Urban hat geschrieben:mmmh , ich meine der Chefjurist vom ACE ist doch wahrscheinlich kein Depp wenn er rät sich so zu verhalten.
Das kann ich leider nicht beurteilen, ich kenne ihn ja gar nicht :cool1 .

Aber wie gesagt, ich kann Dir auch raten Dich so oder so zu verhalten ----- ob´s dann so ausgeht, wie Du´s Dir erhoffst, steht jedoch auf einem andern Blatt :mrgreen: :mrgreen:

Ich denke, da kann man sich wund-plaudern .... ;) ;)
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