Das sehe ich etwas anders (etwas aus Sicht der Gesetzeslage), damit nicht erst zuviel Hoffnung aufkommt - wobei ich keine irgendwelchen Seiten angehöre, sondern nur Tag täglich mit Verträgen in der Wirtschaft und den Folgen zu tun habe:Mario hat geschrieben: Das blödeste Problem ist jetzt halt die Beseitigung der optischen Verunstaltung der Decke.
Was sich leider wohl nicht so einfach (ohne Spuren) bewerkställigen lässt.
Das würde wohl nur funktionieren wenn da ein komplett neuer Himmel vom Werk rein käme.
(Preis? eventuelle weitere Folgeschäden bei diesen Arbeiten???)
An sonsten gäbe es vielleicht Möglichkeiten das auch nur auf dieser Stelle mit optischen Tricks (Zierleisten oder Dekorleisten)( oder Lichtleisten zur Aufwertung) zu retuschieren.
Das mit nem Schmerzensgeld verbunden wäre mein Angebot an den Verursacher.
Die Entscheidung als solches liegt natürlich bei Dir und die kann Dir ja hier eh keiner abnehmen.
Den Himmel kann man ohne viele Probleme teil erneuern und mit entsprechenden Übergängen versehen. Dies ist (leider) auch für den Geschädigten zumutbar. Ist bei meinem ersten gebrauchten auch gemacht worden und fiel kaum auf.
Schmerzensgeld gibt es hier gar nicht, es ist ja schließlich nur dem Fahrzeug etwas passiert.
Das beste im Moment ist denke ich immer noch, so weiter zu verfahren, wie geschehen. Sieht doch in erster Näherung nicht schlecht aus. Der Händler tut doch schon mehr, als er muss - ich hoffe für Dich, Marlies, dass es weiter so bleibt.