Moin Ronald,
ich habe mal die Werbung für Wynen weggelassen.
Ronald hat geschrieben:
Das Verbot für Campinggasflaschen und Ballonflaschen besteht aus zulassungs-
und technischer Sicht zu Recht. Beide Behälter würden bei der Selbstbetankung
an der Tankstelle überfüllt, da das Füllstopp-Ventil fehlt.
Das stimmt, deshalb darf man diese Flaschen (graue Campinggasflaschen) ja auch nicht betanken
Ronald hat geschrieben:
Die Tankflaschen
verfügen über ein 80%tiges Füllstopp-Ventil, das Voraussetzung für die
Selbstbetankung ist.
Tankflaschen gibt es mit der Bauartzulassung "Orts beweglich" und
"Ortsfest".
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Man muß unterscheiden zwischen einer normalen grauen Campinggasflasche ohne Füllstop, die man nur an Füllstationen füllen darf und einer Tankgasflasche mit Füllstop, die man auch an LPG-Tankstellen befüllen darf wenn sie dann fest eingebaut sind.
Aktuelle Information.
Die Regierung begründet das Tankverbot für
"Ortsbewegliche Druckbehälter für verflüssigte Gase" auch mit dem Argument,
man kann die Tankflasche schräg halten und dann mehr als 80% tanken.
Wahrscneinlich wird das Selbstbetanken an Gastankstellen nur noch für
"ortsfeste" (d.h. mit dem Fahrzeug fest verbunden) Gastanks und Tankflaschen erlaubt bleiben.
Na ja, das ist ohne gesetzliche Grundlage, sondern nur eine ganz eigene ligitime Werbung der Fa. Wynen.
Die Regierung begründet........
Tankflasche schräg halten.......
Wahrscheinlich............