ist es bei den Minderjährigen nicht so :
"Eltern haften für Ihre Kinder"

Moin,SuperDuty hat geschrieben:....Solche finden bestimmt einen Richter mit der Einstellung: Ach der am Jung, bei dem Elternhaus, der kann ja nichts dafür.
Womit bereits die Saat für die nächsten Straftaten ausgebracht ist.
Von Alarmanlagen halte ich eigentlich nichts. Erst kürzlich ging so ein Teil bei uns auf dem Stellplatz los und kein Mensch hat sich darum gekümmert. Zum Glück handelte es sich um keinen Einbruch sondern um Spielerei, was aber keiner wissen konnte.

genau dieses brachten sie mal im TV, diese Schilder "Eltern haften für ihre Kinder" so soll es wirklich seinGO207 hat geschrieben:@mobidriver.
Es nicht so, daß Eltern für ihre Kinder haften.
Niemand haftet für jemand anderen.
GO207

Das ist ja Wahnsinn, danke für die Info!! Ist das "amtlich" oder nur Gerüchteküche?so wie ich gestern erfahren habe, sind mittlerweile 3 Personen geschnappt worden.
Die ganze Bande besteht wohl aus ca. 14 Personen, wovon einer über 18 sein soll und der Rest zwischen 14 und 16 Jahre.
Hier findet man dazu mehr:Duden Recht
Jugendstrafrecht
das für Jugendliche (14- bis 17-Jährige) und z. T. auch für Heranwachsende (18- bis 20-Jährige) geltende Straf- und Strafprozessrecht; es weicht in wesentlichen Grundsätzen vom allgemeinen Strafrecht ab. In Deutschland beginnt nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) vom 11. 12. 1974 in Verbindung mit § 10 StGB die strafrechtliche Verantwortlichkeit mit der Vollendung des 14. Lebensjahres, wenn der Jugendliche zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug war, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (§ 3 Satz 1 JGG)


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Der Vater von einem Täter ist bei der Polizei auch schon "Ein Bekannter".