Freies Stehen in der Steiermark???
Verfasst: So 21. Okt 2012, 11:49
Fange gerade mit der Urlaubsplanung für 2013 an.
Grobplanung ist Kroatien, für den Rückweg ist der Besuch einer Konzertveranstaltung am Schwarzl-See (Unterpremstatten) in der Nähe von Graz geplant.
Direkt am Veranstaltungsgelände befindet sich ein Campingplatz, der für uns allerdings absolut tabu ist, da dort Hundeverbot besteht. Ein Stellplatz in fussläufiger Entfernung scheint nicht vorhanden zu sein.
Der Stellplatz in Spielfeld (Dortheuriger) ist aus eigener Erfahrung absolute Spitze, aber zu weit entfernt, man will ja schliesslich auch bei der Veranstaltung zwei bis drei Biere trinken.
Meine Frage richtet sich nun an unsere Österreichexperten:
In den österreichischen Bundesländern scheint es ja so zu sein, dass die Gesetzeslage, was "Freies Stehen" betrifft, unterschiedlich gehandhabt wird, was also in Tirol mit Zuchthaus geahndet wird, scheint in anderen Bundesländern durchaus machbar zu sein.
So haben wir (allerdings vor ca. 10 Jahren) schon mal problemlos am Mondsee auf öffentlichen Parkplätzen übernachtet.
Wie ist die Gesetzeslage in der Steiermark???
Wird auf den Parkplätzen des Veranstalters evtl. eine Übernachtung akzeptiert?
Evtl. wäre auch eine Übernachtung auf PKW-Parkplätzen im Ort möglich (Fahrzeuglänge ist nur 5,70 m)
Für die Antworten schon jetzt vielen Dank
Gruss Uwe
Grobplanung ist Kroatien, für den Rückweg ist der Besuch einer Konzertveranstaltung am Schwarzl-See (Unterpremstatten) in der Nähe von Graz geplant.
Direkt am Veranstaltungsgelände befindet sich ein Campingplatz, der für uns allerdings absolut tabu ist, da dort Hundeverbot besteht. Ein Stellplatz in fussläufiger Entfernung scheint nicht vorhanden zu sein.
Der Stellplatz in Spielfeld (Dortheuriger) ist aus eigener Erfahrung absolute Spitze, aber zu weit entfernt, man will ja schliesslich auch bei der Veranstaltung zwei bis drei Biere trinken.
Meine Frage richtet sich nun an unsere Österreichexperten:
In den österreichischen Bundesländern scheint es ja so zu sein, dass die Gesetzeslage, was "Freies Stehen" betrifft, unterschiedlich gehandhabt wird, was also in Tirol mit Zuchthaus geahndet wird, scheint in anderen Bundesländern durchaus machbar zu sein.
So haben wir (allerdings vor ca. 10 Jahren) schon mal problemlos am Mondsee auf öffentlichen Parkplätzen übernachtet.
Wie ist die Gesetzeslage in der Steiermark???
Wird auf den Parkplätzen des Veranstalters evtl. eine Übernachtung akzeptiert?
Evtl. wäre auch eine Übernachtung auf PKW-Parkplätzen im Ort möglich (Fahrzeuglänge ist nur 5,70 m)
Für die Antworten schon jetzt vielen Dank
Gruss Uwe