jetzt habe ichs doch geschafft den Artiel mal durchzulesen, muss auch sagen Artikel ist deutlich beschrieben, und wenn ich mir die Bewertungen ansehe war es ja nicht das erste mal dass dieser Verkäufer "Verpackungen" verkauft, auch zum Teil für weit über 100 Euro :1sauer . Und die Kunden waren anscheinend damit zufrieden.
Aber auf hoher See und vor Gericht ist man nur in Gottes Hand!
geht`noch depperter?
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Flora
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Re: geht`noch depperter?
Meiner Meinung nach könnte man notfalls das Geschäft unter §119 BGB Irrtum anfechten. http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html
Das bedeutet nicht, dass sich der Verkäufer geirrt hat. Sondern der Käufer. Wenn man in einer Bestellung z.B. die falsche Menge einträgt. Oder sich im Katalog in der Zeile irrt. Dann kann man auch anfechten. Allerdings muss man die bereits entstandenen Kosten (ebay-Gebühren) in diesem Fall zahlen.
Von daher, wenn jemand mal falsch bietet: Kein Problem. Anfechtung ist immer möglich.
Das bedeutet nicht, dass sich der Verkäufer geirrt hat. Sondern der Käufer. Wenn man in einer Bestellung z.B. die falsche Menge einträgt. Oder sich im Katalog in der Zeile irrt. Dann kann man auch anfechten. Allerdings muss man die bereits entstandenen Kosten (ebay-Gebühren) in diesem Fall zahlen.
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