Parkwarntafel Wohnmobil
Verfasst: Di 5. Feb 2013, 13:32
Auch wenn ich hier gerne lebe , brauche ich nicht alles und jedes vorbehaltlos akzeptieren wobei ich jetzt nicht von den Warntafeln rede
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Hallo Rolf,rgk hat geschrieben:Aber hallo,Code: Alles auswählen
Leider gibt es aber auch Unbelehrbare, die glauben, Gesetze seien nur für Andere da. Ich stelle mir gerade vor, wie ein 16 Jähriger in der Dunkelheit mit seinem Roller auf ein unbeleuchtetes Wohnmobil auffährt und sich den Halswirbel bricht. Dem sein Leben ist gelaufen. Nur weil ein WOMO Besitzer sein WOMO nicht mit einem [u]gesetzlich vorgeschriebenen[/u] Warnschild "verschandeln" wollte, welches exakt solche Unfälle vermeiden helfen soll. Und der WOMO-Besitzer ? Der hat dann ein größeres Problem als nur sein schönes WOMO.[/quote]
der Vergleich hinkt gewaltig. Was ist, wenn der 16-jährige nun auf ein Womo unter 3,5 to. auffährt, halten dann
die Halswirbel? Diese Womo haben ja oft dieselben Abmessungen wie die über 3,5to. und wer mit dem Roller auf
einen unbeleuchteten PKW o.ä. raufdonnert, zieht aus gesundheitlicher Sicht auch meist den Kürzeren.
Ich möchte hier nicht in die Diskussion eingreifen, ob dieses Gesetz nun von wem eingehalten werden muss oder nicht,.aber dieses Argument lässt einen ja über den Sinn oder Unsinn nachdenken
Moin,Urban hat geschrieben:Ich hatte bei meinem 5 Tonner beide Warntafeln dabei, habe die aber in 20 Jahren nicht eimal benötigt bezw benutzt.
Ein Parklicht mit Led Licht wäre wahrscheinlich die einfachere Lösung
Heiko hat geschrieben:Nachdem nun geklärt wurde wie ein WoMo auf unbeleuchteten Fahrbahnen i.g.O. abgestellt werden muss, sollte der eine oder andere auch gleich mal schauen, ob denn die Unterlegkeile und die Warnleuchte an Bord sind
Nein, auf der Hella-Lampe steht der zu verwendene Batterietyp aufgeführt, da der Gesetzgeber sagt das die Lampe zugelassen sein muß, mit einer bestimmten Nr. und die Hella-Lampe hat die Zulassung nur mit den bestimmten Batterien.Christian hat geschrieben:Die Batterien spielen nach meinem Wissen nur eine Rolle im gewerblichen Güterverkehr, wenn kennzeichnungspflichtige Gefahrenstoffe lt. ADR / GGVS transportiert werden.
Dann muss das alles Ex 1 geschützt sein.