Gimli hat geschrieben:Andy hat geschrieben: In diesem Fall schreibt der Verkäufer so oft, dass es sich um die original Verpackung handelt, dass eine arglistige Täuschung bestimmt nicht vorliegt. Dies ist auch bestimmt nicht anfechtbar. Warum auch, wenn er doch die Verpackung verkaufen will und dafür auch Käufer findet ist doch alles in Ordnung.
Seitens der Käufer steht für mich fest:
Entweder brauchen die Käufer so etwas gerade, oder man hat 3 x überlesen, dass es sich um die OVP handelt, aber dann ist der Käufer selber schuld.
Wie gesagt, man KANN in derartigen Fällen etwas unternehmen. Mehr habe ich nicht geschrieben.
Wenn natürlich jemand tatsächlich die OVP für teuer Geld kaufen will, dann ist ja auch alles gut![]()
Und: es ist so, dass nicht immer die Regel gilt "wer lesen kann, ist klar im Vorteil" - auch, wenn Du's nicht glauben magst.
Ich glaube da immer noch nicht dran.
Es ist in dieser Auktion der Artikel erschöpfend beschrieben. So heißt das auch rechtlich. Es ist auch kein kleingedrucktes vorhanden. Er hat 3 x beschrieben, dass es sich nur um eine Original Verpackung handelt. Er hat nicht ausgelassen, um darauf hinzuweisen.
Der Anzeigepflicht ist hier genüge getan.
Es gibt andere Auktionen, da steht nur an einer Stelle klein geschrieben, dass es sich um die OVP handelt. Hier sieht m.E. die Lage anders aus.
Aber egal, für mich ist es eh nicht gegreiflich, wie man auf diese Auktion hereinfallen kann.
Und man kann hier bestimmt auch trefflich darüber streiten.


