Hallo nochmal,jion hat geschrieben:... Hat man ihn nicht, könnte ein schlecht gelaunter Polizist einem 20€ Bußgeld aufbrummen.
...
sollte die Höchstgeschwindigkeit der Reifen doch unter der bauartbedingten des Fahrzeugs liegen, so stellt das Fehlen dieses Aufklebers (bzw. einer eindeutigen Kennzeichnung) eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach § 36 Abs. 1 S. 3 Nr. 1, § 69a StVZO i.V.m. §24 StVG mit
5,- € Verwarngeld
geahndet werden kann.
Kommt noch eine Überschreitung der durch die Winterreifen bestimmten Höchstgeschwindigkeit hinzu, so kann dies gem. § 36 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 u. 2, § 69a StVZO i.V.m. § 24 StVG mit
25,- € Verwarnungsgeld geahndet werden.
... das hatte ich noch vergessen
